Zusammenfassung
Antrag des Kommunal-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-255/G-3/1-2023 – NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 1976 (GVBG), NÖ Gemeindebeamtengehaltsordnung 1976 (GBGO) – Änderungen (Gemeinde-Gehaltsnovelle 2024)
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Handler (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder der Landesregierung! Hoher Landtag! Zu den Anträgen betreffend Gemeinde-Gehaltsnovellen und Gemeinde-Dienstrechtsreformgesetz. Im Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz werden mit der Gehaltsnovelle analog zum Bund ab 1. Jänner 2024 die Gehalts- und Entgeltansätze um 9,15 %, mindestens jedoch um 192 Euro, erhöht. Ebenso werden die Zulagen und Vergütungen, mit Ausnahme des Kinderzuschusses, um 9,15 % erhöht. Im selben Ausmaß werden auch die Gehälter der NÖ Beamtengehaltsordnung erfolgen und geregelt werden. Die Anpassungen der Gehalts- und Entgeltansätze sind nicht nur eine Frage der Wertschätzung der Arbeit auf kommunaler Ebene, sondern eine Investition in die Qualität der Leistungen in den Gemeinden. Die Aufgaben der Gemeinden sind umfangreich und sind eine Serviceleistung für alle Bürger und diese Arbeit muss auch entsprechend honoriert werden. (Beifall bei der FPÖ und Präs. Waldhäusl.) Zum NÖ Gemeinde-Dienstrechtsreformgesetz: Am heutigen Tag genau vor sechs Jahren wurde eine Resolution für eine Dienstrechtsreform im Gemeindedienstrecht im NÖ Landtag beschlossen. Gegenüber der Privatwirtschaft und allen anderen öffentlichen Arbeitgebern ist es wichtig, auf kommunaler Ebene attraktive Arbeitsplätze zu schaffen und vor allem bei den Einstiegsgehältern im Gemeindedienst dementsprechend nachzubessern. Durch diese Dienstrechtsreform wird ein höheres Monatsgehalt beim Einstieg in den Gemeindedienst geschaffen und durch flachere Gehaltskurven wird sich besser an den Arbeitsmarkt orientiert. Mit rund 20.000 Mitarbeitern sind die Gemeinden auch einer der größten Arbeitgeber in Niederösterreich, und um am Arbeitsmarkt konkurrenzfähig zu bleiben, braucht es auch eine marktgerechte Entlohnung. Ein wesentlicher Punkt ist auch die Anrechnung von Berufserfahrung bei Quereinsteigern in den Gemeindedienst. Also mit Beschluss vom Gemeinderat können dienliche Berufserfahrungen angerechnet werden und so können auch berufserfahrene ältere Mitarbeiter leichter geworben werden, weil man dementsprechend in eine höhere Entlohnungsstufe eingestuft werden kann. Wenn man einen Bauhofmitarbeiter im jetzigen Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz in der Einstufung Entlohnungsgruppe 5, Entlohnungsstufe 1 hernimmt, verdient dieser beim Einstiegsgehalt ab 1. Jänner 2024 2.278 Euro brutto und im Vergleich zum neuen Gemeinde-Bedienstetengesetz 2025 verdient dieser im Verwendungszweck D1 in der Entlohnungsstufe 1 2.714 Euro brutto und das sind beim Einstiegsgehalt um 435 Euro brutto mehr. Das bedeutet auch eine attraktivere Entlohnung beim Einstieg in den Gemeindedienst und so können auch in Zukunft leichter junge Mitarbeiter geworben werden bzw. werden sich auch wieder mehr für den Gemeindedienst bewerben. Im vorliegenden Gesetzesentwurf sind noch zahlreiche weitere Anreize geschaffen worden wie klare Regelungen für Telearbeit, Reduktion und Modernisierung der bisherigen Dienstzweige, Alterssabbatical usw., welche einem modernen Dienst- und Besoldungsrecht entsprechen. In den Änderungen im Gemeindedienstrecht sowie beim neuen Gemeinde-Bedienstetengesetz wird gesetzlich festgeschrieben, dass Bedienstete aufgrund des Covid-19-Impfstatus durch den Dienstgeber nicht benachteiligt werden dürfen und eine Maßnahme, welche zum Schutz vor Diskriminierung notwendig ist, wenn man die letzten Jahre zurückblickt, und daher gesetzlich verankert werden muss. (Beifall bei der FPÖ, Präs. Waldhäusl und LR Mag. Rosenkranz.) Zum Kollegen Hofer-Gruber möchte ich noch eines erwähnen, weil ich ja vorher das Beispiel am Bauhofmitarbeiter erwähnt habe: Wenn man die Bauhofmitarbeiter anschaut, die sich täglich einsetzen, dass die Gemeinden in Ordnung sind, dass sie sauber sind, dass die Straßen in Ordnung gehalten werden und auch befahren werden können und wenn man die letzten Wochen zurückschaut, wo es fast jeden Tag geschneit hat und Glatteisbildung auf den Straßen ist und da Mitarbeiter auch in der Nacht, in der Früh, um 2 oder 3 Uhr in der Früh, freiwillig aufstehen, rausschauen, ob die Straßen in Ordnung sind, dass man in der Früh sicher in die Arbeit kommt, kann man diese nicht so herabreden, dass es da Privilegien gibt, weil diese das freiwillig machen. Die stehen auf, schauen die Straße ... wie sich die befindet, stehen auf, fahren raus und schauen, dass die Leute sicher in die Arbeit kommen und das lasse ich mir so nicht bieten, dass Sie so auf die Gemeindebediensteten losgehen, die für das Wohl der Bürger in den Gemeinden sorgen. Danke. (Beifall bei der FPÖ, Präs. Waldhäusl, LR Mag. Rosenkranz und Abg. Erber, MBA.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
Zur Person
Kontaktdaten
- Wohnbezirk:
- Neunkirchen
- Klub/Fraktion:
- FPÖ Niederösterreich Landtagsklub
- Wahlpartei:
- Freiheitliche Partei Österreichs