Zusammenfassung
Antrag des Kommunal-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-255/G-3/1-2023 – NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 1976 (GVBG), NÖ Gemeindebeamtengehaltsordnung 1976 (GBGO) – Änderungen (Gemeinde-Gehaltsnovelle 2024)
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Kocevar (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder der Landesregierung! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich habe ich mir vorgenommen, ich komme heute heraus, mache eine völlig unemotionale und eigentlich positive Rede (Heiterkeit bei den GRÜNEN. – Abg. Dr. Krismer-Huber: Ich melde mich gerade an.) zu dem neuen Dienstrecht und jetzt habe ich gerade die Kollegin Indra Collini gelobt bei ihrem vorigen Antrag. Aber lieber Kollege Hofer-Gruber, ich lade dich wirklich ein in eine Gemeindestube zu kommen, weil ich weiß nicht, was du da jetzt gerade von dir gegeben hast. Tatsache ist, dass wir in den Gemeinden seit Jahren kämpfen um qualitativ gutes Personal und nicht, weil sie alle – so wie du das jetzt darstellst – in der Hängematte sitzen und auf die Pension warten und alle zwei Jahre Vorrückungen genießen und eh keine Leistung bringen müssen. Dagegen verwehre ich mich. Ich habe selber fast 200 Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer und die leisten jeden Tag Hervorragendes. (Beifall bei der SPÖ, ÖVP, GRÜNE, FPÖ, LR Mag. Rosenkranz, LR Königsberger-Ludwig.) Sich da herzustellen und mit einem Beispiel aus der Privatwirtschaft zu kommen, dass es denen schlecht geht und den Bediensteten in den Gemeindestuben doch so gut, das will ich nicht unkommentiert stehen lassen, weil de facto ist es dringend notwendig gewesen. Und ich möchte mich an dieser Stelle auch bei allen Verhandlern, sowohl natürlich der Arbeitgeberseite, aber vor allem auch der Younion, der Gewerkschaft, die also hier versucht hat auch beide Seiten wirklich zu verstehen und eine Verbesserung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst sicherzustellen. Was wir erreichen konnten in diesen Verhandlungen, ist ein tatsächlich moderneres und zeitgemäßes Dienst- und Besoldungsrecht, das vor allem eine marktgerechte Entlohnung hat und das uns Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern endlich diese Kunstgriffe mit Sonderverträgen, wo wir eh schon nicht mehr gewusst haben, wie wir außerordentliche Vorrückungen, wie wir Dienstzeiten anrechnen, die es in Wirklichkeit gar nicht geben darf, gegeben hat, um überhaupt eine qualitativ gute Arbeitsleistung zu bekommen. Weil Fakt ist, lieber Kollege Hofer-Gruber: Mit den derzeitigen Einstiegsgehältern haben wir nicht dieses qualitative Personal locken können, wie es in der Privatwirtschaft leider Gottes bezahlt wird. (Beifall bei der SPÖ und LR Königsberger-Ludwig.) Eben dieses neue Dienst- und Besoldungsrecht gibt endlich auch die Möglichkeit mit höheren Einstiegsgehältern tatsächlich attraktiven Start in den Gemeindeämtern auch Einhalt zu gebieten. Wir haben mehr Flexibilität durch höhere und unterschiedlichere Leistungszulagen wie Leitungszulagen, Schlüsselkraftzulagen und Fachexperten. Wir haben ein Optionsrecht auf drei Jahre und ja, das wird die Herausforderung in den Gemeinden: Was machen wir mit den Härtefällen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die vier, fünf, sechs Jahre vielleicht da sind und nicht durch die Biennalsprünge der letzten Jahre annähernd an diese Gehälter kommen? Hier gilt es mit Fingerspitzengefühl gemeinsam in den Gemeindestuben für Fairness zu sorgen, weil was wir nicht brauchen, ist eine Neidgesellschaft innerhalb der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Aber wir haben auch noch das Risiko des gegenseitigen Abwerbens zwischen den Gemeinden. Ich glaube, da sind wir alle gut beraten, wenn wir uns mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der Nachbargemeinden ins Einvernehmen setzen. Wir alle brauchen Kinderbetreuung in den Kindergärten, wir bauen gerade alle viele Kindergärten und hier müssen wir darauf achten, dass die schon länger im Gemeindedienst befindlichen Mitarbeiterinnen nicht schlechtergestellt werden. Aber sonst ist es zu unterstützen. Es gibt ein übersichtlicheres Schema. Es gibt eine Straffung der Zweige und Gruppen. Es gibt automatische Vorrückungen nur mehr alle sechs Jahre und zu deinem Einwand „bessere Jubiläumsbelohnungen als Treuebonus zum Dienstgeber“ – diese 5, 10, 15, 20 und mehr Jahre gibt es auch in gewerkschaftlich gut strukturiert und organisierten Betrieben in der Privatwirtschaft. Der Kollege Pfister kann dir da gerne einige gute Beispiele nennen. Wir haben eine flexiblere Gleitzeitregelung. Wir haben eine Tele- und Home Office-Arbeitszeit eingeführt oder werden diese einführen, auch aufgrund der Erfahrung, was uns Corona gelehrt hat. Wir haben die Ruhepausen, die zur Dienstzeit zählen. Wir haben aber auch – das muss man natürlich auch auf der anderen Seite sagen – mehr und bessere Disziplinarmaßnahmen, die uns ja jetzt momentan großteils fehlen und daher werden wir diesem Paket zustimmen, und ich möchte noch einmal betonen: Sind wir froh, dass wir diese Vertragsbediensteten in unseren Gemeindestuben haben, die gerade, nicht nur, aber gerade in Corona-Zeiten gezeigt haben, dass sie unter schwierigsten Voraussetzungen ihren Dienst hervorragend geleistet haben und wir können alle stolz sein auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Alles Gute! (Beifall bei der SPÖ und ÖVP.)
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