Zusammenfassung
Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-147/B-34-2023 – Landesverwaltungsgericht Niederösterreich, Tätigkeitsbericht 2022
Berichterstatter
Redner
- Andreas Bors (FPÖ) Tagesordnungspunkt 10 Video und Sitzungsbericht
- Helmut Hofer-Gruber (NEOS) Tagesordnungspunkt 10 Video und Sitzungsbericht
- Christian Samwald (SPÖ) Tagesordnungspunkt 10 Video und Sitzungsbericht
- Hubert Keyl (FPÖ) Tagesordnungspunkt 10 Video und Sitzungsbericht
- Hermann Hauer (ÖVP) Tagesordnungspunkt 10 Video und Sitzungsbericht
Abstimmung
Antrag einstimmig angenommen
Video-Übertragung der Sitzung
Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Zweiter Präsident Waldhäusl: Wir kommen zum Verhandlungsgegenstand Ltg.-147, Bericht der Landesregierung betreffend Tätigkeitsbericht des Landesverwaltungsgerichtes Niederösterreich für das Jahr 2022. Ich ersuche Herrn Abgeordneten Auer die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatter Abg. Auer (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Liebe Kollegen! Ich berichte zum Bericht der Landesregierung betreffend Landesverwaltungsgericht Niederösterreich, Tätigkeitsbericht 2022. Das Geschäftsjahr 2022 war wie jenes der Vorjahre nach wie vor durch die Covid-19-Pandemie geprägt. 2022 lag der Verfahrenseingang im Vergleich zu 2021 nochmal um 9 % höher, wodurch er sich im Vergleich zu 2019 um ca. 25 % erhöht hat. Signifikant war zunächst ein weiterer Anstieg im Bereich der Covid-bezogenen Strafverfahren. Hiezu kam insbesondere ab Herbst 22 eine massive Beschwerdewelle bei Vergütungsverfahren nach dem Epidemiegesetz 1950. Strafverfahren nach dem Covid-19-Maßnahmengesetz und dem Epidemiegesetz 1950 und Vergütungsverfahren nach dem Epidemiegesetz 1950 sowie Beschwerden gegen Absonderungen machen 2022 mehr als 27 % des Gesamteinganges des Gerichtes aus. Zum ersten Mal seit Einrichtung des Landesverwaltungsgerichtes kam es 2022 dazu, dass die Zahl der Erledigungen mit 5.306 deutlich unter jener der Eingänge mit 5.910 blieb und sich auch die durchschnittliche Verfahrensdauer verlängert hat. Ich komme zur Antragstellung. Ich stelle den Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses über den Bericht der Landesregierung betreffend Tätigkeitsbericht des Landesverwaltungsgerichtes Niederösterreich für das Jahr 2022 (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Der Bericht der Landesregierung betreffend Tätigkeitsbericht des Landesverwaltungsgerichtes Niederösterreich für das Jahr 2022 wird zur Kenntnis genommen.“
Sehr geehrter Herr Präsident, ich ersuche um Einleitung der Diskussion und um Abstimmung.
Zweiter Präsident Waldhäusl: Ich eröffne die Debatte. Zum Wort gelangt Abgeordneter Andreas Bors, FPÖ.
Abg. Bors (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen! Hohes Haus! Das Geschäftsjahr 2022 des Landesverwaltungsgerichts war – wie der Kollege Berichterstatter ja schon ausgeführt hat – eben wie die Jahre davor auch von dem leidigen Thema „Covid-19“ geprägt. Die Verfahren stiegen im Berichtsjahr noch einmal so um rund 9 % im Vergleich zum Jahr davor, 2021. Das Landesverwaltungsgericht verzeichnete damit eben im Berichtsjahr einen Eingang von ganzen 5.900 Verfahren, was absoluter Rekord ist. Diese hohe Anzahl an Verfahren sowie Personalproblematiken – besonders im richterlichen Bereich durch Ruhestandsversetzungen, Karenzen und ähnlichem – führten eben im Berichtsjahr zum ersten Mal seit Einrichtung des Landesverwaltungsgerichtes dazu, dass die Zahl der Erledigungen leider deutlich unter jener der Eingänge blieb und sich auch die durchschnittliche Verfahrensdauer eben leider verlängert hat. Dafür kann sich das Landesverwaltungsgericht unter anderem übrigens bei der Corona-Politik der Bundesregierung bedanken, denn der Großteil der Strafverfahren betraf nämlich Tatvorwürfe in Bezug auf die Verletzung der jeweils geltenden Covid-19-Maßnahmen, insbesondere so schlimme Vergehen wie das Nichttragen eines Mund-Nasen-Schutzes oder die Missachtung von Absonderungen oder auferlegter Testpflichten. Das heißt, die Bundesregierung hat mit ihrer Corona-Politik nicht nur Milliarden an Euro zum Fenster hinausgeworfen – Stichwort „Testwahnsinn“ – sondern leider auch zeitintensive Beschäftigungstherapien für die Gerichte verursacht. Auch dieses Jahr dürfte die Entwicklung eine ähnliche sein und damit ist auch dieses Jahr eben keine Entspannung beim Landesverwaltungsgericht zu erwarten. Es ist zwar die Welle der unmittelbaren Covid-19-Verfahren abgeebbt, es zeigen sich dafür aber viele Covid-19-Folgeeffekte. Das heißt, Verlängerungen der Verfahrensdauern sind daher auch weiterhin unvermeidbar. Aber trotz dieser schwierigen Situation konnte die Anzahl der erledigten Verfahren im Jahr 2022 mit über 5.300 Erledigungen nochmals gesteigert werden. Das heißt, wir haben einerseits in diesem Berichtsjahr eben die Rekordanzahl von 5.900 Verfahren, die eingelangt sind, und andererseits glücklicherweise, dank der fleißigen Mitarbeiter vor Ort, auch dort einen kräftigen Anstieg nochmals schaffen können mit eben 5.300 Erledigungen. In diesem Sinn möchte ich allen Mitarbeitern des Landesverwaltungsgerichtes für den hohen Arbeitseinsatz Dank und Anerkennung aussprechen. Auch wir Freiheitliche werden diesem Bericht natürlich zustimmen und zur Kenntnis nehmen. (Beifall bei der FPÖ.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Zum Wort gelangt der Abgeordnete Helmut Hofer-Gruber von den NEOS.
Abg. Mag. Hofer-Gruber (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Eine unabhängige Justiz ist das höchste Gut, das die Demokratie nach westlichem Muster entwickelt hat. Und wenn schon geschuldet der politischen Realität die Gewaltentrennung zwischen Legislative und Exekutive oft nicht immer so toll funktioniert, ist eine unabhängige Justiz der letzte Garant für Rechtsstaatlichkeit und die Einhaltung der Gesetze. Umso wichtiger ist eine politisch unabhängige Besetzung der Leitung sowie des Richterkollegiums. Das gilt für alle Gerichte, insbesondere natürlich auch für das Landesverwaltungsgericht über das wir ja jetzt reden. Leider wird Österreich, besonders den Bundesländern, hier nicht immer das beste Zeugnis ausgestellt. Der Europarat hat Österreich hier mehrfach Versäumnisse vorgeworfen, insbesondere bei der Besetzung der Verwaltungsgerichte in den Ländern – namentlich auch in Niederösterreich. Ich glaube, es sollte in unser aller Interesse liegen hier jeden Zweifel auszuräumen und Besetzungen transparent zu begründen, insbesondere, wenn nicht der oder die Erstgereihte des Vorschlags des Richterkollegiums zum Zug kommen. Ein anderer sehr wichtiger Punkt wird im Bericht auch beleuchtet: die geringe Zahl der Amtssachverständigen. Leider grüßt auch hier das Murmeltier. Wir lesen das jedes Jahr in diesem Bericht und dieser Umstand führt einerseits zu unnötig langen Verfahren, andererseits zum vermehrten Heranziehen von nichtamtlichen Sachverständigen und damit zu höheren Kosten für die Beteiligten. Aber nicht nur die Zahl, auch die Qualität der Sachverständigen bzw. deren Gutachten gibt manchmal zu denken und das ist nicht auf die Verwaltungsgerichtsbarkeit beschränkt. Wenn beispielsweise ein Gutachter feststellt, dass bei dem tragisch verlaufenen Brand im Spital in Mödling alles richtig gemacht wurde, weil es – ich zitiere (liest:)„... nachvollziehbar ist, dass man bei 99,8 % Brandfehlalarmen erst dann ausfährt, wenn persönliche Wahrnehmungen es bestätigenund dass die Unterbesetzung der Betriebsfeuerwehr nicht kausal für den Brand war“, Zitatende – da muss man sich schon fragen, ob der Herr oder die Frau Gutachter das eigene Gutachten überhaupt gelesen hat oder ob das von irgendeinem künstlichen Intelligenztool gemacht wurde. Jedem Feuerwehrmann stellt es hier die Haare auf, wenn er das liest und dass natürlich die Zigarette und nicht die unterbesetzte Feuerwehr die Brandursache war, ist wohl selbstverständlich. Dazu brauche ich keinen Gutachter. Solange unsere Richter aufgrund solcher Gutachten rechtsprechen, gibt es noch großes Verbesserungspotenzial. Zum wiederholten Male wird auch angemerkt, dass in Österreich ein bundesweites Verwaltungsstrafregister fehlt. Steinzeit statt Digitalisierung sage ich hier. Ein notorischer Autoraser aus Oberösterreich gilt dann in St. Valentin schon als Ersttäter – das kann es wohl im Jahr 2023 nicht sein. Die durchschnittliche Verfahrensdauer ist von meinem Vorredner angesprochen worden. Sie hat zugenommen – von 4,7 auf 5,9 Monate. Das ist natürlich der großen Zahl an Fällen im Zusammenhang mit Covid geschuldet. Das wird sich hoffentlich wieder normalisieren. Ich sehe die ganze Sache ein bisschen anders. Es waren weniger die Regeln, die aufgestellt wurden, sondern es waren die Mitbürger, die diese Regeln verletzt haben, die dann letztlich in solche Verfahren verstrickt sind und damit das Gericht belastet. Interessant ist auch die hohe Spreizung, wenn man sich die Verfahrensdauer anschaut. Es geht von 0,9 Monaten eben bei diesen Beschwerden gegen Absonderungen bis zu 27,2 Monaten bei Verfahren nach dem Flurverfassungsgesetz 1975. Das sind schon lange Verfahrensdauern. Aber nicht nur schnelle Verfahren, auch verständliche Ergebnisse sind wichtig für einen funktionierenden Rechtsstaat. Ganz ehrlich: Beim Durchlesen der einen oder anderen Entscheidung entsteht schon der Eindruck, dass viele Formulierungen schlicht und einfach unverständlich sind. Für relativ einfache Sachverhalte wird eine Vielzahl an Gesetzesstellen angeführt. Das Recht geht bei uns vom Volke aus, aber ob das Volk der Rechtssprechung heute auch noch folgen kann, darf bezweifelt werden. Wünschenswert wären verständlichere Gesetzestexte und vielleicht auch insgesamt einfachere und weniger Regelungen. Positiv anzumerken ist schließlich noch die relativ geringe Zahl an Aufhebungen – das heißt, vieles, was die Verwaltungsgerichte in Niederösterreich zu Recht erkennen, hält dann auch so und der transparente Webauftritt des Gerichts. Auch ich bedanke mich bei allen Richterinnen und Mitarbeiterinnen an den Landesverwaltungsgerichten und wünsche mir und uns allen weiterhin nachvollziehbare, rasche und verständliche Entscheidungen. Auch wir werden diesen Bericht selbstverständlich gerne zur Kenntnis nehmen. Wir würden uns aber schon freuen, wenn es zu den regelmäßig aufgezeigten Schwachstellen – auch vonseiten der Landesregierung – Initiativen zu Verbesserungen gäbe. Es kann ja nicht sein, dass wir jedes Jahr den Bericht sehen, wo drinnensteht „Aha, zu wenig Sachverständige ... unverständlich“. Also das kann es ja nicht sein. Der Sinn, den dieser Bericht haben soll, kann ja wohl nur sein, dass wir auch zu Verbesserungen kommen und das wünsche ich mir im nächsten Jahr. Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den NEOS.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Zum Wort gelangt Abgeordneter Christian Samwald, SPÖ.
Abg. Mag. Samwald(SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen des Landtags! Als wir vor etlichen Jahren hier diskutiert haben das Landesverwaltungsgericht zu etablieren in Niederösterreich, so war es – glaube ich – ein wichtiger und richtiger Schritt. Denn der Verwaltungsgerichtshof ist nicht nur eine anerkannte Institution. Er steht auch für Rechtssicherheit, Klarheit und Nachvollziehbarkeit. Natürlich war auch – wie im Bericht zu lesen war – die Arbeit noch immer geprägt von der Covid-19-Pandemie. Ich glaube, hier wurde wirklich auch hervorragende Arbeit geleistet. Aber wenn es ein Thema anzusprechen gibt – für mich ist es auch das Thema „Personal“. Denn ich glaube – da bin ich der Meinung vom Kollegen Hofer-Gruber – die Rechtsstaatlichkeit ist die Säule unserer Demokratie oder eine der Säulen unseres demokratischen Systems und ich glaube, wenn wir hier darüber reden, müssen wir uns dazu bekennen, dass es gerade in der Rechtsprechung kein Einsparungspotenzial gibt. Ich glaube, hier brauchen wir auch nicht entsprechend zu diskutieren bei einer unabhängigen Einrichtung wie dem Landesverwaltungsgerichtshof. Denn ich glaube, es gibt viel Diskussionsbedarf, was wir uns im Land NÖ leisten. Was ist sinnvoll? Was ist nicht sinnvoll? Aber was die Rechtsprechung betrifft, gibt es hier nur einen Weg auch entsprechendes Personal zu dotieren. (Beifall bei der SPÖ.) Wenn man hört, dass im Verfahrenseingang sich die Zahl der Eingänge seit 2019 über 25 % auch erhöht haben, so muss man wirklich auch „Danke“ sagen den Bediensteten, die hier wirklich – und es steht hier auch im Bericht – unter erhöhtem Arbeitseinsatz diesen Arbeitsaufwand auch abarbeiten und auch mein Dank gilt natürlich hier der Rechtsstaatlichkeit und den Bediensteten des Landesverwaltungsgerichtshofes für ihren über Gebühr strebenden Einsatz. Herzlichen Dank auch von unserer Seite, der Sozialdemokratie. (Beifall bei der SPÖ.) Es sei mir noch erlaubt in aller Kürze den Bogen zu spannen von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landesverwaltungsgerichts zu einem Mitarbeiter, der mittlerweile schon seit fast 40 Jahren auch im Landesdienst tätig ist: unser Klubdirektor, der Mag. Erich Trenker, seit 37 Jahren die Geschicke des Klubs leitet. Mit seiner umsichtigen und ruhigen Art hat er mittlerweile 431 Landtagssitzungen hinter sich. Ich glaube, das können nicht viele von sich behaupten, lieber Erich. (Beifall im Hohen Hause.) Ich darf auch „Danke“ sagen, dass wir – ich habe es mir auch ausgerechnet – gemeinsam 186 Landtagssitzungen miteinander „zelebriert“ kann man fast sagen und durfte viel von dir lernen und bin dir da auch natürlich sehr, sehr dankbar. Denn ich glaube jeder, nicht nur der Sozialdemokratische Landtagsklub, der den Erich Trenker kennt, weiß, welche Fachexpertise er eingebracht hat in der Landesgesetzgebung, in Verhandlungen, in Diskussionen. Erich, von unserer Seite: Herzlichen Dank! „Danke“ für dein Werken für 40 Jahre im Landesdienst für das gesamte Land NÖ und „Danke“ für deine persönliche Freundschaft. (Beifall im Hohen Hause.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Zum Wort gelangt Abgeordneter Hubert Keyl, FPÖ.
Abg. Mag. Keyl (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Auch ich mag den Tätigkeitsbericht des Landesverwaltungsgerichts zum Anlass nehmen vielleicht auch ein bisschen zurückzuschauen auf die mittlerweile ca. zehnjährige Zeit des Bestehens der Verwaltungsgerichte in Österreich. Ich mag durchaus zurückschauen mit einem Blick des Respekts gegenüber der Leistung, gegenüber der Leistung auch des Präsidiums des Landesverwaltungsgerichts, der Mitarbeiter, der Richterinnen und Richter und auch von dieser Stelle noch einmal wirklich auch ein herzliches „Danke“ für diese Tätigkeit für das Land NÖ und auch die Republik auszusprechen. (Beifall bei der FPÖ.) Diesen Blick zurück machen wir anders als manche andere Projekte, wie sie auch in diesem Land gerade stattfinden – nämlich gibt es ein Projekt auch der Asylkoordination, welches ein sogenanntes „Verfahrensscreening“ im Asylbereich macht. Hier werden Asylverhandlungen im Bundesverwaltungsgericht gescreent von einer NGO. Also dort sitzen Asylaktivisten in den Verhandlungen drinnen und schreiben quasi mit oder bringen zu Protokoll, was ihnen da nach ihrer Ansicht an der Tätigkeit des Verwaltungsgerichts missfällt. Das Ganze hat das Ziel offensichtlich, wie man auch in letzter Zeit leider sehen musste – hier Richterinnen und Richter zu diskreditieren. Das hat man ganz, ganz stark sehen müssen anhand der Posse rund um die Besetzung des Bundesverwaltungsgerichts. Es waren hier Angriffe auf den Vizepräsidenten des BVwGs zu verzeichnen, die von dieser Seite unterstützt wurden. Wenn man sich dieses Projekt anschaut, so eigenwillig wie das ist, wenn halt Leute Tagesfreizeit haben und nichts mit ihrer Zeit anzufangen wissen, dann ist ja das ganz gut und schön. Aber das Schlimme dieses Projekts ist, dass es vom Sozialministerium gefördert wird. Also muss man sich vorstellen, sitzen dort Leute drinnen, machen so eine Tätigkeit und dieses Projekt wird vom Sozialministerium gefördert – das Ganze während auf anderer Seite im gesamten Sozialbereich das Geld fehlt. Ich habe einen Fall jetzt in Korneuburg, wo eine Dame, die ihr gesamtes Leben oder nahezu ihr gesamtes Leben, also 30 Jahre ihrer Zeit, sich um ihr schwerstbehindertes Kind gekümmert hat und jetzt, wo sie in Pension ist und die Haushaltseinkommen zusammengerechnet werden, das Kind nicht mehr von der Rezeptgebühr befreit ist. Also einerseits haben wir solche Zustände in unserem Sozialsystem und andererseits einfach so viel Geld zum Ausgeben, dass wir irgendsolche schwachsinnigen Organisationen fördern können. Vielleicht noch an die Adresse des Kollegen Hofer-Gruber gerichtet: Ja, ich finde das auch gut und ich finde das wohltuend, was er gesagt hat – er ist jetzt gerade nicht da – hinsichtlich der Erstgereihten ... vielleicht sollte er das in seiner Fraktion auch weitersagen hinsichtlich der Bundeswettbewerbsbehörde. Insgesamt glaube ich, können wir auf eine sehr, sehr gute Tätigkeit unseres Verwaltungsgerichts zurückblicken. Vielleicht nehmen wir uns auch für die nächste Zeit den Ansporn her: Es gibt ein Verwaltungsgericht, das Bundesverwaltungsgericht, das ich gerade erwähnt habe, welches ISO-zertifiziert ist. Vielleicht ist das auch ein Ansporn, dass man das in Niederösterreich anpackt. Ich glaube, gut genug ist das Verwaltungsgericht, diesen Weg zu beschreiten. Insgesamt noch einmal ein „Dankeschön“ für die Tätigkeit. Danke! (Beifall bei der FPÖ.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Zum Wort gelangt Abgeordneter Hermann Hauer, ÖVP.
Abg. Hauer (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Auch ich darf mich in gebotener Kürze zu dem Tätigkeitsbericht des Landesverwaltungsgerichts Niederösterreich zu Wort melden und ich kann ich nur den Dankesworten der Vorredner anschließen. Gerne möchte ich mit dem Bericht beginnen, denn der Bericht und seine Struktur überzeugen einfach durch eine saubere, exakte Gliederung, die es auch ermöglicht, die vorliegenden Inhalte gezielt zu erfassen. Des Weiteren werden auch Abweichungen in der detaillierten Form hervorgehoben, was einfach auch dazu beiträgt, dass es eine umfassende Übersicht ermöglicht. Die Diskussion, Hohes Haus, geschätzte Kolleginnen, die Diskussion, die Debatte um den vorliegenden Bericht unseres niederösterreichischen Landesverwaltungsgerichts spiegelt die Vielfalt der Standpunkte und die Herangehensweise wider. Aber ich glaube, was wir gemeinsam und alle hier auch festhalten können ist, dass wir äußerst zufrieden sind mit der Arbeit des Landesverwaltungsgerichtes und wie sie in diesem Bericht auch zum Ausdruck kommt. Das verdient wirklich Respekt und Anerkennung wie die Ausleuchtungen der Thematiken Personal, die Verfahrensaufschlüsselungen, die Verfahrensdauer, die Entscheidungsarten dementsprechend auch in die richtige Richtung und in dem richtigen Bild geschärft wurden. Herr Kollege Keyl, ich gehe jetzt nicht ins Detail ein. Das ist alles angesprochen worden. Was mir aber wichtig ist, ist das – und da bin ich den Verantwortungsträgern sehr dankbar: Man findet auch im Bericht drinnen den Hinweis, dass es eine gute Zusammenarbeit gibt und die Unterstützung des Landes auch bei der Personalbewirtschaftung und ich glaube, das zeigt auch, dass hier dementsprechend auch eine Unterstützung vorhanden ist. Ich gehe jetzt nicht näher auf die Corona-Ausführungen ein, weil ich glaube, das ist alles schon sehr, sehr intensiv ausgerollt worden und ich will auch da nicht jetzt den Richter spielen, wer was falsch gemacht hat. Ich glaube, dass wir in Niederösterreich einen Weg gegangen sind einfach ein gutes Fundament zu schaffen mit dem Corona-Fonds – zum einen. Zum Zweiten glaube ich, dass auch hier das Landesverwaltungsgericht eine tolle, engagierte Arbeit geleistet hat mit allen Bediensteten – begonnen von den Richterinnen und Richtern, den juristischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, das Verwaltungspersonal ... und ich glaube, dass wir heute auch festhalten können, dass es uns in Niederösterreich in einer wirklich herausragenden Weise gelungen ist, den Verfassungsauftrag zu erfüllen und ein funktionierendes, unabhängiges Verwaltungsgericht zu etablieren. Und das ist mir jetzt wichtig: Ich möchte auch den Lichtkegel nicht nur hin- und herschwenken, um das Negative hervorzukehren, sondern ich möchte auch noch anmerken, weil das auch wichtig ist, und darauf hinweisen, dass in angemessener Art und Weise auf die Aus- und Weiterbildung geachtet wird – das ist von einer immensen Bedeutung – dass es regelmäßige Wissensaustausche gibt, die auch durchgeführt werden, die von hoher Bedeutung sind und das finde ich wirklich bemerkenswert, dass es auch ein Wissensmanagement gibt, das aktiv vorangetrieben wird. Es gibt auch die Betätigungen – und das verdient Respekt und Anerkennung – beim Außenauftritt und bei der Außenkommunikation, die Homepage, die sehr zeitgemäß ist und das Gericht darstellt, alle Entscheidungen transparent auch dementsprechend bekanntgegeben werden, aktualisiert und gleichzeitig alle Formblätter, die relevant sind, zum Herunterladen sind. Ich glaube, dass man auch anführen muss, dass die Entscheidungsträger – und das ist ja auch heute der Vizepräsident persönlich anwesend, Herr Mag. Grubner – dass ihr auch bei der Gründung oder eine federführende Rolle gespielt habt bei der Österreichischen Akademie, der Verwaltungsgerichtsbarkeit im Jahre 2017. Ich glaube, dass hier auch ein gutes Fundament gelegt wurde, dass sich diese Gründung bestens bewährt hat und ein breites Weiterbildungsangebot in rechtlichen und Managementthemen auch dementsprechend etabliert hat. Ich darf heute die Gelegenheit nützen und mich bei dir, Herr Vizepräsident, stellvertretend für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie allen Verantwortungsträgern zu bedanken und dich auch bitten, diesen Dank auch weiterzuleiten für diese hervorragende Arbeit. Und lieber Herr Klubdirektor Erich Trenker, auch wir von meiner Fraktion wünschen dir alles erdenklich Gute! Du hast heute die letzte Landtagssitzung. Ein bisschen Spaß muss auch sein: Du hast den „Sami“ sehr, sehr lange und sehr, sehr intensiv ertragen bei zahlreichen Sitzungen und Stunden. Alles erdenklich Gute! Ich glaube, man kann auch sagen: Danke für die konstruktive Zusammenarbeit! Bei dir war das immer auf sachlicher Ebene und auch auf Blickkontakt, wo man sagen kann, da ist es um die Sache gegangen – durchaus auch öfters härter, aber das gehört in der Demokratie dazu. Hoher Landtag! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir werden den Tätigkeitsbericht des Gerichtes sehr gerne zur Kenntnis nehmen und bedanken uns noch einmal für diesen unglaublichen Einsatz im Interesse der Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher. Danke! (Beifall bei der ÖVP, Abg. Dorner und Abg. Schindele.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Die Rednerliste ist erschöpft.
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.