Zusammenfassung
Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-147/B-34-2023 – Landesverwaltungsgericht Niederösterreich, Tätigkeitsbericht 2022
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Mag. Hofer-Gruber (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Eine unabhängige Justiz ist das höchste Gut, das die Demokratie nach westlichem Muster entwickelt hat. Und wenn schon geschuldet der politischen Realität die Gewaltentrennung zwischen Legislative und Exekutive oft nicht immer so toll funktioniert, ist eine unabhängige Justiz der letzte Garant für Rechtsstaatlichkeit und die Einhaltung der Gesetze. Umso wichtiger ist eine politisch unabhängige Besetzung der Leitung sowie des Richterkollegiums. Das gilt für alle Gerichte, insbesondere natürlich auch für das Landesverwaltungsgericht über das wir ja jetzt reden. Leider wird Österreich, besonders den Bundesländern, hier nicht immer das beste Zeugnis ausgestellt. Der Europarat hat Österreich hier mehrfach Versäumnisse vorgeworfen, insbesondere bei der Besetzung der Verwaltungsgerichte in den Ländern – namentlich auch in Niederösterreich. Ich glaube, es sollte in unser aller Interesse liegen hier jeden Zweifel auszuräumen und Besetzungen transparent zu begründen, insbesondere, wenn nicht der oder die Erstgereihte des Vorschlags des Richterkollegiums zum Zug kommen. Ein anderer sehr wichtiger Punkt wird im Bericht auch beleuchtet: die geringe Zahl der Amtssachverständigen. Leider grüßt auch hier das Murmeltier. Wir lesen das jedes Jahr in diesem Bericht und dieser Umstand führt einerseits zu unnötig langen Verfahren, andererseits zum vermehrten Heranziehen von nichtamtlichen Sachverständigen und damit zu höheren Kosten für die Beteiligten. Aber nicht nur die Zahl, auch die Qualität der Sachverständigen bzw. deren Gutachten gibt manchmal zu denken und das ist nicht auf die Verwaltungsgerichtsbarkeit beschränkt. Wenn beispielsweise ein Gutachter feststellt, dass bei dem tragisch verlaufenen Brand im Spital in Mödling alles richtig gemacht wurde, weil es – ich zitiere (liest:)„... nachvollziehbar ist, dass man bei 99,8 % Brandfehlalarmen erst dann ausfährt, wenn persönliche Wahrnehmungen es bestätigenund dass die Unterbesetzung der Betriebsfeuerwehr nicht kausal für den Brand war“, Zitatende – da muss man sich schon fragen, ob der Herr oder die Frau Gutachter das eigene Gutachten überhaupt gelesen hat oder ob das von irgendeinem künstlichen Intelligenztool gemacht wurde. Jedem Feuerwehrmann stellt es hier die Haare auf, wenn er das liest und dass natürlich die Zigarette und nicht die unterbesetzte Feuerwehr die Brandursache war, ist wohl selbstverständlich. Dazu brauche ich keinen Gutachter. Solange unsere Richter aufgrund solcher Gutachten rechtsprechen, gibt es noch großes Verbesserungspotenzial. Zum wiederholten Male wird auch angemerkt, dass in Österreich ein bundesweites Verwaltungsstrafregister fehlt. Steinzeit statt Digitalisierung sage ich hier. Ein notorischer Autoraser aus Oberösterreich gilt dann in St. Valentin schon als Ersttäter – das kann es wohl im Jahr 2023 nicht sein. Die durchschnittliche Verfahrensdauer ist von meinem Vorredner angesprochen worden. Sie hat zugenommen – von 4,7 auf 5,9 Monate. Das ist natürlich der großen Zahl an Fällen im Zusammenhang mit Covid geschuldet. Das wird sich hoffentlich wieder normalisieren. Ich sehe die ganze Sache ein bisschen anders. Es waren weniger die Regeln, die aufgestellt wurden, sondern es waren die Mitbürger, die diese Regeln verletzt haben, die dann letztlich in solche Verfahren verstrickt sind und damit das Gericht belastet. Interessant ist auch die hohe Spreizung, wenn man sich die Verfahrensdauer anschaut. Es geht von 0,9 Monaten eben bei diesen Beschwerden gegen Absonderungen bis zu 27,2 Monaten bei Verfahren nach dem Flurverfassungsgesetz 1975. Das sind schon lange Verfahrensdauern. Aber nicht nur schnelle Verfahren, auch verständliche Ergebnisse sind wichtig für einen funktionierenden Rechtsstaat. Ganz ehrlich: Beim Durchlesen der einen oder anderen Entscheidung entsteht schon der Eindruck, dass viele Formulierungen schlicht und einfach unverständlich sind. Für relativ einfache Sachverhalte wird eine Vielzahl an Gesetzesstellen angeführt. Das Recht geht bei uns vom Volke aus, aber ob das Volk der Rechtssprechung heute auch noch folgen kann, darf bezweifelt werden. Wünschenswert wären verständlichere Gesetzestexte und vielleicht auch insgesamt einfachere und weniger Regelungen. Positiv anzumerken ist schließlich noch die relativ geringe Zahl an Aufhebungen – das heißt, vieles, was die Verwaltungsgerichte in Niederösterreich zu Recht erkennen, hält dann auch so und der transparente Webauftritt des Gerichts. Auch ich bedanke mich bei allen Richterinnen und Mitarbeiterinnen an den Landesverwaltungsgerichten und wünsche mir und uns allen weiterhin nachvollziehbare, rasche und verständliche Entscheidungen. Auch wir werden diesen Bericht selbstverständlich gerne zur Kenntnis nehmen. Wir würden uns aber schon freuen, wenn es zu den regelmäßig aufgezeigten Schwachstellen – auch vonseiten der Landesregierung – Initiativen zu Verbesserungen gäbe. Es kann ja nicht sein, dass wir jedes Jahr den Bericht sehen, wo drinnensteht „Aha, zu wenig Sachverständige ... unverständlich“. Also das kann es ja nicht sein. Der Sinn, den dieser Bericht haben soll, kann ja wohl nur sein, dass wir auch zu Verbesserungen kommen und das wünsche ich mir im nächsten Jahr. Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den NEOS.)
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