Zusammenfassung
Antrag des Sozial-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-68/A-3/4-2023 – Entgelt statt Taschengeld für Menschen, die in Beschäftigungstherapiewerkstätten arbeiten
Berichterstatterin
Redner
- Edith Kollermann (NEOS) Tagesordnungspunkt 5 Video und Sitzungsbericht
- Silvia Moser (GRÜNE) Tagesordnungspunkt 5 Video und Sitzungsbericht
- René Pfister (SPÖ) Tagesordnungspunkt 5 Video und Sitzungsbericht
- Andreas Bors (FPÖ) Tagesordnungspunkt 5 Video und Sitzungsbericht
- Silvia Moser (GRÜNE) Tagesordnungspunkt 5 Video und Sitzungsbericht – tatsächliche Berichtigung
- Silke Dammerer (ÖVP) Tagesordnungspunkt 5 Video und Sitzungsbericht
Abstimmung
Antrag einstimmig angenommen
Video-Übertragung der Sitzung
Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Zweiter Präsident Waldhäusl: Wir kommen zum Verhandlungsgegenstand Ltg.-68, Antrag der Abgeordneten Pfister u.a. betreffend Entgelt statt Taschengeld für Menschen, die in Beschäftigungstherapiewerkstätten arbeiten. Ich ersuche Frau Abgeordnete Scheele die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatterin Abg. Mag. Scheele (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Ich komme zur Präsentation des Antrages des Sozial-Ausschusses zum Thema Entgelt statt Taschengeld für Menschen, die Beschäftigungstherapiewerkstätten arbeiten. Im Ausschuss, und ich denke auch hier waren wir uns einig, deswegen brauche ich inhaltlich, glaube ich, nicht so viel dazu sagen, komme direkt zum Antragstext (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird ersucht, an die Bundesregierung heranzutreten und diese aufzufordern,
- eine eigene, auf ihre Tätigkeit bezogene, sozialversicherungsrechtliche Absicherung für Menschen, die in Beschäftigungstherapiewerkstätten arbeiten, zu schaffen sowie
- neue Modelle der Entlohnung anstelle des bisherigen „Taschengeldsystems“ auszuarbeiten.“
Sehr geehrter Herr Präsident, ich ersuche um Einleitung der Diskussion und um Abstimmung.
Zweiter Präsident Waldhäusl: Ich eröffne die Debatte. Zu Wort gelangt die Abgeordnete Edith Kollermann, NEOS.
Abg. Mag. Kollermann (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag „Menschen mit Behinderung, die in Beschäftigungswerkstätten arbeiten“ ein Entgelt zu zahlen und selbst sozialversichert zu sein, ist einer der längst fällig war. Im Art. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte steht: „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“ Menschen mit Behinderungen haben es schwerer ihr Leben in Würde zu führen. Bei allen Bemühungen ist ein selbstbestimmtes Leben nicht immer oder im gleichen Ausmaß möglich, wie bei Menschen ohne Behinderung. Die Beschäftigungswerkstätten sind wichtige und gute Einrichtungen, die auch eine Tagesstruktur bieten und die es auch ermöglichen, dass die Freude an der eigenen Tätigkeit auch für jene Menschen erlebbar wird, die nicht in einem regulären Arbeitsverhältnis stehen können. Es ist eine Frage der Wertschätzung, der Anerkennung der Leistungen und nicht zuletzt der Würde des Menschen. Daher unterstützen wir diesen Antrag auch vollinhaltlich. Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Weiters zu Wort gelangt die Abgeordnete Silvia Moser von den GRÜNEN.
Abg. Mag. Moser, MSc (GRÜNE): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich schicke voraus: Wir werden diesem Antrag natürlich zustimmen, im Wissen, dass der Bund hier längst tätig ist. Ein erster wichtiger Beschluss wurde gestern im Ministerrat gefasst und dieser hat den Weg zur Inklusion junger Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt geebnet. Bisher mussten sich Jugendliche mit Behinderung nach Beendigung der Pflichtschule oder einer etwaigen Ausbildung verpflichtend einer Untersuchung der Arbeitsfähigkeit unterziehen. Diese Prüfung erfolgte nach rein medizinischen Kriterien. Eventuelle Unterstützungsleistungen, die eine Arbeitsaufnahme auch mit schwerer Behinderung ermöglichen, werden dabei nicht berücksichtigt. Nach Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit werden die Betroffenen nicht von den Services des AMS erfasst und können an keinerlei Schulungs- oder Orientierungs- oder Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen. Zusätzlich besteht auch kein Anspruch auf Arbeitslosengeld. Sie können daher nur mehr in Werkstätten arbeiten und bleiben meist lebenslang in der Sozialhilfe. Künftig sollen nun Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderung unter 25 Jahren vom Arbeitsmarktservice betreut und vorgemerkt werden, sowie entsprechende Dienstleistungsangebote in Anspruch nehmen. Sie sind – und das ist das Wesentliche dabei – nicht mehr verpflichtet, sich vor Erreichen des 25. Lebensjahres der Untersuchung der Arbeitsfähigkeit zu unterziehen. Ein freiwilliger Antrag auf Berufsunfähigkeits- oder Invaliditätspension ist natürlich weiterhin möglich. In Zusammenarbeit mit dem Sozialministeriumservice soll den Betroffenen eine Beschäftigung am regulären Arbeitsmarkt ermöglicht werden. Das ist das wichtigste Ziel. Dazu können alle Maßnahmen des AMS und SMS für arbeitsfähige, arbeitssuchende Personen herangezogen werden. Darüber hinaus sollen für diese Zielgruppe neue Angebote entwickelt werden. Sehr, sehr erfreulich, ganz aktuell. Uns GRÜNEN war immer wichtig mehr Menschen mit Behinderungen in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu bringen und auch entsprechende Maßnahmen auszubauen, die vor allem Jugendliche mit Behinderungen vor Eintritt in die Werkstätten sozusagen abfangen sollen, um mit gezielten Angeboten Chancen am Arbeitsmarkt zu erlangen. Diese Möglichkeit wurde nun geschaffen. „Danke“ an Sozialminister Johannes Rauch. (Beifall bei den GRÜNEN.) Wenn wir das Ziel, allen Menschen ein Einkommen durch Arbeit zu ermöglichen, erreichen wollen, müssen wir als Gesellschaft auch etwas beitragen. Wir müssen den Wert von Arbeit und Leistung, von bezahlter und unbezahlter Arbeit neu definieren. Das ist besonders wichtig für schwerst- und mehrfach behinderte Menschen und psychisch oder chronisch kranke Betroffene. Die derzeitige Definition von arbeitsfähig und arbeitsunfähig reicht nicht aus. Das ist meiner Meinung nach auch Voraussetzung für die Erfüllung der UN-Behindertenrechtskonvention, wo im Art. 27 das Recht auf Arbeit und die Möglichkeit den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen gefordert wird. Jetzt möchte ich aber noch auf etwas hinweisen, das in Kompetenz des Landes liegt und mir wirklich ein Anliegen ist. Ein wichtiger Schritt zur Selbständigkeit und Unabhängigkeit von Menschen mit Behinderung wäre, den Kostenbeitrag für Eltern für die Arbeit in den Werkstätten zu streichen. Dieser Kostenbeitrag ist ein Symbol – ein Symbol für Kindsein und Abhängigkeit. Das wäre ein wirklich wichtiger Schritt. Diese Abschaffung ist schon längst überfällig. Für mich ist wichtig, dass Menschen mit Behinderung eine faire Chance auf Arbeit und gerechte Entlohnung sowie sozialversicherungsrechtliche Absicherung haben. Der erste Schritt wurde gestern im Ministerrat getan. Ich appelliere: Bleiben wir dran! Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Zu Wort gelangt der Abgeordnete René Pfister von der SPÖ.
Abg. Pfister (SPÖ): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Einen Skandal haben wir schon heute produziert, Herr Präsident! Wenn der Herr Präsident einen SPÖ-Antrag ...
Zweiter Präsident Waldhäusl: Herr Abgeordneter, es liegt nicht ... Sie haben kein Mikrofon, also würde ich Ihnen raten, ich würde Ihnen gut raten, die Rede zu beginnen, fortzusetzen und zu beenden und jede andere Kritik wegzulassen. Ich erteile Ihnen das Wort, aber nur, wenn Sie sich an das halten, was hier in diesem Haus üblich ist. Skandale werden hier in diesem Hause generell nicht zugelassen.
Abg. Pfister (SPÖ): Wenn man notwendige Maßnahmen zur Pflege einbringt und es dann nicht einmal zu einer Diskussion oder nicht einmal zu einer Abstimmung führt ...
Zweiter Präsident Waldhäusl: Herr Abgeordneter, ich habe es Ihnen schon einmal gesagt und ich wiederhole mich ein letztes Mal. Aber ich gebe Ihnen etwas mit auf den Weg: Wenn man etwas politisch anders möchte, kann man als Partei – wenn man genügend Mandatare hat, die SPÖ hat es – einen selbstständigen Antrag einbringen. Das ist ganz klar, genau geregelt. Im Ausschuss wäre es möglich gewesen, jetzt nicht mehr. Jetzt probieren wir es ein drittes Mal.
Abg. Pfister (SPÖ): Herr Präsident! Wie gesagt, notwendige Maßnahmen in diesem Bereich sind unerlässlich. (Beifall bei der SPÖ.) In Österreich sind über 20.000 Menschen in diesen Werkstätten, in diesen Einrichtungen hier auch tätig, wobei in den Einrichtungen wo einige sehr, sehr körperlich schwere Tätigkeiten in diesen Tagesbetreuungsstätten hier auch getätigt werden. Es gibt auch Gruppen mit arbeitsmarktähnlichen Angeboten und beruflichen Qualifizierungsangeboten. Die Einrichtungen bieten Ihre Waren teilweise auf Märkten an, zahlen den beschäftigten Personen aber bloß geringe Taschengeldbeiträge, welche bei Zuspätkommen auch noch gekürzt werden. Obwohl hier auch Arbeitszeiten geregelt sind und die erbrachten Arbeitsleistungen oft erheblich sind, sind diese Tätigkeiten derzeit nach der Rechtssprechung des Obersten Gerichtshofes nicht als Arbeit zu verstehen. Als Folge besteht deshalb auch kein sozialversicherungsrechtlicher Anspruch, der durch diese Arbeit hier auch begründet wird. Das bedeutet, dass das allgemeine Recht wie das Recht auf Krankengeld oder Arbeitslosenleistung für diese Menschen nicht gelten. Da sie leider auch von dem Pensionsversicherungsschutz ausgeschlossen sind, können die Betroffenen niemals Pensionsleistungen in Anspruch nehmen. Der Landtag in Niederösterreich hat bereits am 25.5.2023 lediglich eine gesetzliche Unfallversicherung für diese Tätigkeit in Anerkennung vorgesehen. Das ist schlicht und einfach ein unhaltbarer und menschenunwürdiger Zustand, welcher schleunigst abgestellt gehört. Ich möchte nur darauf erinnern: 2008 wurde bereits im Behindertenrecht, in der UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert und dieses Einkommen für die Rechte von Menschen mit Behinderung gilt. Dieser Art. 27, der bereits seit 2008 gültig ist, sollte nun doch auch in Österreich ankommen und diese Menschen hier auch absichern. (Beifall bei der SPÖ.) Die Landessozialreferenten haben bereits am 23. und 24. Mai – man höre und staune – 2019 diese Thematik behandelt und das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit und Konsumentenschutz hat hier eine Arbeitsgruppe zur Erörterung der Modelle und deren Wirkung in Auftrag gegeben. Es ist leider bis heute nichts passiert und zuletzt, in der letzten Landtagssitzung hat sich auch die Abgeordnete Schmidl hier in ihrer Rede unserer langjährigen Forderung „Entgelt statt Taschengeld“ angeschlossen. Also, liebe Kolleginnen und Kollegen, eine Umsetzung dieser Forderung ist nicht nur notwendig, sondern mittlerweile längst überfällig. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht hierbei um eine Absicherung für genau diese Personengruppe, die ohnehin ein schweres Leben haben, da sie keine uneingeschränkten Möglichkeiten ausführen können. Letztendlich geht es auch um Würde, damit wir diesen Menschen auch die Möglichkeit geben nicht auf Taschengeld angewiesen zu sein, welches jahrzehntelang nicht adaptiert wurde oder wird, sondern auch ein gerechtes und faires Leben führen können. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht um ein selbstbestimmtes Leben dieser Personen und unterstützen Sie unseren Antrag bitte einstimmig und dass wir dieses auch umsetzen können. Dankeschön. (Beifall bei der SPÖ.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Zum Wort gelangt Abgeordneter Andreas Bors, FPÖ.
Abg. Bors (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kollegen! Dass wir dieses Thema da heute im NÖ Landtag überhaupt diskutieren müssen, zeigt ja leider ein weiteres Versagen der österreichischen Bundesregierung – nämlich genau deshalb, wenn es darum geht Menschen, die eben in Beschäftigungstherapiewerkstätten arbeiten, dass wir auch für die endlich faire Bedingungen schaffen. Denn die Situation für Menschen mit Behinderung ist eben unbefriedigend und unzulässig, wie das auch schon die Volksanwaltschaft eben in ihrem Bericht so treffend formuliert hat. Man muss sich das einmal vorstellen: Diese Menschen arbeiten ja genau so hart wie viele andere auch in unserem Land und bekommen dann dafür nicht einmal 100 Euro im Monat. Nicht nur, dass man diesen Menschen dann eben nicht einmal 100 Euro im Monat zahlt, fällt dann diese Gruppe eben auch beim Krankengeld, beim Arbeitslosengeld und beim Pensionsversicherungsschutz einfach durch den Rost. Es ist traurig, dass man dieses Thema überhaupt hier diskutieren muss, dass das schon so lange offen ist. Die Bundesregierung hat dieses Thema zwar in ihr Regierungsprogramm hineingeschrieben, offensichtlich finden sie aber die Seite nicht mehr, denn es ist bis jetzt wenig bis nichts passiert. Es gab schon mehrere Anträge dazu auch im Nationalrat und im Bundesrat, unter anderem auch von der FPÖ, aber komischerweise wurde dann immer gegen diese Anträge gestimmt, obwohl man es sich in sein eigenes Regierungsprogramm hineinschreibt – also auch eine eigenartige Konstellation. Es wäre ja ganz leicht, denn von der Fakultät Innsbruck gibt es ein 248 Seiten langes Gutachten, in dem detailliertest angeführt wird, welche Rechte für Menschen mit Behinderungen in der österreichischen Gesetzgebung umgesetzt werden sollten. Das heißt, man müsste sich das nur hernehmen und das Problem wäre relativ rasch beseitigt. Darum bin ich froh, dass wir das in Niederösterreich – im Gegensatz zur Bundesregierung – eben erkannt haben, dass das im Arbeitsübereinkommen zwischen FPÖ und ÖVP ja auch drinnen steht und die Bundesregierung das offensichtlich immer noch nicht erkannt hat, aber wir hier eben heute im NÖ Landtag gemeinsam die Bundesregierung auffordern dieses Thema endlich in Angriff zu nehmen, um so für diese Menschengruppe endlich hier eine Verbesserung herbeiführen zu können. (Beifall bei der FPÖ.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Ich erteile der Frau Abgeordneten Silvia Moser zu einer tatsächlichen Berichtigung das Wort.
Abg. Mag. Moser, MSc (GRÜNE): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich berichtige, was Abgeordneter Bors gesagt hat, ist nicht richtig, dass die Bundesregierung nämlich untätig ist, weil eben gestern im Ministerrat dieser Beschluss gefasst wurde, der eine wesentliche Verbesserung für die Menschen mit Behinderung bringt. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Als Nächstes zu Wort gelangt die Frau Abgeordnete Silke Dammerer, ÖVP.
Abg. Dammerer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Liebe Kolleginnen und Kollegen der SPÖ! Mich freut es wirklich ganz besonders, dass ihr scheinbar sehr aufmerksam der Rede meiner Kollegin Doris Schmidl am 27. April hier im Landtag verfolgt habt. Sie hat hier den Wunsch formuliert, dass Menschen mit Behinderung, die in Tageswerkstätten arbeiten, gerne statt Taschengeld auch einen Lohn bekommen möchten. Also schön, dass ihr aus dem Wunsch meiner Kollegin heute einen Antrag einbringt. (Abg. Weninger: Sehr gerne. – Abg. Schindele: So sind wir. – Heiterkeit bei der SPÖ.) Wir wissen, Menschen mit Behinderung – wie wir gehört haben – haben es nicht immer leicht im Leben und auch nicht am Arbeitsmarkt. Einst war es Soziallandesrätin Liese Prokop, die erkannt hat, wie wichtig eine sinnvolle und sinnstiftende Betätigung auch für Menschen mit Behinderung ist. Dank ihrer Initiative und mit der Unterstützung des Landes Niederösterreich wurden viele Therapieeinrichtungen mit Tagesstrukturen geschaffen. In diesen Tagesstätten wird auf die besonderen, individuellen Bedürfnisse eingegangen und großer Wert auf persönliche Entfaltung und soziale Kompetenz gelegt. An dieser Stelle möchte ich ein riesengroßes „Dankeschön“ all jenen Betreuerinnen und Betreuern sagen, die in diesen Werkstätten und Tageseinrichtungen wertvolle Arbeit verrichten und Menschen mit Behinderung mit viel Liebe und Geduld in ihrem Alltag begleiten und ihnen den Wert vermitteln, dass sie wichtiger Teil unserer Gesellschaft sind. Danke für eure wertvolle Arbeit! (Beifall bei der ÖVP.) In diesen Tagesstätten ist es Ziel, dass Menschen mit Behinderungen Fähigkeiten entwickeln können und ihnen so ein erfülltes Leben in der Gesellschaft ermöglicht wird. Die Betreuung verursacht, wie wir wissen, hohe Sach- und Personalkosten, die vom Land NÖ an den Rechtsträger der Sozialhilfeeinrichtungen im Rahmen einer Pauschale bezahlt werden. Die von den Klienten erbrachten Tätigkeiten werden nicht als Arbeit eingestuft und daher können diese Menschen bis dato auch leider keine sozialversicherungsrechtlichen Ansprüche erwerben. Statt einem Lohn wird Taschengeld ausbezahlt, so die Ausgangslage. Nun zu Ihrem Antrag: Ja, es ist wichtig und richtig nun den nächsten Schritt zu setzen, um Menschen mit Behinderung, die in Tageswerkstätten arbeiten, auch sozialversicherungsrechtlich abzusichern. Wir müssen vor allem daran denken, dass Menschen mit Behinderung auch immer älter werden und um ein selbstbestimmtes Leben auch im Alter führen zu können, wäre es daher ganz besonders wichtig z. B. einen Anspruch auf Pensionsleistungen erwerben zu können. Ich möchte zu bedenken geben, dass in den Tagesstätten in erster Linie die Förderung und Anleitung der Klienten unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse und Möglichkeiten stattfindet und nicht die erwerbsorientierte Arbeitsleistung im Vordergrund steht. Wir wissen, in einem regulären Arbeitsverhältnis hat man als Dienstnehmer nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Wir dürfen daher nicht Gefahr laufen, dass dadurch eine individuelle Betreuungsleistung in den Hintergrund und die erbrachte Arbeitsleistung in den Vordergrund rückt. Wir dürfen auch nicht Gefahr laufen, dass sich durch eine Gesetzesänderung die Situation der Klientinnen und Klienten verschlechtert, weil – wie bei jedem anderen Dienstverhältnis auch – dann eventuell Kosten wie z. B. Verpflegung, Unterkunft, etc. zum Tragen kommen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie sehen, das ist eine sehr komplexe Materie für die es meines Erachtens gemeinsame Kraftanstrengung zwischen Bund, Ländern und Stakeholdern braucht. Morgen, Freitag, findet im Burgenland die Landessozialreferentinnenkonferenz statt, wo dieses Thema auch wieder auf der Tagesordnung steht. Ich hoffe sehr, dass hier wieder Bewegung in die Sache kommt und bevor ich zum Schluss komme, habe ich deshalb auch noch eine ganz große Bitte an die Fraktion der GRÜNEN: Bitte verleiht diesem Antrag Nachdruck bei eurem zuständigen Minister Rauch! Dieses Thema ist ein Bundesthema mit seiner Zuständigkeit. Bitte motivieren Sie ihn auch, dass hier etwas weitergeht und – ganz wichtig – dass auch die Länder miteingebunden werden. Ich denke hier z. B. an die Präsentation der Ergebnisse der Studie der Wirtschaftsuni Wien. Ich denke, hier braucht es alle Beteiligten am Tisch. Zum Antrag der SPÖ: Die NÖ Landesregierung hat den Beschluss der Landessozialreferentenkonferenz im Jahr 2020 bereits unterstützt. Daher, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPÖ, wir werden auch heute hier Ihren Antrag sehr gerne unterstützen. Dank. (Beifall bei der ÖVP und Präs. Mag. Wilfing.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Die Rednerliste ist erschöpft.
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.