Zusammenfassung
Antrag des Sozial-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-68/A-3/4-2023 – Entgelt statt Taschengeld für Menschen, die in Beschäftigungstherapiewerkstätten arbeiten
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Dammerer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Liebe Kolleginnen und Kollegen der SPÖ! Mich freut es wirklich ganz besonders, dass ihr scheinbar sehr aufmerksam der Rede meiner Kollegin Doris Schmidl am 27. April hier im Landtag verfolgt habt. Sie hat hier den Wunsch formuliert, dass Menschen mit Behinderung, die in Tageswerkstätten arbeiten, gerne statt Taschengeld auch einen Lohn bekommen möchten. Also schön, dass ihr aus dem Wunsch meiner Kollegin heute einen Antrag einbringt. (Abg. Weninger: Sehr gerne. – Abg. Schindele: So sind wir. – Heiterkeit bei der SPÖ.) Wir wissen, Menschen mit Behinderung – wie wir gehört haben – haben es nicht immer leicht im Leben und auch nicht am Arbeitsmarkt. Einst war es Soziallandesrätin Liese Prokop, die erkannt hat, wie wichtig eine sinnvolle und sinnstiftende Betätigung auch für Menschen mit Behinderung ist. Dank ihrer Initiative und mit der Unterstützung des Landes Niederösterreich wurden viele Therapieeinrichtungen mit Tagesstrukturen geschaffen. In diesen Tagesstätten wird auf die besonderen, individuellen Bedürfnisse eingegangen und großer Wert auf persönliche Entfaltung und soziale Kompetenz gelegt. An dieser Stelle möchte ich ein riesengroßes „Dankeschön“ all jenen Betreuerinnen und Betreuern sagen, die in diesen Werkstätten und Tageseinrichtungen wertvolle Arbeit verrichten und Menschen mit Behinderung mit viel Liebe und Geduld in ihrem Alltag begleiten und ihnen den Wert vermitteln, dass sie wichtiger Teil unserer Gesellschaft sind. Danke für eure wertvolle Arbeit! (Beifall bei der ÖVP.) In diesen Tagesstätten ist es Ziel, dass Menschen mit Behinderungen Fähigkeiten entwickeln können und ihnen so ein erfülltes Leben in der Gesellschaft ermöglicht wird. Die Betreuung verursacht, wie wir wissen, hohe Sach- und Personalkosten, die vom Land NÖ an den Rechtsträger der Sozialhilfeeinrichtungen im Rahmen einer Pauschale bezahlt werden. Die von den Klienten erbrachten Tätigkeiten werden nicht als Arbeit eingestuft und daher können diese Menschen bis dato auch leider keine sozialversicherungsrechtlichen Ansprüche erwerben. Statt einem Lohn wird Taschengeld ausbezahlt, so die Ausgangslage. Nun zu Ihrem Antrag: Ja, es ist wichtig und richtig nun den nächsten Schritt zu setzen, um Menschen mit Behinderung, die in Tageswerkstätten arbeiten, auch sozialversicherungsrechtlich abzusichern. Wir müssen vor allem daran denken, dass Menschen mit Behinderung auch immer älter werden und um ein selbstbestimmtes Leben auch im Alter führen zu können, wäre es daher ganz besonders wichtig z. B. einen Anspruch auf Pensionsleistungen erwerben zu können. Ich möchte zu bedenken geben, dass in den Tagesstätten in erster Linie die Förderung und Anleitung der Klienten unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse und Möglichkeiten stattfindet und nicht die erwerbsorientierte Arbeitsleistung im Vordergrund steht. Wir wissen, in einem regulären Arbeitsverhältnis hat man als Dienstnehmer nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Wir dürfen daher nicht Gefahr laufen, dass dadurch eine individuelle Betreuungsleistung in den Hintergrund und die erbrachte Arbeitsleistung in den Vordergrund rückt. Wir dürfen auch nicht Gefahr laufen, dass sich durch eine Gesetzesänderung die Situation der Klientinnen und Klienten verschlechtert, weil – wie bei jedem anderen Dienstverhältnis auch – dann eventuell Kosten wie z. B. Verpflegung, Unterkunft, etc. zum Tragen kommen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie sehen, das ist eine sehr komplexe Materie für die es meines Erachtens gemeinsame Kraftanstrengung zwischen Bund, Ländern und Stakeholdern braucht. Morgen, Freitag, findet im Burgenland die Landessozialreferentinnenkonferenz statt, wo dieses Thema auch wieder auf der Tagesordnung steht. Ich hoffe sehr, dass hier wieder Bewegung in die Sache kommt und bevor ich zum Schluss komme, habe ich deshalb auch noch eine ganz große Bitte an die Fraktion der GRÜNEN: Bitte verleiht diesem Antrag Nachdruck bei eurem zuständigen Minister Rauch! Dieses Thema ist ein Bundesthema mit seiner Zuständigkeit. Bitte motivieren Sie ihn auch, dass hier etwas weitergeht und – ganz wichtig – dass auch die Länder miteingebunden werden. Ich denke hier z. B. an die Präsentation der Ergebnisse der Studie der Wirtschaftsuni Wien. Ich denke, hier braucht es alle Beteiligten am Tisch. Zum Antrag der SPÖ: Die NÖ Landesregierung hat den Beschluss der Landessozialreferentenkonferenz im Jahr 2020 bereits unterstützt. Daher, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPÖ, wir werden auch heute hier Ihren Antrag sehr gerne unterstützen. Dank. (Beifall bei der ÖVP und Präs. Mag. Wilfing.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
Zur Person
Kontaktdaten
- Wohnbezirk:
- Melk
- Klub/Fraktion:
- Landtagsklub der Volkspartei Niederösterreich
- Wahlpartei:
- LH Johanna Mikl-Leitner VP Niederösterreich