Zusammenfassung
Antrag des Sozial-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-68/A-3/4-2023 – Entgelt statt Taschengeld für Menschen, die in Beschäftigungstherapiewerkstätten arbeiten
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Mag. Moser, MSc (GRÜNE): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich schicke voraus: Wir werden diesem Antrag natürlich zustimmen, im Wissen, dass der Bund hier längst tätig ist. Ein erster wichtiger Beschluss wurde gestern im Ministerrat gefasst und dieser hat den Weg zur Inklusion junger Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt geebnet. Bisher mussten sich Jugendliche mit Behinderung nach Beendigung der Pflichtschule oder einer etwaigen Ausbildung verpflichtend einer Untersuchung der Arbeitsfähigkeit unterziehen. Diese Prüfung erfolgte nach rein medizinischen Kriterien. Eventuelle Unterstützungsleistungen, die eine Arbeitsaufnahme auch mit schwerer Behinderung ermöglichen, werden dabei nicht berücksichtigt. Nach Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit werden die Betroffenen nicht von den Services des AMS erfasst und können an keinerlei Schulungs- oder Orientierungs- oder Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen. Zusätzlich besteht auch kein Anspruch auf Arbeitslosengeld. Sie können daher nur mehr in Werkstätten arbeiten und bleiben meist lebenslang in der Sozialhilfe. Künftig sollen nun Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderung unter 25 Jahren vom Arbeitsmarktservice betreut und vorgemerkt werden, sowie entsprechende Dienstleistungsangebote in Anspruch nehmen. Sie sind – und das ist das Wesentliche dabei – nicht mehr verpflichtet, sich vor Erreichen des 25. Lebensjahres der Untersuchung der Arbeitsfähigkeit zu unterziehen. Ein freiwilliger Antrag auf Berufsunfähigkeits- oder Invaliditätspension ist natürlich weiterhin möglich. In Zusammenarbeit mit dem Sozialministeriumservice soll den Betroffenen eine Beschäftigung am regulären Arbeitsmarkt ermöglicht werden. Das ist das wichtigste Ziel. Dazu können alle Maßnahmen des AMS und SMS für arbeitsfähige, arbeitssuchende Personen herangezogen werden. Darüber hinaus sollen für diese Zielgruppe neue Angebote entwickelt werden. Sehr, sehr erfreulich, ganz aktuell. Uns GRÜNEN war immer wichtig mehr Menschen mit Behinderungen in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu bringen und auch entsprechende Maßnahmen auszubauen, die vor allem Jugendliche mit Behinderungen vor Eintritt in die Werkstätten sozusagen abfangen sollen, um mit gezielten Angeboten Chancen am Arbeitsmarkt zu erlangen. Diese Möglichkeit wurde nun geschaffen. „Danke“ an Sozialminister Johannes Rauch. (Beifall bei den GRÜNEN.) Wenn wir das Ziel, allen Menschen ein Einkommen durch Arbeit zu ermöglichen, erreichen wollen, müssen wir als Gesellschaft auch etwas beitragen. Wir müssen den Wert von Arbeit und Leistung, von bezahlter und unbezahlter Arbeit neu definieren. Das ist besonders wichtig für schwerst- und mehrfach behinderte Menschen und psychisch oder chronisch kranke Betroffene. Die derzeitige Definition von arbeitsfähig und arbeitsunfähig reicht nicht aus. Das ist meiner Meinung nach auch Voraussetzung für die Erfüllung der UN-Behindertenrechtskonvention, wo im Art. 27 das Recht auf Arbeit und die Möglichkeit den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen gefordert wird. Jetzt möchte ich aber noch auf etwas hinweisen, das in Kompetenz des Landes liegt und mir wirklich ein Anliegen ist. Ein wichtiger Schritt zur Selbständigkeit und Unabhängigkeit von Menschen mit Behinderung wäre, den Kostenbeitrag für Eltern für die Arbeit in den Werkstätten zu streichen. Dieser Kostenbeitrag ist ein Symbol – ein Symbol für Kindsein und Abhängigkeit. Das wäre ein wirklich wichtiger Schritt. Diese Abschaffung ist schon längst überfällig. Für mich ist wichtig, dass Menschen mit Behinderung eine faire Chance auf Arbeit und gerechte Entlohnung sowie sozialversicherungsrechtliche Absicherung haben. Der erste Schritt wurde gestern im Ministerrat getan. Ich appelliere: Bleiben wir dran! Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)
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