Zusammenfassung
Antrag des Wirtschafts- und Finanz-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-53/A-1/7-2023 – NÖ Tourismusgesetz 2023 (NÖ TourG 2023)
Berichterstatterin
Redner
- Philipp Gerstenmayer (FPÖ) Tagesordnungspunkt 4 Video und Sitzungsbericht
- Helmut Hofer-Gruber (NEOS) Tagesordnungspunkt 4 Video und Sitzungsbericht
- Wolfgang Kocevar (SPÖ) Tagesordnungspunkt 4 Video und Sitzungsbericht
- Michael Sommer (FPÖ) Tagesordnungspunkt 4 Video und Sitzungsbericht
- Kurt Hackl (ÖVP) Tagesordnungspunkt 4 Video und Sitzungsbericht
Abstimmung
Antrag einstimmig angenommen
Video-Übertragung der Sitzung
Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Zweiter Präsident Waldhäusl:Wir kommen zum Verhandlungsgegenstand Ltg.-53, Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Mag. Danninger, Mühlberghuber u.a. betreffend NÖ Tourismusgesetz 2023. Ich ersuche Frau Abgeordnete Dammerer die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatterin Abg. Dammerer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Ich berichte zur Ltg.-53, einem Antrag des Wirtschafts- und Finanz-Ausschusses betreffend dem NÖ Tourismusgesetz 2023. Aufgrund der Neustrukturierung der Finanzierung der Tourismuswerbung wurde das NÖ Tourismusgesetz 2023 neu ausgearbeitet. Die wesentlichen Änderungen im Gesetz sind: die Abschaffung des Interessentenbeitrages, die Neugliederung der Gemeinden mit der Abschaffung der bisherigen Einteilung in Ortsklassen: künftig wird nur noch in Kurorte und Nicht-Kurorte differenziert, die Einführung eines einheitlichen Nächtigungstaxensatzes von 2,50 Euro für Nicht-Kurorte und 2,90 Euro für Kurorte, die Einführung einer Nächtigungstaxenpflicht bei Festivals und die Einführung eines neuen Aufteilungsschlüssels der Nächtigungstaxeneinnahmen für das Land NÖ mit 30 % und die jeweilige Gemeinde mit 70 %. Ich komme daher zur Antragstellung (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der beiliegende Entwurf betreffend NÖ Tourismusgesetz 2023 wird genehmigt.
2. Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“
Geschätzter Herr Präsident, ich ersuche um Einleitung der Debatte und um Abstimmung. Danke.
Zweiter Präsident Waldhäusl: Ich eröffne die Debatte. Zu Wort gelangt Abgeordneter Philipp Gerstenmayer, FPÖ.
Abg. Gerstenmayer(FPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren auf den Zusehertribünen und zu Hause am Livestream! Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Versprochen und gehalten – das ist es, was die Freiheitlichen mit unseren Wahlversprechen zu tun gedenken. Wir halten sie und deshalb bin ich sehr stolz, heute hier vor Ihnen stehen zu dürfen und Ihnen die Änderungen des neuen Tourismusgesetzes zu präsentieren. Als Freiheitlicher Tourismuspolitiker ist es mir natürlich stets ein Anliegen, die Attraktivität unseres Landes als Reiseziel zu stärken und den Tourismus als wichtigen Wirtschaftszweig zu fördern. Mit der neuen Gesetzgebung haben wir einen wichtigen Schritt genau in diese Richtung getan. Eine der zentralen Neuerung ist die Gliederung der Gemeinden in Kurortgemeinden und Nicht-Kurortgemeinden. Diese Einteilung ermöglicht es uns gezielt in die Kurorte zu investieren und so den Tourismus in diesen Gegenden zu stärken. Gleichzeitig sorgen wir dafür, dass auch in Nicht-Kurorten die touristische Infrastruktur ausgebaut und modernisiert wird. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Zweckbindung der Erträge aus der Nächtigungstaxe. Hier haben wir uns für eine ganz klare und eindeutige Regelung entschieden. Die Erträge sind ausschließlich für touristische Zwecke zu verwenden. Das bedeutet z. B. die Finanzierung eines Tourismusverbands, die Unterstützung der Landestourismusorganisation sowie die Errichtung und Erhaltung von Freizeitwegen und Freizeiteinrichtungen, die eine hohe touristische Relevanz aufweisen, aus diesen Mitteln finanzieren zu können. Gleichzeitig stellen wir sicher, dass Veranstaltungen mit überörtlicher touristischer Relevanz gefördert werden können. Um sicherzustellen, dass die Zweckbindung auch tatsächlich eingehalten wird, haben wir eine Berichtpflicht eingeführt. Das bedeutet, dass die Gemeinden einmal jährlich verpflichtet sind, der Landesregierung Bericht abzugeben wie diese Mittel verwendet werden. Das schafft Transparenz und gibt uns die Möglichkeit die Verwendung dieser Mittel zu kontrollieren. Die Erhöhung und Indexierung der Nächtigungstaxe war ein weiterer wichtiger Punkt in der Diskussion um die Gesetzgebung. Hier haben wir den Wünschen der Wirtschaftskammer entsprochen und die Erhöhung durchgeführt. Gleichzeitig haben wir die Indexierung automatisch verankert, somit ist stets eine Anpassung an die Inflation gewährleistet. Der wohl wichtigste Punkt in der neuen Gesetzgebung ist die Streichung des Interessensbeitrages. Gerade wir Freiheitliche haben das schon lange gefordert und sind froh, dass wir das endlich geschafft haben. (Beifall bei der FPÖ.) Die Streichung dieses Interessensbeitrages führt zu einer Verwaltungsvereinfachung und bedeutet die Entlastung der Betriebe in unserem Tourismus. Es handelt sich um eine Bagatellsteuer, die schon in der Vergangenheit sehr für bürokratischen Aufwand gesorgt hat und mit der Abschaffung dieses Interessensbeitrags können sich die Betriebe nur auf ihre ureigenste Aufgabe konzentrieren und das ist das Wohl ihrer Gäste. Meine Damen und Herren, ich bin stolz darauf, weil wir durch diese Änderung im Tourismusgesetz einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung gemacht haben. Mit der Gliederung der Gemeinden schaffen wir klare Strukturen. Die Zweckbindung der Erträge für touristische Zwecke ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass diese Erträge auch im Tourismus ankommen. Wir wollen auch sicherstellen, liebe NEOS, dass die Gemeinden diese Erträge nicht als zusätzliches Budget oder zusätzliche Einnahmen sehen, sondern dass sie wirklich in den Tourismus nachhaltig investiert werden. Die Berichtpflicht der Gemeinden gibt uns – wie bereits erwähnt – Transparenz und gewährleistet die Kontrolle. Die Erhöhung der Indexierung und der Nächtigungstaxe war ein schwieriges Thema. Wie gesagt, wir sind hier den Wünschen der Wirtschaftskammer nachgekommen, sind aber davon überzeugt, dass die zusätzlichen Einnahmen gezielt in den Tourismus investiert werden und wir dadurch langfristig die Wettbewerbsfähigkeit unserer Region stärken können. Besonders stolz – wie gesagt – sind wir auf die Streichung des Interessensbeitrags. Es war lange schon an der Zeit, dass diese Bagatellsteuer fällt. Die Verwaltungsvereinfachung und die Entlastung der Bürgerinnen und Bürger war uns da das Hauptargument und ein großes Anliegen. Wir sind auch davon überzeugt, dass die Abschaffung des Interessensbeitrags ein wichtiges und weiteres Signal für die bürgernahe Politik in diesem Land ist. (Beifall bei der FPÖ.) Zusammengefasst können wir wirklich stolz sein auf die Änderung des Tourismusgesetzes und die neuen Richtlinien. Wir sind natürlich weiterhin bemüht und werden hart daran arbeiten unsere Region wettbewerbsfähig zu halten und den Tourismus stetig zu forcieren und wir werden dafür Sorge tragen, dass die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land von den positiven Effekten des Tourismus auch profitieren. Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ, Abg. Mag. Danninger und Abg. DI Dinhobl.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Zu Wort gelangt Abgeordneter Helmut Hofer-Gruber von den NEOS.
Abg. Mag. Hofer-Gruber (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Eigentlich könnte es für uns NEOS heute ein Jubeltag sein. Eine langjährige Forderung von uns wird erfüllt: Der Interessentenbeitrag wird abgeschafft. Spannend ist, dass sich Frau Mikl-Leitner in den Medienberichten erfreut zeigt, dass jetzt eine heilige Kuh der ÖVP geschlachtet wird. Sie hätte das viel einfacher haben können, sie hätte sich dafür nicht mit der FPÖ ins Bett legen müssen. Sie hätte nur unseren mehrfach eingebrachten Anträgen zustimmen müssen. Von mir aus hätte sie unseren Vorschlag auch abkupfern können oder einen 34er einbringen, wie das halt so gemacht wird. Jetzt heimst der Koalitionspartner die Lorbeeren ein. Wie wir gerade gehört haben, Kollege Gerstenmayer hat zwar den „Interessensbeitrag“ abgeschafft, in Wirklichkeit heißt das „Interessentenbeitrag“. Er sollte sich vielleicht einmal die Vorlagen genauer durchlesen. Aber es ist ja „wuascht“. Jedenfalls: Man glaubt es keinem, dass dieser Antrag von der ÖVP kommt und dass auf dem Antrag als erster Name „Danninger“ steht, ist schon auch eine Chuzpe. Schon in der 4. Sitzung der XIX. Legislaturperiode – das heißt, in einer der ersten Sitzungen, wo wir überhaupt hier präsent waren – habe ich dieses Bürokratiemonster das erste Mal kritisiert. Wir haben seither mehrere Anträge auf dessen Abschaffung eingebracht. Wir sind jedes Mal am Beton der ÖVP gescheitert. Schön, meine Damen und Herren von der ÖVP, dass Sie endlich vom hohen Ross heruntersteigen. Willkommen in der Realität der Unternehmer, denen allein bei der Bezeichnung „Interessentenbeitrag“ die Zornesröte ins Gesicht gestiegen ist! Willkommen in der Welt derjenigen, die sich schon immer gefragt haben, ob eine Abgabe, die im Handbuch zum Tourismusgesetz auf 62 erklärt werden musste, in das 21. Jahrhundert passt? Also gut, Sie haben dazugelernt. Das ist ja schön. Aber Sie wären ja nicht Niederösterreich, wenn die Abschaffung einer Bagatellsteuer nicht mit einer Verkomplizierung in anderen Bereichen verbunden wäre. Getreu dem föderalen Mantra „Nur eine komplizierte Lösung ist eine gute Lösung.“ Statt unserem ebenfalls schon öfter eingebrachten Antrag im Gegenzug zur Abschaffung des Interessentenbeitrags die Nächtigungstaxe dort zu belassen, wo sie erwirtschaftet wurde – nämlich in den Gemeinden – haben Sie ein komplexestes System der jährlich unterschiedlichen Aufteilung dieser Abgabe zwischen den Gemeinden und dem Land entworfen, mit dem Ziel von der jetzigen Aufteilung 35 % für die Gemeinden, 65 % fürs Land zu 70 % für die Gemeinden und 30 % fürs Land zu kommen. Dieser Vorgang dauert bis 2028 und auch hier haben wir es mit einer sehr überschaubaren Abgabe zu tun, auch wenn sie jetzt erhöht wurde. Das Aufkommen entspricht insgesamt – das heißt für Gemeinden und Land – ungefähr einer halben LWK-Einheit. Für die neuen Kollegen muss ich erklären, was das ist. Das Land NÖ schiebt der NÖ Landwirtschaftskammer regelmäßig ungefähr 23 Millionen Euro rüber. Das nenne ich eine LWK-Einheit, weil das ist griffig. Das kann man vergleichen dann mit verschiedenen Dingen und hier sehen wir, dass das Aufkommen aus dieser Nächtigungstaxe ungefähr eine halbe LWK-Einheit ist. Meine Damen und Herren, das ist der falsche Weg. Der Richtige wäre, nicht in vielen Schritten auf 70:30 zu kommen, sondern sofort auf 100:0 überzugehen und den Gemeinden ihre Einnahmen zu lassen. Ich habe das Gefühl, dass heute – wir kommen dann später noch einmal dazu – Schritt für Schritt die Gemeindeautonomie hier eingeschränkt werden soll. Ich komme mir langsam vor wie der Robin Hood für die Gemeinden. Das Land soll seine Tourismusaktivitäten bitte aus dem allgemeinen Budget bestreiten und dort vorher ordentlich den Sparstift ansetzen in der Verwaltung, in den aufgeblähten Apparaten – dazu gehört auch der Tourismusbereich – bei den Förderungen und Ermessensausgaben, bei den Publikationen und bei den Inseraten. Kick-Back-Zahlungen aus den Gemeinden sind ineffizient. Der Zahlungsstrom sollte doch sinnvollerweise in eine Richtung gehen – nämlich von oben nach unten zu den Gemeinden und nicht umgekehrt. Sie haben unseren diesbezüglichen Antrag zu Beginn der Sitzung wieder einmal abgelehnt. Hier tut das Land wieder einmal nicht, was ein Land tun kann oder auch tun muss. Ich erspare mir jetzt den Antrag noch einmal als Zusatzantrag einzubringen, ich weiß ja sowieso, was damit passieren würde. Ich stelle nur fest, dass wieder eine Chance zur Modernisierung, zur Vereinfachung verpasst wurde. Die Freude über die Abschaffung des Interessentenbeitrags überwiegt jedoch bei uns, deshalb werden wir diesem Antrag auch zustimmen. Dankeschön. (Beifall bei den NEOS.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Zu Wort gelangt Abgeordneter Wolfgang Kocevar von der SPÖ.
Abg. Kocevar (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Präsidentin! Geschätzte Vertreter der Landesregierung! Werte Besucherinnen und Besucher! Liebe Kolleginnen! Hohes Haus! Mein Vorredner hat es angesprochen: Der Interessentenbeitrag ist ein langes Thema und ich darf Ihnen vorab ein paar Zeilen vorlesen (liest:)„Das NÖ Tourismusgesetz 2010 braucht weitergehende Adaptierungen über die vorliegende Einmalmaßnahme hinaus. Die derzeitigen Regelungen der drei Ortsklassen sowie des Interessentenbeitrages sind nicht nur kompliziert, sondern entsprechen auch nicht der Entwicklung der niederösterreichischen Tourismuswirtschaft in den letzten Jahren. Außerdem erfordern die durch die Corona-Pandemie veränderten Rahmenbedingungen im Tourismus eine Novellierung des NÖ Tourismusgesetzes bei Ortsklassen und Interessentenbeiträgen. Die derzeitige Ortsklassenregelung wird den aktuellen Anforderungen im Tourismus, insbesondere aus folgenden Gründen nicht gerecht.“ Weiter brauche ich nicht zitieren. Ich darf aber erinnern, von wann dieses Schriftstück ist – nämlich aus dem Jahre 2021 vom damaligen sozialdemokratischen Landtagsabgeordneten Rainer Windholz. Was will ich damit sagen? Gutes braucht etwas länger bei der ÖVP. Seit zwei Jahren ist dieses Thema im Landtag ein diskutiertes und mein Vorredner hat es gesagt: Mehrere Versuche hat es dazu gebraucht und offenbar hat es auch ein Einlenken der ÖVP gebraucht. Was euch dazu getrieben hat, wissen wir jetzt noch nicht so genau. Es gibt natürlich Vermutungen, aber es ist gut, dass es in eine Richtung geht, die endlich dort ist, wo die Sozialdemokratie bereits 2021 hingewiesen hat. Schade ist natürlich, dass wir diesen Antrag, den wir 2021 eingebracht haben, nicht damals mit einer absolut regierenden ÖVP durchgebracht haben, weil das würde dann bedeuten, dass die Wirtschaft bereits seit zwei Jahren von diesem Interessentenbeitrag verschont geblieben wäre. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Mag. Danninger: Seit drei Jahren schon. Drei Jahre haben wir ... unverständlich.) Die Sozialdemokratie wird dem aber natürlich auch zustimmen, weil es in die richtige Richtung geht. Danke vielmals. (Beifall bei der SPÖ.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Hohes Haus! Zur Klarstellung: Die Regeln in diesem Hohen Haus sind, dass Redner vom Rednerpult aus Besucher der Galerie nicht begrüßen können und dürfen – auch nicht den ORF. Ich nenne diese Regeln zu Beginn dieser Legislaturperiode, damit wir auch nach den beschlossenen Regeln hier arbeiten können und erteile als Nächstem Herrn Abgeordneten Michael Sommer, FPÖ, das Wort.
Abg. Sommer(FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Wertes Mitglied der Landesregierung! Hoher Landtag! Herr Kollege Hofer-Gruber ... leider ist er jetzt nicht mehr da nach seiner Wortmeldung ... ich finde es schön, dass er einsieht, dass die Arbeit der FPÖ in der Landesregierung eine gute, wichtige und fortschrittliche ist, weil wir das geschafft haben, was bisher nicht möglich war: die Abschaffung des Interessentenbeitrags. Das ist eine jahrelange Forderung der Freiheitlichen Partei und der Freiheitlichen Wirtschaft Niederösterreich. Mit dem NÖ Tourismusgesetz 2023 wird dieser Forderung nun endlich durch das Arbeitsübereinkommen Rechnung getragen. Gerade in Zeiten wie diesen, wo alle Unternehmer in Niederösterreich unter der massiven Teuerung leiden, ist es wichtig und richtig hier als Politik gegenzusteuern und entsprechende Verbesserungen und Erleichterungen umzusetzen. Die Abschaffung des Interessentenbeitrags ist eine bürokratische und finanzielle Erleichterung für über 20.000 Unternehmer in Niederösterreich, die teilweise mit völlig an den Haaren herbeigezogenen Argumenten diesen Interessentenbeitrag zahlen mussten. Ich meine, jetzt ganz ehrlich: Wie kommt ein Steinmetz, ein Optiker oder ein Gärtner dazu den Interessentenbeitrag zu zahlen, nur weil diese angeblich indirekt mit dem Tourismus zu tun haben. Die Abschaffung dieser Bagatellsteuer ist somit richtig und wichtig. Auch die Abschaffung per 1.1.2024 ist im Sinne der Entbürokratisierung, damit die niederösterreichischen Unternehmen keinen bürokratischen Mehraufwand durch eine Doppelabrechnung im heurigen Jahr haben. Dank der freiheitlichen Regierungsbeteiligung und der Forderung nach der Abschaffung des Interessentenbeitrags wird hier endlich eine Erleichterung und Entbürokratisierung für Niederösterreichs Unternehmen geschaffen, damit auch der Wirtschaftsstandort Niederösterreich hier in der Krise dementsprechend gestärkt wird. Wir Freiheitliche stehen zu unserem Programm und entlasten unsere Landsleute gemäß unserem Leitsatz „Niederösterreich zuerst“. (Beifall bei der FPÖ.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Zu Wort gelangt Abgeordneter Kurt Hackl von der ÖVP.
Abg. Mag. Hackl(ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Unsere Wirtschaft hat durch die Covid-19-Pandemie und durch den Krieg in der Ukraine und die damit verbundene Energiekrise in den letzten drei Jahren durchaus eine sehr harte Zeit mitgemacht und eigentlich können wir gar nicht abschätzen, was der Herbst und der Winter dieses Jahres bringen wird. Wir leben in einer Zeit, die unter dem Motto steht „Alles ist möglich, nix ist fix.“ Aus diesem Grund haben wir in den letzten drei Jahren den Interessentenbeitrag nicht eingehoben und mit dem heutigen Beschluss, dem vorliegenden Antrag, werden wir auch heuer darauf verzichten und der ein oder andere Kollege hat das vergessen, weil er gesagt hat: Jetzt endlich wird er abgeschafft. De facto haben wir ihn jetzt vier Jahre schon nicht eingehoben. Wir haben uns aber auch schon im Jahr 2021 vorgenommen – das war auch der damals zuständige Landesrat Jochen Danninger – dass wir das System der Finanzierung in Niederösterreich extern mit Experten evaluieren werden und die Erkenntnisse von dieser Evaluierung sind jetzt in diesem heutigen Antrag mit dem neuen Tourismusgesetz eingeflossen. Die Firma conos, die sich auf Tourismus und Tourismusentwicklung spezialisiert hat, evaluierte unter anderem die Organisations- und Finanzierungsstruktur des Tourismussystems. Neben Empfehlungen zur Managementstruktur, Empfehlungen zu Fokussierung auf wenige Leitthemen in Sachen Tourismus und Ausbau der Digitalisierung war die Finanzierung des Tourismussystems ein ganz wesentlicher Beitrag dieser Evaluation. Eine wesentliche Erkenntnis war eben, dass eigentlich genug Finanzmittel, dass jedoch im Sinne des Tourismus sie nicht ganz richtig verteilt werden. Ein zentrales Thema war der heute schon als Hauptpunkt in der Debatte angesprochene Interessentenbeitrag, zugegebenermaßen ein sehr spärlicher Begriff, der hier schon ausgesprochen gut erläutert worden ist und dass hier sehr viele Betriebe betroffen waren, die im weitesten Sinn eigentlich nur in Kontext mit dem Tourismus bestehen, ist auch schon angesprochen worden. Mit dem neuen Tourismusgesetz kommt es zur Abschaffung dieses Interessentenbeitrages und das ist, glaube ich, ein ganz wichtiger Schritt zur Entlastung der niederösterreichischen Wirtschaft. In Niederösterreich haben wir eben eine Wirtschaftsstruktur, die sehr viel auf Gewerbe und auch auf Industrie aufgebaut ist. Der Tourismus ist nicht so wichtig bei uns wie in den westlichen Bundesländern und es war immer schon eine Forderung der Wirtschaft, dass es zur Abschaffung dieses Beitrages kommt. Damit einhergehend wird auch die Nächtigungstaxe auf einen nationalen und internationalen Vergleich – eigentlich auf das übliche Niveau – angepasst. Diese Einnahmen kommen dann einerseits der landesweiten und regionalen Tourismusentwicklung und –vermarktung zugute, insbesondere aber auch jenen Gemeinden, die mit hoher Tourismusbedeutung hier einen wichtigen Wertschöpfungsfaktor in Sachen Tourismus darstellen. Die entsprechende Verwendung wird – das ist auch schon angesprochen – auch für die touristische Vermarktung und Entwicklung von Projekten hier zweckgebunden. Somit kommen zukünftig deutlich höhere Mittel dem Tourismus, den Gemeinden zugute, die auch hier touristisch engagiert sind und die damit verbundene Abschaffung des Interessentenbeitrags ist eine wichtige Entlastung für die Wirtschaft. In den letzten Jahren waren 20.000 Betriebe jetzt mit 40 Millionen Euro entlastet und in Zukunft wird dies auch nachhaltig fixiert. Ja, wir haben das in den letzten Jahren sehr intensiv bei der ein oder anderen Sitzung in diesem Landtag diskutiert und der Kollege Hofer-Gruber hat auch recht. Die NEOS haben hier einige Anträge eingebracht, auch die SPÖ, ich glaube auch sogar die Freiheitlichen und schlussendlich haben wir ja immer den Interessentenbeitrag ausgesetzt. Es war nicht so, dass wir dieses Projekt weitergeführt haben. Vier Jahre lang hat jetzt die niederösterreichische Wirtschaft nichts zahlen müssen. Warum wir jetzt den Beschluss fassen im neuen Tourismusgesetz, dass er abgeschafft wird, hat einen einfachen Grund: weil wir keine Schnellschüsse machen, sondern weil wir uns angesehen haben, wie die Covid-19-Pandemie vorbeigeht, dass wir ein neues Finanzierungsmodell in Ruhe aufstellen, und jetzt haben wir dieses neue Finanzierungsmodell und damit können wir auch sagen: Die Finanzierung im Tourismus ist sichergestellt, auch ohne die Interessentenbeiträge, die eine Bagatellsteuer dargestellt haben. Aber ich glaube, es ist gar nicht schlecht – auch in der Politik – wenn man sich Zeit lässt – die Wirtschaft war ja damit nicht geschädigt – um hier ein neues System in Ruhe einzuführen und ich hoffe, das ist einstimmig, weil das ist auch ein Zeichen dafür, dass hier gut gearbeitet und gewirtschaftet worden ist. (Unruhe bei Abg. Mag. Collini.) Der Kollege Hofer-Gruber und ich kennen uns jetzt schon lange genug in diesem Landtag und es freut mich, dass er heute ein kleines Lächeln hat, auch wenn er immer einen Wermutstropfen in irgendwelchen Anträgen sieht. (Heiterkeit bei Abg. Mag. Hofer-Gruber und Abg. Mag. Collini.) Aber eigentlich scheint nicht nur draußen heute die Sonne, sondern ganz besonders auch für die niederösterreichische Wirtschaft. Denn die Abschaffung des Interessentenbeitrages war mir auch jahrelang ein persönliches Anliegen. Jetzt haben wir unbürokratisch und treffsicher die Finanzierung für den niederösterreichischen Tourismus auf neue Beine gestellt und ich hoffe auf eine Einstimmigkeit dafür. (Beifall bei der ÖVP.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Die Rednerliste ist erschöpft.
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.