Zusammenfassung
Antrag des Bildungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-12/A-1/1-2023 – Bestmögliche Ausbildungsbedingungen für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf
Berichterstatter
Redner
- Edith Kollermann (NEOS) Tagesordnungspunkt 4 Video und Sitzungsbericht
- Georg Ecker (GRÜNE) Tagesordnungspunkt 4 Video und Sitzungsbericht
- Elvira Schmidt (SPÖ) Tagesordnungspunkt 4 Video und Sitzungsbericht – mit Abänderungsantrag
- Michael Sommer (FPÖ) Tagesordnungspunkt 4 Video und Sitzungsbericht
- Doris Schmidl (ÖVP) Tagesordnungspunkt 4 Video und Sitzungsbericht
Abstimmung
Abänderungsantrag Abg. Schmidt betreffend weitere Maßnahmen für das 11. und 12. Schuljahr für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf (Adaptierung der Lehrpläne, Maßnahmen im Personalbereich) einstimmig angenommen
Antrag in abgeänderter Fassung einstimmig angenommen
Video-Übertragung der Sitzung
Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Präsident Mag. Wilfing: Damit kommen wir zur Ltg.-12, Antrag der Abgeordneten Schmidl, Sommer u.a. betreffend bestmögliche Ausbildungsbedingungen für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Ich ersuche Herrn Abgeordneten Edlinger die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatter Abg. Edlinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder der Landesregierung! Hoher Landtag! Ich berichte zur Ltg.-12, einem Antrag des Bildungs-Ausschusses über den Antrag der Abgeordneten Schmidl, Sommer, Erber, Punz, Dammerer und Scherzer betreffend bestmögliche Ausbildungsbedingungen für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Bedarf. Diese Schülerinnen und Schüler benötigen oftmals länger, um die entsprechenden Entwicklungsschritte durchführen zu können, um sich kognitive, lebenspraktische und persönliche Kompetenzen aneignen zu können und hier für ein möglichst selbständiges Leben auch vorbereitet zu werden. Hier ist es so, dass sehr oft der Wunsch besteht diesen Schülerinnen und Schülern ein elftes und zwölftes Schuljahr zu ermöglichen, worauf es derzeit keinen Rechtsanspruch gibt, sondern aufgrund von Anträgen diese Möglichkeiten gegeben sind. In Niederösterreich wurden 96 % dieser Anträge bewilligt. Das ist aber bundesweit nicht überall so und hier soll die Bundesregierung aufgefordert werden ein österreichweit einheitliches System umzusetzen. Ich komme daher zum Antrag des Bildungs-Ausschusses (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Die NÖ Landesregierung wird ersucht, an die Bundesregierung heranzutreten und diese aufzufordern,
1. ein bundesweit einheitliches System einzuführen, um allen Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf die bestmöglichen Voraus-setzungen für den Besuch des 11. und 12. Schuljahres einzuräumen und
2. das Schulunterrichtsgesetz dahingehend anzupassen, dass jenen Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Falle eines negativen Abschlusses des letzten Schuljahres ein Rechtsanspruch auf Wiederholung dieses Schuljahres eingeräumt wird und die notwendige Finanzierung bereitzustellen.“
Geschätzter Präsident, ich ersuche um Einleitung der Debatte und Abstimmung.
Präsident Mag. Wilfing: Damit gehen wir in diese Debatte und ich erteile als Erster der Frau Abgeordneten Edith Kollermann von den NEOS das Wort.
Abg. Mag. Kollermann (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder der Landesregierung! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Wir begrüßen den Antrag, Kindern mit besonderem sonderpädagogischen Förderbedarf auch das elfte und zwölfte Schuljahr zu ermöglichen. Wir haben es in der Antragsbegründung auch schon gehört, dass der Rechtsanspruch noch nicht gegeben ist. Das macht das Ganze sehr kompliziert. Es ist übrigens auch sehr erfreulich, dass die niederösterreichische ÖVP an ihre blockierenden Bundeskollegen hier herantreten möchte. Auch das finden wir sehr erfreulich. Also das mit den Extraanträgen ... weil wir natürlich mit verschiedenen Herausforderungen hier noch zu tun haben ... unter anderem, dass das auch gedeckelt ist derzeit mit 2,7 % der Kinder, wie viel auch zur Verfügung gestellt werden kann und das ist angesichts des Aufwandes des pädagogisch therapeutischen Personals, aber auch der Räumlichkeiten, ein finanzieller Kraftakt. In Wien ist das übrigens ein besonders hoher Anteil und deshalb ist es auch dort schwerer gewesen, diese Anträge auch alle zu bewilligen. Es ist nicht so ganz einfach, dass man immer nur auf das andere Bundesland schimpft, besonders wenn die Tradition Wien gegen Niederösterreich – dieses Match – irgendwie ständig geführt wird, was überhaupt keinen Sinn macht in einem Gesamtzusammenhang. In Wien hat nämlich unser Vizebürgermeister Christoph Wiederkehr gemeinsam mit dem Bildungsdirektor von der Sozialdemokratie eine Initiative gestartet und auch 3,6 Millionen Euro selbst in die Hand genommen, um 100 Schulplätze auch zu schaffen, sodass im nächsten Schuljahr voraussichtlich alle Anträge bewilligt werden können. Also es gibt überhaupt keinen Grund, hier sinnverdreht oder untergriffig gegen ein anderes Bundesland zu hetzen. Wichtig ist ja – und das kommt ja auch aus dem Antrag hervor – hier möglichst einheitliche Kriterien für ganz Österreich auch zu schaffen. Man könnte sehr wohl auch im eigenen Wirkungsbereich etwas tun, aber wir werden dem Antrag jedenfalls zustimmen. Es ist ein Meilenstein für die betroffenen Kinder und Familien. Die Herausforderungen werden auch in den kommenden Jahren groß bleiben. Es kommen noch weitere Verbesserungsvorschläge. Es ist ein erster Ansatz sozusagen, aber wir haben gemeinsam mit den Sozialdemokraten ... die Kollegin wird das dann in ihrem Redebeitrag auch noch einbringen ... es gibt noch einige Ergänzungen, die sinnvoll wären und ich hoffe, dass da auch eine breite Zustimmung erfolgt. Diesem Antrag – also auch für den Kollegen Hauer, der das vorher, glaub ich, auch nicht ganz mitbekommen hat, dass die Frau Collini ja gesagt hat, dass wir dem Antrag zustimmen werden und der unsere Nichtzustimmung sehr stark kritisiert hat – also diesem werden wir ebenfalls zustimmen. (Abg. Mag. Scheele: Bravo! – Heiterkeit bei den NEOS und Abg. Mag. Scheele.) Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS und SPÖ.)
Präsident Mag. Wilfing: Als Nächster zu Wort kommt der Abgeordnete Georg Ecker von den GRÜNEN.
Abg. Mag. Ecker, MA(GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Mitglieder der Landesregierung! Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, inhaltlich sind wir uns, was diesen Tagesordnungspunkt betrifft, hier einig in diesem Hohen Haus. Wahrscheinlich werden einige auch dem Antrag der SPÖ, dem Ergänzungsantrag, zustimmen – so auch wir. Eine Frage, die ich dann der Kollegin der ÖVP aber schon stellen muss, ist, wie dieser Antrag denn entstanden ist? Weil in der Bundesregierung und auch im Parlament gibt es auch eine relativ klare Meinung, was dieses Thema betrifft, von fast allen Parteien – nämlich, dass man das im Bund regeln müsste. Nur die ÖVP war bisher jene Partei, die das blockiert hat schlicht und einfach. Da frage ich mich schon, was dieses Schauspiel hier soll, weil die niederösterreichische ÖVP ist ja nicht irgendjemand. Ihr stellt den Bundeskanzler, ihr stellt mehrere Ministerinnen und offenbar redet der Bildungsminister nicht mit euch oder eure zuständigen Abgeordneten, wenn ihr hier so einen Antrag stellen müsst. Das greifen Sie ... anstatt hier den Landtag über so etwas diskutieren zu lassen (Abg. Dr. Krismer-Huber: Das sind die Lästigen.) ... nein, das haben jetzt Sie gesagt ... greifen Sie stattdessen zum Hörer ... (Abg. Dr. Krismer-Huber: Das habe ich gesagt. – Heiterkeit bei Abg. Schmidl und Abg. Dr. Krismer-Huber.) ... rufen Sie im Bildungsministerium an, rufen Sie ihre Abgeordneten in Wien an! Dort müssen Sie Überzeugungsarbeit leisten, nicht da herinnen, weil da ist diese breite Mehrheit offenbar schon da. Da sind alle überzeugt (Beifall bei den GRÜNEN, Abg. Mag. Scheele und Abg. Pfister.), dass wir diese Änderung brauchen. Dort liegt das Problem in Wien. Dort sind die Blockierer. In diesem Sinne, glaube ich, kann ich sagen: Wir werden diesem Antrag zustimmen. Er wird wohl einstimmig angenommen werden und ich hoffe, dass das der zündende Funke dann auch bei den Kolleginnen und Kollegen der ÖVP in Wien ist auch dort endlich die Blockade aufzugeben und dort einem ähnlichen Antrag dann zuzustimmen. Dankeschön. (Abg. Dr. Krismer-Huber: Genau. So schaut’s aus! – Beifall bei den GRÜNEN.)
Präsident Mag. Wilfing: Die nächste Wortmeldung ergeht an die Frau Abgeordnete Elvira Schmidt, SPÖ.
Abg. Schmidt (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Mitglieder der Landesregierung! Hoher Landtag! Ich freue mich wirklich, dass meine beiden Vorredner bereits das gesagt haben, was ich mir eigentlich auf dem Zettel aufgeschrieben habe, weil ich auch der Meinung bin, dass das ganz, ganz wichtig ist, dass das elfte und zwölfte Schuljahr auch für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf auch wirklich umgesetzt wird. Es verwundert mich nur wirklich, weil die SPÖ diesen Antrag im Februar im Bund gestellt hat und – wie der Kollege Ecker bereits gesagt hat – sich alle Parteien einig waren, dass wir das ganz wichtig und schnell brauchen, nur die ÖVP da nicht der Meinung war und deshalb verwundert es mich, dass es heute auf der Tagesordnung steht. Aber ich bin sehr froh darüber, denn ich bin davon überzeugt, dass es für Kinder mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf, die besondere Ansprüche haben, auch einen Rechtsanspruch auf das elfte und zwölfte Schuljahr geben muss. Denn diese Kinder sind jene Kinder, die oft eine längere Zeit brauchen, um sich weiter entwickeln zu können, die sich oft in der Schule erst eingewöhnen müssen und deshalb ist es wichtig, auch diesen Kindern mehr Zeit zu geben. Heute – und das hat mich auch verwundert – gibt es einen Presseartikel und in diesem Presseartikel ist vom Handelsgericht in Wien eine Aussendung gemacht worden. Es war ein Gerichtsbeschluss und dieser Beschluss besagt, dass Schüler mit Behinderung diskriminiert werden und das Urteil lautete: „Das Bundesministerium bietet zu wenig Unterstützung für Kinder mit besonderen Bedürfnissen“ und das sagt ein Gerichtsurteil und „... der zuständige Minister Polaschek sollte möglichst rasch handeln.“ Das steht heute in einem Presseartikel drinnen. Das bedeutet, Gefahr ist im Verzug. Es ist wirklich etwas zu tun – auch in Wien und nicht nur in Niederösterreich – weil dieses Gesetz muss man auf Bundesebene regeln. In Wien – und das hat meine Vorgängerin auch schon gesagt – hat es vorige Woche eine Pressekonferenz gemeinsam mit der Bildungsdirektion mit Heinrich Himmer und dem Vizebürgermeister Wiederkehr gegeben, wo wirklich sofort 3,6 Millionen Euro beschlossen worden sind, um 100 zusätzliche Planstellen für diese Kinder zu bekommen. Und was sollte man dort tun? Sie haben sofort geregelt: Alle Kinder können nächstes Jahr aufgenommen werden und es ist nicht so, dass sich in Wien nichts tut. (Beifall bei der SPÖ.) Nur ein paar Zahlen im Vergleich zu Wien: In Wien gibt es sehr viele Vorschulkinder, die bereits einen sonderpädagogischen Förderbedarf haben und das ist im Gegensatz zu Niederösterreich eine ganz andere Zahl, wenn ich mir das Verhältnis anschaue. Das bedeutet, dass jene Kinder, die vom Kindergarten in die Schulen kommen, bereits den sonderpädagogischen Förderbedarf mitnehmen. Das ist ganz, ganz wichtig, weil die Erkenntnisse, die in der Elementarpädagogik – in der ersten Bildungseinheit, haben wir heute schon oft gehört – gemacht worden sind, dass die auch mitgenommen werden und darauf aufgebaut wird und kein Jahr diesbezüglich verloren geht. Wir sind jetzt aber noch einen Schritt weitergegangen und ich werde jetzt noch einen Antrag einbringen, den wir gemeinsam mit den NEOS einbringen werden, weil wir davon überzeugt sind, dass es im Pflichtschulbereich für diese Kinder nur bis zum neunten Schuljahr einen Rahmenlehrplan gibt, aber nicht für das elfte und zwölfte Schuljahr. Daher gehört jetzt eine Adaptierung der Lehrpläne, aber es gehören auch neue Maßnahmen im Personalbereich und deshalb stellen wir den Antrag (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Der Antrag wird wie folgt abgeändert bzw. ergänzt:
1. In Ziffer 1. wird das letzte Wort „und“ durch einen Strichpunkt ersetzt;
2. In Ziffer 2. wird der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt;
3. Es werden nach der Ziffer 2 folgende neue Ziffern 3 bis 7 angefügt:
„3. sämtliche erforderliche Maßnahmen zu treffen, damit das bereits jetzt bestehende Defizit an Planstellen für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf beseitigt wird;
4. Aus- und Weiterbildungsschwerpunkte für sonderpädagogische Verwendung an den Pädagogischen Hochschulen zu setzen, sowie den Quereinstieg für Sonderschulen analog zu Lehrpersonen in Sekundarschulen auch für die Sonderschule, mit Nachqualifikation im Ausmaß von 60 ECTS vorzusehen;
5. mittelfristig durch Bereitstellung der erforderlichen Mittel dafür Sorge zu tragen, damit auch pflegerisches und medizinisches Personal eingesetzt werden kann;
6. die Lehrpläne, welche grundsätzlich auf neun Schuljahre ausgelegt sind, dahingehend anzupassen, dass auch die Bedürfnisse von Schülerinnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Falle der Inanspruchnahme des elften und zwölften Schuljahres entsprechend berücksichtigt und gefördert werden sowie
7. geeignete Möglichkeiten schaffen, um Schülerinnen mit erhöhtem Betreuungsbedarf integrativ in mittlere und höhere Schulen aufzunehmen und ihnen eine Teilqualifikation zu ermöglichen.“
Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ und NEOS.)
Präsident Mag. Wilfing: Als Nächstem erteile ich dem Abgeordneten Michael Sommer, FPÖ, das Wort.
Abg. Sommer(FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Landesregierung! Hoher Landtag! Es ist mir eine besondere Freude und Ehre meine erste Rede hier im NÖ Landtag zu diesem wichtigen Thema zu halten, der bestmöglichen Ausbildungsbedingungen für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Eine umfassende Ausbildung unserer Kinder ist die Grundlage dafür, dass jeder Schüler eine echte Chance hat im Arbeits- und Erwachsenenleben Fuß zu fassen. Hier müssen wir gerade auf die Personen Rücksicht nehmen, welche einen sonderpädagogischen Förderbedarf haben. Es kann nicht sein, dass diese Kinder auf der Strecke bleiben und damit kaum Chancen in ihrem zukünftigen Leben haben werden. In Niederösterreich betrifft das 4,51 % aller Pflichtschüler. Hier muss es österreichweit eine Klarheit geben und die Schüler bestmöglich unterstützt werden. Aktuell ist dies gesetzlich nicht geregelt. Für die Inanspruchnahme des elften oder zwölften Schuljahres braucht es sowohl die Zustimmung des Schulerhalters als auch die Bewilligung der Schulbehörde. Das wird in Österreich ganz unterschiedlich gelebt. In Niederösterreich haben wir eine Zustimmungsrate im letzten Schuljahr von 96 % und liebe Kollegen der SPÖ und der NEOS: Wir sind für euren Antrag, solang für das Land NÖ und für die Gemeinden keine Mehrkosten entstehen. Und eines muss ich euch in Bezug auf Wien schon mitgeben, wo knapp 40 % aller Anträge abgelehnt wurden, nachdem das heute schon öfter Thema war: Nur reden alleine bringt nichts, man muss auch dementsprechend handeln. (Beifall bei der FPÖ.) Über diese unterschiedlichen Vorgehensweisen gab es auch dutzende Beschwerden der Eltern bei der Volksanwaltschaft, daher sind wir für eine bundeseinheitliche Regelung, um die besten Voraussetzungen für den Besuch des elften und zwölften Schuljahres einzuräumen und einen Rechtsanspruch auf die Wiederholung des letzten Schuljahres bei negativem Abschluss durchzusetzen. Es muss seitens der Bundesregierung sichergestellt werden, dass gerade Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf bestmögliche Rahmenbedingungen erhalten und nicht von der Auslegungswillkür einer Behörde abhängig sind. Dankeschön. (Beifall bei der FPÖ und ÖVP.)
Präsident Mag. Wilfing: Damit kommt die Frau Abgeordnete Doris Schmidl, ÖVP, zu Wort.
Abg. Schmidl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Die Sonderschule ist für viele Kinder ein wichtiger Schutz- und Entwicklungsraum, zumindest für eine bestimmte Zeit. Wir wollen jedem Kind, egal mit welcher Behinderung, seinen Anspruch in den öffentlichen Schulen zur Verfügung stellen. Es bestehen allerdings in Österreich unterschiedliche Bedingungen. So wurden z. B. in Wien – wie heute schon angesprochen – 312 Anträge gestellt, davon wurden 118 abgelehnt. Im Vergleich zu Niederösterreich wurden 96 % der Anträge mit „Ja“ beantwortet. Hier ist die Bundesregierung aufgefordert ein einheitliches System einzuführen. Allein um Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf die bestmöglichen Voraussetzungen zu geben, ist wichtig das elfte und das zwölfte Schuljahr, um mit einem positiven Abschluss zu enden. Im Schuljahr 22 und 23 – diese Zahlen finde ich besonders interessant – werden in Niederösterreich 5.196 Schüler und Schülerinnen mit sonderpädagogischem Bedarf unterrichtet. Das sind 4 ½ % der Schüler und Schülerinnen in Allgemeinen Pflichtschulen. In Niederösterreich gibt es 70 Sonderschulen, 4 Landessonderschulen und zusätzlich gibt es auch 8 Volksschulen und 3 Mittelschulen mit angeschlossenen Sonderschulklassen. Ich hatte auch Gespräche mit Sonderschullehrern und –direktoren. Diese begrüßen diese Ausweitung sehr, aber sie haben auch in den Vordergrund gestellt, dass der Altersunterschied in den Klassen auch immer größer wird und das eine zusätzliche Herausforderung für die Pädagogen stellt. In Niederösterreich haben wir 1.262 Lehrpersonen, die mit meiner größten Hochachtung ihrem Lehrberuf nachgehen. Ich möchte mich hier wirklich bedanken für eure ausgezeichnete Arbeit über das ganze Jahr. (Beifall bei der ÖVP.) Danke dir. Dann möchte ich noch einen weiteren Wunsch von Behinderten hier anbringen und zwar: Es ist wirklich ein Wunsch der Menschen mit Behinderung, dass sie kein Taschengeld mehr bekommen, sondern einen Lohn. Ist z. B. ein Kind in einer Tageswerkstätte beschäftigt, bekommt es ein Taschengeld, aber keinen Lohn. Es ist ein wichtiger Schritt für unsere Gleichstellung, da sind wir uns ja einig. Zu dem Antrag der SPÖ möchte ich sagen: Wir werden diesen Antrag unterstützen (Beifall bei der SPÖ.). Ich möchte aber wirklich dazu auch sagen, dass wir diesen Antrag an den Bund stellen und es dürfen den Gemeinden in Niederösterreich nicht zusätzliche Kosten entstehen. Vielen, vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und FPÖ.)
Präsident Mag. Wilfing: Es gibt keine weitere Wortmeldung, auch nicht vom Berichterstatter.
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.