Zusammenfassung
Antrag des Bildungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-12/A-1/1-2023 – Bestmögliche Ausbildungsbedingungen für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Schmidt (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Mitglieder der Landesregierung! Hoher Landtag! Ich freue mich wirklich, dass meine beiden Vorredner bereits das gesagt haben, was ich mir eigentlich auf dem Zettel aufgeschrieben habe, weil ich auch der Meinung bin, dass das ganz, ganz wichtig ist, dass das elfte und zwölfte Schuljahr auch für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf auch wirklich umgesetzt wird. Es verwundert mich nur wirklich, weil die SPÖ diesen Antrag im Februar im Bund gestellt hat und – wie der Kollege Ecker bereits gesagt hat – sich alle Parteien einig waren, dass wir das ganz wichtig und schnell brauchen, nur die ÖVP da nicht der Meinung war und deshalb verwundert es mich, dass es heute auf der Tagesordnung steht. Aber ich bin sehr froh darüber, denn ich bin davon überzeugt, dass es für Kinder mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf, die besondere Ansprüche haben, auch einen Rechtsanspruch auf das elfte und zwölfte Schuljahr geben muss. Denn diese Kinder sind jene Kinder, die oft eine längere Zeit brauchen, um sich weiter entwickeln zu können, die sich oft in der Schule erst eingewöhnen müssen und deshalb ist es wichtig, auch diesen Kindern mehr Zeit zu geben. Heute – und das hat mich auch verwundert – gibt es einen Presseartikel und in diesem Presseartikel ist vom Handelsgericht in Wien eine Aussendung gemacht worden. Es war ein Gerichtsbeschluss und dieser Beschluss besagt, dass Schüler mit Behinderung diskriminiert werden und das Urteil lautete: „Das Bundesministerium bietet zu wenig Unterstützung für Kinder mit besonderen Bedürfnissen“ und das sagt ein Gerichtsurteil und „... der zuständige Minister Polaschek sollte möglichst rasch handeln.“ Das steht heute in einem Presseartikel drinnen. Das bedeutet, Gefahr ist im Verzug. Es ist wirklich etwas zu tun – auch in Wien und nicht nur in Niederösterreich – weil dieses Gesetz muss man auf Bundesebene regeln. In Wien – und das hat meine Vorgängerin auch schon gesagt – hat es vorige Woche eine Pressekonferenz gemeinsam mit der Bildungsdirektion mit Heinrich Himmer und dem Vizebürgermeister Wiederkehr gegeben, wo wirklich sofort 3,6 Millionen Euro beschlossen worden sind, um 100 zusätzliche Planstellen für diese Kinder zu bekommen. Und was sollte man dort tun? Sie haben sofort geregelt: Alle Kinder können nächstes Jahr aufgenommen werden und es ist nicht so, dass sich in Wien nichts tut. (Beifall bei der SPÖ.) Nur ein paar Zahlen im Vergleich zu Wien: In Wien gibt es sehr viele Vorschulkinder, die bereits einen sonderpädagogischen Förderbedarf haben und das ist im Gegensatz zu Niederösterreich eine ganz andere Zahl, wenn ich mir das Verhältnis anschaue. Das bedeutet, dass jene Kinder, die vom Kindergarten in die Schulen kommen, bereits den sonderpädagogischen Förderbedarf mitnehmen. Das ist ganz, ganz wichtig, weil die Erkenntnisse, die in der Elementarpädagogik – in der ersten Bildungseinheit, haben wir heute schon oft gehört – gemacht worden sind, dass die auch mitgenommen werden und darauf aufgebaut wird und kein Jahr diesbezüglich verloren geht. Wir sind jetzt aber noch einen Schritt weitergegangen und ich werde jetzt noch einen Antrag einbringen, den wir gemeinsam mit den NEOS einbringen werden, weil wir davon überzeugt sind, dass es im Pflichtschulbereich für diese Kinder nur bis zum neunten Schuljahr einen Rahmenlehrplan gibt, aber nicht für das elfte und zwölfte Schuljahr. Daher gehört jetzt eine Adaptierung der Lehrpläne, aber es gehören auch neue Maßnahmen im Personalbereich und deshalb stellen wir den Antrag (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Der Antrag wird wie folgt abgeändert bzw. ergänzt:
1. In Ziffer 1. wird das letzte Wort „und“ durch einen Strichpunkt ersetzt;
2. In Ziffer 2. wird der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt;
3. Es werden nach der Ziffer 2 folgende neue Ziffern 3 bis 7 angefügt:
„3. sämtliche erforderliche Maßnahmen zu treffen, damit das bereits jetzt bestehende Defizit an Planstellen für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf beseitigt wird;
4. Aus- und Weiterbildungsschwerpunkte für sonderpädagogische Verwendung an den Pädagogischen Hochschulen zu setzen, sowie den Quereinstieg für Sonderschulen analog zu Lehrpersonen in Sekundarschulen auch für die Sonderschule, mit Nachqualifikation im Ausmaß von 60 ECTS vorzusehen;
5. mittelfristig durch Bereitstellung der erforderlichen Mittel dafür Sorge zu tragen, damit auch pflegerisches und medizinisches Personal eingesetzt werden kann;
6. die Lehrpläne, welche grundsätzlich auf neun Schuljahre ausgelegt sind, dahingehend anzupassen, dass auch die Bedürfnisse von Schülerinnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Falle der Inanspruchnahme des elften und zwölften Schuljahres entsprechend berücksichtigt und gefördert werden sowie
7. geeignete Möglichkeiten schaffen, um Schülerinnen mit erhöhtem Betreuungsbedarf integrativ in mittlere und höhere Schulen aufzunehmen und ihnen eine Teilqualifikation zu ermöglichen.“
Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ und NEOS.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
Zur Person
Kontaktdaten
- Wohnbezirk:
- Baden
- Klub/Fraktion:
- Klub der Sozialdemokratischen Landtagsabgeordneten Niederösterreichs
- Wahlpartei:
- Sozialdemokratische Partei Österreichs