Zusammenfassung
Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-2362/L-35/4-2022 – NÖ Landes-Bedienstetengesetz (NÖ LBG), Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972 (DPL 1972), Landes-Vertragsbedienstetengesetz (LVBG) – Änderungen (Dienstrechts-Novelle 2022)
Berichterstatter
Redner
- Helmut Hofer-Gruber (NEOS) Tagesordnungspunkt 32 Video und Sitzungsbericht
- Jürgen Handler (FPÖ) Tagesordnungspunkt 32 Video und Sitzungsbericht
- René Pfister (SPÖ) Tagesordnungspunkt 32 Video und Sitzungsbericht
- Hermann Hauer (ÖVP) Tagesordnungspunkt 32 Video und Sitzungsbericht
Abstimmung
Antrag einstimmig angenommen
Video-Übertragung der Sitzung
Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Zweiter Präsident Moser: Wir kommen zum Verhandlungsgegenstand 2362, Vorlage der Landesregierung betreffend Landesgesetz, mit dem das NÖ Landes-Bedienstetengesetz, die Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972 und das Landes-Vertragsbedienstetengesetz geändert werden (Dienstrechts-Novelle 2022). Ich ersuche Herrn Abgeordneten Kaufmann die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatter Abg. Kaufmann, MAS (ÖVP): Dankeschön, Herr Präsident! Ich berichte zur Ltg.-2362, Vorlage der Landesregierung betreffend Änderung des NÖ Landes-Bedienstetengesetzes, Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972 und Landes-Vertragsbedienstetengesetz (Dienstrechts-Novelle 2022). Die wesentlichen Punkte der Dienstrechts-Novelle 2022 sind erstens: Die Steigerung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch Erweiterungen im Bereich der Pflegefreistellung und der Familienhospizfreistellung. Zweitens: Die Flexibilisierung der Herabsetzung des Beschäftigungsausmaßes mit Freistellung durch Einführung eines „Mini-Sabbaticals“. Drittens: Verminderung der Altersgrenze für den Nichtverfall von Erholungsurlaub auf das 57. Lebensjahr. Viertens: Die Erhöhung der Rufbereitschaftsentschädigung. Fünftens: Die Verlängerung des Rechtsinstitutes der Wiedereingliederungsteilzeit und sechstens: Die Verlängerung des Rechtsinstitutes der Zuordnung wegen herabgesetzter Leistungsfähigkeit und Ausweitung auf Vertagsbedienstete und ich komme nun zum Antragstext (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle unter Abgehen von der 24-Stunden-Frist zur Verteilung der Verhandlungsunterlagen vor der Verhandlung im Landtag gemäß § 42 Abs. 1 LGO 2001 beschließen:
1. Der vorliegende Gesetzesentwurf betreffend Landesgesetz, mit dem das NÖ Landes-Bedienstetengesetz, die Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972 und das Landes-Vertragsbedienstetengesetz geändert werden wird genehmigt und
2. Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“
Ich ersuche den Herrn Präsidenten um Einleitung der Debatte und um anschließende Abstimmung. (Beifall im Hohen Hause.)
Zweiter Präsident Moser: Das mache ich gerne. Ich eröffne die Debatte. Zum Wort gelangt der Abgeordnete Helmut Hofer-Gruber, NEOS.
Abg. Mag. Hofer-Gruber (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Wir sind in der Zielgeraden und ich möchte angesichts der späten Stunde die Privilegienkiste für den öffentlichen Dienst jetzt nicht öffnen. Aber ich glaube, wir sind uns einig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht gerade Verschlechterungen für den öffentlichen Dienst bringen. Aber ich möchte auf eines hinweisen und da möchte ich noch kurz auf den Kollegen Kainz eingehen, der mir vorher quasi vorgeworfen hat, durch das bloße Zitieren von Fakten aus dem eigenen Antrag hier etwas schlechtzureden. Sorry, wenn das Zitieren von Details aus den Anträgen zum Problem wird, dann solltet ihr euch vielleicht einmal entspannt zurücklehnen und darüber nachdenken, warum denn das so sein kann. Bei diesem Antrag greife ich wieder etwas direkt auf, was in diesem Antrag drinnensteht. Es sind weniger die einzelnen Verbesserung, denen wir im Übrigen auch zustimmen werden, sondern es sind die Begründungen, die mir in dem Fall auffallen. Ich hätte erwartet, dass da beispielsweise als Begründung steht: Zur Attraktivierung des Arbeitsplatzes wird diese und das gemacht, zur Erhöhung der innerbetrieblichen Motivation, von mir aus auch zur Festigung des Teamworks in der Abteilung oder idealerweise zur Effizienzsteigerung der Arbeitsabläufe. Nichts von alldem. Praktisch jede Maßnahme wird begründet mit: einer Forderung der Personalvertretung entsprechend, auf Anregung der Personalvertretung, wie von der Personalvertretung angeregt, entsprechend einer aktuellen Forderung der Personalvertretung. (Abg. Präs. Mag. Renner: Weil sie eine gute Personalvertretung haben.) Und da frage ich mich: Wer hat eigentlich das Sagen? Wer erledigt im öffentlichen Dienst die Personalführung? Die Vorgesetzten, die für ihre Führungsaufgaben gut bezahlten Abteilungsleiter, die auch Führungs- und Leitungszulagen kriegen? Mitnichten. Es ist die vom ÖAAB dominierte Personalvertretung, die hier die Zügel in der Hand hält. Die Personalvertretung wünscht, die Landesregierung springt – umso höher, je näher die Wahlen rücken offenbar. Das ist in Wirklichkeit nichts Neues. Wir hatten dieses Bild ohnehin vorher schon. Ich danke nur für die Verschriftlichung, die wir in diesem Antrag sehen. Jetzt werfen Sie uns bitte nicht vor hier irgendetwas schlechtzureden (Abg. Kainz: Habe ich eh recht gehabt.), wenn wir nur die offensichtlichen Fakten thematisieren. Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den NEOS.)
Zweiter Präsident Moser: Zu Wort gelangt der Abgeordnete Jürgen Handler, FPÖ.
Abg. Handler (FPÖ): Sehr geschätzter Herr Präsident! Hoher Landtag! Zur Dienstrechtsnovelle im Landesdienst 2022: Das Land NÖ soll ein moderner und vor allem attraktiver Arbeitgeber bleiben und dazu sind Veränderungen im jeweiligen Dienstrecht bzw. in der Gesetzgebung und Gesetzesänderungen notwendig. Unter anderem soll im Bereich des „Sabbatical“ weiter ausgestaltet werden und hier ein sogenannter „Mini-Sabbatical“ eingeführt werden mit einer Rahmenzeit von 12 Monaten, was durchaus Sinn für flexible Lebensgestaltung bringt. Verständlich ist auch die Erhöhung der Entschädigungen für die Rufbereitschaft der Bediensteten. Gerade bei solchen Bereitschaftsdiensten kann man privat wenig bis nichts planen und muss auch bei Bedarf die jeweilige Dienststelle sofort aufsuchen können. Hier eine dementsprechende Anpassung vorzunehmen ist durchaus sinnvoll. Aber auch die Verlängerung bzw. gesetzliche Verankerung der Wiedereingliederungsteilzeit bis zum Jahr 2029 ist nachvollziehbar, weil sich dieses bisher gut bewährt und etabliert hat. Die finanziellen Belastungen, die auch immer gemessen werden, halten sich für das Land NÖ in Grenzen und deswegen werden wir diesem Gesetzesentwurf zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)
Zweiter Präsident Moser: Zu Wort gelangt der Herr Abgeordnete René Pfister, SPÖ.
Abg. Pfister (SPÖ): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Hier geht es darum, natürlich – mein Vorredner hat es schon angeführt und auf die wichtigen Punkte, nämlich mit der Steigerung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf vollziehen wir hier etwas ganz, ganz Wichtiges – nämlich dass es auch diese Möglichkeit gibt. Ein Wermutstropfen bleibt und das möchte ich da auch sagen: Die Gemeindebediensteten sind leider hier nicht erfasst und unser Antrag wurde ja heute im Ausschuss leider abgelehnt. Ich gebe da nur zu Bedenken und speziell hier an die ÖVP-Fraktion hier im Haus: Unsere Kolleginnen und Kollegen im Gemeindedienst – und das wissen die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister da in der Runde sehr genau – leisten hervorragende Arbeit und einen Antrag hier im Ausschuss abzulehnen, wo wir auf die Möglichkeiten hinweisen und nicht eine gesetzliche Forderung machen, dass das unbedingt sein muss, sondern dass die Gemeinden das auch selber machen können, finde ich leider wirklich sehr, sehr traurig. Wenn man schon auf der einen Seite da jetzt knapp vor der Landtagswahl doch in die Gänge kommt und auch diese Zahlungsmöglichkeiten nutzt, dass unsere Gemeindebediensteten hier leider – muss ich sagen – aufgrund der ÖVP-Mehrheit im Landtag auf der Strecke bleiben. (Beifall bei der SPÖ.)
Zweiter Präsident Moser: Zu Wort gelangt der Abgeordnete Hermann Hauer, ÖVP.
Abg. Hauer(ÖVP): Her Präsident! Hoher Landtag! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Jetzt liegt es an mir, ob wir vor Mitternacht schon heimstarten dürfen oder nicht. Wir werden es vor Mitternacht schaffen (Abg. Mag. Schneeberger: Na probiers. Das war deine letzte Wortmeldung.) und ich möchte mich ganz kurz zu Wort melden zur Dienstrechtsnovelle. Erstens glaube ich, dass hier die partnerschaftliche Zusammenarbeit des Landes NÖ und der Personalvertretung sich zu Buche schlägt und lieber Herr Kollege Helmut Hofer-Gruber, da springt niemand hin und her, auch nicht die Führungskräfte, sondern ich glaube, das wurde in sozialpartnerschaftlichen Verhandlungen mit Offenheit, Toleranz und aufeinander Zugehen umgesetzt. Daher gilt es einen Dank zu sagen dem Hans Zöhling, dem Personalvertretungs-Obmann, unserer Landeshauptfrau und dem Regierungsteam, die immer ein offenes Ohr haben sowie dem Landesamtsdirektor Werner Trock und den Vertretern der Abteilung der Personalangelegenheiten Mag. Menigat, und die Frau Mag. Seeliger ist sogar hier heute anwesend. (Beifall bei der ÖVP.) So viel zu der Privilegienkiste, Herr Kollege Hofer-Gruber. Die brauchst du nicht aufmachen, weil die gibt es nicht. Zum Zweiten, glaube ich, reagiert das Land und handelt auch im gemeinsamen Miteinander. Der Berichterstatter hat alles in einer unglaublichen Geschwindigkeit nähergebracht. Ich glaube, dass auch die vorliegende Novellierung alles beinhaltet, wie es der Kollege Handler dankenswerter angesprochen hat und lieber René Pfister, zu einem Antrag rate ich dir, rede mit deinem GVV-Präsidenten Rupert Dworak, der wir dir genau sagen, warum man das abgelehnt hat. (Beifall bei der ÖVP.) In dem Sinne, glaube ich, ist es eine Novelle, die sich sehen lassen kann, die zeigt: Niederösterreich handelt mit Gemeinsamkeit, miteinander, bedanke mich bei allen Landesbediensteten, die auch in der Krise in den beanspruchenden Zeiten zeigen, dass wir uns auf sie verlassen können. In dem Sinne: Ein Land tut, was es tun kann. Gut, dass wir in Niederösterreich sind. Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
Zweiter Präsident Moser: Die Rednerliste ist erschöpft. Wünscht der Berichterstatter noch ein rasches Schlusswort? Nicht der Fall.
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.