Zusammenfassung
Antrag des Sozial-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-2255/A-3/735-2022 – Steuerfreiheit für bis zu 20 Überstunden pro Monat für alle Arbeitnehmer
Berichterstatterin
Redner
- Helmut Hofer-Gruber (NEOS) Tagesordnungspunkt 5 Video und Sitzungsbericht – mit Abänderungsantrag
- Jürgen Handler (FPÖ) Tagesordnungspunkt 5 Video und Sitzungsbericht
- René Pfister (SPÖ) Tagesordnungspunkt 5 Video und Sitzungsbericht – mit Zusatzantrag
- Christian Gepp (ÖVP) Tagesordnungspunkt 5 Video und Sitzungsbericht
Abstimmung
Abänderungsantrag Abg. Mag. Hofer-Gruber - Unterstützung abgelehnt
Antrag einstimmig angenommen
Zusatzantrag Abg. Pfister betreffend Rasche Erhöhung des amtlichen Kilometergeldes zur Entlastung der Arbeiternehmer*innen - Unterstützung angenommen
Zusatzantrag Abg. Pfister betreffend Rasche Erhöhung des amtlichen Kilometergeldes zur Entlastung der Arbeiternehmer*innen angenommen: Zustimmung ÖVP, SPÖ, FPÖ, GRÜNE, Abg. Ing. Huber, Ablehnung NEOS
Video-Übertragung der Sitzung
Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Wir kommen zum Verhandlungsgegenstand 2055, Antrag der Abgeordneten Handler u.a. betreffend Steuerfreiheit für bis zu 20 Überstunden pro Monat für alle Arbeitnehmer. Ich ersuche die Frau Abgeordnete Schuster die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatterin Abg. Vesna Schuster (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich berichte zum Antrag des Sozial-Ausschusses über den Antrag der Abgeordneten Handler, Landbauer, Königsberger, Aigner, Dorner, Schuster, Teufel betreffend Steuerfreiheit für bis zu 20 Überstunden pro Monat für alle Arbeitnehmer. Das Einkommensteuergesetz 1988 regelt die Besteuerung von Überstunden. Im § 68 Abs. 2 wird festgehalten, dass maximal 10 Stunden pro Monat bis zu einem Maximalbetrag von 86 Euro steuerfrei gestellt werden können. Angesichts der massiven Teuerungswelle ist es ein dringendes Gebot der Stunde, dass maximal 20 Stunden pro Monat bis zu einem Höchstbetrag von 200 Euro steuerfrei bleiben (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, sich bei der Bundesregierung für eine Änderung des § 68 Abs. 2 EStG hinsichtlich Steuerfreiheit für bis zu 20 Überstunden pro Monat bis zu einem Höchstbetrag von 200 Euro für alle Arbeitnehmer einzusetzen.“
Ich bitte um Einleitung der Debatte und anschließender Abstimmung.
Zweiter Präsident Moser: Ich eröffne die Debatte. Zu Wort gelangt der Herr Abgeordnete Helmut Hofer-Gruber von den NEOS.
Abg. Mag. Hofer-Gruber (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Im Laufe dieser Sitzung oder im Laufe des heutigen Tages stoßen wir gleich auf drei Beispiele, die klarmachen, warum die Politikverdrossenheit in Österreich so hoch ist. Nein, das hat jetzt nichts mit Thomas Schmid und den unsäglichen Machenschaften des abgetretenen Messias zu tun, der uns jetzt auch noch als Buchautor und Telefonprotokollmeister beglückt, es hat mit den Vorgängen hier im Haus zu tun. Es hat damit begonnen, dass gestern – 24 Stunden vor der Sitzung – ein elfseitiger Abänderungsantrag hereinflattert, der mit dem Antrag, den er abändern hätte sollen, überhaupt nichts zu tun hat. Fristen, Vorbereitung ... brauchen wir nicht. Fehlanzeige. Meine Damen und Herren, die Klimakrise hat nicht erst letzte Woche begonnen. Sie hätten monatelang, sie hätten jahrelang Zeit gehabt so einen Antrag auf Schiene zu bringen. Aber wieder einmal haben Sie nichts gemacht und wachen jetzt drei Monate vor der Wahl auf und was passiert? Wieder nichts. Der Antrag wird zu Recht vertagt, weil Sie wieder vom hohen Ross herab an den Institutionen des Landes vorbeiagiert haben. Dasselbe setzt sich in der Aktuellen Stunde heute fort. Meine Kollegin hat ausgeführt, welcher Chuzpe es bedarf, sich nach jahrelangem Nichtstun kurz vor der Wahl als Vorreiter für Versorgungssicherheit und Klimaschutz zu präsentieren, obwohl Ihnen jeder Experte sagt, dass Niederösterreich viel zu wenig macht, alles zu spät macht und viel zu zögerlich vorgeht. Das gipfelt jetzt in dem fehlerhaften Antrag zur Überstundenbesteuerung über den wir jetzt reden. Der fordert nämlich die Steuerfreiheit für Überstunden statt für Überstundenzuschläge ... können Sie vielleicht sagen, ist Haarspalterei, macht aber einen kleinen Unterscheid. Wer den Betrag von 200 Euro in Relation zu einem normalen Gehalt setzt, wird auch merken, dass es in Wirklichkeit ja nur um Zuschläge gehen kann und nicht um den gesamten Überstundenlohn wie der Antrag vorschlägt. Fehler können passieren, keine Frage. Aber jetzt kommt es: Im Ausschuss weist meine Kollegin – immerhin aktive Steuerberaterin – auf den Fehler hin und was passiert? Genau nichts. Wo denn, meine Damen und Herren, wenn nicht im Ausschuss ist der Raum für Diskussion über einen Antrag, für mögliche Verbesserungen, für Korrekturen? Man kann natürlich sagen: „Ja, in § 68 steht sowieso immer nur etwas von Zuschlägen drinnen. Insofern ist klar, dass es da auch nur um Zuschläge geht.“ Aber trotzdem: Über das könnte man wenigstens reden. Aber dazu ist es natürlich im Ausschuss nicht gekommen, weil das Ziel des Ausschusses ist scheinbar immer, dass man ja nicht über fünf Minuten braucht. Alle, allen voran die Mehrheitspartei, haben deutlich gezeigt, dass Sie überhaupt keinen Wert auf die Ausschussarbeit legen, dass Sie nicht bereit sind dem Ausschuss und letztlich dem Landtag die Bedeutung zu geben, die er haben sollte. Damit zementieren Sie das Bild vom abgehobenen Politiker, der nur als Parteisoldat agiert und dem die Sache und die Menschen da draußen, wie Sie das so gerne nennen, vollkommen „wuascht“ sind. Sie konterkarieren die Idee, dass in den Ausschüssen etwas gearbeitet wird, dass dort Anträge verbessert werden, dass dort die besten Lösungen für das Land gefunden werden. Im Gegenteil: Es ist Ihnen völlig egal, ob in den Anträgen Fehler drinnen sind oder was die anderen sagen. Es wird einfach abgestimmt. Und dann haben Sie die Stirn das Wort „Miteinander“ in den Mund zu nehmen, wie wenn Sie auch nur einmal in fünf Jahren einen Vorschlag, der von der Opposition kommt, aufgreifen würden ohne sich mit einem 34er die Lorbeeren selbst umzuhängen. Aber eines ist Ihnen wichtig: Die Würde des Hauses zu bewahren, und die besteht scheinbar darin, dass Sie Abgeordneten möglichst wenig sagen und das möglichst unauffällig. Da muss ich auch das Präsidium in die Pflicht nehmen, das sich hier zum Teil in der Rolle gefällt, die Abgeordneten in die Schranken zu weisen, wenn sie es einmal wagen ein Taferl herzuzeigen oder kurz vom Thema abzuschweifen, statt ihnen im Sinn eines lebendigen Diskurses den Rücken zu stärken. Das Präsidium hat ...
Zweiter Präsident Moser: Herr Abgeordneter, das Präsidium hält sich an die Geschäftsordnung und da ist alles deutlich geregelt.
Abg. Mag. Hofer-Gruber (NEOS): Wir haben es gerade gemerkt: Das Präsidium hat nicht begriffen, dass im Wort „Parlament“ das Wort „parler“ oder „parlare“ – Sie können es sich aussuchen – steckt. Aber das heißt auf jeden Fall reden und nicht schweigen, und das heißt nicht das Mikrofon abdrehen. (Beifall bei Abg. Ing. Huber.)
Zweiter Präsident Moser: Herr Abgeordneter, ich muss trotzdem festhalten: Debatte und Diskussion heißt sich verbal sozusagen deutlich zu machen und nicht mit Taferl und Demonstrationen hier vorzugehen.
Abg. Mag. Hofer-Gruber (NEOS): Danke für den Hinweis. Und damit zeigt das Präsidium auch, dass es die Kontrollfunktion des Landtages gegenüber der Landesregierung negiert. Gewaltentrennung nennt man das – Sie können nachschauen. Aber das wird hier im Hause nicht gelebt und auch deshalb ist es höchste Zeit, dass sich die Mehrheitsverhältnisse hier bald ändern. Wenn Ihnen die Würde des Hauses wirklich wichtig wäre, dann würden Sie, meine Damen und Herren von der ÖVP, Ihre Parteikollegen in die Schranken weisen, wenn sie wieder am letzten Drücker einen Antrag durchpeitschen wollen oder trotz eines klaren Hinweises im Ausschuss einen fehlerhaften Antrag einfach durchwinken. Aber wir NEOS kritisieren ja nicht nur. Wir finden auch Lösungen und ich habe deshalb einen Antrag mitgebracht, der den vorliegenden repariert und die offensichtliche Intention klarmacht – nämlich die, dass die Überstundenzuschläge für die ersten 20 Stunden im Monat bis zu einem Höchstbetrag von 200 Euro pro Monat steuerfrei bleiben sollen. Ich ersuche im Sinne der Ernsthaftigkeit unserer Arbeit um breite Zustimmung. Der Antrag lautet (liest:)
„Der vorliegende Antrag wird wie folgt geändert:
Der Antragstenor lautet:
Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, sich bei der Bundesregierung für eine Änderung des § 68 Abs. 2 EStG hinsichtlich der Steuerfreiheit für die Zuschläge von bis zu 20 Überstunden pro Monat bis zu einem Höchstbetrag von 200 Euro einzusetzen.“
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und ersuche um Zustimmung zu unserem Antrag. (Beifall bei den NEOS.)
Zweiter Präsident Moser: Zu Wort gemeldet hat sich der Abgeordnete Jürgen Handler, FPÖ.
Abg. Handler (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geschätzter Herr Landesrat! Hoher Landtag! Zum Antrag Steuerfreiheit für bis zu 20 Überstunden pro Monat für alle Arbeitnehmer: Wer in unserem Land tüchtig ist und seiner Arbeit nachgeht bzw. mehr arbeitet, darf nicht länger der Lückenbüßer sein. Auch die Industriellenvereinigung wünscht sich steuerliche Entlastungen für Menschen, die mehr arbeiten wollen, wie es mehrere Tageszeitungen auch diese Woche gebracht haben. Deswegen sagen wir auch: „Finger weg vom hart erarbeiteten Geld unserer Landsleute und der hohen Steuerbelastung für Überstunden bzw. Mehrdienstleistungen.“ Viele Arbeiter leisten diese Mehrarbeit, damit sie ein besseres Auskommen haben und der Staat auch noch die Hälfte von dieser Leistung für sich beansprucht und diese Mehrleistungen bestraft, ist hier der falsche Weg. Die Leistungsträger in unserem Land, der hart arbeitende Mittelstand, zahlen die Steuern für alles und es ist ein erster Schritt hier 20 Stunden pro Monat steuerfrei auszubezahlen. Im Hinblick auf den vielfach georteten Fachkräftemangel ist es wichtig, die Fachkräfte, die wir haben auch ordentlich zu entlohnen, anstatt billige Arbeitskräfte von der ganzen Welt anzulocken, wie es gerade im Bereich der Pflege erfolgen soll. Statt im eigenen Land Beruf, Auskommen und Initiativen zu setzen, sollen hier 150 Pflegekräfte aus Vietnam eingeflogen werden und das wird den Pflegenotstand weder heute noch morgen beenden. Damit wird kein einziges Pflegebett mehr geschaffen und keine einzige Pflegekraft entlastet. Es ist vielmehr Steuergeldverschwendung und eine Verhöhnung der Pflegekräfte in Niederösterreich, denn diese 4,2 Millionen Euro, die hier budgetiert werden, sollten für eine Entlastung für unsere jetzigen Pflegekräfte sein. Aber auch in vielen anderen Branchen, vor allem in der Gastronomie, im Baugewerbe, aber auch im Einzelhandel leisten viele Arbeitnehmer viele Überstunden, die sich am Ende des Tages nicht rentieren, weil die Steuerkeule zuschlägt. Derzeit sind maximal 10 Überstunden pro Monat bis zu einem Maximalbetrag von 86 Euro steuerfrei gestellt. Und das ist in dieser Zeit und Situation nicht mehr zeitgemäß. Angesichts der massiven Teuerungswelle ist es dringend erforderlich, dass zumindest 20 Überstunden pro Monat bis zu einem Höchstbetrag von 200 Euro steuerfrei sind. Bereits der Klubobmann der ÖVP im Nationalrat, der seit Monaten davon spricht, hat hier noch keine Maßnahmen gesetzt bzw. umgesetzt, und die Ankündigungen sind uns zu wenig. Von schönen Überschriften und Aussendungen hat kein einziger Arbeitnehmer etwas. Wenn dieser Antrag hier im Landtag beschlossen wird, wird sich zeigen, ob diese Bundesregierung diese dringend notwendigen Maßnahmen auch tatsächlich umsetzt, weil nur Bekenntnisse hier im Land NÖ von der ÖVP Niederösterreich sind zu wenig. Hier wäre eine rasche Steuerentlastung für unsere hart arbeitenden Menschen in Niederösterreich und in Österreich auch längst fällig. Zum Kollegen Hofer-Gruber, weil er hier bekrittelt und einen sogenannten „Antrag“ eingebracht hat. Im § 68/2, das haben Sie eh schon selbst gesagt, im Einkommensteuergesetz sind diese Zuschläge klar niedergeschrieben und es zielt darauf ab, dass hier von 10 auf 20 Stunden und von 86 auf 200 Euro erhöht wird. Es ist im Antragstenor in unserem Antrag auch so deutlich formuliert und ich wiederhole mich noch einmal: Im § 68/2 ist das klar und deutlich niedergeschrieben. Die SPÖ wird ja auch einen Resolutionsantrag einbringen, auf den möchte ich kurz eingehen, betreffend rasche Erhöhung des amtlichen Kilometergelds zur Entlastung der Arbeitnehmerinnen. Wir werden diesem Antrag zustimmen, weil im Antragstext ganz klar hervorgeht, dass das amtliche Kilometergeld von derzeit 0,42 Euro pro Kilometer und auch bei Fußgängern usw. und Motorradfahrern, dass das angehoben werden soll, weil sich hier die Teuerung vor allem bei den Treibstoffpreisen niederschlägt und hier ein Wertverlust für alle Arbeitnehmerinnen und Pendler in diesem Land herrscht. Ich möchte aber nur kurz darauf hinweisen, weil hier im Antrag selbst im letzten Absatz unten hat sich ein kleiner Fehler eingeschlichen. Da steht 0,42 Cent pro Kilometer. Das sollte wahrscheinlich 42 Cent heißen und bei anderen Zahlen ist es dort auch so. Wir werden dem Antrag aber dennoch zustimmen, weil die Antragsbegründung hier eine wesentliche Entlastung für unsere Landsleute, für alle Arbeiter und Pendler in unserem Land sind. Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
Zweiter Präsident Moser: Zu Wort gelangt der Abgeordnete René Pfister, SPÖ.
Abg. Pfister (SPÖ): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche hier zum Antrag der Steuerfreiheit für bis zu 20 Überstunden pro Monat und meine Vorredner haben das ja schon auch ausgeführt, dass es hier auch darum geht, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern hier für ihre Leistung und vor allem auch für die zusätzlichen Leistungen – und Österreich ist dafür bekannt – über die Normalarbeitszeit hinaus zu arbeiten. Das bedeutet aber auch, dass wir irrsinnig viele Überstunden in Österreich haben und ich möchte schon auch darauf hinweisen, dass die Arbeit auch gerecht verteilt wird – nämlich dass hier auch nicht das Ziel sein soll am Ende des Tages, Überstunden in dem Fall, nur attraktiv zu machen, sondern es auch darum geht, Leute, Menschen, Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher in Beschäftigung zu bringen. Weil unser Sozialsystem und unser gesamtes Steuersystem funktioniert nur durch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. 80 % der Steuerleistung kommen durch den Faktor Arbeit, werden von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in unserem Bundesland und vor allem auch hier in unserer Republik in dem Fall geleistet. Daher ist es für uns immens wichtig hier auch diese Möglichkeit zu schaffen, aber das bedeutet auch, dass wir den Fokus verlieren dürfen – nämlich die Arbeit hier auch zu verteilen und nicht nur Überstunden – in dem Fall – alleine attraktiv zu machen. Ich komme da zu meinem Resolutionsantrag, der auch schon angekündigt wurde. Übrigens: Auch dem NEOS-Antrag stimmen wir hier zu. Das möchte ich da auch festhalten. Wenn es hier auch um die Klarstellung der Paragraphen geht, ist das natürlich für uns selbstverständlich und unterstützen wir natürlich auch. Das funktioniert aber auch hier im Landtag sehr, sehr gut mit den Kolleginnen der NEOS und auch der Freiheitlichen, wenn es um Abstimmungen geht. Einzig und allein die Betonwand passiert hier bei der Mehrheitsfraktion. Die Inflationsraten für den September 22 liegen bei über 10 % und daher auch unser Resolutionsantrag. Niederösterreich ist ein Land der Pendlerinnen und ein Land der Pendler, daher der Resolutionsantrag zur Erhöhung des amtlichen Kilometergeldes zur Entlastung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Ich möchte nur darauf hinweisen – wie gesagt – die Begründung liegt auch in euren, in Ihren Händen. Das amtliche Kilometergeld wurde seit 2008 nicht mehr erhöht und beträgt daher aktuell noch immer – nämlich mittlerweile seit 14 Jahren – 0,42 Cent pro Pkw-Kilometer. Seit 2008 hat es hier keine Anpassung und keine Erhöhung gegeben, die Verbraucherpreisindexe haben seit 2020 einen Wertverlust von über 20 % zu verzeichnen und natürlich hier auch im August 22 bedeutet das, nach dem VPI gerechnet, unsagbare 112,6 %. Das Kilometergeld ist ein Pauschalbetrag, welcher grundsätzlich alle Kosten durch die Nutzung des Privatfahrzeuges im Zuge einer Dienstreise auch ausgleichen soll. Neben den Treibstoffkosten sind die Wartungskosten oder auch Versicherungskosten gestiegen und stehen im Jahr 2022 in keinerlei Verhältnis zum Kilometergeld aus dem Jahr 2008. Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor ich zu den Forderungen komme, möchte ich noch auf eines hinweisen: Ich gehe davon aus, dass die Mehrheitsfraktion in diesem Haus sehr genau weiß, was quer durch Österreich passiert und ich glaube, wenn ihr euch wirklich schlau gemacht habt, dann könnt ihr diesem Antrag nur zustimmen. In mehreren Bundesländern, in den südlichen Bundesländern wurde es auf Initiative der ÖVP nämlich genau diese Erhöhung des amtlichen Kilometergelds eingebracht. Also, liebe Kolleginnen und Kollegen, ihr könnt dazu heute gerne Stellung nehmen und ich gehe auch davon aus, dass wir hier bei der Erhöhung des amtlichen Kilometergeldes eine einheitliche Zustimmung zustande bringen. Daher stelle ich den Antrag (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert an die Bundesregierung, insbesondere an den Bundesminister für Finanzen, heranzutreten und darauf hinzuwirken, dass eine unverzügliche und angemessene Erhöhung des amtlichen Kilometergeldes vorgenommen wird, um die derzeitigen Lebensrealitäten auch tatsächlich zu berücksichtigen und damit den eingetretenen Wertverlust auszugleichen.“
Liebe Kolleginnen und Kollegen, dankeschön. (Beifall bei der SPÖ.)
Zweiter Präsident Moser: Zu Wort gemeldet ist der Abgeordnete Christian Gepp, ÖVP.
Abg. Gepp, MSc(ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Die aktuellen Arbeitsmarktzahlen zeigen uns deutlich, dass in Österreich derzeit ein massiver Arbeitskräftemangel vorliegt. Daher sind die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Betrieben oftmals gefordert mehr zu arbeiten und dadurch Überstunden zu machen. Viele Menschen wollen diese Überstunden auch machen, aber der Staat soll hier nicht mitverdienen. Gerade in Zeiten der Teuerung muss den Menschen eine Möglichkeit gegeben werden, dass sich eine Mehrleistung auch im Geldbörsel niederschlägt. Die steuerliche Begünstigung der Überstunden muss ausgeweitet werden und die Besteuerung von Überstunden muss weiter reduziert werden. Es muss den Menschen einfach mehr Netto vom Brutto bleiben. Zurzeit sind 10 Überstunden in der Höhe eines Maximalbeitrages von 86 Euro steuerfrei. Es sollten zukünftig bis zu 20 Überstunden pro Monat in einer Höhe von 200 Euro steuerbefreit werden. Diese Anhebung würde sich bundesweit auf rund 200 Millionen Euro Mehrkosten belaufen. Ich sehe dies als ein weiteres Zeichen der Anerkennung der Arbeit der Menschen in herausfordernden Berufen, die seit Beginn der Pandemie besonders gefordert sind wie z. B. Personen im Gesundheits- und Pflegebereich. Aber auch in anderen beruflichen Bereichen würde sich das positiv auswirken. Diese Maßnahmen ersetzen zwar keine Arbeitskräfte, schaffen aber eine Möglichkeit den vorherrschenden Mangel etwas auszugleichen. Für uns ist klar: Leistung muss sich lohnen und soll ein Zeichen der Anerkennung von Einsatz sein. Daher soll die derzeitige Regelung im Einkommensteuergesetz 1988 dahingehend angepasst werden. Anstelle der Steuerfreistellung von derzeit 10 Stunden pro Monat mit einem Maximalbeitrag von 86 Euro sollen künftig maximal 20 Stunden bis zu einem Höchstbetrag von 200 Euro steuerfrei sein. In diesem Sinne stimmen wir dem Antrag zu. (Beifall bei der ÖVP.)
Zweiter Präsident Moser: Die Rednerliste ist erschöpft. Die Frau Berichterstatterin hat das Schlusswort. Sie verzichtet.
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.