Zusammenfassung
Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-2309/A-1/161-2022 – NÖ Landes-Personalvertretungsgesetz, Änderung
Berichterstatter
Redner
- Reinhard Teufel (FPÖ) Tagesordnungspunkt 10 Video und Sitzungsbericht – zur Geschäftsordnung
- Udo Landbauer (FPÖ) Tagesordnungspunkt 10 Video und Sitzungsbericht – zur Geschäftsordnung
- Jürgen Handler (FPÖ) Tagesordnungspunkt 10 Video und Sitzungsbericht – mit Abänderungsantrag
- René Pfister (SPÖ) Tagesordnungspunkt 10 Video und Sitzungsbericht – mit Abänderungsantrag
- Hermann Hauer (ÖVP) Tagesordnungspunkt 10 Video und Sitzungsbericht
Abstimmung
Abänderungsantrag Abg. Handler abgelehnt: Zustimmung SPÖ, FPÖ, NEOS, Abg. Ing. Huber, Ablehnung ÖVP, GRÜNE
Abänderungsantrag Abg. Pfister abgelehnt: Zustimmung SPÖ, FPÖ, GRÜNE, NEOS, Abg. Ing. Huber, Ablehnung ÖVP
Antrag angenommen: Zustimmung ÖVP, SPÖ, FPÖ, GRÜNE, NEOS, Ablehnung Abg. Ing. Huber
Video-Übertragung der Sitzung
Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Wir kommen zum Verhandlungsgegenstand 2309, Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Kaufmann u.a. betreffend Änderung des NÖ Landes-Personalvertretungsgesetzes. Ich ersuche Herrn Abgeordneten Schulz die Verhandlungen einzuleiten.
Abg. Ing. Schulz(ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich berichte zur Ltg.-2309 über die Änderung des NÖ Landes-Personalvertretungsgesetzes. Mit dieser geplanten Novelle zum NÖ Personalvertretungsgesetz sollen diverse gesetzliche Anpassungen vorgenommen werden wie z. B. Adaptierungen bei der Durchführung von Personalvertretungswahlen, Klarstellung hinsichtlich der Wahlberechtigung bzw. Erleichterung bei der Einberufung von Dienststellenversammlungen. Ich komme daher zum Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der beiliegende Gesetzesentwurf betreffend Änderung des NÖ Landes-Personalvertretungsgesetzes wird genehmigt.
2. Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“
Geschätzter Herr Präsident, ich bitte um Debatte und Abstimmung.
Zweiter Präsident Moser: Danke für die Berichterstattung. Ich darf noch zurückkommen auf die vorhergehende Abstimmung. Es ist die Geschäftszahl 2306 nicht extra abgestimmt worden. Wer dieser die Zustimmung gibt, ersuche ich sich vom Platz zu erheben. (Nach Abstimmung über den Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses:) Danke. Das ist mit ... (Abg. Ing. Mag. Teufel: Zur Geschäftsordnung.) ... Mehrheit angenommen und wir kommen zur Abstimmung 2307. Wer diesem die Zustimmung gibt, ersuche ich sich vom Platz zu erheben. (Abg. Landbauer, MA: Zur Geschäftsordnung. – Unruhe bei der FPÖ, den NEOS und der SPÖ.) ... Bitte, zur Geschäftsordnung.
Abg. Ing. Mag. Teufel(FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Wir haben den Tagesordnungspunkt schon verlassen, waren schon in einem neuen und Sie können jetzt nicht, nachdem der Tagesordnungspunkt schon geschlossen ist, jetzt einfach weiter Abstimmungen vornehmen. Also diese letzten Abstimmungen, die Sie jetzt da vorgenommen haben, sind nicht geschäftsordnungskonform. Bitte lesen Sie es einfach nach. (Beifall bei der FPÖ.)
Zweiter Präsident Moser: Das Geschäftsstück ist dann endgültig abgeschlossen, wenn der Abstimmungsvorgang beendet ist und deshalb darf ich jetzt noch den Geschäftspunkt (Unruhe bei der FPÖ.) 2307 zur Abstimmung bringen. Wer diesem die Zustimmung gibt, ersuche ich sich vom Platz zu erheben. (Nach Abstimmung über den Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses:) Danke, mit Mehrheit angenommen. (Unruhe bei den NEOS, der SPÖ und der FPÖ.)
Ich eröffne zum Geschäftsstück 2309 die Debatte. Zum Wort gelangt ... (Abg. Landbauer, MA: Zur Geschäftsordnung.) ... Bitte? ... (Abg. Landbauer, MA: Zur Geschäftsordnung!) ... Zur Geschäftsordnung, bittesehr.
Abg. Landbauer, MA (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Also wenn wir nicht in der Lage sind die Geschäftsordnung einzuhalten, dann können wir das Paket ganz einfach kübeln. Dann ist dieses Buch, dieses bekannte rote, einfach wertlos. Das ist nicht geschäftsordnungskonform gewesen. Im Übrigen, Herr Präsident: Wenn Sie das schon so sehen wollen, dann war die letzte Abstimmung zumindest nicht einstimmig. (Beifall bei der FPÖ und LR Waldhäusl.)
Zweiter Präsident Moser: Es ist richtig, ich habe das auch klargestellt: Es war nicht einstimmig. Aber falls die Klubobleute eine Unterbrechung verlangen, mache ich das gerne. Da sehe ich aber auch keine Begehrlichkeit, daher kommen wir ... (Abg. Landbauer, MA: Eine schon.) ... Danke. Daher kommen wir zum Geschäftsstück 2309. Die Berichterstattung ist bereits erfolgt. Ich eröffne die Debatte und zu Wort gelangt der Abgeordnete Jürgen Handler. (Dritte Präsidentin Mag. Renner übernimmt den Vorsitz.)
Abg. Handler (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Herr Landesrat! Hoher Landtag! Zur Änderung des NÖ Landes-Personalvertretungsgesetzes: Die Aufgaben der Personalvertretung sind sehr vielfältig und haben ein breites Aufgabenspektrum und sie haben die beruflichen, wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen der Bediensteten des Landes NÖ zu wahren und zu fördern. Ihre Aufgabe ist ebenfalls den Bediensteten unter Bedachtnahme auf das öffentliche Wohl zu dienen. Änderungen, Anpassungen und Präzisierungen von Gesetzen sind ein laufender Prozess und so werden wir auch dieser Änderung des Landes-Personalvertretungsgesetzes zustimmen. Zu den ursprünglichen Änderungen bringe ich einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Handler u.a. gemäß § 60 LGO zum Antrag der Abgeordneten Kaufmann u.a. betreffend Änderung des NÖ Landes-Personalvertretungsgesetzes ein. Die Personalvertretung im Landesdienst hat wie die Arbeitnehmervertretung in Niederösterreich einen sehr hohen Stellenwert. Das Vertrauen und der Zugang zur Landespersonalvertretung ist ein Gebot der Demokratie. Im NÖ Landes-Personalvertretungsgesetz ist im § 18 (9) die Einbringung von Wahlvorschlägen geregelt. Unter anderem müssen Wählergruppen, die zur Landespersonalvertretung kandidieren mindestens an fünf Dienststellenpersonalvertretungen gültige Wahlvorschläge eingereicht haben. Dieser Umstand erschwert Fraktionen die Kandidatur bei der Landespersonalvertretung bzw. die demokratische Wahl von Vertrauenspersonen. Um in der NÖ Landespersonalvertretung einen demokratischen Zugang für alle Dienstnehmer zu schaffen, wären die gesetzlichen Grundlagen für die Einbringung von Wahlvorschlägen und die damit verbundene Kandidatur abzuändern. Die Befugnisse der Personalvertretung sind im NÖ Landes-Personalvertretungsgesetz im § 13 geregelt und bilden ein breites Aufgabenfeld ab. Die Aufrechterhaltung und Handlungsfähigkeit der Landes- und Dienststellenpersonalvertretung muss auch bei außergewöhnlichen Ereignissen zum Wohle der Bediensteten gegeben sein. Wie der Bestimmung des § 20 des NÖ Landes-Personalvertretungsgesetzes zu entnehmen ist, fassen die jeweiligen Ausschüsse ihre Beschlüsse in Sitzungen. Eine Vereinfachung und rasche Beschlussfassung von dringenden Entscheidungen sollte daher vereinfacht geregelt werden (liest:)
Der § 18 (9) ist daher folgendermaßen abzuändern:
„(9) Die Vorschläge jener Bediensteten, die sich um die Wahl als Personalvertreter bewerben (Wahlvorschläge), müssen spätestens am 28. Tag bis 12:00 Uhr nach dem Stichtag schriftlich bei der Landeswahlkommission eingebracht werden. Die Wahlvorschläge haben höchstens doppelt so viele Bewerber zu enthalten, als Mandate zu vergeben sind; enthält der Wahlvorschlag mehr Kandidaten, so gelten jene, die die doppelte Zahl der zu vergebenden Mandate überschreiten, als nicht angeführt. Die Wahlvorschläge für die Personalvertretungen müssen schriftlich eingebracht werden und mindestens von doppelt so vielen wahlberechtigten Bediensteten unterfertigt sein als Personalvertreter zu wählen sind. Zur Landespersonalvertretung können nur Wählergruppen kandidieren, wenn diese von mindestens 100 Wahlberechtigten zur Landespersonalvertretungswahl unterfertigt sind. Die Wahlwerber und jene Bedienstete, welche die Wahlwerbung unterstützen, müssen am Stichtag bei der Dienststelle beschäftigt sein. Wählergruppen, die am Stichtag in einer Dienststellenpersonalvertretung oder in der Landespersonalvertretung vertreten sind, brauchen für die Kandidatur für das Organ der Personalvertretung, in dem sie vertreten sind, keine Unterschriften beizubringen. Die Landeswahlkommission hat über die Zulassung der Wahlvorschläge zur Wahl der Dienststellen-(Landes-)personalvertretung binnen dreier Arbeitstage zu entscheiden.“
Der § 20 ist abzuändern und folgender Absatz 7 hinzuzufügen:
„(7) Die oder der Vorsitzende der Landes-/Dienststellenpersonalvertretung kann die Beschlussfassung durch Einholung der Zustimmung der anderen Mitglieder im Umlaufweg ersetzen. Für Entscheidungen im Umlaufweg ist Stimmeneinhelligkeit sowie das Vorliegen eines begründeten Beschlussantrages der oder des Vorsitzenden erforderlich. Die Zustimmung kann mündlich, telefonisch oder in jeder anderen technisch möglichen Weise erteilt werden. Eine nicht schriftlich erteilte Zustimmung ist in einem Aktenvermerk festzuhalten, also § 16 AVG.“
Es wird auch noch ein Abänderungsantrag der SPÖ, der auch im Sinne der Demokratie in Niederösterreich, im Sinne der Personalvertretungswahl, dass diese Wahlen zur Landespersonalvertretung auch demokratisch ablaufen, eingebracht. Da sind auch andere Punkte zusammengefasst, deren wir inhaltlich zustimmen werden. Ich bitte auch diesen Abänderungsantrag im Sinne demokratischer Personalvertretungswahlen in Niederösterreich und eine Kandidatur für andere Fraktionen ebenfalls zu ermöglichen und breite Zustimmung zu diesem Abänderungsantrag. Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
Dritte Präsidentin Mag. Renner: Als nächstem Redner erteile ich dem Herrn Abgeordneten René Pfister von der SPÖ das Wort.
Abg. Pfister (SPÖ): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mein Vorredner hat schon einige Dinge angesprochen. Es wird hier bei diesem Änderungsantrag oder bei der Abänderung des NÖ Landes-Personalvertretungsgesetzes hier auch klargestellt, wie die Landespersonalvertretung – und das ist, glaube ich, in einer Demokratie selbstverständlich und bedarf hier auch keiner weiteren Klarstellung – die Befugnis hat, jederzeit eine Dienststellenversammlung hier auch einzuberufen. Wir wollen alle am Ende des Tages nicht haben, dass die Interessensvertretung, die Ihre Kolleginnen und Kollegen auch dementsprechend informieren muss, dass es hier dann zu Einschränkungen kommt, nur weil einige wenige die Landespersonalvertretung oder Betriebsrätinnen und Betriebsräte, Personalvertreter irgendwo hier auch einschränken wollen, um keine Zustände zu bekommen, wie vielleicht in anderen Ländern in Europa von Regierungen hier ganz, ganz massiv die Arbeitnehmerrechte mit den Füßen getreten werden. Es soll künftig generell auch möglich sein im Bedarfsfall mehrere Wahltage festzusetzen, nicht nur in Dienststellen und mit Turnusdienst, um hier auch die Möglichkeit zu haben wirklich auch an der Wahl der Personalvertretung partizipieren zu können. Es soll auch klargestellt werden, dass dem Obmann des Landes sowie dem Obmann der Dienststellenpersonalvertretung des Amtes der NÖ Landesregierung das erforderliche Personal zur Verfügung gestellt wird, weil es auch darum geht hier dementsprechend auch Ressourcen zur Verfügung zu stellen, um die Dinge, die hier vereinbart und verhandelt werden auch zu kommunizieren, zu verteilen und an die Kolleginnen und Kollegen weiterzutragen. Ganz ein wichtiger Punkt, glaube ich, sind auch die Erkenntnisse der letzten zweieinhalb Jahre, wenn es natürlich auch darum geht, die gesetzlichen Grundlagen für die Abhaltung von Sitzungen und Versammlungen sowie von sämtlichen Organen sowie Fachausschüssen der Landespersonalvertretung auch virtuell – nämlich hier auf dem elektronischen Wege möglich zu machen. Das heißt, hier kommen wir auch mit dieser Änderung im 21. Jahrhundert und vor allem – wie schon gesagt – die Erfahrungen der letzten zweieinhalb Jahre im digitalen Zeitalter an. Wie auch schon von meinem Vorredner angeführt, bringe ich hier einen Abänderungsantrag ein zum Antrag der Ltg.-2309. Die derzeitigen Regelungen sehen vor, dass es eine Kandidatur zu Landespersonalvertretung nur dann möglich macht, wenn gleichzeitig an fünf Dienststellen für die Dienststellenpersonalvertretung kandidiert wird, unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten der Dienststellen. Das ist das Kuriosum, dass kandidierende Gruppen, die also beispielsweise an fünf Dienststellen insgesamt 70 Mitarbeiterinnen vertreten, zur Landespersonalvertretung kandidieren können. Anderen, die an nur einer Dienststelle tätig sind und dort allein bis zu 3.000 Mitarbeiterinnen vertreten, wird die demokratische Kandidatur für die Personalvertretung verwehrt. Das ist für uns demokratiepolitisch äußerst bedenklich und sollte hier auch wirklich im 21. Jahrhundert ankommen und sollte raschest repariert werden. Es geht hier immer wieder in der Predigt der Volkspartei um das Miteinander und wenn es darum geht, dass Personalvertreterinnen und Personalvertreter hier auch kandidieren können und möglich machen, dann wäre das ein wunderschönes Miteinander, wenn sich hier auch die Mehrheitsfraktion im Haus diesem anschließt (liest:)
„Der dem Antrag beiliegende Gesetzesentwurfes wird wie folgt abgeändert:
1. Änderungsanordnung Z. 12 lautet wie folgt:
12. § 18 Abs. 9 lautet:
„(9) Die Vorschläge jener Bediensteten, die sich um die Wahl als Personalvertreter bewerben (Wahlvorschläge), müssen spätestens am 28. Tag nach dem Stichtag schriftlich bei der Landeswahlkommission eingebracht werden.
Die Wahlvorschläge für die Personalvertretungen müssen schriftlich eingebracht werden und mindestens von doppelt so vielen wahlberechtigten Bediensteten unterfertigt sein, als Personalvertreter zu wählen sind. Zur Landespersonalvertretung können nur Wählergruppen kandidieren, die für 5 Dienststellenpersonalvertretungen gültige Wahlvorschläge eingereicht haben, oder die für Dienststellenpersonalvertretungen Wahlvorschläge eingereicht haben, mit mindestens 2.000 Bediensteten.“
2. Nach Änderungsanordnung Z. 16 wird folgende Z. 17 (neu) eingefügt:
17. § 23 wird ein neuer Abs. 4 angefügt, der lautet:
§ 23 Abs.4 (neu) lautet:
„(4) Aus der Tätigkeit als Personalvertreter darf einem Bediensteten bei der Leistungsfeststellung kein Nachteil erwachsen.“
3. Nach Änderung Z. 17 (neu) erfolgt die neue Z. 18:
„18. Im § 25 wird Abs. 1 abgeändert und lautet:
„(1) Personalvertreter, die Mitglieder der Wahlkommissionen und Bedienstete gemäß §§ 4a und 10 dürfen während der Dauer ihrer Funktion, ausgenommen der Auflösung der Dienststelle, nur mit ihrem Willen zu einer anderen Dienststelle versetzt oder einer anderen Dienststelle zugeteilt werden. Gesetzliche Vorschriften über die Versetzung auf Grund eines Disziplinarverfahrens bleiben unberührt.“
4. Die bisherigen Änderungsanordnungen 17 (alt) bis 19 erhalten die neuen Bezeichnungen 19 bis 21.“
Der Abänderungsantrag, liebe Kolleginnen und Kollegen, liegt in euren Händen. Ich glaube auch, dass wir heute hier die Möglichkeit haben mit diesem Abänderungsantrag unsere Personalvertreterinnen und Personalvertreter im Landesdienst zu stärken. Geben Sie sich einen Ruck! Gebt euch einen Ruck! Ihr heftet euch immer die Arbeitnehmerinteressen auf die Fahnen, dann tut es heute auch und gebt den Mitarbeitern im Landesdienst die Möglichkeit hier auch zu kandidieren ohne diese Hürden, die aus dem vorigen Jahrhundert sind. Dankeschön. (Beifall bei der SPÖ.)
Dritte Präsidentin Mag. Renner: Als nächstem Redner erteile ich dem Herrn Abgeordneten Hauer von der ÖVP das Wort.
Abg. Hauer(ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzte Gäste auf der Tribüne! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Auch ich darf mich kurz zur Änderung des NÖ Personalvertretungsgesetzes zu Wort melden. Gestatten Sie mir am Beginn darauf einzugehen: Wir haben sehr herausfordernde Zeiten hinter uns und die haben uns klar und deutlich gezeigt zum einen, dass wir uns auf den Landesdienst, auf unsere Landesbediensteten verlassen können – nämlich von A bis Z, vom Agrardienst, dem Bildungsbereich, jenen in der Hoheitsverwaltung, in den Kliniken, im Straßendienst sowie in den Zentren für Pflege und Betreuung. Auch jene Kollegen, die uns immer bei den Landtagssitzungen begleiten und unterstützen wie heute ... und heute an dieser Stelle ein aufrichtiges „Dankeschön“. (Beifall bei der ÖVP.) Ich glaube auch, dass sehr beanspruchende Zeiten, die vor uns liegen, einfach Zusammenhalt erfordern, Akzeptanz, Stabilität, Verlässlichkeit, Vertrauen, ... Anschuldigungen, Herabwürdigungen einfach entbehrlich, überflüssig und unnütz sind. Wir haben dies heute bei der Landtagssitzung leider Gottes wieder oftmalig erlebt. Hohes Haus! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, die Landesverwaltung ist ein wesentlicher Erfolgs- und Vertrauensfaktor bei uns im Land, im Land Niederösterreich und das zeigen auch die Umfragen, bei denen die Arbeit der Landesverwaltung unserer Landesbediensteten stets mit einer Zufriedenheit von über 90 % bewertet wird. Ich glaube, die verlässliche Partnerschaft, Zusammenarbeit mit der Personalvertretung ist ein wichtiger Faktor. Im gemeinsamen Miteinander wurden sehr viele Rahmenbedingungen mit Augenmaß umgesetzt und ich glaube, lieber René, mit Hingabe und demokratisch. (Unruhe bei Abg. Pfister.) Es ist, glaube ich, nicht in Ordnung, wenn man das einfach ständig in ein schiefes Licht wirft. Das haben ja hier auch die Höchstgerichte, das ja die Gruppierung FSG beantragt hat, klar und deutlich entschieden. Ich glaube, dass es wichtig und richtig ist, motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu haben und die haben wir im Landesdienst – und ich habe es schon angesprochen – gerade wenn solche Herausforderungen vor uns liegen. Ich möchte an dieser Stelle auch für diese verlässliche Partnerschaft unserer Landeshauptfrau sowie dem Team der Personalvertretung, an der Spitze Hans Zöhling, auch ein „Dankeschön“ abstatten und auch ausdrücken. (Beifall bei der ÖVP.) Die vorliegenden Änderungen, Hohes Haus, zeigen einfach, dass Erfahrungen einfließen. Es wurde, so meine ich, wirklich auf Augenhöhe sozialpartnerschaftlich verhandelt mit klaren Definitionen, die die Kontinuität erhöhen, wo neue Arbeitsmethoden, wie das mobile Arbeiten, berücksichtigt werden, klare Anpassungen und Klarstellungen durchgeführt werden und diese auch beinhalteten. Ich glaube, dass auch hier klar und deutlich demokratisch eine Vorsorge getroffen wurde, die richtig und wichtig ist wie bei jeder einzelnen Wahl. Ich glaube, dass ein Land wie Niederösterreich mit einer Landesregierung, wie wir sie vorfinden, auf die sich die Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher verlassen können, dass wir in Niederösterreich ein Land sind mit Landesbediensteten, auf das sich die Bürgerinnen und Bürger verlassen können. Es zeigt sich, so meine ich, eine verlässliche und gezielte niederösterreichische Politik für die Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher, geprägt von diesem Zusammenhalt, dem Miteinander und Akzeptanz. Liebe Kollegen, der uns vorliegende Antrag zeigt klar und deutlich die Handschrift von Niederösterreich. Zusammenarbeit, verlässliche Partnerschaft, gelebte Sozialpartnerschaft, demokratisch, Regelungen klar und deutlich überlegt, mit Sinnhaftigkeit und Vernunft gesehen. Lieber Kollege Handler, zu deinen Ausführungen § 18 Abs. 9: Ja, es wurde sozialpartnerschaftlich verhandelt. Das Höchstgericht hat klar und deutlich entschieden. Man kann 100 Anträge machen, wegen dem wird das Höchstgericht nicht anders entscheiden, lieber René. (Unruhe bei Abg. Mag. Scheele.) Zum § 20, Jürgen, Abs. 7, was ihr einfügen wollt, kann ich auch nur sagen: § 29a im Antrag regelt das klar, dass hier im Katastrophenfall, in einer Krisensituation entsprechend reagiert werden kann. Ich glaube, dass wir mit dem heutigen Beschluss Verantwortung zeigen, Wertschätzung, Achtung und Aufmerksamkeit zur Personalvertretung und zu Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Lieber René Pfister, ich muss dir schon eines sagen oder ich möchte euch schon ausrichten: Wenn man in dem Antrag drinnen liest „Eindimensionalität“„Engstirnigkeit“, dann glaube ich, kann man das auf das Schärfste zurückweisen und ich kann euch nur empfehlen: Schärft euren Blick! Wir haben bei der letzten Landtagssitzung einen Antrag verabschiedet mit unserer Zustimmung, den Zugang zur Schwerstarbeiterregelung. Den habt ihr in der Arbeiterkammer abgelehnt von der FCG. Ich will jetzt nicht sagen, ihr habt ihn dann abgeschrieben und hier zu einer Abstimmung gebracht. Ob das demokratisch ist? (Unruhe bei der SPÖ.) Ich glaube, liebe Freunde, wir können uns auf die Demokratie in Niederösterreich verlassen, genauso wie wir uns auf die niederösterreichischen Bediensteten verlassen können. Ein Land, was es tun kann, mit Demokratie und Hingabe. Ich danke euch für eure Aufmerksamkeit! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Kainz: Bravo!)
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