Zusammenfassung
Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-2309/A-1/161-2022 – NÖ Landes-Personalvertretungsgesetz, Änderung
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Pfister (SPÖ): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mein Vorredner hat schon einige Dinge angesprochen. Es wird hier bei diesem Änderungsantrag oder bei der Abänderung des NÖ Landes-Personalvertretungsgesetzes hier auch klargestellt, wie die Landespersonalvertretung – und das ist, glaube ich, in einer Demokratie selbstverständlich und bedarf hier auch keiner weiteren Klarstellung – die Befugnis hat, jederzeit eine Dienststellenversammlung hier auch einzuberufen. Wir wollen alle am Ende des Tages nicht haben, dass die Interessensvertretung, die Ihre Kolleginnen und Kollegen auch dementsprechend informieren muss, dass es hier dann zu Einschränkungen kommt, nur weil einige wenige die Landespersonalvertretung oder Betriebsrätinnen und Betriebsräte, Personalvertreter irgendwo hier auch einschränken wollen, um keine Zustände zu bekommen, wie vielleicht in anderen Ländern in Europa von Regierungen hier ganz, ganz massiv die Arbeitnehmerrechte mit den Füßen getreten werden. Es soll künftig generell auch möglich sein im Bedarfsfall mehrere Wahltage festzusetzen, nicht nur in Dienststellen und mit Turnusdienst, um hier auch die Möglichkeit zu haben wirklich auch an der Wahl der Personalvertretung partizipieren zu können. Es soll auch klargestellt werden, dass dem Obmann des Landes sowie dem Obmann der Dienststellenpersonalvertretung des Amtes der NÖ Landesregierung das erforderliche Personal zur Verfügung gestellt wird, weil es auch darum geht hier dementsprechend auch Ressourcen zur Verfügung zu stellen, um die Dinge, die hier vereinbart und verhandelt werden auch zu kommunizieren, zu verteilen und an die Kolleginnen und Kollegen weiterzutragen. Ganz ein wichtiger Punkt, glaube ich, sind auch die Erkenntnisse der letzten zweieinhalb Jahre, wenn es natürlich auch darum geht, die gesetzlichen Grundlagen für die Abhaltung von Sitzungen und Versammlungen sowie von sämtlichen Organen sowie Fachausschüssen der Landespersonalvertretung auch virtuell – nämlich hier auf dem elektronischen Wege möglich zu machen. Das heißt, hier kommen wir auch mit dieser Änderung im 21. Jahrhundert und vor allem – wie schon gesagt – die Erfahrungen der letzten zweieinhalb Jahre im digitalen Zeitalter an. Wie auch schon von meinem Vorredner angeführt, bringe ich hier einen Abänderungsantrag ein zum Antrag der Ltg.-2309. Die derzeitigen Regelungen sehen vor, dass es eine Kandidatur zu Landespersonalvertretung nur dann möglich macht, wenn gleichzeitig an fünf Dienststellen für die Dienststellenpersonalvertretung kandidiert wird, unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten der Dienststellen. Das ist das Kuriosum, dass kandidierende Gruppen, die also beispielsweise an fünf Dienststellen insgesamt 70 Mitarbeiterinnen vertreten, zur Landespersonalvertretung kandidieren können. Anderen, die an nur einer Dienststelle tätig sind und dort allein bis zu 3.000 Mitarbeiterinnen vertreten, wird die demokratische Kandidatur für die Personalvertretung verwehrt. Das ist für uns demokratiepolitisch äußerst bedenklich und sollte hier auch wirklich im 21. Jahrhundert ankommen und sollte raschest repariert werden. Es geht hier immer wieder in der Predigt der Volkspartei um das Miteinander und wenn es darum geht, dass Personalvertreterinnen und Personalvertreter hier auch kandidieren können und möglich machen, dann wäre das ein wunderschönes Miteinander, wenn sich hier auch die Mehrheitsfraktion im Haus diesem anschließt (liest:)
„Der dem Antrag beiliegende Gesetzesentwurfes wird wie folgt abgeändert:
1. Änderungsanordnung Z. 12 lautet wie folgt:
12. § 18 Abs. 9 lautet:
„(9) Die Vorschläge jener Bediensteten, die sich um die Wahl als Personalvertreter bewerben (Wahlvorschläge), müssen spätestens am 28. Tag nach dem Stichtag schriftlich bei der Landeswahlkommission eingebracht werden.
Die Wahlvorschläge für die Personalvertretungen müssen schriftlich eingebracht werden und mindestens von doppelt so vielen wahlberechtigten Bediensteten unterfertigt sein, als Personalvertreter zu wählen sind. Zur Landespersonalvertretung können nur Wählergruppen kandidieren, die für 5 Dienststellenpersonalvertretungen gültige Wahlvorschläge eingereicht haben, oder die für Dienststellenpersonalvertretungen Wahlvorschläge eingereicht haben, mit mindestens 2.000 Bediensteten.“
2. Nach Änderungsanordnung Z. 16 wird folgende Z. 17 (neu) eingefügt:
17. § 23 wird ein neuer Abs. 4 angefügt, der lautet:
§ 23 Abs.4 (neu) lautet:
„(4) Aus der Tätigkeit als Personalvertreter darf einem Bediensteten bei der Leistungsfeststellung kein Nachteil erwachsen.“
3. Nach Änderung Z. 17 (neu) erfolgt die neue Z. 18:
„18. Im § 25 wird Abs. 1 abgeändert und lautet:
„(1) Personalvertreter, die Mitglieder der Wahlkommissionen und Bedienstete gemäß §§ 4a und 10 dürfen während der Dauer ihrer Funktion, ausgenommen der Auflösung der Dienststelle, nur mit ihrem Willen zu einer anderen Dienststelle versetzt oder einer anderen Dienststelle zugeteilt werden. Gesetzliche Vorschriften über die Versetzung auf Grund eines Disziplinarverfahrens bleiben unberührt.“
4. Die bisherigen Änderungsanordnungen 17 (alt) bis 19 erhalten die neuen Bezeichnungen 19 bis 21.“
Der Abänderungsantrag, liebe Kolleginnen und Kollegen, liegt in euren Händen. Ich glaube auch, dass wir heute hier die Möglichkeit haben mit diesem Abänderungsantrag unsere Personalvertreterinnen und Personalvertreter im Landesdienst zu stärken. Geben Sie sich einen Ruck! Gebt euch einen Ruck! Ihr heftet euch immer die Arbeitnehmerinteressen auf die Fahnen, dann tut es heute auch und gebt den Mitarbeitern im Landesdienst die Möglichkeit hier auch zu kandidieren ohne diese Hürden, die aus dem vorigen Jahrhundert sind. Dankeschön. (Beifall bei der SPÖ.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
Zur Person
Kontaktdaten
- Wohnbezirk:
- Bruck an der Leitha
- Klub/Fraktion:
- Klub der Sozialdemokratischen Landtagsabgeordneten Niederösterreichs
- Wahlpartei:
- Sozialdemokratische Partei Österreichs