Zusammenfassung
Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-2249/A-1/158-2022 – NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO), NÖ Landesbürgerevidenzengesetz 2019 – Änderungen
Berichterstatter
Redner
- Indra Collini (NEOS) Tagesordnungspunkt 11 Video und Sitzungsbericht – mit Resolutionsantrag
- Dieter Dorner (FPÖ) Tagesordnungspunkt 11 Video und Sitzungsbericht
- Christian Samwald (SPÖ) Tagesordnungspunkt 11 Video und Sitzungsbericht
- Christian Gepp (ÖVP) Tagesordnungspunkt 11 Video und Sitzungsbericht
Abstimmung
Antrag einstimmig angenommen
Resolutionsantrag Abg. Mag. Collini betreffend Wahlen in Niederösterreich - gegen Willkür und Verunsicherung abgelehnt: Zustimmung SPÖ, FPÖ, GRÜNE, NEOS, Abg. Ing. Huber, Ablehnung ÖVP
Video-Übertragung der Sitzung
Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Wir kommen zum Verhandlungsgegenstand Ltg.-2249, Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Dr. Michalitsch u.a. betreffend Landesgesetz, mit dem die NÖ Landtagswahlordnung 1992 und das NÖ Landesbürgerevidenzengesetz 2019 geändert werden. Ich ersuche den Herrn Abgeordneten Rennhofer die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatter Abg. Ing. Rennhofer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich berichte zur Ltg.-2249, einem Antrag der Volkspartei betreffend Änderung der NÖ Landtagswahlordnung 1992 und des NÖ Landesbürgerevidenzgesetzes 2019. Nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes wurde die Nationalratswahlordnung und das zentrale Wählerregister bzgl. geschlechtsspezifischer Daten abgeändert. Damit ist der § 35 Landtagswahlordnung entsprechend anzupassen. Ich komme daher zum Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses über den Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Dr. Michalitsch, Kaufmann, Hinterholzer, Hauer, Schulz betreffend Landesgesetz, mit dem die NÖ Landtagswahlordnung 1992 und das NÖ Landesbürgerevidenzgesetz 2019 geändert werden (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der beiliegende Gesetzesentwurf betreffend Landesgesetz, mit dem die NÖ Landtagswahlordnung 1992 und das NÖ Landesbürgerevidenzengesetz 2019 geändert werden, wird in der vom Ausschuss beschlossenen Fassung genehmigt.
2. Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“
Frau Vorsitzende, ich ersuche um Einleitung der Debatte und Abstimmung.
Dritte Präsidentin Mag. Renner: Danke, Herr Abgeordneter. Ich darf die Debatte eröffnen und zum Wort gelangt als erste Rednerin die Frau Abgeordnete Indra Collini von den NEOS.
Abg. Mag. Collini(NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegenschaft! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, die Wahlordnung haben wir jetzt auf der Tagesordnung und ich frage mich, wie oft wir die Wahlordnung noch in die Hand nehmen werden und kleine Änderungen, Adaptierungen und Anpassungen vornehmen (Abg. Dr. Michalitsch: Der Verfassungsgerichtshof entscheidet ja, liebe Kollegin.), also an kleinen Schräubchen drehen werden, anstatt uns endlich um die wesentlichen Fragen zu kümmern – nämlich die wesentlichen Fragen, wie die Demokratie in Niederösterreich zeitgemäß gestaltet und gelebt werden kann? Da ist demokratiepolitisch definitiv nicht alles auf der Höhe der Zeit in unserem Land. Also in Bezug auf die Wahlordnung ist es auf Gemeindeebene z. B. die Sache mit den nichtamtlichen Stimmzetteln. Sie wissen schon: Die selbstgebastelten Stimmzettel aus dem Drucker im Home Office, die nicht und nicht wegzubringen sind. Warum wohl? Und es ist das „Name schlägt Partei-Prinzip“, ein Überbleibsel aus der Ära Pröll, an dem die niederösterreichische ÖVP auch noch immer festhält. (Abg. Dr. Michalitsch: Verfassung bitte.) Wohl zu einem guten Teil, weil man sich aus der Größe heraus einen Vorteil erhofft, einen Vorteil verschafft. Es ist auf jeden Fall so, Herr Michalitsch, bei Nationalratswahlen gehört die Stimme jener Partei, die man wählt – ganz unabhängig von eventuellen Vorzugsstimmen (Abg. Dr. Michalitsch: Ich kann aber auch persönlich wählen.) und in allen anderen Bundesländern ist das auch so. (Abg. Dr. Michalitsch: Woanders ... Ja, mein Gott.) Nur Niederösterreich ist anders. In Niederösterreich ist es genau umgekehrt. Die niederösterreichische ÖVP braucht offensichtlich Winkelzüge. Also aus meiner Sicht ist diese niederösterreichische Einzellösung irreführend und unsauber und es passt für mich auch nicht zusammen, wenn auf der einen Seite die Frau Landeshauptfrau Mikl-Leitner sich medial beschwert über den Vertrauensverlust der Menschen oder den Vertrauensverlust der Menschen in die Politik beklagt – und der ist definitiv da – aber auf der anderen Seite die Demokratie aushöhlt und Wählerinnen und Wähler, die das niederösterreichische Prinzip „Stimme schlägt Partei“ nicht kennen, dadurch eigentlich täuscht. Aber, und jetzt kommt die gute Nachricht: Wir haben sie in der Hand. Wir haben hier und heute die Chance das zu ändern. Ich habe einen Resolutionsantrag mitgenommen mit dem Titel „Wahlen in Niederösterreich – gegen Willkür und Verunsicherung“(liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert umgehend entsprechende gesetzliche Grundlagen zu erarbeiten und dem Hohen Landtag zuzuleiten mit denen
- das „Name schlägt Partei-Prinzip“ abgeschafft wird.“
Ein Schritt in Richtung zeitgemäße Demokratie, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei den NEOS.)
Dritte Präsidentin Mag. Renner: Als nächstem Redner erteile ich dem Herrn Abgeordneten Dieter Dorner von der FPÖ das Wort.
Abg. Dorner (FPÖ): Sehr geehrte Präsidentin! Hohes Haus! Wir werden der Änderung der Landtagswahlordnung und der Wählerevidenz zustimmen. Wir finden es sinnvoll, dass es parallel zur Nationalratswahlordnung möglich ist, Wahllokale auch in Gemeindegebieten von Nachbargemeinden zu etablieren. Was wir nicht ganz verstehen, aber zur Kenntnis nehmen müssen, ist das Weglassen der Trennung nach männlichen und weiblichen Wahlberechtigten. Warum man das macht, weiß ich nicht, entzieht sich meiner Kenntnis. Aber nachdem es nicht mehr möglich ist für die Gemeinden das zu erheben, werden wir einfach diese Kröte schlucken. Was meine Vorgängerin, die Abgeordnete Collini gesagt hat, möchte ich unterstreichen. Sinnvoller für mich und für unsere Fraktion wäre es, wenn man die Landtagswahlordnung an die Nationalratswahlordnung anpasst und zwar besonders in dem Fall „Name vor Partei“. Das, was überall sonst möglich ist, sollte in Niederösterreich auch möglich sein. Danke. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Erber, MBA: Ja, aber so ist es ja.) Ach so, entschuldige. Ja, danke für den Hinweis! „Name vor Partei“ gilt jetzt. Wir wollen das gleiche wie in der Nationalratswahlordnung: „Partei vor Name.“ Da sehen Sie aber, wie verwirrend das ist und ich bin bei jeder Wahl Beisitzer und mache auch Schulungen für Beisitzer und es ist nicht leicht, den Kollegen zu erklären: Was ist bei der Nationalratswahl und was gilt bei der Landtagswahl? Danke.
Dritte Präsidentin Mag. Renner: Als nächstem Redner erteile ich dem Herrn Abgeordneten Christian Samwald von der SPÖ das Wort.
Abg. Mag. Samwald(SPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Diesen beiden Punkten zur Änderung der Landtagswahlordnung werden wir natürlich zustimmen. Änderung des Wählerregisters und auch die Ausnahmeregelung für die Wahllokale in anderen Gemeinden etablieren zu können, ist glaube ich eine gute Sache. Natürlich jetzt eine allgemeine Diskussion über die Wahlordnung, über das Wahlrecht runterzubrechen, glaube ich, ist heute der falsche Zeitpunkt. Wir haben einiges erreicht in dieser Legislaturperiode. Ich erinnere nur an da Zweitwohnsitzerwahlrecht. Dort konnten wir entsprechend auch unsere Forderungen einbringen und verhandeln und durchsetzen. Aber schauen wir, was da noch kommt. Wir sind verhandlungsbereit. Wir haben unsere Ideen, die liegen auf dem Tisch und schauen wir, was wir in der nächsten Periode erreichen können, möglicherweise unter andern Voraussetzungen und anderen Mehrheitsverhältnissen. Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
Dritte Präsidentin Mag. Renner: Als nächstem Redner erteile ich dem Herrn Abgeordneten Christian Gepp von der ÖVP das Wort.
Abg. Gepp, MSc(ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hoher Landtag! Der Nationalrat hat im Juli 2022 einstimmig das Wahlrechtsänderungsgesetz beschlossen. So werden alle Bezeichnungen aus der Nationalratswahlordnung und anderen Wahlgesetzen entfernt, die auf Männer und Frauen abstellen oder eine Unterscheidung zwischen männlich und weiblich treffen. Künftig ist jetzt nur noch von Personen die Rede. Das Geschlecht einer wahlberechtigten Person wird nicht mehr erfasst. Die Gesetzesänderung hat aber auch Auswirkungen auf die NÖ Landtagswahlordnung. Wegen der ersatzlosen Streichung der geschlechterspezifischen Hinweise in der Wählerevidenz, zentrale Wählerregister ist § 35 der Landtagswahlordnung nur noch mangelhaft nachvollziehbar, da die Daten aus dem zentralen Wählerregister faktisch nicht mehr abrufbar sind, § 35 aber eine nach Männern und Frauen getrennte Bekanntgabe der wahlberechtigten Personen fordert. Infolgedessen ergibt sich die NÖ Landtagswahlordnung 1992 samt den betroffenen Anlagen sowie NÖ Landesbürgerevidenzengesetz 2019 ein notwendiger Anpassungsbedarf, um einen gesetzeskonformen Vollzug zu gewährleisten. Weiters sollen durch die Änderung der Nationalratswahlordnung 1992 geschaffenen Möglichkeiten Wahllokale auf dem Gemeindegebiet einer angrenzenden Gemeinde in beiderseitigen Einvernehmen der betroffenen Gemeinden einzurichten in die NÖ Wahlordnung übernommen werden. Gemeindeübergreifende Wahlsprengel sind eine sinnvolle Ergänzung und kann Gemeinden bei der Wahldurchführung helfen. Um dem Gesetz zu entsprechen, ist diese Änderung der NÖ Landtagswahlordnung notwendig, um die gesetzlichen Gegebenheiten den faktischen Gegebenheiten anzupassen. Ich ersuche um Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP und Präs. Moser.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.