Zusammenfassung
Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-2249/A-1/158-2022 – NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO), NÖ Landesbürgerevidenzengesetz 2019 – Änderungen
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Dritte Präsidentin Mag. Renner: Die Rednerliste ist erschöpft. Der Berichterstatter hat das Schlusswort. Er verzichtet darauf. Wir kommen daher zur Abstimmung des Verhandlungsgegenstandes Ltg.-2249, Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Dr. Michalitsch u.a. betreffend Landesgesetz, mit dem die NÖ Landtagswahlordnung 1992 und das NÖ Landesbürgerevidenzengesetz 2019 geändert werden. Ich weise darauf hin, dass es sich bei der Landtagswahlordnung 1992 um ein Verfassungsgesetz handelt und dafür entsprechende Quoren notwendig sind. Deren Beschluss erfordert die Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Abgeordneten und eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen. Ich stelle nunmehr fest, dass 54 Abgeordnete im Saal sind und an der Abstimmung teilnehmen. Das notwendige Konsensquorum ist daher die Zahl 36. Ich bitte jene Mitglieder des Hauses, welche für den Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses stimmen wollen, sich vom Platz zu erheben. (Nach Abstimmung über den Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses:) Ich sehe die Zustimmung der NEOS, der FPÖ, des fraktionslosen Abgeordneten, SPÖ, ÖVP und GRÜNE und darf die einstimmige Annahme feststellen. Dazu liegt ein Resolutionsantrag der NEOS von der Frau Abgeordneten Mag. Collini des besprochenen Antrages betreffend Wahlen in Niederösterreich – gegen Willkür und Verunsicherung. Wer diesem Resolutionsantrag die Zustimmung geben möchte, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. (Nach Abstimmung:) Das sind die NEOS, die FPÖ, der fraktionslose Abgeordnete (Heiterkeit bei der SPÖ.) und die Abgeordneten der SPÖ. Das ist die Minderheit. (*Nachtrag: GRÜNE.) Dieser Antrag ist daher abgelehnt.
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.