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Redebeitrag von Christian Gepp, MSc  Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Dr. Michalitsch u.a. betreffend Landesgesetz, mit dem die NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) und das NÖ Landesbürgerevidenzengesetz 2019 geändert werden

zur 56. Landtagssitzung

Zusammenfassung

Tagesordnungspunkt 11 der 56. Landtagssitzung der XIX. Gesetzgebungsperiode am 22.09.2022

Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses

Verhandlungsgegenstand

  1. VerhandlungsgegenstandLtg.-2249/A-1/158-2022 – NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO), NÖ Landesbürgerevidenzengesetz 2019 – Änderungen

Video-Übertragung der Sitzung

Auszug aus dem Sitzungsbericht

Abg. Gepp, MSc(ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hoher Landtag! Der Nationalrat hat im Juli 2022 einstimmig das Wahlrechtsänderungsgesetz beschlossen. So werden alle Bezeichnungen aus der Nationalratswahlordnung und anderen Wahlgesetzen entfernt, die auf Männer und Frauen abstellen oder eine Unterscheidung zwischen männlich und weiblich treffen. Künftig ist jetzt nur noch von Personen die Rede. Das Geschlecht einer wahlberechtigten Person wird nicht mehr erfasst. Die Gesetzesänderung hat aber auch Auswirkungen auf die NÖ Landtagswahlordnung. Wegen der ersatzlosen Streichung der geschlechterspezifischen Hinweise in der Wählerevidenz, zentrale Wählerregister ist § 35 der Landtagswahlordnung nur noch mangelhaft nachvollziehbar, da die Daten aus dem zentralen Wählerregister faktisch nicht mehr abrufbar sind, § 35 aber eine nach Männern und Frauen getrennte Bekanntgabe der wahlberechtigten Personen fordert. Infolgedessen ergibt sich die NÖ Landtagswahlordnung 1992 samt den betroffenen Anlagen sowie NÖ Landesbürgerevidenzengesetz 2019 ein notwendiger Anpassungsbedarf, um einen gesetzeskonformen Vollzug zu gewährleisten. Weiters sollen durch die Änderung der Nationalratswahlordnung 1992 geschaffenen Möglichkeiten Wahllokale auf dem Gemeindegebiet einer angrenzenden Gemeinde in beiderseitigen Einvernehmen der betroffenen Gemeinden einzurichten in die NÖ Wahlordnung übernommen werden. Gemeindeübergreifende Wahlsprengel sind eine sinnvolle Ergänzung und kann Gemeinden bei der Wahldurchführung helfen. Um dem Gesetz zu entsprechen, ist diese Änderung der NÖ Landtagswahlordnung notwendig, um die gesetzlichen Gegebenheiten den faktischen Gegebenheiten anzupassen. Ich ersuche um Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP und Präs. Moser.)

Abweichungen zwischen Text und Video möglich.

Gesamtvideo der LandtagssitzungGesamter Sitzungsbericht als PDF (985 KB)

Zur Person

Kontaktdaten

Wohnbezirk:
Korneuburg
Klub/Fraktion:
Landtagsklub der Volkspartei Niederösterreich
Wahlpartei:
LH Johanna Mikl-Leitner VP Niederösterreich

Detailseite von Christian Gepp, MSc öffnen


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