Zusammenfassung
Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-2249/A-1/158-2022 – NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO), NÖ Landesbürgerevidenzengesetz 2019 – Änderungen
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Dorner (FPÖ): Sehr geehrte Präsidentin! Hohes Haus! Wir werden der Änderung der Landtagswahlordnung und der Wählerevidenz zustimmen. Wir finden es sinnvoll, dass es parallel zur Nationalratswahlordnung möglich ist, Wahllokale auch in Gemeindegebieten von Nachbargemeinden zu etablieren. Was wir nicht ganz verstehen, aber zur Kenntnis nehmen müssen, ist das Weglassen der Trennung nach männlichen und weiblichen Wahlberechtigten. Warum man das macht, weiß ich nicht, entzieht sich meiner Kenntnis. Aber nachdem es nicht mehr möglich ist für die Gemeinden das zu erheben, werden wir einfach diese Kröte schlucken. Was meine Vorgängerin, die Abgeordnete Collini gesagt hat, möchte ich unterstreichen. Sinnvoller für mich und für unsere Fraktion wäre es, wenn man die Landtagswahlordnung an die Nationalratswahlordnung anpasst und zwar besonders in dem Fall „Name vor Partei“. Das, was überall sonst möglich ist, sollte in Niederösterreich auch möglich sein. Danke. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Erber, MBA: Ja, aber so ist es ja.) Ach so, entschuldige. Ja, danke für den Hinweis! „Name vor Partei“ gilt jetzt. Wir wollen das gleiche wie in der Nationalratswahlordnung: „Partei vor Name.“ Da sehen Sie aber, wie verwirrend das ist und ich bin bei jeder Wahl Beisitzer und mache auch Schulungen für Beisitzer und es ist nicht leicht, den Kollegen zu erklären: Was ist bei der Nationalratswahl und was gilt bei der Landtagswahl? Danke.
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
Zur Person
Kontaktdaten
- Wohnbezirk:
- Gänserndorf
- Klub/Fraktion:
- FPÖ Niederösterreich Landtagsklub
- Wahlpartei:
- Freiheitliche Partei Österreichs