Zusammenfassung
Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-2249/A-1/158-2022 – NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO), NÖ Landesbürgerevidenzengesetz 2019 – Änderungen
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Berichterstatter Abg. Ing. Rennhofer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich berichte zur Ltg.-2249, einem Antrag der Volkspartei betreffend Änderung der NÖ Landtagswahlordnung 1992 und des NÖ Landesbürgerevidenzgesetzes 2019. Nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes wurde die Nationalratswahlordnung und das zentrale Wählerregister bzgl. geschlechtsspezifischer Daten abgeändert. Damit ist der § 35 Landtagswahlordnung entsprechend anzupassen. Ich komme daher zum Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses über den Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Dr. Michalitsch, Kaufmann, Hinterholzer, Hauer, Schulz betreffend Landesgesetz, mit dem die NÖ Landtagswahlordnung 1992 und das NÖ Landesbürgerevidenzgesetz 2019 geändert werden (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der beiliegende Gesetzesentwurf betreffend Landesgesetz, mit dem die NÖ Landtagswahlordnung 1992 und das NÖ Landesbürgerevidenzengesetz 2019 geändert werden, wird in der vom Ausschuss beschlossenen Fassung genehmigt.
2. Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“
Frau Vorsitzende, ich ersuche um Einleitung der Debatte und Abstimmung.
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.