Zusammenfassung
Antrag des Sozial-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-2236/A-2/86-2022 – Leichterer Zugang zur Schwerarbeitspension für Gesundheits- und Sozialbetreuungsberufe
Berichterstatterin
Redner
- Edith Kollermann (NEOS) Tagesordnungspunkt 16 Video und Sitzungsbericht – mit Abänderungsantrag
- Silvia Moser (GRÜNE) Tagesordnungspunkt 16 Video und Sitzungsbericht
- Ina Aigner (FPÖ) Tagesordnungspunkt 16 Video und Sitzungsbericht
- René Pfister (SPÖ) Tagesordnungspunkt 16 Video und Sitzungsbericht
- Hermann Hauer (ÖVP) Tagesordnungspunkt 16 Video und Sitzungsbericht
Abstimmung
Abänderungsantrag Abg. Mag. Kollermann - Unterstützung abgelehnt
Antrag angenommen: Zustimmung ÖVP, SPÖ, FPÖ, Abg. Ing. Huber, Ablehnung GRÜNE, NEOS
Video-Übertragung der Sitzung
Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Damit kommen wir zur Ltg.-2236, Antrag der Abgeordneten Scheele u.a. betreffend leichterer Zugang zur Schwerarbeitspension für Gesundheits- und Sozialbetreuungsberufe und ich ersuche die Frau Abgeordnete Scheele die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatterin Abg. Mag. Scheele (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ich berichte zum Antrag des Sozial-Ausschusses über den Antrag der Abgeordneten Scheele, Hundsmüller, Samwald, Pfister u.a. betreffend leichterer Zugang zur Schwerarbeiterpension für Gesundheits- und Sozialbetreuungsberufe (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung, insbesondere den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz heranzutreten und darauf hinzuwirken, dass diese einen Gesetzesentwurf ausarbeitet und dem Nationalrat zur Behandlung zuleitet sowie eine Änderung der Schwerarbeitsverordnung ausarbeitet, welche insbesondere folgende Punkte zum Inhalt haben:
- Stationäre und mobile Pflege sowie Sozialbetreuung, die nicht überwiegend in einer Leitungs- oder Aufsichtsfunktion ausgeübt wird, sondern direkt an und mit Patientinnen bzw. Klientinnen, soll per se als Schwerarbeit anerkannt werden;
- bei Mehrfachbelastungen soll eine Monatsbetrachtung zur Anwendung kommen, stationäre und mobile Pflege sowie Sozialbetreuung, die überwiegend an und mit Patientinnen bzw. Klientinnen stattfindet, soll per se als Schwerarbeit gelten, wenn sie mindestens an 15 Tagen mit 8-Stunden-Schichten ausgeübt wird; wenn die Schwerarbeit an weniger als 15 Arbeitstagen ausgeübt wird, soll Schwerarbeit bei einer Monatsbetrachtung dann vorliegen, wenn zumindest 120 Arbeitsstunden pro Monat vorliegen;
- In der Schwerarbeitsverordnung soll klargestellt werden, dass auch reine Nachtarbeit, wenn sie an mindestens sechs Tagen im Monat geleistet wird, Schwerarbeit ist;
- Ausbildungszeiten, die in hohem Ausmaß Praxiszeiten beinhalten, sollen Versicherungszeiten in der Pensionsversicherung sein, darüber hinaus soll der Schul- und Studienzeitennachkauf erleichtert werden, damit er für Betroffene wieder eine realistische Möglichkeit darstellt.“
Sehr geehrter Herr Präsident, ich ersuche um Einleitung der Diskussion und darauffolgende Abstimmung.
Präsident Mag. Wilfing: Damit gehen wir in diese Diskussion und ich ersuche die Frau Abgeordnete Edith Kollermann von den NEOS als Erste das Wort zu ergreifen.
Abg. Mag. Kollermann (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Landesrätin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe heute schon einmal darauf hingewiesen, dass die Arbeitsbedingungen für die Pflegeberufe in der aktiven Zeit deutlich verbessert werden müssen. In dem vorliegenden Antrag wollen Sie den Pflegeberufen etwas Gutes tun und das ist etwas, was man würdigen muss. Die Frage ist aber, ob Sie das damit wirklich bewirken? In dem heute bereits diskutierten Bericht über den Bericht der Volksanwaltschaft zur präventiven Menschenrechtskontrolle wird eine Studie zitiert, wonach 75 % der Pflegekräfte es für sehr unwahrscheinlich halten, dass sie den Beruf bis zur Pension ausüben wollen. Ein Sechstel hat die konkrete Absicht geäußert, dass sie aus dem Beruf aussteigen will. Das ist mit größter Wahrscheinlichkeit nicht jenes Sechstel, das kurz vor der Pension steht – also in wenigen Jahren in Pension gehen wird. Die Frage, auf die wir eine Antwort finden müssen – und die Antwort gibt es – lautet doch: Wie schaffen wir attraktive Arbeitsbedingungen im Pflegeberuf? Welche Perspektiven gibt es für Menschen, die sich für einen Pflegeberuf entscheiden? Und für Pflegekräfte, die schon sehr lange im Beruf sind: Wie gelingt es, einen Übergang vom Erwerbsleben in die Pension so zu schaffen, dass sie nicht davor schon ausbrennen? Ich befürworte, dass die Kriterien für die Schwerarbeitspension neu überprüft werden sollen – Kriterien übrigens, die die SPÖ mitverhandelt hat – auch die Anrechnung von Ausbildungszeiten oder Mehrfachbelastungen sind dabei plausibel. Letztendlich macht aber die Aussicht auf einen etwas früheren Pensionsantritt einen Beruf um keinen Deut attraktiver, wenn er mit Jahrzehnten von Überlastung im Berufsleben erkauft wird. Der Pflegeberuf ist für die meisten, die ihn ergreifen, eine Berufung, etwas Sinn- und Identitätsstiftendes. Es wäre unsere Aufgabe dafür zu sorgen, dass er in diesem Sinn gelebt werden kann und nicht, dass man ihn früher beendet. Und damit man das auch nicht falsch verstehen kann: Ich gönne den Pflegekräften jede Erleichterung. Aber wir können doch nicht junge Menschen mit der Aussicht auf Schwerarbeitspension in den Beruf locken. Man ergreift ja nicht einen Beruf, damit ich dann in 34, 40, 45 Jahren früher in Pension gehen kann. Wer sich jemals mit einer jungen Pflegekraft unterhalten hat, der weiß, dass das wirklich kein Kriterium ist. Andere, bessere Vorschläge sind: Wie kann ich die physische und die psychische Schwerarbeit reduzieren, dass das nicht mehr so eine schwere Belastung wird? Da sind einige Projekte schon in Umsetzung: durch technische Unterstützung, durch Robotiks ... jetzt in der rein physischen Belastung. Bei der psychischen Schwerarbeit: Natürlich brauche ich mehr Personal, damit sich das besser verteilt, damit die Menschen sich auch auf einen Zeitplan verlassen können, damit die Dienstpläne halten, damit ich auch eine Zeit für Supervision habe. Berufliche Perspektiven durch Weiterbildung: Das kann auch bedeuten, dass es einen Übergang in einen verwandten Beruf vielleicht gibt nach einer gewissen Zeit, also eine Durchlässigkeit zwischen den Sozialberufen zu schaffen. Die Mitgestaltung haben wir heute schon gehört. Das macht natürlich sehr, sehr vier aus, weil die Selbstbestimmtheit immer eine stärkere Auswirkung hat darauf, wie man sich in einem Beruf auch fühlt. Wertschätzung und Anerkennung – und durchaus auch finanziell. Also da rennen Sie auch offene Türen ein. Dieser Antrag geht aus unserer Sicht in die falsche Richtung und am Ziel und am Thema vorbei. Da muss ich leider Karl Kraus zitieren. Der hat gesagt: „Das Gegenteil von gut ist gut gemeint.“ Wir möchten aber nicht nur einfach alles ablehnen in dem Zusammenhang, sondern – wie gesagt – würdigen, dass es auch ein paar Punkte hat, die man weiter verfolgen könnte und stellen daher einen Abänderungsantrag (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
In gegenständlichem Antrag werden die Punkte a und c gestrichen.
Lit. a und b "neu" lauten:
a) bei Mehrfachbelastungen soll eine Monatsbetrachtung zur Anwendung kommen, stationäre und mobile Pflege sowie Sozialbetreuung, die überwiegend an und mit Patientinnen bzw. Klientinnen stattfindet, soll per se als Schwerarbeit gelten, wenn sie mindestens an 15 Tagen mit 8-Stunden-Schichten ausgeübt wird; wenn die Schwerarbeit an weniger als 15 Arbeitstagen ausgeübt wird, soll Schwerarbeit bei einer Monatsbetrachtung dann vorliegen, wenn zumindest 120 Arbeitsstunden pro Monat vorliegen;
b) Ausbildungszeiten, die in hohem Ausmaß Praxiszeiten beinhalten, sollen Versicherungszeiten in der Pensionsversicherung sein, darüber hinaus soll der Schul- und Studienzeitennachkauf erleichtert werden, damit er für Betroffene wieder eine realistische Möglichkeit darstellt."
Also wie gesagt, in diesen zwei Punkten und auch in der allgemeinen Prüfung der Kriterien können wir mitgehen. Ich ersuche daher um Zustimmung. Es sind noch viele weitere Schritte im Pflegebereich zu tätigen, aber um hier eine Lösung zu finden, würden wir das für ausreichend halten. Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)
Präsident Mag. Wilfing: Die nächste Wortmeldung ergeht an die Frau Abgeordnete Silvia Moser von den GRÜNEN.
Abg. Mag. Silvia Moser, MSc (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Mir ist es gegangen wie meiner Vorgängerin. Auf das erste Hinschauen klingt der vorliegende Antrag plausibel. Schwere Arbeitsbedingungen in der Pflege sollen mit früherem Pensionseintritt honoriert werden. Beim genaueren Hinschauen zeigen sich die Tücken. Die möchte ich jetzt aufzeigen. Selbstverständlich sind auch wir alle der Meinung, dass Tätigkeiten in Pflege und Betreuung eine schwere Arbeit, teils Schwerstarbeit sind. Das ist gar keine Frage. Trotzdem halten wir die pauschale Aufnahme in die Schwerarbeitsliste nicht für hilfreich und zielführend. Es erscheint uns fast absurd, dass eine schwere Tätigkeit erst am Ende des Berufslebens berücksichtigt wird. Das Ziel muss sein – so wie es auch die Vorrednerin gesagt hat – die Arbeitsbedingungen in diesem Bereich so zu verbessern, damit die Menschen gleich gar nicht aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen in die Pension gezwungen werden. Dieser Arbeitsalltag ist es, der in den letzten Jahren viele Verschlechterungen erfahren hat. Da nehme ich euch in die Verantwortung – ÖVP, SPÖ – die ihr Jahre in Regierungsverantwortung wart auf Bundes- und Länderebene. Nur ein paar Beispiele: In den Krankenhäusern: Übernahme unzähliger zusätzlicher Tätigkeiten, aber nicht mehr Pflegepersonal. In den Pflegeheimen: Massive Reduktion der Mitarbeiterinnen der gehobenen Pflege zugunsten von Alltagshelferinnen und Heimhelferinnen steigt damit die Gefahr der Überforderung. Und in der mobilen Pflege diese extrem knappe Taktung der Tätigkeiten, Freizeit ist, wenn etwas ausfällt dazwischen, und nicht Dienstzeit und vieles, vieles mehr. Aus diesem Grund gibt es gerade im Zuge der Pflegereform sehr konkrete Bemühungen vom Bund und von den Ländern, die Arbeitsbedingungen deutlich zu verbessern. Ich nenne hier nur den Personalschlüssel nämlich auch zu vereinheitlichen, Mindestpersonalanwesenheiten festzulegen usw. Es wird auch die sechste Urlaubswoche für alle Menschen in Pflegeberufen umgesetzt und die ist nicht gegen die sogenannten „Nachtgutstunden“ gegenzurechnen. Es muss also im regelmäßigen Arbeitsalltag und nicht erst in der Pension angesetzt werden. Wenn wir jetzt die Realität anschauen: Es fehlt uns ja jenes Pflegepersonal, das nach kurzer Zeit oder nach mehreren Jahren aus dem Beruf ausscheidet, weil eben diese Arbeitsbedingungen nicht passen. Noch ein Argument möchte ich euch verdeutlichen: Der Zugang zur Schwerarbeitspension hängt ja nicht allein von der Aufnahme der Tätigkeit auf die Schwerarbeitsliste ab, sondern von der Zahl der Versicherungsmonate und der Lage der Schwerarbeitsmonate. Die notwendigen 540 Versicherungsmonate erreichen nur ein Bruchteil der in der Pflege Beschäftigten. Wer mit 15 zu arbeiten beginnt und mit 60 in Schwerarbeitspension gehen möchte, kann in diesem Zeitraum keinen einzigen Ausfallsmonat haben, sonst geht sich das nicht aus. Und schon gar nicht geht sich das für Frauen aus. Wenn man z. B. eine Ausbildung macht, dann kann man die Voraussetzungen umso schwerer erfüllen. Aus unserer Sicht ist die Anerkennung von Schwerarbeitszeiten zwar grundsätzlich gerechtfertigt, aber „in realita“ fast eine Augenauswischerei, insbesondere in dieser Branche, in der Pflegebranche, wo hauptsächlich Frauen arbeiten. Ich möchte es so zusammenfassen: Die Aufnahme der entsprechenden Berufe in die Schwerarbeitsliste löst kaum ein reales Problem. Daher: Arbeitsbedingungen verbessern, Pflegereform umsetzen, verlässliche Dienstpläne, gute Bezahlung, Erholungsurlaub sichern, Psychohygiene und vieles andere. Im Übrigen: Die Schülerinnen, die in Ausbildung sind an den Krankenpflegeschulen, sind pensionsversichert und zwar während der ganzen Zeit der Ausbildung. Dieser Antrag greift für uns zu kurz und vereinfacht die Thematik auf eine Weise, mit der wir nicht mitkönnen. Ich glaube, wir haben nichts davon, da einen Beschluss zu fassen, wenn diese Sache kaum jemand in Anspruch nehmen kann. Wir werden daher dem Antrag aus diesen Gründen, die ich sehr genau jetzt erläutert habe, nicht zustimmen. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Präsident Mag. Wilfing: Als Nächste zu Wort kommt die Frau Abgeordnete Ina Aigner, FPÖ.
Abg. Aigner (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Landesrat! Wir diskutieren heute über den leichteren Zugang zur Schwerarbeitspension für Gesundheits- und Sozialberufe. Dass es überhaupt notwendig ist im Jahr 2022 darüber zu diskutieren, ist ja eigentlich schon der Wahnsinn. Körperliche Schwerarbeit im Sinne der Verordnung über besonders belastende Tätigkeiten liegt vor, wenn bei einer achtstündigen Arbeitszeit von Männern mindestens 2.000 Kalorien verbraucht werden und von Frauen mindestens 1.400 Arbeitskilokalorien verbraucht werden. Eine bescheidmäßige Feststellung der Schwerarbeitszeit ist frühestens zehn Jahre vor dem Anfallsalter für die Pension – das heißt grundsätzlich ab dem vollendeten 50. Lebensjahr und bei Frauen bis 31.12.1963 ab dem vollendeten 45. Lebensjahr möglich. So gibt es unzählige Berufe, bei denen bei Frauen körperliche Schwerarbeit vorliegt und bei Männern aber nicht. Absurderweise z. B. bei Kellnern oder Briefzustellern. Dass aber die psychische Belastung in Pflege- und Sozialberufen nicht in Arbeitskilokalorien gemessen werden kann, ist klar und da sollte endlich eine Berücksichtigung stattfinden. 2020 arbeiteten in Niederösterreich durchschnittlich 78.700 Arbeitnehmer im Gesundheits- und Sozialwesen, fast die Hälfte davon in Teilzeit. Im Sozialwesen sind es überhaupt fast zwei Drittel. Frauen sind im Gesundheits- und Sozialwesen in Niederösterreich zu 60 % teilzeitbeschäftigt. Die Beschäftigten in den Altenheimen, Behinderteneinrichtungen und Spitälern erbringen täglich Höchstleistungen. Ihre Arbeit ist extrem fordernd. Unregelmäßige Dienste, arbeiten in der Nacht, sehr oft mit Mundschutz, Heben und Stützen von Patienten, Betreuen von Menschen in psychischen Ausnahmesituationen, ... ihre Arbeit erfordert eine hohe und ständige Konzentration, weil Fehler fatale Auswirkungen auf die betreuten Menschen haben könnten. Ich kann meinen beiden Vorrednerinnen nicht zustimmen und daher werden wir diesem Antrag sehr wohl zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)
Präsident Mag. Wilfing: Als Nächstem erteile ich dem Abgeordneten René Pfister, SPÖ, das Wort.
Abg. Pfister (SPÖ): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin schon sehr verwundert, wenn ich da meine ... also nicht die Vorrednerin, die Ina, sondern die beiden anderen Vorrednerinnen ... die anscheinend von der Praxis – ich muss jetzt leider so sagen – überhaupt keine Ahnung haben. Das ist ungefähr so, wie wenn jemand, der eigentlich null Ahnung hat, wie es Beschäftigten in einer Schichtarbeit, in der Nachtarbeit geht und ich traue mich behaupten, dass niemand von euch beiden längere Schichtarbeiten, geschweige denn zehn Jahre am Stück, das heißt 120 Versicherungsmonate hier jemals zusammengebracht hat oder diese körperliche Tätigkeit gemacht hat. Es bringt nichts, wenn hier die Blinden von der Farbe sprechen, die gar keine Ahnung haben, wie es Kolleginnen und Kollegen geht, die extrem belastend sind, wenn sie diese Tätigkeiten ausfüllen. Ich möchte auch für die Kollegin Moser – nur zur Berechnung, damit sie das auch weiß, wovon sie spricht: Das bedeutet pro Monat in vier Wochen sechs Nachtschichten in der Zeit zwischen 22 Uhr und 6 Uhr früh. Dann wird diese Nacht anerkannt. Das muss ich zusammenbringen. In zwei Monaten zwölf Nächte, dann rede ich von einer Schwerarbeitspension. Also ich ersuche schon, wenn man sich da hier zum Rednerpult stellt und Dinge schlechtredet oder verteufelt, auch anzuschauen, was das tatsächlich bedeutet. Das sind Kolleginnen und Kollegen, die leider hier auch im Pflegebereich – und das ist keine Seltenheit hier – 12-Stunden-Dienste haben. Und wenn 12-Stunden-Dienste geleistet werden, dann gibt es auch in Österreich ein Arbeitszeitruhegesetz. Nach Ihrer Logik in dem Fall geht sich das nicht einmal aus in diesem Pflegebereich. Da rede ich noch gar nicht von den Arbeitsbedingungen, sondern allein nur in der Theorie, die Sie da verbreiten, kann sich das gar nicht ausgehen. Und, liebe Kolleginnen und Kollegen, 540 Versicherungsmonate bedeutet 45 Beitragsjahre. 45 Beitragsjahre und Versicherungsjahre, die hier geleistet werden müssen, in einem Bereich, wo Schichtarbeit, Wechseldienste für die Kolleginnen und Kollegen selbstverständlich sind, weil sie dieser Tätigkeit nachgehen. Warum schaffen wir es nicht hier gemeinsam einen Schulterschluss im Land Niederösterreich – nämlich genau diesen belastete Gruppen hier auch Perspektiven zu geben? Bei 540 Beitragsmonaten, allein 10 Jahre in der Schwerarbeit, die hier notwendig sind – nämlich 120 Monate – bedeutet das auch, dass Rahmenbedingungen geschaffen werden und da schließt das eine das andere nicht aus, dass die Arbeitsbedingungen in diesem Bereich hier auch verbessert gehören. Ich glaube nicht, dass das der einzige Punkt ist, auf den wir das heute hier herunterbrechen können. Ich glaube wir arbeiten alle ... und wir haben das, glaube ich, auch erkannt ... die letzten 2 ½ Jahre haben uns gezeigt, dass es unerlässlich ist, ein Gesundheitssystem zu haben, das funktioniert, dass es Kolleginnen und Kollegen gibt – nämlich die Menschen, die diese Tätigkeit dort ausführen, dass dieses Gesundheitssytem auch am Laufen bleibt. Ob es die Freiwilligenorganisationen sind oder die Gesundheits- und Pflegebereiche in den Krankenhäusern, in den Pflegezentren, die hier einen wertvollen Dienst an den Menschen, die hier Pflege und Betreuung brauchen, tun. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es kann nur gut und billig sein, hier heute diesen leichteren Zugang gemeinsam hier ein Zeichen zu setzen, um diese ganzen Forderungen, die hier drinnen sind – es geht hier um die psychische Belastung, es geht hier um die Tätigkeit, es geht vor allem um die schweren Arbeiten, die hier auch getätigt werden. Dieser Pflegebereich bedeutet auch in der Nacht verfügbar zu sein mit allen Auswirkungen. Der überwiegende Teil – das hat auch meine Vorrednerin schon ausgeführt – sind hier Frauen. Also, liebe Kolleginnen und Kollegen, geben wir uns einen Ruck! Zeigen wir heute hier gemeinsam, dass uns der Gesundheits- und Pflegebereich hier extrem wichtig ist und setzen wir einen ersten Schritt, indem wir ein gemeinsames Signal setzen einen leichteren Zugang zur Schwerarbeiterpension für die Gesundheits- und Sozialberufe hier zustande zu bringen. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsident Mag. Wilfing: Als Nächstem erteile ich dem Abgeordneten Hermann Hauer, ÖVP, das Wort.
Abg. Hauer(ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Pflege ist immer für jede und jeden ein Thema und es ist auch wichtig und richtig zu diskutieren und einfach den Blick zu schärfen. „Weiser und menschlicher Umgang mit der Krankenschwester“ – heute Pflege – „und den Patienten ist der beste Schutz für alle.“ Ich darf hier ein Zitat wiedergeben von Florence Nightingale, die als Begründerin der modernen Krankenpflege und eine Persönlichkeit war, die sich unermüdlich auch für die Ausbildungsstandards in der Krankenpflege einsetze. Ich glaube, dass wir in Niederösterreich die Rahmenbedingungen in der Pflege, diese attraktiver zu gestalten, auch gemacht haben und es auch geboten ist, für diesen Beruf diese auch zu gestalten. Ich glaube, dass der Grundpfeiler dabei ist die bereits im Frühjahr von uns in Niederösterreich mit 420 Euro initiierte blau-gelbe Pflegeausbildungsprämie. Da möchte ich mich bei der Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister recht herzlich bedanken. Du warst hier wirklich die Speerspitze für diese Initiative, die jetzt der Bund mit einer Erhöhung auf 600 Euro für die Erstausbildungen auf ganz Österreich ausrollt. Für Umsteigerinnen und Umsteiger bzw. Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger in einer vom AMS geförderten Ausbildung arbeitet der Bund derzeit an einem Pflegestipendium in der Höhe von 1.400 Euro pro Monat. Bis zum Start des Pflegestipendiums des Bundes, welches voraussichtlich bis Beginn des Jahres 2023 umgesetzt werden kann, werden wir, wird das Land NÖ, jenen betroffenen Personenkreis an den niederösterreichischen Bildungseinrichtungen mit der NÖ Pflegeausbildungsprämie von 420 Euro pro Monat unterstützen. Ich glaube, dass diese Initiative untermauert, dass wir in Niederösterreich bestrebt sind ein besseres Umfeld für die Pflegekräfte zu schaffen. Ich spreche das aus tiefster Demut an: Ein Land – Niederösterreich – tut auch hier, was es kann. Aus dem Dialog mit den Gesprächen mit der Belegschaft ist klar und deutlich hervorgekommen, dass sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Pflegeeinrichtungen, den Kliniken, im mobilen Pflegedienst sich einfach auch erwarten diesen Zugang und diese Erleichterungen, was schon mein Vorredner auch, der René Pfister, sehr treffend angesprochen hat. Ich glaube, dass wir auch diesem Wunsch, diesen Erwartungen nachkommen sollten und müssen, weil ich der Überzeugung bin, dass die Pflegekräfte, welche direkt am Patienten arbeiten, eine anspruchsvolle, intensive und eine großartige Arbeit leisten, die Respekt und Anerkennung verdient. Ich war erst vor ein paar Tagen auf einer Feier einer Übergabe von Diplomen und dort ist nicht das Thema, dass wer den Pflegeberuf aufnimmt, weil er vielleicht früher in Pension kann. Wisst ihr, was die jungen Menschen dort alles gesagt haben? „Ich mache es gerne. Ich mache es von Herzen und ich bin gerne einfach bereit, meinen Dienst an den Menschen zu geben.“ Ich glaube, da muss man auch durchaus diese Perspektiven geben, dass wir hier auch diesen Zugang erleichtern können, weil sind wir uns ehrlich: Wenn du heute mit einer Pflegekraft redest, die sehr, sehr lange und intensiv den Job macht ... sie kann dann einfach nimmer und daher werden wir auch diesem Antrag zustimmen. Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.)
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