Zusammenfassung
Antrag des Bildungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-1912-1/A-3/643-2022 – Grundzüge der Finanzbildung und des Arbeitsrechts im Schulunterricht
Berichterstatterin
Redner
- Helmut Hofer-Gruber (NEOS) Tagesordnungspunkt 8 Video und Sitzungsbericht
- Georg Ecker (GRÜNE) Tagesordnungspunkt 8 Video und Sitzungsbericht
- Vesna Schuster (FPÖ) Tagesordnungspunkt 8 Video und Sitzungsbericht – mit Abänderungsantrag
- Elvira Schmidt (SPÖ) Tagesordnungspunkt 8 Video und Sitzungsbericht
- Marlene Zeidler-Beck (ÖVP) Tagesordnungspunkt 8 Video und Sitzungsbericht
Abstimmung
Abänderungsantrag Abg. Vesna Schuster abgelehnt: Zustimmung FPÖ, NEOS, Ablehnung ÖVP, SPÖ, GRÜNE
Antrag angenommen: Zustimmung ÖVP, FPÖ, GRÜNE, NEOS, Ablehnung SPÖ
Video-Übertragung der Sitzung
Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Wir kommen zum Verhandlungsgegenstand Ltg.-1912, Antrag gemäß § 34 LGO 2001 der Abgeordneten Zeidler-Beck betreffend Grundzüge der Finanzbildung und des Arbeitsrechts im Schulunterricht. Ich ersuche Frau Abgeordnete Aigner die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatter Abg. Aigner (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Hoher Landtag! Ich berichte über einen Antrag der Abgeordneten Mag. Zeidler-Beck gemäß § 34 der Landesgeschäftsordnung betreffend Grundzüge der Finanzbildung und des Arbeitsrechts im Schulunterricht zu dem ursprünglichen Antrag Ltg.-1912. Im gegenständlichen Antrag wird die verpflichtende Aufnahme der verstärkten Vermittlung der Grundzüge des Arbeitsrechts in die Lehrpläne der Schulstufen der Sekundarstufe II gefordert. Dazu ist festzustellen, dass sich bereits jetzt in den Lehrplaninhalten der Sekundarstufe II Inhalte zum Thema „Arbeitsrecht“ finden, insbesondere in den berufsbildenden, mittleren und höheren Schulen, polytechnischen Schulen und den Berufsschulen. Darüber hinaus erfordern die zunehmende Komplexität von Finanzmärkten und Finanzprodukten, schnell fortschreitende Digitalisierung, das Phänomen von Kryptowährungen und die Notwendigkeit sich verstärkt mit der Zukunftsvorsorge auseinanderzusetzen ein immer höher werdendes Maß an Finanzbildung und Finanzkompetenz. Finanzbildung ermöglicht es, fundierte Entscheidungen in täglichen Konsumfragen zu treffen. Ich komme daher zum Antrag des Bildungs-Ausschusses über den Antrag gemäß § 34 der Landesgeschäftsordnung der Abgeordneten Mag. Zeidler-Beck betreffend Grundzüge der Finanzbildung und des Arbeitsrechtes im Schulunterricht (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Die NÖ Landesregierung wird ersucht, an die Bundesregierung heranzutreten und sich dafür einzusetzen, dass
- anlässlich der aktuellen bundesweiten Evaluierung von Lehrplänen der Sekundarstufe II die verstärkte Berücksichtigung des Arbeitsrechtes in den Lehrplänen der Sekundarstufe II geprüft werden soll und
- die intensivere Vermittlung von Finanzbildung als fächerübergreifendes Thema in Primar- und Sekundarschulen eingeführt wird, indem diese Kompetenzen, wie im Strategiepapier „Die nationale Finanzbildungsstrategie“ des BMF beschrieben, ab 2023 in den Lehrplänen für Schulen verankert werden.
2. Durch diesen Antrag gemäß § 34 LGO 2001 wird der Antrag Ltg.-1912/A-3/643 miterledigt.“
Ich bitte die Frau Präsidentin um Einleitung der Debatte und um anschließende Abstimmung.
Dritte Präsidentin Mag. Renner: Ich bedanke mich, Frau Abgeordnete, für die Berichterstattung und darf die Debatte eröffnen. Als erstem Redner erteile ich dem Herrn Abgeordneten Helmut Hofer-Gruber von den NEOS das Wort.
Abg. Mag. Hofer-Gruber (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Wenn es um Lehrpläne geht und Inhalte dieser Lehrpläne, gibt es immer wieder Begehrlichkeiten. Es gibt immer wieder Forderung nach Neuem. Aber es gibt auch Forderungen nach Entrümpelung dieser Lehrpläne. Die sind aber meist weniger konkret als das, was neu hineinkommen soll. Aber eines ist klar: Reform tut not. Die Welt hat sich verändert. Die Schule muss mehr können als sie vor 50 Jahren konnte. Nur die ÖVP-Bildungsminister haben es in den letzten Jahren und Jahrzehnten leider nicht erkannt. (Unruhe bei Abg. Ing. Ebner, MSc und Abg. Dr. Michalitsch.) Derzeit gehen sehr viele Schulabgänger ohne jedes Wirtschaftsverständnis ins Leben. Sie werden dort ins Leben entlassen. Man soll nicht für die Schule, sondern für das Leben lernen. (Abg. Dr. Michalitsch: Irgendwer muss ja schuld sein, oder?) Aber über Wirtschaftsverständnis lernen sie dort nichts. Das grenzt an Fahrlässigkeit. Es ist aber auch kein Wunder, weil wenn man sich die Lehrerausbildung anschaut, ist die ja auch nicht genau praxis- und wirtschaftsnah. Wirtschaftsverständnis umfasst vieles. Wie funktioniert der Wirtschaftskreislauf? Welche Akteure gibt es da? Was bedeutet Marktwirtschaft? Was ist Leistung? Was ist Wertschöpfung? Dann Kalkulation, Haushaltsbudget … wie komme ich mit meinem Geld aus? Welche wichtigen Verträge gibt es im Alltag? Was sind Zinsen? Wie berechne ich die Belastung durch einen Kredit, den ich vielleicht aufnehme? Und natürlich auch: Was erwartet mich am Arbeitsmarkt - als Ferialpraktikant, als Lehrling, als Angestellter? Aber auch: Was unterscheidet Selbständige und Nichtselbständige bei Arbeitszeit, Risiko, Einkommensmöglichkeiten? Was heißt Steuern und Abgaben zahlen? Welche gibt es? Wozu werden die bezahlt? Wie funktioniert der Sozialstaat? Und so weiter. Das alles gehört zur Lebensbildung, zur wirtschaftlichen Lebensbildung. Aber das geht nicht im starren Korsett der 50-Minuten-Stunde am Vormittag. Wir müssen ganz anders unterrichten: vernetzt, fächerübergreifend, projektorientiert. Gerade der Bereich Wirtschaft würde sich dafür hervorragend anbieten. Man kann den Bogen spannen von Geschichte, Geographie über Mathematik bis zu Deutsch und Englisch. Zum konkreten Antrag der FPÖ: Der ist gut gemeint, zielt aber nur auf einen kleinen Bereich des Wirtschaftslebens ab. Aber gerade das Arbeitsrecht gehört leider zu den kompliziertesten Materien, die wir in Österreich haben und das ist kein Wunder. Weil die Sozialpartner, allen voran die Gewerkschaften und die Arbeiterkammer, haben in den letzten Jahrzehnten alles dazu getan, in Österreich ein völlig unüberschaubares Arbeitsrecht zu schaffen, das nur ausgewiesenen Experten zugänglich ist. Es ist schon jeder Unternehmer damit überfordert. Ich habe das schon öfters dargestellt, wie das ist, wenn man einen Mitarbeiter einmal loswerden will und dann die Arbeiterkammer kommt und da alle möglichen Forderungen stellt. Das heißt, das können nur Experten. Und das soll aber jetzt an den Schulen unterrichtet werden. Wer soll denn das machen? Der Geographielehrer? Oder holen wir gleich einen Gewerkschafter in die Schule, der das macht? Ich weiß es nicht. Was ich weiß ist, dass die ÖVP als einzige Partei, meine Damen und Herren, als einzige Partei hier im Saal am 27.1., vor einem Monat, gegen unseren Antrag auf Wirtschafts- und Finanzbildung an niederösterreichischen Schulen gestimmt hat. Insofern muss ich ganz ehrlich sagen, ist der vorliegende 34-er an Scheinheiligkeit nicht zu überbieten. Es ist wieder ein Wunschkonzert an den Bund, wie wenn uns in Niederösterreich in Bildungsfragen die Hände gebunden wären. Der Eindruck bestätigt sich, der aus diesem Satz an bekannten Chatprotokollen herauskommt: Der ÖVP geht es nicht um die Sache und der ÖVP geht es nicht um das Land, nicht um Lösungen, nicht um die Zukunft, sondern nur um sich selbst und um ihren Machterhalt um jeden Preis. Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den NEOS.)
Dritte Präsidentin Mag. Renner: Als nächstem Redner erteile ich dem Herrn Abgeordneten Georg Ecker von den GRÜNEN das Wort.
Abg. Mag. Ecker, MA(GRÜNE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte diesen Antrag zum Anlass nehmen, um ein bisschen breiter über das Schulsystem zu sprechen, weil diese zwei vorgebrachten Bereiche sind natürlich interessant für die Schülerinnen und Schüler und es ist auch wichtig, Grundzüge in diesen Bereichen zu erwerben. Zum Teil ist das ja jetzt schon der Fall, dass man – vor allem jetzt was die Finanzbildung betrifft – zumindest in den höheren Schulen durchaus hier schon Einblicke bekommt. Ich kann auch das durchaus nachvollziehen, dass man hier auch verstärkt in den neuen Lehrplänen diese Inhalte drinnen haben möchte. Aber dennoch ist das ganze Thema, so wie es hier vorgebracht wird, ein bisschen zu kurz gefasst für mich. Denn was wirklich fehlt und was ich von Schülerinnen und Schülern auch immer wieder höre, ist die Praxisferne generell von unserem Unterricht und wie Unterricht an sich heute passiert. Es geht mir also eher um das „Wie“ als um das „Was“ jetzt konkret unterrichtet wird. Denn Inhalte – das wissen wir, das weiß meine Generation, die mit digitalen Geräten, die mit dem Internet aufgewachsen ist – die finden wir überall. Inhalte findet man. Was heute zentral ist und an einem Tag wie diesem, wissen wir das oder werden wir wieder darauf hingewiesen ist, Fakt von Fiktion unterscheiden zu können. Und dort müsste man eigentlich im Bildungssystem investieren. Dort müsste man hineingehen und den Schülern „Tools“ mitgeben, wie sie überprüfen können, anhand der schier unüberwindbaren Flut an Informationen hier Handwerkzeug mitzugeben, wie sie tatsächlich damit umgehen und wie sie Fakten bewerten können und sich entscheiden können, was denn wirklich stimmt und was nicht. Da gibt es sehr viele engagierte Lehrerinnen und Lehrer, die hier Neues versuchen, die das schon bewährt verwenden und ihren Schülerinnen hier ein sehr kritisches Denken mitgeben. Aber genau das sollte noch viel breiter in unserem Unterricht verankert werden. Wenn der Unterricht heute – und das gibt es leider noch immer … da sitzen Schülerinnen und Schüler drinnen und das Einzige, was sie machen in dem Unterricht ist von der Tafel abzuschreiben, vom Beamer vielleicht, wenn es einen gibt, abzuschreiben oder von einem Overheadprojektor … auch das ist noch in manchen Schulen so, dass diese Geräte vorhanden sind … das kann ja nicht das sein, was wirklich Bildung ist. Dementsprechend plädiere ich dafür, nicht nur auf die Inhalte zu achten, sondern verstärkt auch auf das „Wie“ zu achten. Gerade in Zeiten wie diesen sind es drei Punkte. Eben einen habe ich näher ausgeführt, dass der Fokus auf die Überprüfung von Fakten, das kritische Denken zu fördern in allen Schulbereichen. Es ist aber auch genauso wichtig, den Fokus verstärkt auf die Kreativität zu legen in unserem Schulsystem, weil das werden wir noch brauchen. Der Computer ist besser, sich Fakten zu merken. Aber Kreativität, das ist etwas zutiefst Menschliches und das wird in den Berufen der Zukunft eine viel größere Bedeutung einnehmen. Deswegen muss man hier einen viel größeren Schwerpunkt noch in unserer Bildung legen und das Dritte ist – und auch das ist sehr praxisnah – der Fokus auf soziale Fähigkeiten. Angefangen da vom Präsentieren, zu lernen sich hier hinzustellen vor eine Gruppe von Schülerinnen und Schülern etwa und ein Referat zu halten … das wirklich intensiv zu lernen, das geht vielen Schülerinnen und Schülern heute ab. Das ist nicht in dem Ausmaß in den Unterrichtsplänen verankert, wie das heute eigentlich sein soll. Deswegen plädiere ich sowohl auf Bundesebene – da werden die Lehrpläne ja überarbeitet – dort diese Schwerpunkte zu legen und auch auf Landesebene, wo das möglich ist. Der Kollege hat es angesprochen, dass man nicht nur immer auf den Bund zeigen sollte, sondern zuerst einmal das angreifen, was man selbst bewerkstelligen kann. In diesem Sinne sollte man auch hier im Land diese Punkte stärker in unserem Schulsystem verankern. Wir werden diesem Antrag trotzdem unsere Zustimmung geben, weil wir ja grundsätzlich das als sinnvoll erachten, dass auch hier diese Inhalte verstärkt dargestellt werden. Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Dritte Präsidentin Mag. Renner: Als nächster Rednerin erteile ich der Frau Abgeordneten Vesna Schuster von der FPÖ das Wort.
Abg. Vesna Schuster (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Hoher Landtag! Zunächst einmal zum Kollegen Ecker: Das war eine klassische Themenverfehlung. Also ich habe keine Ahnung, zu welchem Geschäftsstück Sie jetzt gesprochen haben. Zu unserem Antrag „Grundzüge des Arbeitsrechts im Unterricht der Sekundarstufe II“ hat die ÖVP einen § 34-Antrag eingebracht – ganz etwas Neues – und zwar „Grundzüge der Finanzbildung und des Arbeitsrechts im Schulunterricht“. In diesem Antrag steht, dass sich bereits Inhalte zum Thema „Arbeitsrecht“ in den Lehrplänen finden, insbesondere in berufsbildenden mittleren und höheren Schulen, polytechnischen und Berufsschulen. Nun ja, es finden sich Inhalte zu diesem Thema. Wenn man in den Schulbüchern blättert, findet man ein bis drei Seiten zum Thema „Arbeitsrecht“, genauer gesagt: Man findet einige Erklärungen zu Arbeitsverhältnissen und der Probezeit und das war es dann auch im Großen und Ganzen. Ob ein Dienstvertrag auch mündlich abgeschlossen werden kann, was ein Dienstzettel ist oder die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen von Praktika? Was passiert, wenn man während des Praktikums krank wird? Wie schaut es mit meinem Urlaubsanspruch aus? Betriebsvereinbarungen, individuelle Arbeitsverträge und sehr viele andere Fragen bleiben unbeantwortet. Als öffentlich bestellte Diplom-Personalverrechnerin mit Arbeits- und Sozialversicherungsrecht bekomme ich sehr viele Anrufe von Lehrlingen und Praktikanten, die eben solche Fragen stellen. Oder auch von anderen Schülern, die einen Samstagsjob haben – geringfügig beschäftigt sind – die oft einfach nachfragen, welche Rechte sie haben. Viele von ihnen glauben sogar, sie hätten keinen Urlaubsanspruch, weil sie geringfügig beschäftigt sind. Ich erzähle hier aus der Praxis. Im 34er-Antrag steht, man soll die verstärkte Berücksichtigung des Arbeitsrechts in den Lehrplänen der Sekundarstufe II prüfen. Was soll man dazu sagen? Anscheinend ist der ÖVP Niederösterreich nicht bekannt, dass sogar die Landesschülervertretung mehr Arbeitsrecht im Unterricht gefordert hat. Ein weiterer Punkt dieses Antrags ist die Forderung der Grundzüge der Finanzbildung im Schulunterricht. Da gab es Ende Jänner einen Antrag der NEOS: „Wirtschaft in der Schulbildung in Niederösterreich“. Ein sehr gut begründeter Antrag, welcher nur von der ÖVP abgelehnt wurde. Tja und jetzt haben die Abgeordneten der ÖVP im 34-er auch die Finanzbildung stehen und fordern im Prinzip dasselbe. Es ist sehr interessant zu beobachten, wie die ÖVP ihr ständig gepredigtes „Miteinander“ hier lebt. Anträge anderer Fraktionen ablehnen, einen 34er einbringen … irgendwie schon lächerlich das Ganze. Zurück zur Finanzbildung im Schulunterricht. Geld ist eine Form von Macht. Noch wichtiger ist finanzielle Bildung. Die meisten Menschen setzen sich nie mit diesem Thema auseinander. Sie gehen zur Arbeit, bekommen ihre Gehaltsabrechnung, gleichen ihr Konto aus und das wars. Sie glauben, dass mehr Geld all ihre Probleme lösen würde. Nur wenige erkennen, dass oft der Mangel an finanzieller Ausbildung das eigentliche Problem ist. Der Umgang mit Geld wird in Schulen nicht unterrichtet. Die Schulen konzentrieren sich auf akademische und berufsorientierende Fächer, nicht auf finanzielles Wissen. Unsere Kinder verlassen die Schule praktisch ohne finanzielle Grundkenntnisse. Ihnen fehlt nicht das Wissen wie man zu Geld kommt, sondern wie man Geld ausgibt, das heißt, was zu tun ist, wenn man es verdient hat. Das Schulsystem sieht finanzielle Intelligenz noch nicht als unterrichtswürdig an und das muss dringend geändert werden. Erst wenn Finanzbildung in allen Lehrplänen fest verankert ist, dann haben alle eine faire Chance. Denn wohlhabende, reiche Eltern bereiten ihre Kinder anders vor. Der Nachwuchs erhält ein umfassendes Wissen darüber. Und um allen eine faire Chance zu geben, müssen auch alle dieses Wissen vermittelt bekommen. Ob finanzielles Wissen im Schulunterricht mit der nationalen Finanzbildungsstrategie des BMF wirklich vermittelt wird, wage ich zu bezweifeln. Es wäre ein Wunsch. Diese soll ab 2023 in den Lehrplänen verankert werden. Ich hoffe, es geht dann nicht vorrangig um Bausparverträge und Kredite, denn finanzielle Intelligenz ist viel, viel mehr. Die Zeit drängt, all dies unseren Schülern beizubringen. Den 34er-Antrag der ÖVP – man kann ihm zustimmen, man kann ihn ablehnen … er bewegt nicht zum Handeln und deswegen bringe ich unseren Antrag noch einmal ein. Antrag der Abgeordneten Vesna Schuster, Landbauer, Königsberger, Aigner, Dorner, Handler, Teufel betreffend Grundzüge des Arbeitsrechts im Unterricht der Sekundarstufe II (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Die NÖ Landesregierung wird ersucht, bei der Bundesregierung, insbesondere beim zuständigen Minister für Bildung, Wissenschaft und Forschung, dafür einzutreten, dass die verstärkte Vermittlung der Grundzüge des Arbeitsrechts verpflichtend in die Lehrpläne der Schulstufen der Sekundarstufe II aufgenommen wird.“
Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)
Dritte Präsidentin Mag. Renner: Als nächster Rednerin erteile ich der Frau Abgeordneten Elvira Schmidt von der SPÖ das Wort.
Abg. Schmidt (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Landesrätin! Hoher Landtag! Grundsätzlich gehe ich mit meinen Vorrednerinnen und Vorrednern d´accord – nur Herr Kollege Ecker, bei Ihnen habe ich den Zusammenhang nicht ganz verstanden, weil ich einfach glaube, dass das nicht zum Thema passend war. Grundsätzlich ist auch, dass die Lehrpläne neu aufgestellt werden müssen. Grundsätzlich ist auch, dass sie entrümpelt werden müssen. Aber wir wissen auch, dass wir Rahmenlehrpläne haben. Rahmenlehrpläne, die auch inhaltlich einen großen Spielraum lassen und wo man auch diese Dinge einarbeiten kann als Lehrer. Ich weiß auch, dass die Kollegin Schuster … ist jetzt nicht da … aber die Kollegin Schuster hat gesagt, in den Arbeitsbüchern (Abg. Schindele und Abg. Rosenmaier: Ist eh da!) der höher bildenden Schulen sind oft nur zwei bis drei Seiten drinnen. Das stimmt. Das sehe ich auch so. Es ist leider nicht sehr viel drinnen. Aber sehr viele Schulen helfen sich mit den gesetzlichen Interessensvertretungen, weil diese an die Schulen kommen und mit Juristen dieses Arbeitsrecht den Schülerinnen und Schülern beibringen. Das ist aber nicht nur möglich in den berufsbildenden höheren Schulen, sondern auch in der polytechnischen Schule und auch schon teilweise in der achten Schulstufe. Deshalb, diese Experten an die Schule einzuladen, das machen wir bereits, die unabhängig und effizient arbeiten. Wenn ich den Herrn Kollegen Pfister dort sitzen sehe, dann muss ich sagen, die Zusammenarbeit mit der Arbeiterkammer NÖ in diesem Bereich ist immer wirklich ganz, ganz wertvoll, die das wirklich pädagogisch übermitteln. Nur eines muss uns bewusst sein, wenn wir hier und jetzt diesen Antrag stellen, dann sollen diese Interessensvertretungen auch mehr Möglichkeiten bekommen im finanziellen Bereich und da brauchen wir mit Sicherheit eine Unterstützung. (Beifall bei der SPÖ.) Es ist sehr wichtig, diese Angebote flächendeckend umzusetzen, denn auch das steht im FPÖ-Antrag drinnen – es ist einfach eine neue Arbeitswelt und die Kinder brauchen da wirklich Unterstützung, um die Arbeitsbedingungen auch wirklich kennenzulernen und zu wissen, auf was sie sich einlassen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
Dritte Präsidentin Mag. Renner: Als nächster Rednerin erteile ich der Frau Abgeordneten Marlene Zeidler-Beck von der ÖVP das Wort.
Abg. Mag. Marlene Zeidler-Beck(ÖVP): Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Frau Landesrätin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! „Non vitae sed scholae discimus“ – Der eine oder andere fühlt sich vielleicht in den Lateinunterricht zurückversetzt. Der eine oder andere wird das noch korrekt übersetzen können mit „Nicht für das Leben, für die Schule lernen wir“ und das zeigt, glaube ich, dass die Diskussion über die Praxistauglichkeit des Schulunterrichts etwas ist, das uns seit Seneca begleitet und das auch in Zukunft – da sind wir uns, glaube ich, auch alle einig, eine der zentralsten Aufgaben der Politik sein wird. Herr Kollege Ecker, ich gebe Ihnen da recht: Auch das Thema der digitalen Kompetenzen, der Vermittlung von Medienkompetenzen ist, glaube ich, ein ganz ein wesentliches Thema. Ich bin aber auch überzeugt, dass Ihnen nicht mehr alles so präsent ist aus dem Schulunterricht, wie es vielleicht die Erinnerung an den ersten Job ist, an das erste selbstverdiente Geld, an die erste Investition, die Sie als junger Mensch auch getätigt haben und Gedanken an Zukunftsvorsorge und Pension, die sind Ihnen heute naturgemäß wesentlich näher als sie ihnen vielleicht beim Start und an Ihrem allerersten Arbeitstag waren. Ich glaube aber, dass all diese Beispiele zeigen, wie wichtig und zukunftsentscheidend es ist, dass wir in unseren Schulen neben einer breiten Allgemeinbildung auch praxisbezogenes Wissen vermitteln und dass wir sehr früh wirtschaftliche und finanzielle Kompetenzen ausbilden. Ich bin froh, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, dass wir da bereits einige erfolgreiche Initiativen setzen konnten und setzen. Ich denke da z. B. an die NÖ Finanzcard, die in Kooperation mit der Schuldnerberatung in Niederösterreich seit 2015 an den polytechnischen Schulen angeboten wird. Ich denke aber auch an ein ganz erfolgreiches Projekt aus meinem Bezirk: die „Junior Basic Companys“. Der eine oder andere wird das wahrscheinlich auch kennen. Sogenannte „Übungsfirmen“, wo junge Menschen in Kooperation mit der Wirtschaftskammer auch sehr früh und sehr erfolgreich Wirtschaftswissen vermittelt wird, wo Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit haben, über ein ganzes Schuljahr einerseits Wissen zu erwerben, wo sie aber auch die Möglichkeit haben, in einer eigenen Firma sozusagen alle Formen und alle Zyklen des Unternehmerlebens auch durchzuspielen – von der Entwicklung einer Geschäftsidee über das Marketing bis hin zur Auflösung des Unternehmens, wo sie ganz wertvolle erste Erfahrungen auch sammeln können. Ich glaube, gerade vor dem Hintergrund von geänderten wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen vor einem immer dynamischer, flexibler werdenden Arbeitsmarkt aber auch vor einem immer komplexer werdenden Finanzmarkt – und Sie alle wissen, durch die technischen Innovationen ist die Breite an Finanzprodukten und Finanzdienstleistungen heute wesentlich größer geworden. Ich glaube, gerade vor diesem Hintergrund ist es ganz wichtig, dass wir das Engagement in diesem Bereich in Zukunft noch ausbauen und dass wir wirtschaftliche und finanzielle Kompetenzen auch als fixen Bestandteil in den Lehrplänen integrieren. Da ist die Vermittlung von Grundzügen des Arbeitsrechts – und ich möchte das an der Stelle schon auch klar sagen – von Rechten und auch Pflichten, die ich als Arbeitnehmerin, als Arbeitnehmer habe, ein ganz ein wichtiger Teilaspekt. Aus unserer Sicht soll daher auch evaluiert werden, inwiefern man das noch stärker in den Lehrplänen auch einbringen kann. Gleichzeitig treten wir mit dem Antrag aber auch dafür ein, dass eben die Vermittlung von Finanzbildung intensiviert wird. Da gibt es die nationale Finanzbildungsstrategie, wo einige dieser Maßnahmen bereits vorgeschlagen werden (Abg. Pfister: Warum kann das nur einer sein? Warum nicht beide?) und wir treten dafür ein, dass diese Kompetenzen auch verpflichtend in den Lehrplänen verankert werden. Wenn heute jede zweite Österreicherin, jeder zweite Österreicher sagt, dass er sein eigenes Finanzwissen als unzureichend einstuft und wenn gleichzeitig zwei Drittel sich wünschen, dass Finanzwissen auch in den Schulen vermittelt werden soll, dann ist das, glaube ich, ein ganz klarer Handlungsauftrag und dem wollen wir auch nachkommen. Ganz entscheidend wird, glaube ich, sein, wenn man sich mit Expertinnen und Experten austauscht, dass da in Zukunft in den Schulen nicht nur theoretisch Wissen vermittelt wird, sondern dass man auch sehr praxisnah über Gefühle, über Zugänge zu Finanzmärkten auch spricht, dass man vielleicht mitwirkt, die eine oder andere Angst auch abzubauen und dass man ganz klar über Risiken beispielsweise wie es bei der Spekulation mit Kryptowährungen auch ist, informiert. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich freue mich, wenn das Thema "Bildung“ bei Ihnen allen hoch im Kurs steht. Ich glaube, dass wir mit dem heutigen Antrag eine sehr, sehr hohe Rendite auch erzielen können und ich darf damit nochmal um breite Zustimmung werben. (Beifall bei der ÖVP.)
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