Zusammenfassung
Antrag des Bildungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-1912-1/A-3/643-2022 – Grundzüge der Finanzbildung und des Arbeitsrechts im Schulunterricht
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Berichterstatter Abg. Aigner (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Hoher Landtag! Ich berichte über einen Antrag der Abgeordneten Mag. Zeidler-Beck gemäß § 34 der Landesgeschäftsordnung betreffend Grundzüge der Finanzbildung und des Arbeitsrechts im Schulunterricht zu dem ursprünglichen Antrag Ltg.-1912. Im gegenständlichen Antrag wird die verpflichtende Aufnahme der verstärkten Vermittlung der Grundzüge des Arbeitsrechts in die Lehrpläne der Schulstufen der Sekundarstufe II gefordert. Dazu ist festzustellen, dass sich bereits jetzt in den Lehrplaninhalten der Sekundarstufe II Inhalte zum Thema „Arbeitsrecht“ finden, insbesondere in den berufsbildenden, mittleren und höheren Schulen, polytechnischen Schulen und den Berufsschulen. Darüber hinaus erfordern die zunehmende Komplexität von Finanzmärkten und Finanzprodukten, schnell fortschreitende Digitalisierung, das Phänomen von Kryptowährungen und die Notwendigkeit sich verstärkt mit der Zukunftsvorsorge auseinanderzusetzen ein immer höher werdendes Maß an Finanzbildung und Finanzkompetenz. Finanzbildung ermöglicht es, fundierte Entscheidungen in täglichen Konsumfragen zu treffen. Ich komme daher zum Antrag des Bildungs-Ausschusses über den Antrag gemäß § 34 der Landesgeschäftsordnung der Abgeordneten Mag. Zeidler-Beck betreffend Grundzüge der Finanzbildung und des Arbeitsrechtes im Schulunterricht (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Die NÖ Landesregierung wird ersucht, an die Bundesregierung heranzutreten und sich dafür einzusetzen, dass
- anlässlich der aktuellen bundesweiten Evaluierung von Lehrplänen der Sekundarstufe II die verstärkte Berücksichtigung des Arbeitsrechtes in den Lehrplänen der Sekundarstufe II geprüft werden soll und
- die intensivere Vermittlung von Finanzbildung als fächerübergreifendes Thema in Primar- und Sekundarschulen eingeführt wird, indem diese Kompetenzen, wie im Strategiepapier „Die nationale Finanzbildungsstrategie“ des BMF beschrieben, ab 2023 in den Lehrplänen für Schulen verankert werden.
2. Durch diesen Antrag gemäß § 34 LGO 2001 wird der Antrag Ltg.-1912/A-3/643 miterledigt.“
Ich bitte die Frau Präsidentin um Einleitung der Debatte und um anschließende Abstimmung.
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.