Zusammenfassung
Antrag des Bildungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-1912-1/A-3/643-2022 – Grundzüge der Finanzbildung und des Arbeitsrechts im Schulunterricht
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Vesna Schuster (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Hoher Landtag! Zunächst einmal zum Kollegen Ecker: Das war eine klassische Themenverfehlung. Also ich habe keine Ahnung, zu welchem Geschäftsstück Sie jetzt gesprochen haben. Zu unserem Antrag „Grundzüge des Arbeitsrechts im Unterricht der Sekundarstufe II“ hat die ÖVP einen § 34-Antrag eingebracht – ganz etwas Neues – und zwar „Grundzüge der Finanzbildung und des Arbeitsrechts im Schulunterricht“. In diesem Antrag steht, dass sich bereits Inhalte zum Thema „Arbeitsrecht“ in den Lehrplänen finden, insbesondere in berufsbildenden mittleren und höheren Schulen, polytechnischen und Berufsschulen. Nun ja, es finden sich Inhalte zu diesem Thema. Wenn man in den Schulbüchern blättert, findet man ein bis drei Seiten zum Thema „Arbeitsrecht“, genauer gesagt: Man findet einige Erklärungen zu Arbeitsverhältnissen und der Probezeit und das war es dann auch im Großen und Ganzen. Ob ein Dienstvertrag auch mündlich abgeschlossen werden kann, was ein Dienstzettel ist oder die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen von Praktika? Was passiert, wenn man während des Praktikums krank wird? Wie schaut es mit meinem Urlaubsanspruch aus? Betriebsvereinbarungen, individuelle Arbeitsverträge und sehr viele andere Fragen bleiben unbeantwortet. Als öffentlich bestellte Diplom-Personalverrechnerin mit Arbeits- und Sozialversicherungsrecht bekomme ich sehr viele Anrufe von Lehrlingen und Praktikanten, die eben solche Fragen stellen. Oder auch von anderen Schülern, die einen Samstagsjob haben – geringfügig beschäftigt sind – die oft einfach nachfragen, welche Rechte sie haben. Viele von ihnen glauben sogar, sie hätten keinen Urlaubsanspruch, weil sie geringfügig beschäftigt sind. Ich erzähle hier aus der Praxis. Im 34er-Antrag steht, man soll die verstärkte Berücksichtigung des Arbeitsrechts in den Lehrplänen der Sekundarstufe II prüfen. Was soll man dazu sagen? Anscheinend ist der ÖVP Niederösterreich nicht bekannt, dass sogar die Landesschülervertretung mehr Arbeitsrecht im Unterricht gefordert hat. Ein weiterer Punkt dieses Antrags ist die Forderung der Grundzüge der Finanzbildung im Schulunterricht. Da gab es Ende Jänner einen Antrag der NEOS: „Wirtschaft in der Schulbildung in Niederösterreich“. Ein sehr gut begründeter Antrag, welcher nur von der ÖVP abgelehnt wurde. Tja und jetzt haben die Abgeordneten der ÖVP im 34-er auch die Finanzbildung stehen und fordern im Prinzip dasselbe. Es ist sehr interessant zu beobachten, wie die ÖVP ihr ständig gepredigtes „Miteinander“ hier lebt. Anträge anderer Fraktionen ablehnen, einen 34er einbringen … irgendwie schon lächerlich das Ganze. Zurück zur Finanzbildung im Schulunterricht. Geld ist eine Form von Macht. Noch wichtiger ist finanzielle Bildung. Die meisten Menschen setzen sich nie mit diesem Thema auseinander. Sie gehen zur Arbeit, bekommen ihre Gehaltsabrechnung, gleichen ihr Konto aus und das wars. Sie glauben, dass mehr Geld all ihre Probleme lösen würde. Nur wenige erkennen, dass oft der Mangel an finanzieller Ausbildung das eigentliche Problem ist. Der Umgang mit Geld wird in Schulen nicht unterrichtet. Die Schulen konzentrieren sich auf akademische und berufsorientierende Fächer, nicht auf finanzielles Wissen. Unsere Kinder verlassen die Schule praktisch ohne finanzielle Grundkenntnisse. Ihnen fehlt nicht das Wissen wie man zu Geld kommt, sondern wie man Geld ausgibt, das heißt, was zu tun ist, wenn man es verdient hat. Das Schulsystem sieht finanzielle Intelligenz noch nicht als unterrichtswürdig an und das muss dringend geändert werden. Erst wenn Finanzbildung in allen Lehrplänen fest verankert ist, dann haben alle eine faire Chance. Denn wohlhabende, reiche Eltern bereiten ihre Kinder anders vor. Der Nachwuchs erhält ein umfassendes Wissen darüber. Und um allen eine faire Chance zu geben, müssen auch alle dieses Wissen vermittelt bekommen. Ob finanzielles Wissen im Schulunterricht mit der nationalen Finanzbildungsstrategie des BMF wirklich vermittelt wird, wage ich zu bezweifeln. Es wäre ein Wunsch. Diese soll ab 2023 in den Lehrplänen verankert werden. Ich hoffe, es geht dann nicht vorrangig um Bausparverträge und Kredite, denn finanzielle Intelligenz ist viel, viel mehr. Die Zeit drängt, all dies unseren Schülern beizubringen. Den 34er-Antrag der ÖVP – man kann ihm zustimmen, man kann ihn ablehnen … er bewegt nicht zum Handeln und deswegen bringe ich unseren Antrag noch einmal ein. Antrag der Abgeordneten Vesna Schuster, Landbauer, Königsberger, Aigner, Dorner, Handler, Teufel betreffend Grundzüge des Arbeitsrechts im Unterricht der Sekundarstufe II (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Die NÖ Landesregierung wird ersucht, bei der Bundesregierung, insbesondere beim zuständigen Minister für Bildung, Wissenschaft und Forschung, dafür einzutreten, dass die verstärkte Vermittlung der Grundzüge des Arbeitsrechts verpflichtend in die Lehrpläne der Schulstufen der Sekundarstufe II aufgenommen wird.“
Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)
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