Zusammenfassung
Antrag des Rechnungshof-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-1794/B-1/42-2021 – Integrationsangelegenheiten (Bericht 8/2021)
Berichterstatter
Redner
- Kathrin Schindele (SPÖ) Tagesordnungspunkt 14 Video und Sitzungsbericht
- Edith Kollermann (NEOS) Tagesordnungspunkt 14 Video und Sitzungsbericht
- Vesna Schuster (FPÖ) Tagesordnungspunkt 14 Video und Sitzungsbericht
- Kerstin Suchan-Mayr (SPÖ) Tagesordnungspunkt 14 Video und Sitzungsbericht
- Margit Göll (ÖVP) Tagesordnungspunkt 14 Video und Sitzungsbericht
Abstimmung
Antrag einstimmig angenommen
Video-Übertragung der Sitzung
Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Dritte Präsidentin Mag. Renner: Ich ersuche Herrn Abgeordneten Weninger die Debatte zu folgenden Verhandlungsgegenständen einzuleiten: Ltg.-1794, Bericht des Landesrechnungshofes betreffend Integrationsangelegenheiten, Ltg.-1795, Bericht des Landesrechnungshofes betreffend betriebliche Kinderbetreuungseinrichtungen des Landes NÖ, Nachkontrolle. Bitte, Herr Abgeordneter.
Berichterstatter Abg. Weninger(SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir kommen jetzt zum letzten Block der heutigen Rechnungshofdebatten. Ich berichte zu Ltg.-1794, Integrationsangelegenheiten. 2017 bis 2020 stellte das Land für Integrationshilfen jährlich zwischen 1,3 und 1,52 Millionen Euro bereit, wobei die Ausgaben für Förderungsprojekte von 1,1 Millionen Euro im Jahr 2017 auf 280.000 im Jahr 2019 und 550.000 im Jahr 2020 zurückgingen. Ziel der Integrationshilfen ist es, die Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben, die Selbsterhaltungsfähigkeit für das Zusammenleben zu fördern. Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte und Drittstaatsangehörige müssen dabei ihren Integrationspflichten nachkommen und Kenntnisse der deutschen Sprache sowie der Rechts- und Gesellschaftsordnung erwerben. Andernfalls werden Leistungen der Grundversorgung bzw. der Mindestsicherung oder der Sozialhilfe gekürzt, was in den Jahren 2017 bis 2020 in 120 Fällen vorkam. Die Koordinationsstelle für Ausländerfragen der Abteilung Staatsbürgerschaft und Wahlen IVW2 prüft die fristgerechte Einhaltung der Integrationspflichten, fungiert als zentrale Anlauf- und Informationsstelle in Integrationsangelegenheiten, wickelt die Integrationshilfe ab, entwickelt Strategien und Maßnahmen, betreut den NÖ Integrationsbeirat und organisiert den NÖ Integrationspreis. Der Landesrechnungshof regt unter anderem eine gemeinsame Richtlinie für Integrationshilfen und eine Anpassung des Integrationsleitfadens und des Maßnahmenplans an. Darüber hinaus soll sich zur Vermeidung von Doppel- und Mehrfachprüfungen die Kontrolle kofinanzierter Förderung, z. B. mit dem Bund, dem AMS und mit Gemeinden, auf Ausnahmen beschränken. Die Integrationshilfen sollen nach finanziellen, rechtlichen und strategischen Grundlagen zuerkannt sowie nachvollziehbar begründet werden, um eine Gleichbehandlung von gleichgelagerten Förderansuchen sicherzustellen. Ich stelle daher den Antrag des Rechnungshof-Ausschusses (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Der Bericht des Landesrechnungshofes betreffend Integrationsangelegenheiten wird zur Kenntnis genommen.“
Zur Ltg.-1795, betriebliche Kinderbetreuungseinrichtung des Landes NÖ. 2020 gab das Land für den Betrieb der zwölf Kinderbetreuungseinrichtungen der NÖ Universitäts- und Landeskliniken sowie für den Landhauskindergarten 8,79 Millionen Euro aus. Das sind um 1,86 Millionen Euro oder 26,8 % mehr als im Vergleichsjahr 2017. Das Personal wurde um rund 23 Vollzeitkräfte aufgestockt. Die Anzahl der Kinder in den betrieblichen Kinderbetreuungseinrichtungen stieg um 68, auf 575. Von den umgesetzten Empfehlungen des Landesrechnungshofes sind vor allem organisatorische Verbesserungen und der Beschluss für den Neubau der sanierungsbedürftigen Kinderbetreuungseinrichtung des Landesklinikums Mistelbach-Gänserndorf erwähnenswert. Seit 2021 obliegt die Führung und Errichtung der betrieblichen Kinderbetreuungseinrichtungen der NÖ Universitäts- und Landeskliniken der NÖ Landesgesundheitsagentur. Für das Hortwesen ist die Bildungsdirektion NÖ zuständig. Damit sollen bisherige Doppelzuständigkeiten und vor allem Interessenskollisionen der Abteilung Kindergärten vermieden werden. Vom Landesrechnungshof empfohlene Verbesserungen bei Verwaltung und Fortbildung wurden teilweise umgesetzt bzw. wurden von der NÖ Landesregierung und der NÖ Landesgesundheitsagentur zugesagt. Ich stelle daher den Antrag des Rechnungshof-Ausschusses (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Der Bericht des Landesrechnungshofes betreffend betriebliche Kinderbetreuungs-einrichtungen des Landes NÖ, Nachkontrolle wird zur Kenntnis genommen.“
Ich bitte um Debatte und Abstimmung.
Dritte Präsidentin Mag. Renner: Danke, Herr Abgeordneter. Ich eröffne die Debatte und zum Wort gelangt die Frau Abgeordnete Kathrin Schindele, SPÖ.
Abg. Schindele (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hoher Landtag! Ich spreche jetzt zum Rechnungshofbericht bezüglich Integrationsangelegenheiten. Aufgrund einer stetig zurückgehenden Anzahl an Flüchtlingen gibt es auch eine stetig zurückgehende Anzahl an Förderungsansuchen für Integrationsprojekte. Es wurden insgesamt von 2017 bis 2020 2,5 Millionen Euro für Förderungsprojekte ausgegeben, wie wir dem Bericht entnehmen können. Es ist ganz klar, dass Integration klare Regeln, Botschaften und Zielformulierungen braucht, damit diese gelingen kann. Die Ziele der Integrationshilfen waren und sind die Teilhabe – wie der Kollege schon erwähnt hat – am gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben, die Selbsterhaltungsfähigkeit, die Förderung des Dialogs und des Zusammenlebens aller Menschen im Land Niederösterreich. Ein ganz wesentlicher Faktor zur Erreichung dieser Ziele ist aber das Erlernen der deutschen Sprache, denn nur wer die vorherrschende Sprache in seiner Heimat, in seiner neuen Heimat beherrscht, kann sich austauschen, kann eben Teilhabe an diesem gesellschaftlichen Leben haben. Er kann selbständig sein Leben, vor allem sein Arbeitsleben gestalten und auch dieses leben. Dass die Integrationspflichten eingehalten wurden und werden, obliegt den Koordinationsstellen mit interkultureller Fachkompetenz und diese Stellen kamen laut Bericht ihrer Aufgabe nach und werden auch weiterhin gute Arbeit leisten. Hoher Landtag, Integration bedeutet Begegnung. Gegenseitiger Respekt und beidseitige Toleranz, ohne dabei seine eigene Identität zu verlieren. Vielleicht – lassen Sie mich es jetzt nicht unerwähnt lassen - vielleicht schaffen wir es durch Begegnen mit gegenseitigem Respekt und beidseitiger Toleranz auch der leider zurzeit bemerkbaren Spaltung der Gesellschaft entgegenzuwirken. Den Bericht nehmen wir natürlich zur Kenntnis. Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
Dritte Präsidentin Mag. Renner: Als nächster Rednerin erteile ich der Frau Abgeordneten Edith Kollermann von den NEOS das Wort.
Abg. Mag. Kollermann (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! In der Pandemie fahren wir auf Sicht, in den Integrationsangelegenheiten im Land NÖ sind wir schneller – da fliegen wir im Blindflug. Der Landesrechnungshof beschäftigt sich mit den Integrationsangelegenheiten des Landes und empfiehlt einen Bezug zwischen den strategischen Grundlagen der niederösterreichischen Integration zur Agenda 2030 – das ist der Aktionsplan der Vereinten Nationen, zu dem sich auch Österreich bekannt hat – und deren Zielen und Unterzielen herzustellen. Das wäre sicher sehr klug angesichts der globalen Herausforderungen der durchaus auch klimawandelbedingten Migration. Der Landesrechnungshof hält fest, dass keine vertieften Untersuchungen über die langfristigen Wirkungen der geförderten Maßnahmen, Pilotprojekte und jährlichen Finanzierungsbeiträge vorliegen. Und das, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, das nennt man eben Blindflug. Es fehlt die Evaluierung der langfristigen Wirkungen … da fragt man sich: Interessiert das die Landesregierung gar nicht, ob Ziele erreicht werden, ob die geeigneten Maßnahmen gesetzt werden? Das ist ja die eigentliche Krux an diesen Berichten: Wenn eine Prüfinstanz wie der Landesrechnungshof in ihren Empfehlungen darauf hinweisen muss, was eine strategische und operative Geschäftsführung … eigentlich, dass die auch proaktiv ihren Job machen sollen. Es zieht sich leider auch das altbekannte Thema „Intransparenz“ durch. Der Landesrechnungshof weist auf die fehlende Veröffentlichung des Jahresberichts „Integration“ hin – das tun wir auch schon seit mehreren Jahren. Öffentlicher Dienst ist keine Einbahnstraße, meine Damen und Herren. Es bedeutet nicht nur, das öffentliche Geld auszugeben. Es bedeutet auch die Öffentlichkeit über die Tätigkeiten und die Erkenntnisse und Ergebnisse zu informieren und das sollte eigentlich nicht erst durch den Rechnungshof herausgestrichen werden, sondern das sollte eine Selbstverständlichkeit auch der öffentlichen Verwaltung sein. Ich bedanke mich an dieser Stelle auch nochmal bei der Frau Direktor Goldeband für die Tätigkeiten und für die Erkenntnisse zu denen die Berichte auch immer führen. Herzlichen Dank! Wir werden der Kenntnisnahme der hier debattierten Berichte gerne zustimmen. (Beifall bei den NEOS.)
Dritte Präsidentin Mag. Renner: Als nächster Rednerin erteile ich der Frau Abgeordneten Vesna Schuster von der FPÖ das Wort.
Abg. Vesna Schuster (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Werte Abgeordnete! Integrationslandesrat Waldhäusl verfolgt das Credo, dass Integrationsmaßnahmen nicht blindlings für alle Asylwerber ab dem ersten Tag zur Verfügung stehen sollen, sondern nur für all jene mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit in Österreich. Denn Integration ist ein länger andauernder Prozess des Zusammenwachsens. Bei Integrationsförderungen muss ein gewisser Hausverstand zu erkennen sein, dann haben sich Projekte auch Förderungen verdient. Es geht schließlich um verantwortungsbewusstem Umgang mit Steuergeld und um eine erfolgreiche und nachhaltige Integration von Personen, die in Österreich bleiben dürfen – nicht müssen. Um diesen Prozess erfolgreich zu begleiten, hat unser Landesrat, Gottfried Waldhäusl, bei seinem Antritt einen Maßnahmenplan mit dem Titel „Flüchtlinge und Integration mit Sicherheit“ erarbeitet. Dieser Maßnahmenplan folgt auf den NÖ Integrationsplan und Integrationsleitfaden seiner Vorgänger. Ein großer Unterschied hierbei ist, dass der Maßnahmenplan ständig evaluiert wird und nicht so starr ist, wie die Pläne der Vorgänger. Wie es auch im Landesrechnungshofbericht nachzulesen ist, besteht dieser aus acht Arbeitsgruppen mit insgesamt fast 60 Arbeitspaketen. Die Hälfte all dieser bestehen aus Integrationsmaßnahmen. Man findet unter anderem Arbeitspakete über Hauptschulabschlusskurse, Deutschkurse, Integrationsmaßnahmen in Kindergarten und Schule, Präventionsmaßnahmen in Hinblick auf Gewalt gegen Frauen und Kinder und viele andere. Landesrat Waldhäusl hat auch einen Integrationsbeirat ins Leben gerufen. Dieser berät das Land NÖ in Integrationsfragen, wie Sie im Bericht auf Seite 34 nachlesen können. Ich möchte hier klarstellen, dass der Beirat nicht aus FPÖ-nahen Vereinen, Organisationen oder Menschen besteht. Ich erwähne jetzt nur einige aus der Zusammensetzung: NÖ Gemeindebund, Landwirtschaftskammer NÖ, Diakonie, Caritas, Arbeiterkammer NÖ, Bezirkshauptmannschaft, usw. Landesrat Waldhäusl hat 2019 den ersten Integrationspreis für besondere Leistungen und Projekte ins Leben gerufen – für Integrationsprojekte mit Hausverstand. Der erste Platz ging an den Verein „Lebenswertes Prinzersdorf“, ein Kulturfest mit Einheimischen und Migranten. Der zweite Platz ging an den Verein „LEILA“ aus Amstetten. Ehrenamtliche Mitarbeiter, die mit Kindern mit nicht deutscher Muttersprache lernen. „STARTKLAR“ aus Wiener Neustadt bekam den dritten Preis für die Durchführung von Deutschkursen mit Kleinkindern. Eine großartige Initiative, welche fortgesetzt wird und eine schöne Möglichkeit, Menschen, die sinnvoll mit Integration umgehen, „Danke“ zu sagen. Wenn wir schon bei den Projekten sind, möchte ich zu den Ausgaben für Förderungsprojekte ein paar Sätze sagen: Wie Sie auf Seite 1 des Berichts gelesen haben, gingen die Ausgaben für Projekte 2019 und 2020 zurück. Dies hat zwei Gründe: Erstens gibt es im Budget immer eine Kreditsperre. Wenn man z. B. 1,2 Millionen Euro hat, sind das tatsächlich 800.000 Euro – wegen der Kreditsperre. Zweitens: Es gibt Jahre mit fehlenden Projekten. Der Landesrat fördert zudem nur sinnvolle Projekte und keine Pseudoprojekte. Ich erkläre es anhand des „JEFIRA“-Projekts, ein Projekt der Diakonie. Ein Psychotherapie-Projekt für Flüchtlinge. Da ging es darum, dass jeder Flüchtling ohne ärztliche Zuweisung eine Psychotherapie bekommt, wenn das ein Betreuer oder sonst irgendjemand so wünscht. Unser Landesrat hat dieses Projekt zu Recht nicht unterstützt und vonseiten des Landes gibt es dafür keine Förderungen mehr, denn es gilt: Jeder, der es benötigt, bekommt psychologische Betreuung. Aber nicht aus dem Titel „Integration“, sondern aus dem Titel „Grundversorgung“. Aus dem Titel heraus ist jeder Asylwerber auch krankenversichert. Ich möchte nebenbei nur kurz erwähnen, dass jeder sechste Jugendliche in Österreich aufgrund der Pandemiemaßnahmen an Suizid denkt. Unsere Kinder und Jugendlichen sind hier auch nicht ausgenommen, sondern müssen zum Arzt und dieser leitet dann alles weitere ein. Der freiheitliche Landesrat für Integration hat es auch auf den Weg gebracht, dass verschiedene Workshops, unter anderem mit der Vermittlung der erforderlichen Lebensabwicklung unseres Kulturkreises, direkt in den Quartieren abgehalten werden. Es gibt noch viele weitere Veranstaltungen wie Deradikalisierung, Extremismusprävention und immer mit internationalen Gästen und NGOs. Was unbegleitete minderjährige Flüchtlinge betrifft, gibt es z. B. ein sehr gutes Abkommen mit dem Verein „Tralalobe“. Dieser begleitet die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge beim Berufseinstieg und in der Lehre bis hin zum Abschluss. Die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge bleiben so lange im Programm, bis sie ihren Abschluss haben. Sie arbeiten selber mit und ein Teil der Lehrlingsentschädigung fließt in das Projekt ein. Jeder, der in Niederösterreich in die Grundversorgung kommt, bekommt die zehn Gebote der Zuwanderung, welche vom Integrationslandesrat festgelegt wurden. Diese wurden in 16 Sprachen übersetzt. Ich lese Ihnen vier dieser zehn Gebote vor (liest:)„Du sollst die deutsche Sprache lernen. Du sollst die österreichischen Gesetze befolgen. Du sollst die hier gelebte Gleichberechtigung von Mann und Frau anerkennen. Du sollst Konflikte gewaltfrei lösen.“ Alles absolut richtig und notwendig. Ich habe Migrationshintergrund und jedes dieser Gebote, der sinnvollen Projekte, Initiativen und Entscheidungen des Landesrates unterstütze ich zu 100 %. 2020 hatten wir ca. 15.000 Asylanträge. Letztes Jahr waren es knapp 40.000 Asylanträge – das Niveau von 2016. Das trifft natürlich auch Niederösterreich. Wir stehen diesbezüglich vor sehr großen Herausforderungen. Und ich – vor allem als Frau – bin sehr beruhigt, dass diese Angelegenheiten in den Händen eines FPÖ-Landesrats liegen, dem unsere Sicherheit an erster Stelle steht. So funktioniert erfolgreiche Integration. Herzlichen Dank, Herr Landesrat Waldhäusl. (Beifall bei der FPÖ.)
Dritte Präsidentin Mag. Renner: Als nächster Rednerin erteile ich der Frau Abgeordneten Kerstin Suchan-Mayr von der SPÖ das Wort.
Abg. Mag. Suchan-Mayr (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hoher Landtag! So wie ich heute begonnen habe, darf ich nun meine letzte Rede am heutigen Tag auch zu dem wichtigen Thema, der „Kinderbetreuung“, halten. Hier geht es nun um den Bericht zur Nachkontrolle der betrieblichen Kinderbetreuungseinrichtungen des Landes NÖ. Im Bericht von 2011 waren zwölf Empfehlungen, von denen acht auch großteils oder ganz, vier teilweise umgesetzt wurden. Es wurde vom Land NÖ für den Betrieb der zwölf Kinderbetreuungseinrichtungen der NÖ Universitäts- und Landeskliniken sowie für den Landhauskindergarten auch mehr Geld ausgegeben, wobei hier auch der Neubau im Landesklinikum Mistelbach dabei war und aufgrund der höheren Anzahl der Kinder mehr Personal notwendig wurde und zusätzliche Personalkosten eben anfielen. Die Kinderbetreuung der unter 2 ½-Jährigen wurde im Kindergartenjahr 2019/20 ausgebaut und die Betreuungsquote der 0- bis 2-Jährigen um 3,3 %, auf 26,2 % erhöht. Diese Quote liegt zwar immer noch unter dem Österreichdurchschnitt und Niederösterreich ist hier ungefähr auf Rang 5 im Bundesländervergleich. Wesentlich ist aber auch, ob und in welchem Ausmaß hier die VIF-Kriterien, also diese Vereinbarkeitskriterien – wir haben ja schon darüber diskutiert – umgesetzt werden. Die Betreuungsquoten haben sich gegenüber dem Berichtsjahr 2016/17 verbessert und für uns wäre es interessant, auch bei einer zukünftigen Prüfung eine Auflistung der erfüllten VIF-Kriterien als Basis für eine qualitative Beurteilung … wenn die hier aufgenommen werden könnten. Der Rechnungshof regt eine Anpassung der Kostenbeiträge der Eltern an, wobei ich hier nochmals eindringlich darauf hinweisen möchte, dass der Kindergarten als elementare Bildungseinrichtung kostenfrei sein muss. Bildung als wesentliches Menschenrecht muss – und zwar schon ab dem ersten Lebensjahr – nicht nur leistbar, sondern „G“ wie „gratis“ sein. (Beifall bei der SPÖ.) Jedem Kind und jeder Familie muss ein Platz in der Elementarbildung frei zugänglich sein. Ich darf in diesem Zusammenhang auf die 2018 abgeschlossene 15a-Vereinbarung hinweisen, woraus auch hier im Bericht auf Seite 7 zitiert wird, dass die Vereinbarung über die Elementarpädagogik das Ziel verfolgt, den Kindern in elementaren Bildungseinrichtungen einen bestmöglichen Start ihrer Bildungslaufbahn sicherzustellen und ihre Bildungschancen zu verbessern. Der beitragsfreie Besuch einer elementaren Bildungseinrichtung sollte die Familien weiter entlasten. Wesentliche Forderungen und Argumente, die wir Sozialdemokraten und Sozialdemokratinnen immer wieder bringen, sind auch hier formuliert und das soll bei der neu auszuverhandelnden 15a-Vereinbarung auch eingebracht und noch verstärkt werden. Unser „KinderPROgramm“ wird dem gerecht und sollte nicht nur in den betrieblichen Kinderbetreuungseinrichtungen des Landes, wo zu einem Teil im Bereich der Öffnungszeiten, Kleinkinderbetreuung hier die Situation auch besser ist als in ganz Niederösterreich, auch endlich zur Umsetzung kommen. Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
Dritte Präsidentin Mag. Renner: Als nächster Rednerin erteile ich der Frau Abgeordneten Margit Göll, von der ÖVP das Wort.
Abg. Göll(ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! (Präsident Mag. Wilfing übernimmt den Vorsitz.) Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegin Kerstin Suchan-Mayr, dir geht es wie mir. Ich habe mit dem Tagesordnungspunkt „Kinderbetreuung“ begonnen und ende auch mit diesem Thema „betriebliche Kinderbetreuungseinrichtungen des Landes NÖ“. Mehr Ausgaben, mehr Betreuung, mehr Personal. Das „Mehr“ hier ist auf der positiven und erfreulichen Seite und darauf möchte ich auch eingehen. Zusammengefasst kann man sagen, dass von zwölf Empfehlungen aus diesem Bericht acht ganz und vier teilweise umgesetzt wurden. Somit konnten organisatorische Verbesserungen und der Beschluss für den Neubau der Kinderbetreuungseinrichtung des Klinikums Mistelbach-Gänserndorf erreicht werden. Das Land NÖ – und da haben wir heute schon ausführlich dazu gesprochen – arbeitet seit vielen Jahren auch hier im Miteinander, mit den Einrichtungen, mit den Betreibern, aber natürlich auch mit den Eltern, um die Erhebung des Bedarfes und den bedarfgerechten Ausbau zu erfassen und auch umzusetzen. Hier hat Niederösterreich in den letzten Jahren bewiesen, dass die intensive Arbeit und Auseinandersetzung mit dem Thema „Kinderbetreuungseinrichtungen“ von Erfolg getragen ist. Die Anzahl der betrieblichen Kinderbetreuungseinrichtungen stieg auf 575 Kinder, nur die Horte hatten um 18 Kinder weniger zu verzeichnen. Somit wurde die Kinderbetreuung der unter 2 ½-Jährigen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie weiter ausgebaut und unterstützt. Auch die Empfehlung der Bereinigung der Zuständigkeiten und Interessenskollisionen kam man mit einer Anpassung der NÖ Tagesbetreuungsverordnung an das NÖ Kinderbetreuungsgesetz 1996 nach. Somit obliegt die Bewilligung und die Errichtung von Tagesbetreuungseinrichtungen auch der NÖ Landesregierung. Sehr geehrte Damen und Herren, sehr erfreulich ist auch, dass in allen 13 Betreuungseinrichtungen die vorgeschriebenen Brandschutz- und Räumungsübungen stattfanden. Zudem wurden sehr viele Verbesserungen bei Verwaltung und Fortbildung umgesetzt. Hier wurde vermehrt auf die Genauigkeit der Abrechnungen eingegangen und der verminderte wiederum den damit verbundenen Verwaltungsaufwand. Hinkünftig stellen auch die Kindergarteninspektorinnen den Leitungen der betrieblichen Kinderbetreuungseinrichtungen die Ergebnisprotokolle zur Verfügung, um bestmöglich die Umsetzung der organisatorischen, pädagogischen, aber auch didaktischen Veränderungsvorschläge durchführen zu können. „Danke“ allen Beteiligten für die rasche Umsetzung und hier sind auch die Bemühungen des Landes Vereinbarkeit von Familie und Beruf ganz klar zu erkennen. Sehr geehrte Damen und Herren, weiters möchte ich auf den nächsten Rechnungshofbericht eingehen, betreffend Integrationsangelegenheiten. Das Land NÖ stellte in dem Jahr von 2017 bis 2020 jährlich zwischen 1,3 und 1,5 Millionen für Integrationshilfen zur Verfügung. Ab dem Jahr 2019 und 2020 gingen die Ausgaben zurück, weil auch die Anzahl der Flüchtlinge und somit die Anzahl der Förderansuchen für Integrationsprojekte zurückgegangen sind. Weiters haben sich die Neuerungen im Integrationsrecht 2017 auf den Bund verlagert. Ziel der Integrationshilfen – wurden heute auch schon angesprochen – ist es, die Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen, aber auch am wirtschaftlichen Leben, aber auch den Dialog und das Zusammenleben aller Menschen in Niederösterreich zu fördern. Unterstützend wirkten hier die Koordinierungsstelle mit interkultureller Fachkompetenz, die auch die Überwachung der fristgerechten Einhaltung der Integrationspflichten über hatte. Die Koordinierungsstelle bildete somit einen zentralen Anlauf und Informationsstelle in Integrationsangelegenheiten und fördert die Zusammenarbeit. Abschließend möchte ich noch erwähnen, dass die aus Landesmitteln geförderten Projekte gut angenommen wurden und den bereits Asylberechtigten und subsidiär schutzbedürftigen Menschen mit Wohnsitz in Niederösterreich zugute gekommen sind. Herzlichen Dank auch dir, Frau Direktor Goldeband, und deinem Team für deine genaue Arbeit und deinen genauen Bericht und wir stimmen den Berichten sehr gerne zu. Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
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