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Redebeitrag von Mag. Kerstin Suchan-Mayr  Bericht des Landesrechnungshofes betreffend Integrationsangelegenheiten (Bericht 8/2021)

zur 47. Landtagssitzung

Zusammenfassung

Tagesordnungspunkt 14 der 47. Landtagssitzung der XIX. Gesetzgebungsperiode am 27.01.2022

Antrag des Rechnungshof-Ausschusses

Verhandlungsgegenstand

  1. VerhandlungsgegenstandLtg.-1794/B-1/42-2021 – Integrationsangelegenheiten (Bericht 8/2021)

Video-Übertragung der Sitzung

Auszug aus dem Sitzungsbericht

Abg. Mag. Suchan-Mayr (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hoher Landtag! So wie ich heute begonnen habe, darf ich nun meine letzte Rede am heutigen Tag auch zu dem wichtigen Thema, der „Kinderbetreuung“, halten. Hier geht es nun um den Bericht zur Nachkontrolle der betrieblichen Kinderbetreuungseinrichtungen des Landes NÖ. Im Bericht von 2011 waren zwölf Empfehlungen, von denen acht auch großteils oder ganz, vier teilweise umgesetzt wurden. Es wurde vom Land NÖ für den Betrieb der zwölf Kinderbetreuungseinrichtungen der NÖ Universitäts- und Landeskliniken sowie für den Landhauskindergarten auch mehr Geld ausgegeben, wobei hier auch der Neubau im Landesklinikum Mistelbach dabei war und aufgrund der höheren Anzahl der Kinder mehr Personal notwendig wurde und zusätzliche Personalkosten eben anfielen. Die Kinderbetreuung der unter 2 ½-Jährigen wurde im Kindergartenjahr 2019/20 ausgebaut und die Betreuungsquote der 0- bis 2-Jährigen um 3,3 %, auf 26,2 % erhöht. Diese Quote liegt zwar immer noch unter dem Österreichdurchschnitt und Niederösterreich ist hier ungefähr auf Rang 5 im Bundesländervergleich. Wesentlich ist aber auch, ob und in welchem Ausmaß hier die VIF-Kriterien, also diese Vereinbarkeitskriterien – wir haben ja schon darüber diskutiert – umgesetzt werden. Die Betreuungsquoten haben sich gegenüber dem Berichtsjahr 2016/17 verbessert und für uns wäre es interessant, auch bei einer zukünftigen Prüfung eine Auflistung der erfüllten VIF-Kriterien als Basis für eine qualitative Beurteilung … wenn die hier aufgenommen werden könnten. Der Rechnungshof regt eine Anpassung der Kostenbeiträge der Eltern an, wobei ich hier nochmals eindringlich darauf hinweisen möchte, dass der Kindergarten als elementare Bildungseinrichtung kostenfrei sein muss. Bildung als wesentliches Menschenrecht muss – und zwar schon ab dem ersten Lebensjahr – nicht nur leistbar, sondern „G“ wie „gratis“ sein. (Beifall bei der SPÖ.) Jedem Kind und jeder Familie muss ein Platz in der Elementarbildung frei zugänglich sein. Ich darf in diesem Zusammenhang auf die 2018 abgeschlossene 15a-Vereinbarung hinweisen, woraus auch hier im Bericht auf Seite 7 zitiert wird, dass die Vereinbarung über die Elementarpädagogik das Ziel verfolgt, den Kindern in elementaren Bildungseinrichtungen einen bestmöglichen Start ihrer Bildungslaufbahn sicherzustellen und ihre Bildungschancen zu verbessern. Der beitragsfreie Besuch einer elementaren Bildungseinrichtung sollte die Familien weiter entlasten. Wesentliche Forderungen und Argumente, die wir Sozialdemokraten und Sozialdemokratinnen immer wieder bringen, sind auch hier formuliert und das soll bei der neu auszuverhandelnden 15a-Vereinbarung auch eingebracht und noch verstärkt werden. Unser „KinderPROgramm“ wird dem gerecht und sollte nicht nur in den betrieblichen Kinderbetreuungseinrichtungen des Landes, wo zu einem Teil im Bereich der Öffnungszeiten, Kleinkinderbetreuung hier die Situation auch besser ist als in ganz Niederösterreich, auch endlich zur Umsetzung kommen. Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

Abweichungen zwischen Text und Video möglich.

Gesamtvideo der Landtagssitzung

Zur Person

Kontaktdaten

Wohnbezirk:
Amstetten
Klub/Fraktion:
Klub der Sozialdemokratischen Landtagsabgeordneten Niederösterreichs
Wahlpartei:
Sozialdemokratische Partei Österreichs

Detailseite von Mag. Kerstin Suchan-Mayr öffnen


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