Zusammenfassung
Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-1869/A-1/135-2021 – Gehaltsnovelle 2022 – NÖ Landes-Bedienstetengesetz (NÖ LBG), Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972 (DPL 1972), Landes-Vertragsbedienstetengesetz (LVBG), NÖ Landesverwaltungsgerichtsgesetz (NÖ LVGG), NÖ Spitalsärztegesetz 1992 (NÖ SÄG 1992), NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 1976 (GVBG) und NÖ Gemeindebeamtengehaltsordnung 1976 (GBGO) – Änderungen
Berichterstatter
Redner
- Helmut Hofer-Gruber (NEOS) Tagesordnungspunkt 21 Video und Sitzungsbericht
- Jürgen Handler (FPÖ) Tagesordnungspunkt 21 Video und Sitzungsbericht
- René Pfister (SPÖ) Tagesordnungspunkt 21 Video und Sitzungsbericht
- Martin Michalitsch (ÖVP) Tagesordnungspunkt 21 Video und Sitzungsbericht
Abstimmung
Antrag einstimmig angenommen
Video-Übertragung der Sitzung
Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Damit kommen wir zum Verhandlungsgegenstand Ltg.-1869, Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Schneeberger u.a. betreffend Landesgesetz, mit dem das NÖ Landes-Bedienstetengesetz, die Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972, das Landes-Vertragsbedienstetengesetz, das NÖ Landesverwaltungsgerichtsgesetz, das NÖ Spitalsärztegesetz 1992, das NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 1976 und die NÖ Gemeindebeamtengehaltsordnung 1976 geändert werden. Ich ersuche Herrn Abgeordneten Hauer die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatter Abg. Hauer(ÖVP): Herr Präsident! Hoher Landtag! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Danke für die Desinfektion des Rednerpultes. Ich berichte zur Ltg.-1869, Antrag der Abgeordneten Schneeberger, Michalitsch, Edlinger, Hauer, Kaufmann und Ing. Schulz betreffend Landesgesetz, mit dem das NÖ Landes-Bedienstetengesetz, die Dienstpragmatik der Landesbeamten, das Landes-Vertragsbedienstetengesetz, das NÖ Landesverwaltungsgerichtsgesetz, das NÖ Spitalsärztegesetz, das NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz und die NÖ Gemeindebeamtengehaltsordnung 1976 geändert werden. Zwischen Bund und der Gewerkschaft des öffentlichen Dienstes wurde eine Anhebung der Gehälter der öffentlichen Bediensteten des Bundes in der Weise vereinbart, dass alle Gehalts- und Entgeltansätze ab 1. Jänner 2022 um 2,85 % und danach um 6,40 Euro gestaffelt erhöht werden. Die Zulagen und die Vergütungen, die im Gesetz in Eurobeträgen ausgedrückt sind – mit Ausnahme des Kinderzuschusses – werden ab 1. Jänner 2022 um 3 % erhöht. Zum NÖ Spitalsärztegesetz 1992 wird ergänzend ausgeführt, dass der Umstellungszuschlag auch für die Kalenderjahre 2022 und 2023 ausbezahlt wird. Das Geschäftsstück liegt in den Händen der Abgeordneten und ich darf daher zum Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses kommen über den Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Schneeberger, Michalitsch, Edlinger, Hauer, Kaufmann und Ing. Schulz betreffend Landesgesetz, mit dem das NÖ Landes-Bedienstetengesetz, die Dienstpragmatik der Landesbeamten, das Landes-Vertragsbedienstetengesetz, das NÖ Landesverwaltungsgerichtsgesetz, das NÖ Spitalsärztegesetz, das NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz und die NÖ Gemeindebeamtengehaltsordnung geändert werden (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle unter Abgehen von der 24-Stunden-Frist zur Verteilung der Verhandlungsunterlagen vor der Verhandlung im Landtag gemäß § 42 Abs. 1 LGO 2001 beschließen:
1. Der beiliegende Gesetzesentwurf betreffend die Änderung des NÖ Landes-Bedienstetengesetzes, der Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972, des Landes-Vertragsbedienstetengesetzes, des NÖ Landesverwaltungsgerichtsgesetzes, des NÖ Spitalsärztegesetzes 1992, des NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes 1976 und der NÖ Gemeindebeamtengehaltsordnung 1976 wird genehmigt.
2. Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“
Herr Präsident, ich ersuche um Einleitung der Debatte und darauffolgende Abstimmung.
Präsident Mag. Wilfing: Damit eröffne ich diese Debatte und als Erster zu Wort gelangt der Abgeordnete Helmut Hofer-Gruber von den NEOS.
Abg. Mag. Hofer-Gruber (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Beim vorliegenden Antrag geht es um die jährliche Erhöhung der Gehälter der Landesbediensteten. Hinter der im Antrag genannten Erhöhung von 2,85 % plus 6,40 Euro verbirgt sich eine Art soziale Staffelung, die bedeutet, dass z. B. ein Bruttogehalt von 2.000 Euro tatsächlich um 3,17 % erhöht wird. Bei einem Gehalt von 4.000 Euro sind es noch immer knapp über 3 %. Soziale Staffelungen sind grundsätzlich ok. Ich sage immer, von Prozenten kann ich mir nichts kaufen und ein Prozentsatz auf ein niedriges Einkommen ist natürlich etwas anderes als derselbe Prozentsatz auf ein hohes Einkommen. Was wir weniger fair finden ist, dass regelmäßig eine große Berufsgruppe – nämlich der öffentliche Dienst und der geschützte Sektor im Allgemeinen, die viele Risiken des Berufslebens z. B. Kurzarbeit, Lohneinbußen, unbezahlte Überstunden, Arbeitslosigkeit nur vom Hörensagen kennen – regelmäßig am oberen Ende der Skala bedient werden. Zufällig habe ich heute am Weg zur Sitzung im Zug – ich komme nämlich mit dem Zug zur Sitzung – in der Zeitung einen Bericht über die tatsächliche Einkommensentwicklung 2020 gelesen und gleich in der Überschrift steht (liest:)„Einbußen für Beschäftigte in Gastronomie, Tourismus und Kultur.“ Einbußen, meine Damen und Herren, nicht 2, 3 % mehr, sondern weniger. Und weiter (liest:)„Wer sein Einkommen 2020 von der öffentlichen Hand überwiesen bekam, konnte eher mit einem kräftigen Plus rechnen als Menschen, die in der Privatwirtschaft ihr Geld verdienten.“ Das sind die Fakten, meine Damen und Herren, und ich weiß, Sie werden jetzt wieder „Beamtenbashing!“ schreien und wie toll im öffentlichen Dienst nicht gearbeitet wird, wie wenn im Handel, im Gewerbe, in der Dienstleistung und in der Industrie die „Owezahrer“ den Ton angeben würden. Machen Sie es nur. Es ändert nichts an den Fakten und glauben Sie mir: Es sind Fakten, die die Wähler im ungeschützten Sektor auch kennen und sie werden bei den nächsten Wahlen entsprechend handeln. Wir werden heute auch handeln und werden dem Antrag trotz meiner allgemeinen Kritik zustimmen und ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Heiterkeit bei Abg. Mag. Schneeberger, Abg. Weninger, Abg. Rosenmaier.)
Präsident Mag. Wilfing: Als Nächster zu Wort kommt der Abgeordnete Jürgen Handler, FPÖ.
Abg. Handler (FPÖ): Sehr geschätzter Herr Präsident! Hoher Landtag! Zum Antrag 1869 betreffend Gehaltsnovelle 2022, NÖ Landesbedienstetengesetz usw. Vor einem Jahr, sprich für das Jahr 2021, hat es aufgrund der Corona-Pandemie bereits in der ersten Verhandlungsrunde einen Abschluss zwischen Bund und Gewerkschaft mit dem der Gehaltsabschluss mit 1,45 % abgegolten wurde. Für das Jahr 2022 wurde zwischen Bund und Gewerkschaft vereinbart, dass eine Anhebung ab 1. Jänner 2022 für die Gehalts- und Entgeltansätze um 2,85 % und danach gestaffelt um 6,40 Euro erhöht werden. Im Schnitt liegen die Gehaltsabschlüsse für den öffentlichen Dienst, welche auch in Niederösterreich ab dem 1. Jänner 2022 übernommen werden sollen, somit bei rund 3 %. Es gilt „Danke“ zu sagen an alle öffentlichen Bediensteten in Niederösterreich, die täglich ihr Bestes geben und professionelle Arbeit leisten, damit ein funktionierendes Gemeinwesen in Niederösterreich garantiert bleibt. Ich kann es mir nicht verkneifen, aber ich muss Richtung Abgeordneten Hofer-Gruber doch etwas sagen. Im Bereich der Wirtschaft, des freien Arbeitsmarktes und auch des öffentlichen Dienstes gibt es kein Konkurrenzdenken, sondern es funktioniert nur durch gegenseitige Unterstützung und Wertschätzung – sei es im öffentlichen Dienst, im Bereich der Verwaltung, im Gesundheitswesen, in der Bildung, im Sicherheitsbereich und vieles mehr. Genauso wie die Wirtschaftstreibenden Arbeitsplätze schaffen und Arbeitnehmer am freien Arbeitsmarkt unser System am Leben halten. Damit will ich Ihnen nur sagen: Hören Sie endlich auf, den öffentlichen Bereich und den freien Arbeitsmarkt gegenseitig auszuspielen. Wir werden diesem Antrag unsere Zustimmung geben, weil es eine deutliche Steigerung gegenüber der letzten Jahre bei den Gehaltsabschlüssen bedeutet. (Beifall bei der FPÖ, SPÖ und ÖVP.)
Präsident Mag. Wilfing: Als Nächstem erteile ich dem Abgeordneten René Pfister das Wort.
Abg. Pfister (SPÖ): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Selbstverständlich heißt es auch für die Sozialdemokratie und auch für mich hier, dass ich da das Wort ergreife. Ich möchte nur eine Bemerkung an den Kollegen Hofer-Gruber bringen: Wenn die Kolleginnen und Kollegen in den Bezirksverwaltungsbehörden seit Beginn der Corona-Pandemie mit „Contact Tracing“, Datenerfassung, diversen Arbeiten wirklich rund um die Uhr beschäftigt sind, dann können wir das mehr als vertreten und das ist auch gut so, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPÖ und Abg. Mag. Schneeberger.) Viele von euch sind heute in der Früh zur Landtagssitzung gefahren. Ich hatte das Glück von Schwechat über die A21 und dann über die A1 zu fahren. Kein Mensch fragt die Kolleginnen und Kollegen, wenn sie seit zwei Uhr in der Früh unterwegs sind und dort für die sicheren Straßenverhältnisse sorgen. (Abg. Präs. Mag. Renner: Genau.) Liebe Kolleginnen und Kollegen, das freut uns hier, dass wir das auch heute in doch so einstimmiger Manier – und auch der Herr Hofer-Gruber ist da anscheinend doch in der vorweihnachtlichen Zeit etwas besser gestimmt worden. Für uns bedeutet das Infrastruktur. Für uns bedeutet das Sicherheit. Für uns bedeutet das in den Gemeinden funktionierende Strukturen. Daher freut es uns hier auch diesen Antrag heute gemeinsam umzusetzen. (Beifall bei der SPÖ und Abg. Mag. Schneeberger.) Alles Gute, schöne Feiertage und ein gesundes 2022. (Beifall bei der SPÖ und ÖVP.)
Präsident Mag. Wilfing: Als Nächstem erteile ich dem Abgeordneten Martin Michalitsch, ÖVP, das Wort.
Abg. Dr. Michalitsch(ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Auch ich gehe mit einem guten Gefühl hier heraus, weil dieses Gehaltsabkommen, das wir heute umsetzen ein gutes ist. In Zeiten der Pandemie – das hat der Kollege Pfister richtig gesagt – hat der öffentliche Dienst Großartiges geleistet. Kollege Hofer-Gruber, ich kann das nicht verstehen, dass man hier rausgeht, in einer Zeitung etwas von Einbußen liest und den Eindruck erweckt, als täte man am liebsten Einbußen auch für die Kolleginnen und Kollegen im öffentlichen Dienst haben. Dann wäre es richtig, wenn man Ihnen zuhört. Das ist etwas, dem ich gar nicht folgen kann. In der Gesundheit, in der Pflege, überall sind die Kollegen tätig im öffentlichen Dienst, leisten Großartiges. Wir sollten heute „Danke“ sagen, statt solche Reden zu schwingen. (Beifall bei der ÖVP, Abg. Pfister und Abg. Präs. Mag. Renner.) Und das will ich auch tun. Das ist ein Akt der Wertschätzung, der Hochachtung, dass unsere Landeshauptfrau das auch übernommen hat in guter sozialpartnerschaftlicher Weise, auch mit dem Hans Zöhling und unserem Betriebsrat. Und in diesem Sinne: „Danke“ allen öffentlichen Bediensteten. Alles Gute! Möge die Arbeit gut von der Hand gehen und in Zukunft auch vielleicht leichter werden, wenn wir die Pandemie überwunden haben. Danke und alles Gute! (Beifall bei der ÖVP, Abg. Pfister und Abg. Präs. Mag. Renner.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.