Zusammenfassung
Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-1869/A-1/135-2021 – Gehaltsnovelle 2022 – NÖ Landes-Bedienstetengesetz (NÖ LBG), Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972 (DPL 1972), Landes-Vertragsbedienstetengesetz (LVBG), NÖ Landesverwaltungsgerichtsgesetz (NÖ LVGG), NÖ Spitalsärztegesetz 1992 (NÖ SÄG 1992), NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 1976 (GVBG) und NÖ Gemeindebeamtengehaltsordnung 1976 (GBGO) – Änderungen
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Berichterstatter Abg. Hauer(ÖVP): Herr Präsident! Hoher Landtag! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Danke für die Desinfektion des Rednerpultes. Ich berichte zur Ltg.-1869, Antrag der Abgeordneten Schneeberger, Michalitsch, Edlinger, Hauer, Kaufmann und Ing. Schulz betreffend Landesgesetz, mit dem das NÖ Landes-Bedienstetengesetz, die Dienstpragmatik der Landesbeamten, das Landes-Vertragsbedienstetengesetz, das NÖ Landesverwaltungsgerichtsgesetz, das NÖ Spitalsärztegesetz, das NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz und die NÖ Gemeindebeamtengehaltsordnung 1976 geändert werden. Zwischen Bund und der Gewerkschaft des öffentlichen Dienstes wurde eine Anhebung der Gehälter der öffentlichen Bediensteten des Bundes in der Weise vereinbart, dass alle Gehalts- und Entgeltansätze ab 1. Jänner 2022 um 2,85 % und danach um 6,40 Euro gestaffelt erhöht werden. Die Zulagen und die Vergütungen, die im Gesetz in Eurobeträgen ausgedrückt sind – mit Ausnahme des Kinderzuschusses – werden ab 1. Jänner 2022 um 3 % erhöht. Zum NÖ Spitalsärztegesetz 1992 wird ergänzend ausgeführt, dass der Umstellungszuschlag auch für die Kalenderjahre 2022 und 2023 ausbezahlt wird. Das Geschäftsstück liegt in den Händen der Abgeordneten und ich darf daher zum Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses kommen über den Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Schneeberger, Michalitsch, Edlinger, Hauer, Kaufmann und Ing. Schulz betreffend Landesgesetz, mit dem das NÖ Landes-Bedienstetengesetz, die Dienstpragmatik der Landesbeamten, das Landes-Vertragsbedienstetengesetz, das NÖ Landesverwaltungsgerichtsgesetz, das NÖ Spitalsärztegesetz, das NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz und die NÖ Gemeindebeamtengehaltsordnung geändert werden (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle unter Abgehen von der 24-Stunden-Frist zur Verteilung der Verhandlungsunterlagen vor der Verhandlung im Landtag gemäß § 42 Abs. 1 LGO 2001 beschließen:
1. Der beiliegende Gesetzesentwurf betreffend die Änderung des NÖ Landes-Bedienstetengesetzes, der Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972, des Landes-Vertragsbedienstetengesetzes, des NÖ Landesverwaltungsgerichtsgesetzes, des NÖ Spitalsärztegesetzes 1992, des NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes 1976 und der NÖ Gemeindebeamtengehaltsordnung 1976 wird genehmigt.
2. Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“
Herr Präsident, ich ersuche um Einleitung der Debatte und darauffolgende Abstimmung.
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
Zur Person
Kontaktdaten
- Wohnbezirk:
- Neunkirchen
- Klub/Fraktion:
- Landtagsklub der Volkspartei Niederösterreich
- Wahlpartei:
- LH Johanna Mikl-Leitner VP Niederösterreich