Zusammenfassung
Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-1740/A-1/125-2021 – NÖ Auskunftsgesetz, Änderung
Berichterstatter
Redner
- Indra Collini (NEOS) Tagesordnungspunkt 9 Video und Sitzungsbericht – mit Resolutionsantrag
- Dieter Dorner (FPÖ) Tagesordnungspunkt 9 Video und Sitzungsbericht
- Hannes Weninger (SPÖ) Tagesordnungspunkt 9 Video und Sitzungsbericht
- Bernhard Heinreichsberger (ÖVP) Tagesordnungspunkt 9 Video und Sitzungsbericht
Abstimmung
Antrag einstimmig angenommen
Resolutionsantrag Abg. Mag. Collini betreffend Veröffentlichung der Studien des Landes Niederösterreich abgelehnt: Zustimmung SPÖ, GRÜNE, NEOS, Ablehnung ÖVP, FPÖ, Abg. Ing. Huber
Video-Übertragung der Sitzung
Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Wir kommen zum nächsten Tagesordnungspunkt. Ich beabsichtige folgende Verhandlungsgegenstände wegen des sachlichen Zusammenhanges gemeinsam zu verhandeln. Ltg.-1740, Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Dr. Michalitsch, Weninger u.a. betreffend Änderung des NÖ Auskunftsgesetzes. Ltg.-1741, Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Dr. Michalitsch, Weninger u.a. betreffend Änderung des NÖ Verlautbarungsgesetzes 2015. Berichterstattung und Abstimmung werden jedoch getrennt erfolgen. Wird gegen diese Vorgangsweise ein Einwand erhoben? Ich sehe, das ist nicht der Fall und darf daher den Herrn Abgeordneten Schuster ersuchen die Verhandlungen zu den genannten Verhandlungsgegenständen einzuleiten.
Berichterstatter Abg. Martin Schuster (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hoher Landtag! Geschätze Kolleginnen und Kollegen! Ich berichte zum Geschäftsstück mit der Zahl 1740, Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses über den Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Dr. Michalitsch, Weninger, Kaufmann, Edlinger, Hauer, Ing. Schulz und Hinterholzer betreffend Änderung des NÖ Auskunftsgesetzes. Inhaltlich erfolgt eine Umsetzung einer EU-Richtlinie über offene Daten und die Weiterverwendung von Information des öffentlichen Sektors. Im Vergleich zu der bisherigen Regelung im NÖ Auskunftsgesetz ergeben sich folgende Änderungen im Bereich der Weiterverwendung von Dokumenten: Die Ausdehnung des Anwendungsbereichs auf öffentlich finanzierte Forschungsdaten in digitaler Form. Allgemeiner Grundsatz ist, dass die öffentlichen Stellen sowie nunmehr auch postsekundäre Bildungseinrichtungen Dokumente in ihrem Besitz für kommerzielle und nicht kommerzielle Zwecke zur Weiterverwendung bereitzustellen haben. Dynamische Daten, die häufig aktualisiert werden, sind mittels geeigneter Anwendungsprogrammierschnittstellen bzw. als Massendownload zur Weiterverwendung zugängig zu machen. Die Regelungen betreffend Entgelte für die Weiterverwendung werden geändert und hochwertige Datensätze, deren Weiterverwendung mit wichtigen Vorteilen für die Gesellschaft, die Umwelt und in die Wissenschaft verbunden sind, sind von der Landesregierung durch Verordnung auf Grundlage der von der Europäischen Kommission noch zu erlassenden Durchführungsrechtsakte zu regeln. Der Antrag lautet (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der beiliegende Gesetzesentwurf betreffend Änderung des NÖ Auskunfts-gesetzes wird genehmigt.
2. Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“
Weiters berichte ich zum schon erwähnten und von der Frau Präsidentin aufgetragenen Geschäftsstück mit der Nummer 1741, Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses über den Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Dr. Michalitsch, Weninger, Kaufmann, Edlinger, Hauer, Schulz und Hinterholzer betreffend Änderung des NÖ Verlautbarungsgesetzes 2015. Inhaltlich erfolgt eine redaktionelle Anpassung an das Bundesgesetzblattgesetz. Bislang waren die kundgemachten Rechtsvorschriften vom Bundeskanzler auf Dauer von der in § 4 Abs. 2 genannten Internetadresse www.ris.gv.at zur Abfrage bereitzuhalten. Nunmehr erfolgt dies technisch im Wege einer vom Bundesminister für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort bereitgestellten elektronischen Datenbank, wird aber weiterhin unter der davor genannten Adresse bereitgehalten. Der Antrag lautet (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der beiliegende Gesetzesentwurf betreffend Änderung des NÖ Verlaut-barungsgesetzes 2015 wird genehmigt.
2. Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“
Sehr geehrte Frau Präsidentin, ich bitte die Debatte einzuleiten und Abstimmung durchführen zu lassen.
Dritte Präsidentin Mag. Renner: Ich bedanke mich für die ausführliche Berichterstattung und eröffne die Debatte. Zum Wort gelangt die Frau Abgeordnete Indra Collini von den NEOS.
Abg. Mag. Collini(NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Was wird neu im Auskunftsgesetz? Was kommt mit der Umsetzung der EU-Richtlinie? Künftig sollen öffentlich finanzierte Forschungsdaten von öffentlichen Forschungseinrichtungen für alle zugänglich sein. Das begrüßen wir NEOS natürlich sehr. Was kommt jedoch nicht? Echte Informationsfreiheit. Zugang für Bürgerinnen zu mehr Informationen des öffentlichen Sektors. In Niederösterreich ist das Gegenteil der Fall. Das meiste bleibt nach wie vor im Dunkeln. Wir NEOS sind daher auch wirklich sehr enttäuscht, dass die Landesregierung nicht gleich erst die Chance genutzt hat beim Thema „mehr Information“ für unsere Bürgerinnen mutig voranzugehen. Weiterhin bleiben in Niederösterreich Amtsgeheimnis und die Datenschutzausreden die Regel. Dabei sollte Information die Regel sein und Geheimhaltung die Ausnahme. Österreich ist Schlusslicht in Europa, wenn es darum geht, dass Bürgerinnen Zugang zu öffentlichen Informationen haben. Und Niederösterreich ist wirklich ein Negativbeispiel. Tarnen und Verschleiern ist usus in diesem Bundesland. Transparenz in vielen Bereichen ein Fremdwort. Was wir wollen, das ist echte Informationsfreiheit – weg mit dem Amtsgeheimnis. Wir wollen, dass Bürgerinnen Zugang zu Informationen haben und im konkreten Fall hätte man z. B. auch die Studien des Landes, die Studien, die das Land in Auftrag gibt, hier miteinschließen können. Das hätte man gleich miterledigen können. Das hat man leider nicht getan. Wir haben daher auch einen Resolutionsantrag mitgebracht und ich freue mich im Namen der Bürgerinnen, wenn der breite Zustimmung findet. Wir NEOS wollen Informationsfreiheit, die den Namen auch verdient. Und wir wollen Transparenz bei den Protokollen der Landesregierung. Was wird denn da entschieden? Wer bekommt wie viel, wofür und warum? Wir wollen Transparenz bei den Parteifinanzen, bei den Förderungen in der öffentlichen Beschaffung und wir wollen vernünftige Antworten auf unsere Anfragen, wenn wir Anfragen an Niederösterreichs Regierungsmitglieder stellen. Es muss endlich Schluss sein mit diesen Ausreden … Datenschutz und Geschäftsinteressen und was da immer alles daherkommt, dass man keine ordentliche Antwort geben muss. Abschließend habe ich noch ein kleines „Bonmot“ : Das Wort Auskunftsgesetz sagt eigentlich schon viel darüber aus über das Verständnis der NÖ Volkspartei, wenn es um Informationen für Bürgerinnen geht. In Wien, in Oberösterreich heißt es „Auskunftspflichtgesetz“. Da hat man da offensichtlich bereits zumindest wenigstens dem Namen nach verstanden, dass man den Bürgerinnen und Bürgern Rechenschaft abzulegen hat, anstatt die eigenen Freundeskreise zu schützen. Transparenz ist das beste Mittel für saubere Politik. Transparenz ist das beste Mittel gegen Steuergeldverschwendung. Transparenz ist der Königsweg, damit die Menschen endlich wieder Vertrauen in die Politik fassen können. Ich freue mich daher im Sinne der Bürgerinnen für eine breite Zustimmung für folgenden Resolutionsantrag (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert umgehend alle Studien, die das Land in Auftrag gibt, auf der Homepage des Landes zu veröffentlichen."
Die Bürgerinnen dankens. (Beifall bei den NEOS.)
Dritte Präsidentin Mag. Renner: Als nächstem Redner erteile ich dem Herrn Abgeordneten Dieter Dorner von der FPÖ das Wort.
Abg. Dorner (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Hohes Haus! Auch ich darf mich zu der Ltg.-1740 und 1741 äußern. Ich schicke voraus: Wir werden beiden Änderungen, sowohl des Auskunftsgesetzes als auch des Verlautbarungsgesetzes, zustimmen. Die Änderung des Auskunftsgesetzes beruht auf einer geänderten EU-Richtlinie. Die Änderung des Verlautbarungsgesetzes ist eine Anpassung an die geänderte Bundesgesetzgebung. Der Frau Kollegin Collini möchte ich nur kurz mitteilen: Also das Anfragerecht von uns Landtagsabgeordneten ist nicht im NÖ Auskunftsgesetz verankert, sondern ganz woanders. Wenn Sie das jetzige NÖ Auskunftsgesetz jemals benutzt hätten, dann wüssten Sie, dass das doch einiges kann und auch die auskunftgebenden Stellen oft zu Schweiß und Not treibt. Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
Dritte Präsidentin Mag. Renner: Als nächstem Redner erteile ich dem Herrn Abgeordneten Hannes Weninger von der SPÖ das Wort.
Abg. Weninger(SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Die Umsetzung dieser EU-Richtlinie, Daten und Informationen des öffentlichen Sektors, ist ein kleiner Schritt in Richtung mehr Transparenz und Information. Deshalb tragen wir als Sozialdemokratie diese beiden Anträge natürlich auch gerne mit. Ich bin aber ganz bei der Kollegin Collini, wenn es darum geht, dass auf Bundesebene ein eigentlich mit der ÖVP seit Jahren akkordierter Vorschlag für ein Informationsfreiheitsgesetz aus der Ära Kern – Mitterlehner fertig am Tisch liegt. Ich weiß nicht, woran das scheitert. Wahrscheinlich in der schwarz-blauen Koalition kann ich es mir vorstellen, warum in der schwarz-grünen Koalition in dem Bereich nichts weitergeht, entzieht sich meiner Kenntnis. Es war dieser kleine Schritt auf jeden Fall notwendig, um vor allem im Bereich der wissenschaftlichen Daten den Informationszugang sicherzustellen. Ich bin auch ganz dafür, dass natürlich alle Studien, die mit öffentlichen Mitteln finanziert werden, auch der Allgemeinheit kostenlos und umfassend zur Verfügung gestellt werden. Ich möchte noch einen Punkt miterwähnen als Gemeinderat: Wir wissen, dass es viele Bürgerinnen und Bürger, aber auch Gemeinderätinnen und Gemeinderäte oft nicht sehr leicht haben an die notwendigen Informationen zu kommen. Wenn ich mit dem Christian Samwald aus Ternitz rede oder mit der Kerstin Suchan-Mayr aus St. Valentin, dann ist es selbstverständlich, dass alle Gemeinderätinnen, Gemeinderäte alle Informationen bekommen, die sie wollen. Ich erlebe das leider in der Praxis anders und habe auch permanent Beschwerden von Gemeinderätinnen und Gemeinderäten, die es sehr schwierig haben, um an Informationen heranzukommen. Ich sage, das hat sich irgendwie eingebürgert – ich denke da nur an den Prüfungsausschuss, der nur während der Sitzung die Unterlagen anschauen kann. Nicht einmal die Möglichkeit mich vorab einzuarbeiten oder während der Sitzung des Prüfungsausschusses – Kollege Michalitsch schüttelt den Kopf: Ist es bei dir auch anders? Dann gehst du über die Gemeindeordnung drüber. Gratuliere! Aber grundsätzlich ist den Mitgliedern des Prüfungsausschusses die Prüfung der Belege der Unterlagen nur während der Sitzung möglich, ohne einer Möglichkeit der Vorbereitung oder auch der Nachbereitung, weil ich die Dokumente wieder hergeben kann. Das gleiche ist mit den Unterlagen zur Vorbereitung von Gemeindevorstands- und Gemeinderatssitzungen, wo du zwar in die Unterlagenmappe hineinschauen kannst, aber nicht die Möglichkeit hast, da wirklich auch diese Informationen zu bekommen. (Unruhe bei Abg. Dr. Michalitsch.) Das sind auch Dinge, die in Richtung Transparenz, Information und Offenheit versus Amtsgeheimnis gehen. Deshalb glaube ich, dass wir mit dem heutigen kleinen Schritt einen großen Schritt vor uns haben. Ich gehe davon aus, dass der von der Entscheidung der Bundesregierung und der notwendigen Zweidrittelmehrheit im österreichischen Nationalrat abhängig ist und dass wir nach diesem hoffentlich heuer noch stattfindenden Beschluss des Informationsfreiheitsgesetzes auf Bundesebene in Niederösterreich möglichst rasch nachziehen. (Beifall bei der SPÖ.)
Dritte Präsidentin Mag. Renner: Als nächstem Redner erteile ich dem Herrn Abgeordneten Bernhard Heinreichsberger von der ÖVP das Wort.
Abg. Heinreichsberger, MA (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen des NÖ Landtages! Wie meine Vorredner und Vorrednerin schon erwähnt haben – NÖ Auskunftsgesetz und das Verlautbarungsgesetz. Wir sind am richtigen Weg. Das Ergebnis ist zufriedenstellend. Ein hohes Maß an Transparenz aber auch an Agilität – und ich glaube, das ist der wichtigste Punkt in der heutigen Zeit: das vernetzte Denken, das zur Verfügung stellen von Daten. Aber auch das Rechtsinformationssystem – auch da gibt es Änderungen in der Zuständigkeit. All das trägt dazu bei, dass man in einer digitalen Welt, die ja immer schnelllebiger wird, auch schneller und vernetzter denken und agiler handeln kann. Die Forschungsdaten von öffentlichen Institutionen sind zugänglich für jeden und jede. Ich glaube, das ist auch eine Pflicht von uns, auch das zu tun, denn das ist Geld der Bürgerinnen und Bürger, die auch dann wieder zur Verfügung gestellt wird. Ja, es passiert mit den verschiedensten Feldern, dass gemeinsam Wissen geteilt wird, auf „SharePoints“. Es gibt das „Intellectual Capital Management“, da wird „Know-how“ ausgetauscht. Man muss nicht alles doppelt und neu erfinden. Man kann das, was man gemeinsam erarbeitet und entdeckt, aber auch Erfahrungen sammelt, auch teilen. Ich glaube, im Sinne des Miteinanders ist genau dieses Gesetz, diese Änderung, besser als nur gut. Dynamische Daten werden zur Verfügung gestellt. Betroffene Entgelte werden noch nicht eingehoben für gewisse Daten. Auch die Aufbereitung für Daten, die man dann auch verwenden kann. Praktikablerer Umgang ist auch ein wesentlicher Punkt. Ich glaube, das trifft jeden. Egal ob in der politischen Arbeit, auch in der Privatwirtschaft. Das Aufbereiten der Daten, aber auch die Handhabung und das Arbeiten damit stehen auch im Fokus. Der zweite Teil beschäftigt sich natürlich mit dem Übergang der Zuständigkeit des Rechtsinformationssystems. Ich habe mich auch ein bisschen damit befasst, von wo eigentlich unser Rechtsinformationssystem herkommt oder wann das gegründet worden ist? Da waren wir in Österreich schon Pioniere. 1997 wurde dieses System implementiert, sprich es wurde die komplette Datenbank, die komplette Rechtslage, Gesetze, alle Gesetze veröffentlicht, vereinfacht abrufbar gemacht und somit auch transparenter gemacht. Eigentlich eine Pflicht, dass man den Bürgerinnen und Bürgern zeigt, welche Rechte, aber auch Pflichten hier in dieser Republik herrschen, man täglich beschließt und umsetzt in den diversen politischen Gremien. Da waren wir 1997 schon federführend. Zuerst damals noch intern von den Ämtern und den Ministerien genutzt, aber dann auch schnell für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Wenn diese Daten stimmen und ich hoffe, ich habe richtig recherchiert, gibt es so Rechts- und Informationssysteme genau 16 Mal auf dieser Welt plus ein Rechtssystem der Vereinten Nationen, aber auch der Europäischen Union. Man sieht auch, dass das Transparenzmachen von Rechten, aber auch Pflichten, lässt weltweit zu wünschen übrig. Sind wir froh, dass wir in Österreich sind und auch in der Europäischen Union, wo man leicht zu Informationen kommt. Wie ich schon erwähnt habe: Digitalisierung ist das A und O. Heute, morgen und übermorgen werden wir wahrscheinlich anders reagieren und agieren. Vielleicht gibt es eine künstliche Intelligenz. Gesetze werden anders und neu interpretiert, vielleicht auch andere Rechtsträger usw. verdigitalisiert. Was aber immer gilt – und das sage ich jetzt als Zivilschützer: Bitte auch immer die Offline-Komponente mitdenken, (Heiterkeit bei Abg. Dr. Krismer-Huber.) weil wenn es einmal ein Blackout gibt: Ohne Strom, gibt es kein RIS, aber die Politik und die Menschen gibt es weiterhin und ein Staat sollte immer funktionieren. (Beifall bei der ÖVP.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.