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Redebeitrag von Bernhard Heinreichsberger, MA  Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Dr. Michalitsch, Weninger u.a. betreffend Änderung des NÖ Auskunftsgesetzes

zur 42. Landtagssitzung

Zusammenfassung

Tagesordnungspunkt 9 der 42. Landtagssitzung der XIX. Gesetzgebungsperiode am 23.09.2021

Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses

Verhandlungsgegenstand

  1. VerhandlungsgegenstandLtg.-1740/A-1/125-2021 – NÖ Auskunftsgesetz, Änderung

Video-Übertragung der Sitzung

Auszug aus dem Sitzungsbericht

Abg. Heinreichsberger, MA (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen des NÖ Landtages! Wie meine Vorredner und Vorrednerin schon erwähnt haben – NÖ Auskunftsgesetz und das Verlautbarungsgesetz. Wir sind am richtigen Weg. Das Ergebnis ist zufriedenstellend. Ein hohes Maß an Transparenz aber auch an Agilität – und ich glaube, das ist der wichtigste Punkt in der heutigen Zeit: das vernetzte Denken, das zur Verfügung stellen von Daten. Aber auch das Rechtsinformationssystem – auch da gibt es Änderungen in der Zuständigkeit. All das trägt dazu bei, dass man in einer digitalen Welt, die ja immer schnelllebiger wird, auch schneller und vernetzter denken und agiler handeln kann. Die Forschungsdaten von öffentlichen Institutionen sind zugänglich für jeden und jede. Ich glaube, das ist auch eine Pflicht von uns, auch das zu tun, denn das ist Geld der Bürgerinnen und Bürger, die auch dann wieder zur Verfügung gestellt wird. Ja, es passiert mit den verschiedensten Feldern, dass gemeinsam Wissen geteilt wird, auf „SharePoints“. Es gibt das „Intellectual Capital Management“, da wird „Know-how“ ausgetauscht. Man muss nicht alles doppelt und neu erfinden. Man kann das, was man gemeinsam erarbeitet und entdeckt, aber auch Erfahrungen sammelt, auch teilen. Ich glaube, im Sinne des Miteinanders ist genau dieses Gesetz, diese Änderung, besser als nur gut. Dynamische Daten werden zur Verfügung gestellt. Betroffene Entgelte werden noch nicht eingehoben für gewisse Daten. Auch die Aufbereitung für Daten, die man dann auch verwenden kann. Praktikablerer Umgang ist auch ein wesentlicher Punkt. Ich glaube, das trifft jeden. Egal ob in der politischen Arbeit, auch in der Privatwirtschaft. Das Aufbereiten der Daten, aber auch die Handhabung und das Arbeiten damit stehen auch im Fokus. Der zweite Teil beschäftigt sich natürlich mit dem Übergang der Zuständigkeit des Rechtsinformationssystems. Ich habe mich auch ein bisschen damit befasst, von wo eigentlich unser Rechtsinformationssystem herkommt oder wann das gegründet worden ist? Da waren wir in Österreich schon Pioniere. 1997 wurde dieses System implementiert, sprich es wurde die komplette Datenbank, die komplette Rechtslage, Gesetze, alle Gesetze veröffentlicht, vereinfacht abrufbar gemacht und somit auch transparenter gemacht. Eigentlich eine Pflicht, dass man den Bürgerinnen und Bürgern zeigt, welche Rechte, aber auch Pflichten hier in dieser Republik herrschen, man täglich beschließt und umsetzt in den diversen politischen Gremien. Da waren wir 1997 schon federführend. Zuerst damals noch intern von den Ämtern und den Ministerien genutzt, aber dann auch schnell für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Wenn diese Daten stimmen und ich hoffe, ich habe richtig recherchiert, gibt es so Rechts- und Informationssysteme genau 16 Mal auf dieser Welt plus ein Rechtssystem der Vereinten Nationen, aber auch der Europäischen Union. Man sieht auch, dass das Transparenzmachen von Rechten, aber auch Pflichten, lässt weltweit zu wünschen übrig. Sind wir froh, dass wir in Österreich sind und auch in der Europäischen Union, wo man leicht zu Informationen kommt. Wie ich schon erwähnt habe: Digitalisierung ist das A und O. Heute, morgen und übermorgen werden wir wahrscheinlich anders reagieren und agieren. Vielleicht gibt es eine künstliche Intelligenz. Gesetze werden anders und neu interpretiert, vielleicht auch andere Rechtsträger usw. verdigitalisiert. Was aber immer gilt – und das sage ich jetzt als Zivilschützer: Bitte auch immer die Offline-Komponente mitdenken, (Heiterkeit bei Abg. Dr. Krismer-Huber.) weil wenn es einmal ein Blackout gibt: Ohne Strom, gibt es kein RIS, aber die Politik und die Menschen gibt es weiterhin und ein Staat sollte immer funktionieren. (Beifall bei der ÖVP.)

Abweichungen zwischen Text und Video möglich.

Gesamtvideo der LandtagssitzungGesamter Sitzungsbericht als PDF (896 KB)

Zur Person

Kontaktdaten

Wohnbezirk:
Tulln
Klub/Fraktion:
Landtagsklub der Volkspartei Niederösterreich
Wahlpartei:
LH Johanna Mikl-Leitner VP Niederösterreich

Detailseite von Bernhard Heinreichsberger, MA öffnen


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