Zusammenfassung
Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-1740/A-1/125-2021 – NÖ Auskunftsgesetz, Änderung
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Weninger(SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Die Umsetzung dieser EU-Richtlinie, Daten und Informationen des öffentlichen Sektors, ist ein kleiner Schritt in Richtung mehr Transparenz und Information. Deshalb tragen wir als Sozialdemokratie diese beiden Anträge natürlich auch gerne mit. Ich bin aber ganz bei der Kollegin Collini, wenn es darum geht, dass auf Bundesebene ein eigentlich mit der ÖVP seit Jahren akkordierter Vorschlag für ein Informationsfreiheitsgesetz aus der Ära Kern – Mitterlehner fertig am Tisch liegt. Ich weiß nicht, woran das scheitert. Wahrscheinlich in der schwarz-blauen Koalition kann ich es mir vorstellen, warum in der schwarz-grünen Koalition in dem Bereich nichts weitergeht, entzieht sich meiner Kenntnis. Es war dieser kleine Schritt auf jeden Fall notwendig, um vor allem im Bereich der wissenschaftlichen Daten den Informationszugang sicherzustellen. Ich bin auch ganz dafür, dass natürlich alle Studien, die mit öffentlichen Mitteln finanziert werden, auch der Allgemeinheit kostenlos und umfassend zur Verfügung gestellt werden. Ich möchte noch einen Punkt miterwähnen als Gemeinderat: Wir wissen, dass es viele Bürgerinnen und Bürger, aber auch Gemeinderätinnen und Gemeinderäte oft nicht sehr leicht haben an die notwendigen Informationen zu kommen. Wenn ich mit dem Christian Samwald aus Ternitz rede oder mit der Kerstin Suchan-Mayr aus St. Valentin, dann ist es selbstverständlich, dass alle Gemeinderätinnen, Gemeinderäte alle Informationen bekommen, die sie wollen. Ich erlebe das leider in der Praxis anders und habe auch permanent Beschwerden von Gemeinderätinnen und Gemeinderäten, die es sehr schwierig haben, um an Informationen heranzukommen. Ich sage, das hat sich irgendwie eingebürgert – ich denke da nur an den Prüfungsausschuss, der nur während der Sitzung die Unterlagen anschauen kann. Nicht einmal die Möglichkeit mich vorab einzuarbeiten oder während der Sitzung des Prüfungsausschusses – Kollege Michalitsch schüttelt den Kopf: Ist es bei dir auch anders? Dann gehst du über die Gemeindeordnung drüber. Gratuliere! Aber grundsätzlich ist den Mitgliedern des Prüfungsausschusses die Prüfung der Belege der Unterlagen nur während der Sitzung möglich, ohne einer Möglichkeit der Vorbereitung oder auch der Nachbereitung, weil ich die Dokumente wieder hergeben kann. Das gleiche ist mit den Unterlagen zur Vorbereitung von Gemeindevorstands- und Gemeinderatssitzungen, wo du zwar in die Unterlagenmappe hineinschauen kannst, aber nicht die Möglichkeit hast, da wirklich auch diese Informationen zu bekommen. (Unruhe bei Abg. Dr. Michalitsch.) Das sind auch Dinge, die in Richtung Transparenz, Information und Offenheit versus Amtsgeheimnis gehen. Deshalb glaube ich, dass wir mit dem heutigen kleinen Schritt einen großen Schritt vor uns haben. Ich gehe davon aus, dass der von der Entscheidung der Bundesregierung und der notwendigen Zweidrittelmehrheit im österreichischen Nationalrat abhängig ist und dass wir nach diesem hoffentlich heuer noch stattfindenden Beschluss des Informationsfreiheitsgesetzes auf Bundesebene in Niederösterreich möglichst rasch nachziehen. (Beifall bei der SPÖ.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
Zur Person
Kontaktdaten
- Wohnbezirk:
- Mödling
- Klub/Fraktion:
- Klub der Sozialdemokratischen Landtagsabgeordneten Niederösterreichs
- Wahlpartei:
- Sozialdemokratische Partei Österreichs