Zusammenfassung
Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-1740/A-1/125-2021 – NÖ Auskunftsgesetz, Änderung
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Berichterstatter Abg. Martin Schuster (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hoher Landtag! Geschätze Kolleginnen und Kollegen! Ich berichte zum Geschäftsstück mit der Zahl 1740, Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses über den Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Dr. Michalitsch, Weninger, Kaufmann, Edlinger, Hauer, Ing. Schulz und Hinterholzer betreffend Änderung des NÖ Auskunftsgesetzes. Inhaltlich erfolgt eine Umsetzung einer EU-Richtlinie über offene Daten und die Weiterverwendung von Information des öffentlichen Sektors. Im Vergleich zu der bisherigen Regelung im NÖ Auskunftsgesetz ergeben sich folgende Änderungen im Bereich der Weiterverwendung von Dokumenten: Die Ausdehnung des Anwendungsbereichs auf öffentlich finanzierte Forschungsdaten in digitaler Form. Allgemeiner Grundsatz ist, dass die öffentlichen Stellen sowie nunmehr auch postsekundäre Bildungseinrichtungen Dokumente in ihrem Besitz für kommerzielle und nicht kommerzielle Zwecke zur Weiterverwendung bereitzustellen haben. Dynamische Daten, die häufig aktualisiert werden, sind mittels geeigneter Anwendungsprogrammierschnittstellen bzw. als Massendownload zur Weiterverwendung zugängig zu machen. Die Regelungen betreffend Entgelte für die Weiterverwendung werden geändert und hochwertige Datensätze, deren Weiterverwendung mit wichtigen Vorteilen für die Gesellschaft, die Umwelt und in die Wissenschaft verbunden sind, sind von der Landesregierung durch Verordnung auf Grundlage der von der Europäischen Kommission noch zu erlassenden Durchführungsrechtsakte zu regeln. Der Antrag lautet (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der beiliegende Gesetzesentwurf betreffend Änderung des NÖ Auskunfts-gesetzes wird genehmigt.
2. Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.