Zusammenfassung
Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-1729/B-34/3-2021 – Landesverwaltungsgericht Niederösterreich, Tätigkeitsbericht 2020
Berichterstatter
Redner
- Indra Collini (NEOS) Tagesordnungspunkt 5 Video und Sitzungsbericht
- Silvia Moser (GRÜNE) Tagesordnungspunkt 5 Video und Sitzungsbericht
- Erich Königsberger (FPÖ) Tagesordnungspunkt 5 Video und Sitzungsbericht
- Christian Samwald (SPÖ) Tagesordnungspunkt 5 Video und Sitzungsbericht
- Franz Mold (ÖVP) Tagesordnungspunkt 5 Video und Sitzungsbericht
Abstimmung
Antrag einstimmig angenommen
Video-Übertragung der Sitzung
Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Wir kommen zum Verhandlungsgegenstand Ltg.-1729, Bericht der Landesregierung betreffend Tätigkeitsbericht des Landesverwaltungsgerichtes Niederösterreich für das Jahr 2020. Ich ersuche den Herrn Abgeordneten Rennhofer die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatter Abg. Ing. Rennhofer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich berichte zur Ltg.-1729, den Tätigkeitsbericht des Landesverwaltungsgerichtes für das Jahr 2020. Der Gerichtsbetrieb war natürlich auch von der Pandemie beeinflusst. Trotzdem konnte er entsprechend aufrechterhalten werden. Bei der Anzahl der Fälle zeichnet sich ein leichter Rücklauf ab. Insgesamt wurden 2.402 Verfahren abgewickelt - die Mehrheit davon üblicherweise Verwaltungsstrafverfahren. Die Länge der Verfahren beeinflusst die Verfügbarkeit von Amtssachverständigen und die Kosten werden weitgehend auch von Dolmetscherkosten beeinflusst. Ich komme daher zum Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses über den Bericht der Landesregierung betreffend Tätigkeitsbericht des Landesverwaltungsgerichtes Niederösterreich für das Jahr 2020. (Liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Der Bericht der Landesregierung betreffend Tätigkeitsbericht des Landesverwaltungsgerichtes Niederösterreich für das Jahr 2020 wird zur Kenntnis genommen.“
Ich ersuche um Debatte und Abstimmung darüber.
Zweiter Präsident Mag. Karner: Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Ich eröffne die Debatte und zu Wort gelangt die Frau Abgeordnete Indra Collini von den NEOS:
Abg. Mag. Collini(NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegenschaft! Sehr geehrte Damen und Herren! Das ist wirklich eine gute Nachtricht, dass trotz der schwierigen Umstände in der Pandemie das Landesverwaltungsgericht durchgehend funktionsfähig war. Wie dem Bericht zu entnehmen ist, ist es auch gelungen, die hohen Leistungen der Vorjahre bezogen auf Erledigungszahlen und die Verfahrensdauern auch hier wieder zu bringen. Sehr geehrter Herr Präsident Segalla – ich weiß nicht, ist er hier heute? Da sitzen Sie. Schönen guten Nachmittag! Also da kann man Ihnen, Ihren Richterinnen und Richtern, Ihrem Team wirklich nur allergrößte Anerkennung ausprechen, dass das gelungen ist, weil Sie schildern sehr eindrücklich in diesem Bericht, welche Herausforderungen Sie hatten, besonders nämlich im persönlichen Parteienverkehr. Der ist natürlich dort ein essenzieller Teil in der Gerichtsbarkeit. Wie schafft man das trotz Pandemie mündliche Verhandlungen zu führen? Wie schafft man es bei eh schon knapp bemessenen Räumlichkeiten viele Menschen zu Verhandlungen in einen Raum zu bringen? Das sind große Themen, die zu lösen waren. Sie schildern auch, wie Sie das geschafft haben, diese Herausforderungen zu stemmen. Nämlich durch enormen Einsatz, die hohe Flexibilität und den Großzusammenhalt aller Mitarbeiterinnen durch gegenseitige Rücksichtnahme. Da muss man wirklich sagen: „Vielen Dank, dass das Landesverwaltungsgericht alles unternommen hat, dass die Menschen in diesem Land auch in Krisenzeiten zu ihrem Recht kommen.“(Beifall bei den NEOS.) Was ich auch ganz besonders interessant finde, ist die Tatsache welch großen Nutzen das Thema „Digitalisierung“ hier gebracht haben, um diese Herausforderungen zu bewältigen. Sei es der elektronische Akt, sei es die Verhandlungen, die man teilweise oder zur Gänze im Videoformat geführt hat oder auch die duale, sprich auch digitale Zustellung der Schriftstücke. Bei all dem gezeigten Engagement auch in diesen schwierigen Zeiten wünsche ich Ihnen und Ihrem Team daher ganz besonders, dass die im Bericht ebenfalls ausgeschilderten Anregungen für eine noch bessere Justiz Gehör finden, Unterstützung finden und auch Umsetzung der Landesregierung finden. Es gibt mehrere Herausforderungen. Es steht z. B. drinnen (liest:)„Im Bereich der dualen Zustellung gibt es Herausforderungen mit der IT.“ Für die ist das Land verantwortlich. Es gibt immer wieder – jährlich grüßt das Murmeltier, sage ich hier – im Bereich der Sachverständigen einfach einen Mangel. Das ist eine Problemstellung, die vor allen Dingen auch zulasten der Rechtssuchenden geht. Sie haben einen Vorschlag darin für ein bundesweites Verwaltungsregister. Sie haben einen Vorschlag darin, wie man das Verfahrensrecht weiterentwickeln kann, damit Verfahren zügiger abgewickelt werden und natürliche auch – Sie haben eine große Pensionierungswelle, die ins Haus steht – die zeitgerechte Nachbesetzung der freiwerdenden richterlichen Planstellen ist ein großes Thema. Gerade hier darf ich Ihre Wünsche und Verbesserungsvorschläge um einen weiteren Punkt ergänzen, den wir NEOS bereits mehrfach vorgebracht haben. Es geht uns dabei um die Unabhängigkeit der Justiz. Weil eine unabhängige Justiz ist Kernelement eines funktionierenden Rechtsstaats, einer funktionierenden Demokratie. Verstehen Sie mich bitte ja nicht falsch: Ich unterstelle hier keiner Richterin und keinem Richter, dass hier nicht unabhängig geurteilt wird. Doch in Bezug auf die Bestellung von Richterinnen am Landesverwaltungsgericht gibt es noch Potenzial, dass man das künftig noch besser macht. Das sehen nicht nur wir NEOS so, auch der Europarat sieht das so, der die aktuelle Vorgehensweise sehr kritisch beurteilt hat – nämlich im „Situation Report 2017“. Ich zitiere hier auch aus dem Bericht, da steht drinnen (liest:)„Die Auswahlkriterien für neue Richter unterliegt keinem festgelegten Prozedere. Die Auswahl erfolgt durch die Verwaltung der Länder, also auch des Landes, und es mangelt dabei oft an Transparenz.“ In diesem Bericht wird Niederösterreich leider explizit als Negativbeispiel erwähnt – nämlich wenn es um die Bestellung der Präsidentin, des Präsidenten geht. Hier wird kritisiert (liest:)„Die Auswahl in Niederösterreich zeigt, dass die Wahl nicht aufgrund des vorgelegten Vorschlages aus dem Kreise der Verwaltungsrichter erfolgt, sondern die Administration wählt den Präsidenten aus, auch wenn dieser nicht der Reihung des Richterkollegiums entspricht.“ Also wir NEOS würden uns hier von der NÖ Landesregierung einen mutigen Schritt erwarten, der die Unabhängigkeit der Justiz stärkt. Denn ich bin der Meinung, gerade in Zeiten wie diesen wäre das ein wichtiges Zeichen hier ganz klar zu signalisieren, dass wir in einem Land leben, in dem Demokratie und Rechtsstaat funktioniert. Anders als in Polen oder in Ungarn. Dem Team vom Landesverwaltungsgericht wünsche ich alles Gute und ich freue mich schon auf den Bericht 2021. (Beifall bei den NEOS.)
Zweiter Präsident Mag. Karner: Wir dürfen auf der Tribüne sehr herzlich einen Kurs des Gemeindedienstprüfungskurses unter der Leitung von Prof. Harald Bachhofer begrüßen. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, mich bei allen Gemeindebediensteten sehr, sehr herzlich zu bedanken für die Arbeit in den letzten Monaten und Wochen. Sie leisten großartige Arbeit! Vielen herzlichen Dank und herzlich willkommen! (Beifall im Hohen Hause.) Zu Wort gemeldet ist die Frau Abgeordnete Silvia Moser, GRÜNE.
Abg. Mag. Silvia Moser, MSc (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Landesrat! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wie schon von meiner Vorrednerin gesagt: Auch für das Landesverwaltungsgericht war das letzte Jahr das Corona-Jahr besonders herausfordernd. Die Anzahl der Verfahren hat sich zum Teil sehr stark verändert. Den meisten Anstieg gab es interessanterweise zum Sozialhilfe-Ausführungsgesetz. Die haben sich von 87 im Jahr 2019 auf 117 im Jahr 2020 mehr als verdoppelt, was angesichts des restriktiven Sozialhilfe-Ausführungsgesetzes von Niederösterreich nicht verwunderlich ist – und natürlich die Verfahren zum Epidemiegesetz. Während des ersten Lockdowns mussten Verhandlungen ausgesetzt werden und der vorhandene Rückstau wieder aufgearbeitet werden. Das gelang durch die hohe Motivation der Mitarbeiterinnen. Herzlichen Dank dafür! Die Tätigkeitsberichte des Landesverwaltungsgerichts der letzten Jahre weisen sämtliche auf die knappen Ressourcen hin. Diese Situation wurde durch Covid noch einmal verdeutlicht. Es fehlen personelle, räumliche Ressourcen, dazu ein Mangel an Sachverständigen. Der Mangel an Sachverständigen, und zwar an amtlichen Sachverständigen, führt teilweise zu Verhandlungsverzögerungen von bis zu mehreren Monaten. Ich glaube, das ist für sämtliche Beteiligten nicht zumutbar. Die Bestellung von nichtamtlichen Sachverständigen würde eine Menge Kosten verursachen, was auch nicht Sinn der Sache ist. Die angeführten Personalengpässe sind einerseits durch Pensionierungen, Karenzierungen, Teilzeit oder Krankenstände bedingt und eben wie schon gesagt, andererseits, weil die Verfahren zum Epidemiegesetz und Covid-19-Maßnahmengesetz stark gestiegen sind. Das Verfahren läuft hier so, dass wenn jemand dieses Verfahren beeinspruchen will, eine Vorstellung bei der BH macht und dann anschließend im Verfahrensgang eine Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht einbringen kann. Hier muss nämlich laut Bundesverfassungsgesetz über den Schutz der persönlichen Freiheit Art. 6 innerhalb von einer Woche entschieden werden. Das heißt, es muss auch die mündliche Verhandlung, die meistens notwendig ist, innerhalb dieser einen Woche stattfinden. Dafür ist natürlicherweise eine gute Personalausstattung Voraussetzung. Daher gilt es auch, diesen Personalmangel, der eben durch diese Pensionierungen droht, rechtzeitig gegenzusteuern und im kommenden Doppelbudget dafür ausreichend vorzusehen. Natürlich sind auch die Raumressourcen aufzustocken, denn wenn ich so kurzfristig Verfahren ansetzen muss, muss auch genügend Räumlichkeit zur Verfügung stehen. Vor allem ist für ausreichend Amtssachverständige zu sorgen. Da nehmen wir das Land, die Landesregierung in die Pflicht – vor allem in den Bereichen Medizin, Bauanlagen- und Umweltrecht und Lasermesstechnik. Wir haben hier heute zu Beginn einen Antrag gestellt. Leider wurde dieser nicht angenommen. Ich hoffe aber trotzdem, dass die notwendigen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Zweiter Präsident Mag. Karner: Zu Wort gemeldet ist der Herr Abgeordnete Erich Königsberger, FPÖ.
Abg. Königsberger (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Landesrat! Hoher Landtag! Zum Tätigkeitsbericht des Landesverwaltungsgerichtes Niederösterreich für das Jahr 2020: Wir haben es heute schon gehört, trotz der Covid-Pandemie konnte der Dienstbetrieb ohne größere Einschränkungen aufrechterhalten werden. Das ist erfreulich und auch lobenswert. In der Zeit von 22. März bis 30. April 2020 durften mündliche Verhandlungen des Landesverwaltungsgerichtes nur in Ausnahmefällen stattfinden. Jedoch die für diesen Zeitraum angeordnete Hemmung der Entscheidungs- und Verjährungsfristen stellte auch sicher, dass dieses relative Verhandlungsverbot keine nachteiligen Auswirkungen auf die Verfahren gehabt hat. Die Anzahl der 50 richterlichen Planstellen wird grundsätzlich als ausreichend beschrieben. 2020 waren aber aufgrund von Teilzeitbeschäftigungen deutlich weniger Vollzeitäquivalente im Jahr 2020, also im Aktivdienst, als im Dienstpostenplan ausgewiesen. 43 Vollzeitäquivalente im Jahr 2020 sind auf Dauer als nicht mehr ausreichend anzusehen. Dazu wird noch die Aktenbelastung durch die Pandemie sicherlich deutlich ansteigen. Aus diesem Grund als auch aufgrund von zahlreichen anständigen Pensionierungen ist eine vorausschauende und rechtzeitige Nachbesetzung der freiwilligen Stellen unabdingbar, wenn man die Handlungsfähigkeit des Gerichtes weiter gewährleisten will. Auch zur aktuellen Rechtssprechung sind einige Beispiele angeführt. Jenes auf das ich nun replizieren werde, aus welchen Gründen auch immer, nicht. Im Juli 2020 wurde eine Maßnahmenbeschwerde von zwei Asylwerbern wegen ihrer Verlegung nach Drasenhofen als unzulässig zurückgewiesen. Die Begründung dieses Beschlusses umfasst ganze sieben Seiten und ich darf kurz daraus zitieren (liest:)„Rechtlich folgt daher: Der Beschwerde kommt keinerlei Berechtigung zu und sie ist daher als unzulässig zurückzuweisen. Ausgehend von den erhobenen relevanten Sachverhaltsfeststellungen ist eindeutig zu verneinen, dass gegen den Beschwerdeführer, den illegal in Österreich aufhältigen Minderjährigen irakischen Staatsbürger“ – noch einmal für die GRÜNEN: „den illegal in Österreich aufhältigen Minderjährigen irakischen Staatsbürger in die Privatsphäre eingreifende beschränkende hoheitliche Eingriffshandlungen gesetzt wurden oder zu erkennen sind, welche seitens von Verwaltungsorganen im Bereich der Hoheitsverwaltung gesetzt oder angedroht wurden und sich konkret und individuell bezeichnet mit normativer Intention an den Beschwerdeführer richteten.“ Aber wie halt bei uns üblich wurde daraufhin vom Rechtsverdreher des illegal aufhältigen Asyswerbers im März 2021 Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof erhoben. Dieser hat den Beschluss des Landesverwaltungsgerichtes aufgehoben. Zurück an den Start. Zurück zum Landesverwaltungsgericht. Und jetzt kommt es so richtig dick: Am 11. Mai 2021 wude die Überstellung nach Drasenhofen diesmal als rechtswidrig erkannt und die Maßnahmenbeschwerde als berechtigt eingestuft. Jetzt kommt es noch dicker: Vom gleichen Richter, der vorher noch völlig konträr entschieden hat. Ein Richter – ein Fall – zwei völlig konträre Urteile. Geschätzte Kollegen, da frage ich mich schon: Wie tickt so ein Richter eigentlich, der sich selbst widerspricht? Wie glaubwürdig ist ein Richter, der so agiert? Kennt sich der Richter nicht aus? Hat er sich dem Druck der linken Presse gebeugt? Ist politisch interveniert worden? Fragen, die wir wahrscheinlich nicht klären können und die auch nie geklärt werden. Klar ist nur eines: Ein Aushängeschild einer unabhängigen Justiz ist dieser Richter wahrlich nicht. (Beifall bei der FPÖ. – Unruhe bei Abg. Hundsmüller und Abg. Mag. Scheele.) Auch der Herr Präsident musste dann noch interpretieren zu diesem Entscheid und man darf gespannt sein, wie diese Gerichtsposse jetzt weitergeht. Momentan ist sie in einer Amtsrevision beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht. Schauen wir einmal. Wir werden das beobachten. Wir werden noch dranbleiben. Wir werden auch hier herinnen wieder darüber berichten. Den Bericht des Landesverwaltungsgerichtes werden wir zur Kenntnis nehmen. Danke. (Beifall bei der FPÖ und Abg. Ing. Huber.)
Zweiter Präsident Mag. Karner: Zu Wort gemeldet ist der Herr Abgeordnete Christian Samwald von er SPÖ.
Abg. Mag. Samwald(SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Landesrat! Hohes Haus! Wir haben schon vor einigen Jahren hier diskutiert und wir waren uns unisono einig, dass es wichtig und richtig ist, das Landesverwaltungsgericht hier zu etablieren. Nach mehreren Jahren kann man sagen: „Ja, es war der richtige Schritt diese Verwaltungsgerichtsbarkeit einzurichten.“ Denn der Verwaltungsgerichtshof ist nicht nur anerkannt, sondern hat auch ein Mehr an Rechtssicherheit und Klarheit und Nachvollziehbarkeit für die Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher gebracht. Da widerspreche ich dem Abgeordneten Königsberger: Wenn man sich eines Instanzenzugs bewusst ist, dass hier jetzt sogar der Landesverwaltungsgerichtshof wieder für populistische Spielchen entsprechend benutzt wird und diese Meinung des Abgeordneten teile ich hiermit auf keinen Fall. (Beifall bei der SPÖ.) Besonders hervorheben möchte ich aber auch – wie meine Vorrednerinnen schon – dass natürlich der Einsatz kein einfacher war. Die Covid-19-Pandemie hat uns alle vor immense Herausforderungen gestellt und es war natürlich nicht einfach, in welchem Bereich auch immer, dem geregelten Betrieb nachzugehen und darum auch „herzlichen Dank“ und „herzliche Gratulation“, dass dennoch die Gesamtleistung entsprechend mit den Erledigungszahlen und der Verfahrensdauer beibehalten werden konnte. Dann komme ich auch schon zu einem weiteren Thema, das auch schon meine Vorrednerinnen und Vorredner angesprochen haben: Das Thema „Personal“. Das diskutieren wir fast jedes Jahr, wenn wir diesen Bericht auch diskutieren. Eine entsprechende personaltechnische Dotierung sollte eigentlich im Bereich der Justiz eine Selbstverständlichkeit sein. Wir leisten uns in diesem schönen Land wirklich viele Sachen. Über einige können wir diskutieren. Aber wo wir nicht diskutieren sollen ist, glaube ich, im Bereich der Justiz. Wenn man in anderen Bereichen schaut, wie in der Bezirksgerichtsbarkeit, sieht es hier personaltechnisch sehr schlecht bis wenig rosig aus. Ich wiederhole mich: Eine unabhängige Einrichtung wie der Landesverwaltungsgerichtshof muss entsprechend dotiert sein und hier ist Sparen definitiv fehl am Platz. Da Ende des Jahres auch weitere Richterinnen und Richter in den Ruhestand treten werden und auch in den Jahren danach, glaube ich, ist es jetzt wichtig, hier entsprechend diese Entwicklungsbudgets im kommenden Budget einfließen zu lassen, um hier auch entsprechende Sicherheit zu gewähren. Positiv hervorheben möchte ich auch, dass die dezentralen Aussenstellen Mistelbach, Wiener Neustadt und Zwettl hier auch großen Anklang gefunden haben, bürgernahe und moderne Struktur hier geschaffen wurde. Das ist sehr zu begrüßen, denn von manchen Institutionen des Bundes kann man das keinesfalls behaupten, wenn still und heimlich Außenstellen oder Infopoints wie beispielsweise vom Finanzamt geschlossen werden, dann trägt das sicher nicht der Bürgernähe und des Prinzip des „One-Stop-Shops“ bei und ist hier zu kritisieren. Aber dennoch: Die Außenstellen Mistelbach, Wiener Neustadt und Zwettl haben sich hier wirklich etabliert. Wie gesagt: Die Bilanz ist sehenswert. Es wurden dennoch 3.000 Verfahren erledigt. Die durchschnittliche Dauer konnte sogar auf 5,3 Monate gesenkt werden. Vonseiten der Sozialdemokratischen Fraktion dürfen wir ein „herzliches Dankeschön“ für Ihre Arbeit aussprechen und werden dem Bericht auch gerne zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)
Zweiter Präsident Mag. Karner: Zu Wort gemeldet ist der Herr Abgeordnete Franz Mold von der ÖVP.
Abg. Mold (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Niederösterreich verfügt seit dem Jahr 2014 eben über einen eigenen Landesverwaltungsgerichtshof und dieser Landesverwaltungsgerichtshof ist der einzige Gerichtshof, wo die Trägerschaft eben das Land NÖ inne hat. Der Landesverwaltungsgerichtshof ist in Niederösterreich für alle Beschwerden gegen Bescheide, die im Bereich der Landesverwaltung bzw. der mittelbaren Bundesverwaltung im Bereich des Landes NÖ erlassen werden, zuständig. Corona hat im Jahr 2020 auch die Tätigkeit des Landesverwaltungsgerichtshofes massiv beeinflusst. Nur durch den hohen Einsatz und das persönliche Engagement der Richter und des nichtrichterlichen Personals ist es gelungen, den Dienst ohne größere Einschränkungen hier aufrechtzuerhalten und durchzuführen und dafür möchte auch ich namens meiner Fraktion dem Team des Landesverwaltungsgerichtshofes ein „herzliches Danke“ sagen. (Beifall bei der ÖVP.) Das Landesverwaltungsgericht NÖ arbeitet seit seiner Gründung fast ausschließlich mit dem elektronischen Akt. Und das war natürlich gerade in Zeiten der Pandemie ein wesentlicher Vorteil den Dienstbetrieb aufrechzuerhalten, vor allem ohne größere Einschränkungen aufrechtzuerhalten. Im Jahr 2020 sind von 47 Richterinnen und Richtern insgesamt 2.402 Verfahren durchgeführt worden. 1.574 Verwaltungsstrafverfahren, 858 administrative Verfahren. Auf die Verfahrensdauer hat natürlich Einfluss die Verfügbarkeit von Amtssachverständigen, die Verfügbarkeit von Dolmetscherinnen und Dolmetschern und natürlich die Nachbesetzung bei Pensionierungen. Aber trotzdem ist im Bericht angeführt, dass die Verfahrensdauer auch im Jahr 2020 gegenüber den Vorjahren neuerlich gesunken ist. Der Landesverwaltungsgerichtshof verfügt nebem seinem Sitz in St. Pölten auch über drei Außenstellen in Mistelbach, Wiener Neustadt und Zwettl. Mit der Novelle zum NÖ Landesverwaltungsgerichtsgesetzes sind diese Außenstellen auch dauerhaft abgesichert worden. Erfreulich ist auch, dass in der Geschäftsverteilung für das Jahr 2020 darauf Rücksicht genommen wurde, dass jene Verfahrensarten, die eine besonders große Zahl von Bürgerinnen und Bürgern betreffen, nach Möglichkeit entsprechend ihrer geographischen Lage Richter an den Außenstellen zugeteilt worden sind. Das, geschätzte Damen und Herren, ist meiner Meinung nach ein Paradebeispiel für die gelungene Dezentralisierung der Landesverwaltung. Ich danke dem Team des Landesverwaltungsgerichtshofes und wir werden den Bericht zur Kenntnis nehmen. (Beifall bei der ÖVP.)
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