Zusammenfassung
Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-1729/B-34/3-2021 – Landesverwaltungsgericht Niederösterreich, Tätigkeitsbericht 2020
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Königsberger (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Landesrat! Hoher Landtag! Zum Tätigkeitsbericht des Landesverwaltungsgerichtes Niederösterreich für das Jahr 2020: Wir haben es heute schon gehört, trotz der Covid-Pandemie konnte der Dienstbetrieb ohne größere Einschränkungen aufrechterhalten werden. Das ist erfreulich und auch lobenswert. In der Zeit von 22. März bis 30. April 2020 durften mündliche Verhandlungen des Landesverwaltungsgerichtes nur in Ausnahmefällen stattfinden. Jedoch die für diesen Zeitraum angeordnete Hemmung der Entscheidungs- und Verjährungsfristen stellte auch sicher, dass dieses relative Verhandlungsverbot keine nachteiligen Auswirkungen auf die Verfahren gehabt hat. Die Anzahl der 50 richterlichen Planstellen wird grundsätzlich als ausreichend beschrieben. 2020 waren aber aufgrund von Teilzeitbeschäftigungen deutlich weniger Vollzeitäquivalente im Jahr 2020, also im Aktivdienst, als im Dienstpostenplan ausgewiesen. 43 Vollzeitäquivalente im Jahr 2020 sind auf Dauer als nicht mehr ausreichend anzusehen. Dazu wird noch die Aktenbelastung durch die Pandemie sicherlich deutlich ansteigen. Aus diesem Grund als auch aufgrund von zahlreichen anständigen Pensionierungen ist eine vorausschauende und rechtzeitige Nachbesetzung der freiwilligen Stellen unabdingbar, wenn man die Handlungsfähigkeit des Gerichtes weiter gewährleisten will. Auch zur aktuellen Rechtssprechung sind einige Beispiele angeführt. Jenes auf das ich nun replizieren werde, aus welchen Gründen auch immer, nicht. Im Juli 2020 wurde eine Maßnahmenbeschwerde von zwei Asylwerbern wegen ihrer Verlegung nach Drasenhofen als unzulässig zurückgewiesen. Die Begründung dieses Beschlusses umfasst ganze sieben Seiten und ich darf kurz daraus zitieren (liest:)„Rechtlich folgt daher: Der Beschwerde kommt keinerlei Berechtigung zu und sie ist daher als unzulässig zurückzuweisen. Ausgehend von den erhobenen relevanten Sachverhaltsfeststellungen ist eindeutig zu verneinen, dass gegen den Beschwerdeführer, den illegal in Österreich aufhältigen Minderjährigen irakischen Staatsbürger“ – noch einmal für die GRÜNEN: „den illegal in Österreich aufhältigen Minderjährigen irakischen Staatsbürger in die Privatsphäre eingreifende beschränkende hoheitliche Eingriffshandlungen gesetzt wurden oder zu erkennen sind, welche seitens von Verwaltungsorganen im Bereich der Hoheitsverwaltung gesetzt oder angedroht wurden und sich konkret und individuell bezeichnet mit normativer Intention an den Beschwerdeführer richteten.“ Aber wie halt bei uns üblich wurde daraufhin vom Rechtsverdreher des illegal aufhältigen Asyswerbers im März 2021 Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof erhoben. Dieser hat den Beschluss des Landesverwaltungsgerichtes aufgehoben. Zurück an den Start. Zurück zum Landesverwaltungsgericht. Und jetzt kommt es so richtig dick: Am 11. Mai 2021 wude die Überstellung nach Drasenhofen diesmal als rechtswidrig erkannt und die Maßnahmenbeschwerde als berechtigt eingestuft. Jetzt kommt es noch dicker: Vom gleichen Richter, der vorher noch völlig konträr entschieden hat. Ein Richter – ein Fall – zwei völlig konträre Urteile. Geschätzte Kollegen, da frage ich mich schon: Wie tickt so ein Richter eigentlich, der sich selbst widerspricht? Wie glaubwürdig ist ein Richter, der so agiert? Kennt sich der Richter nicht aus? Hat er sich dem Druck der linken Presse gebeugt? Ist politisch interveniert worden? Fragen, die wir wahrscheinlich nicht klären können und die auch nie geklärt werden. Klar ist nur eines: Ein Aushängeschild einer unabhängigen Justiz ist dieser Richter wahrlich nicht. (Beifall bei der FPÖ. – Unruhe bei Abg. Hundsmüller und Abg. Mag. Scheele.) Auch der Herr Präsident musste dann noch interpretieren zu diesem Entscheid und man darf gespannt sein, wie diese Gerichtsposse jetzt weitergeht. Momentan ist sie in einer Amtsrevision beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht. Schauen wir einmal. Wir werden das beobachten. Wir werden noch dranbleiben. Wir werden auch hier herinnen wieder darüber berichten. Den Bericht des Landesverwaltungsgerichtes werden wir zur Kenntnis nehmen. Danke. (Beifall bei der FPÖ und Abg. Ing. Huber.)
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