Zusammenfassung
Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-1729/B-34/3-2021 – Landesverwaltungsgericht Niederösterreich, Tätigkeitsbericht 2020
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Mag. Silvia Moser, MSc (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Landesrat! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wie schon von meiner Vorrednerin gesagt: Auch für das Landesverwaltungsgericht war das letzte Jahr das Corona-Jahr besonders herausfordernd. Die Anzahl der Verfahren hat sich zum Teil sehr stark verändert. Den meisten Anstieg gab es interessanterweise zum Sozialhilfe-Ausführungsgesetz. Die haben sich von 87 im Jahr 2019 auf 117 im Jahr 2020 mehr als verdoppelt, was angesichts des restriktiven Sozialhilfe-Ausführungsgesetzes von Niederösterreich nicht verwunderlich ist – und natürlich die Verfahren zum Epidemiegesetz. Während des ersten Lockdowns mussten Verhandlungen ausgesetzt werden und der vorhandene Rückstau wieder aufgearbeitet werden. Das gelang durch die hohe Motivation der Mitarbeiterinnen. Herzlichen Dank dafür! Die Tätigkeitsberichte des Landesverwaltungsgerichts der letzten Jahre weisen sämtliche auf die knappen Ressourcen hin. Diese Situation wurde durch Covid noch einmal verdeutlicht. Es fehlen personelle, räumliche Ressourcen, dazu ein Mangel an Sachverständigen. Der Mangel an Sachverständigen, und zwar an amtlichen Sachverständigen, führt teilweise zu Verhandlungsverzögerungen von bis zu mehreren Monaten. Ich glaube, das ist für sämtliche Beteiligten nicht zumutbar. Die Bestellung von nichtamtlichen Sachverständigen würde eine Menge Kosten verursachen, was auch nicht Sinn der Sache ist. Die angeführten Personalengpässe sind einerseits durch Pensionierungen, Karenzierungen, Teilzeit oder Krankenstände bedingt und eben wie schon gesagt, andererseits, weil die Verfahren zum Epidemiegesetz und Covid-19-Maßnahmengesetz stark gestiegen sind. Das Verfahren läuft hier so, dass wenn jemand dieses Verfahren beeinspruchen will, eine Vorstellung bei der BH macht und dann anschließend im Verfahrensgang eine Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht einbringen kann. Hier muss nämlich laut Bundesverfassungsgesetz über den Schutz der persönlichen Freiheit Art. 6 innerhalb von einer Woche entschieden werden. Das heißt, es muss auch die mündliche Verhandlung, die meistens notwendig ist, innerhalb dieser einen Woche stattfinden. Dafür ist natürlicherweise eine gute Personalausstattung Voraussetzung. Daher gilt es auch, diesen Personalmangel, der eben durch diese Pensionierungen droht, rechtzeitig gegenzusteuern und im kommenden Doppelbudget dafür ausreichend vorzusehen. Natürlich sind auch die Raumressourcen aufzustocken, denn wenn ich so kurzfristig Verfahren ansetzen muss, muss auch genügend Räumlichkeit zur Verfügung stehen. Vor allem ist für ausreichend Amtssachverständige zu sorgen. Da nehmen wir das Land, die Landesregierung in die Pflicht – vor allem in den Bereichen Medizin, Bauanlagen- und Umweltrecht und Lasermesstechnik. Wir haben hier heute zu Beginn einen Antrag gestellt. Leider wurde dieser nicht angenommen. Ich hoffe aber trotzdem, dass die notwendigen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.