Zusammenfassung
Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-1729/B-34/3-2021 – Landesverwaltungsgericht Niederösterreich, Tätigkeitsbericht 2020
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Mag. Collini(NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegenschaft! Sehr geehrte Damen und Herren! Das ist wirklich eine gute Nachtricht, dass trotz der schwierigen Umstände in der Pandemie das Landesverwaltungsgericht durchgehend funktionsfähig war. Wie dem Bericht zu entnehmen ist, ist es auch gelungen, die hohen Leistungen der Vorjahre bezogen auf Erledigungszahlen und die Verfahrensdauern auch hier wieder zu bringen. Sehr geehrter Herr Präsident Segalla – ich weiß nicht, ist er hier heute? Da sitzen Sie. Schönen guten Nachmittag! Also da kann man Ihnen, Ihren Richterinnen und Richtern, Ihrem Team wirklich nur allergrößte Anerkennung ausprechen, dass das gelungen ist, weil Sie schildern sehr eindrücklich in diesem Bericht, welche Herausforderungen Sie hatten, besonders nämlich im persönlichen Parteienverkehr. Der ist natürlich dort ein essenzieller Teil in der Gerichtsbarkeit. Wie schafft man das trotz Pandemie mündliche Verhandlungen zu führen? Wie schafft man es bei eh schon knapp bemessenen Räumlichkeiten viele Menschen zu Verhandlungen in einen Raum zu bringen? Das sind große Themen, die zu lösen waren. Sie schildern auch, wie Sie das geschafft haben, diese Herausforderungen zu stemmen. Nämlich durch enormen Einsatz, die hohe Flexibilität und den Großzusammenhalt aller Mitarbeiterinnen durch gegenseitige Rücksichtnahme. Da muss man wirklich sagen: „Vielen Dank, dass das Landesverwaltungsgericht alles unternommen hat, dass die Menschen in diesem Land auch in Krisenzeiten zu ihrem Recht kommen.“(Beifall bei den NEOS.) Was ich auch ganz besonders interessant finde, ist die Tatsache welch großen Nutzen das Thema „Digitalisierung“ hier gebracht haben, um diese Herausforderungen zu bewältigen. Sei es der elektronische Akt, sei es die Verhandlungen, die man teilweise oder zur Gänze im Videoformat geführt hat oder auch die duale, sprich auch digitale Zustellung der Schriftstücke. Bei all dem gezeigten Engagement auch in diesen schwierigen Zeiten wünsche ich Ihnen und Ihrem Team daher ganz besonders, dass die im Bericht ebenfalls ausgeschilderten Anregungen für eine noch bessere Justiz Gehör finden, Unterstützung finden und auch Umsetzung der Landesregierung finden. Es gibt mehrere Herausforderungen. Es steht z. B. drinnen (liest:)„Im Bereich der dualen Zustellung gibt es Herausforderungen mit der IT.“ Für die ist das Land verantwortlich. Es gibt immer wieder – jährlich grüßt das Murmeltier, sage ich hier – im Bereich der Sachverständigen einfach einen Mangel. Das ist eine Problemstellung, die vor allen Dingen auch zulasten der Rechtssuchenden geht. Sie haben einen Vorschlag darin für ein bundesweites Verwaltungsregister. Sie haben einen Vorschlag darin, wie man das Verfahrensrecht weiterentwickeln kann, damit Verfahren zügiger abgewickelt werden und natürliche auch – Sie haben eine große Pensionierungswelle, die ins Haus steht – die zeitgerechte Nachbesetzung der freiwerdenden richterlichen Planstellen ist ein großes Thema. Gerade hier darf ich Ihre Wünsche und Verbesserungsvorschläge um einen weiteren Punkt ergänzen, den wir NEOS bereits mehrfach vorgebracht haben. Es geht uns dabei um die Unabhängigkeit der Justiz. Weil eine unabhängige Justiz ist Kernelement eines funktionierenden Rechtsstaats, einer funktionierenden Demokratie. Verstehen Sie mich bitte ja nicht falsch: Ich unterstelle hier keiner Richterin und keinem Richter, dass hier nicht unabhängig geurteilt wird. Doch in Bezug auf die Bestellung von Richterinnen am Landesverwaltungsgericht gibt es noch Potenzial, dass man das künftig noch besser macht. Das sehen nicht nur wir NEOS so, auch der Europarat sieht das so, der die aktuelle Vorgehensweise sehr kritisch beurteilt hat – nämlich im „Situation Report 2017“. Ich zitiere hier auch aus dem Bericht, da steht drinnen (liest:)„Die Auswahlkriterien für neue Richter unterliegt keinem festgelegten Prozedere. Die Auswahl erfolgt durch die Verwaltung der Länder, also auch des Landes, und es mangelt dabei oft an Transparenz.“ In diesem Bericht wird Niederösterreich leider explizit als Negativbeispiel erwähnt – nämlich wenn es um die Bestellung der Präsidentin, des Präsidenten geht. Hier wird kritisiert (liest:)„Die Auswahl in Niederösterreich zeigt, dass die Wahl nicht aufgrund des vorgelegten Vorschlages aus dem Kreise der Verwaltungsrichter erfolgt, sondern die Administration wählt den Präsidenten aus, auch wenn dieser nicht der Reihung des Richterkollegiums entspricht.“ Also wir NEOS würden uns hier von der NÖ Landesregierung einen mutigen Schritt erwarten, der die Unabhängigkeit der Justiz stärkt. Denn ich bin der Meinung, gerade in Zeiten wie diesen wäre das ein wichtiges Zeichen hier ganz klar zu signalisieren, dass wir in einem Land leben, in dem Demokratie und Rechtsstaat funktioniert. Anders als in Polen oder in Ungarn. Dem Team vom Landesverwaltungsgericht wünsche ich alles Gute und ich freue mich schon auf den Bericht 2021. (Beifall bei den NEOS.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
Zur Person
Kontaktdaten
- Wohnbezirk:
- Mödling
- Klub/Fraktion:
- Landtagsfraktion der NEOS Niederösterreich (ohne Klubstatus)
- Wahlpartei:
- NEOS – Das Neue Niederösterreich