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Tagesordnungspunkt 4  Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Kaufmann, MAS, Gerstenmayer u.a. betreffend Änderung des NÖ Veranstaltungsgesetzes

zur 35. Landtagssitzung

Zusammenfassung

35. Landtagssitzung der XX. Gesetzgebungsperiode am 26.02.2026

Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses

Verhandlungsgegenstand

  1. VerhandlungsgegenstandLtg.-902/XX-2026 – NÖ Veranstaltungsgesetz, Änderung

Berichterstatter

  1. Otto Auer (ÖVP) Tagesordnungspunkt 4 Video und SitzungsberichtOtto Auer (ÖVP)

Redner

  1. Dominic Hörlezeder (GRÜNE) Tagesordnungspunkt 4 Video und SitzungsberichtDominic Hörlezeder (GRÜNE)
  2. Christian Samwald (SPÖ) Tagesordnungspunkt 4 Video und SitzungsberichtMag. Christian Samwald (SPÖ)
  3. Philipp Gerstenmayer (FPÖ) Tagesordnungspunkt 4 Video und SitzungsberichtPhilipp Gerstenmayer (FPÖ)
  4. Marlene Zeidler-Beck (ÖVP) Tagesordnungspunkt 4 Video und SitzungsberichtMag. Marlene Zeidler-Beck, MBA (ÖVP)

Abstimmung

DetailseiteAbstimmung Tagesordnungspunkt 4 Video und Sitzungsbericht

Antrag einstimmig angenommen

Video-Übertragung der Sitzung

Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.

Auszug aus dem Sitzungsbericht

Zweiter Präsident Waldhäusl: Wir kommen zum Verhandlungsgegenstand Ltg.-902, Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Kaufmann, Gerstenmayer u.a. betreffend Änderung des NÖ Veranstaltungsgesetzes. Ich ersuche Herrn Abgeordneten Auer die Verhandlungen einzuleiten.

Berichterstatter Abg. Auer (ÖVP): Ja, danke, Herr Präsident! Geschätzter Herr Präsident! Hoher Landtag! Geschätzte Gäste! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich erstatte Bericht betreffend Änderung des NÖ Veranstaltungsgesetzes. Großveranstaltungen wie Europameisterschaften oder Weltmeisterschaften sind ein wichtiger wirtschaftlicher Motor für die Gastronomie. Zahlreiche Gastronomiebetriebe organisieren Public Viewings, bieten spezielle Angebote an, um eben hier die nötige Möglichkeit zu schaffen. Vom NÖ Veranstaltungsgesetz sind bisher öffentliche Veranstaltungen, die in gewerbebehördlich genehmigten Gastgewerbebetriebsanlagen in dem dafür vorgesehenen und genehmigten Umfang standfinden, ausgenommen. Um daher die Durchführung derartiger Veranstaltungen auch in veranstaltungsrechtlicher Sicht zu erleichtern, soll eine Ausnahme in §1 geschaffen werden. Die Unterlagen dazu liegen Ihnen vor. Ich komme daher zur Antragstellung.

Ich stelle den Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses.

"Der Hohe Landtag wolle beschließen:

1. Der beiliegende Gesetzesentwurf betreffend Änderung des NÖ Veranstaltungsgesetzes wird genehmigt und

2. die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen."

Sehr geehrter Herr Präsident, ich ersuche um Einleitung der Debatte und um Abstimmung. Danke schön.

Zweiter Präsident Waldhäusl: Vielen Dank. Ich eröffne die Debatte. Zum Wort gelangt Abgeordneter Dominic Hörlezeder, GRÜNE.

Abg. Hörlezeder (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Ja, wir kennen das alle: Eine Weltmeisterschaft, eine Europameisterschaft, die Leute wollen gemeinsam feiern, wollen gemeinsame Erfolge feiern, gemeinsam Tore feiern, gemeinsam leiden. Idealerweise natürlich bei Public Viewings, das ist gelebte Gemeinschaft. Das ist ein Stück weit auch unsere Kultur und unterm Strich ist es natürlich wichtig für die Wirtinnen und Wirte. Das Problem aktuell ist nur: Wenn Gastronomen und Gastronomen Public Viewings veranstalten wollen, dann stehen sie normalerweise vor großen bürokratischen Hürden. Warum ist das so? Wir haben auf der einen Seite die Gewerbeordnung, die sagt: "Ja, ihr dürft Bildschirme oder Leinwände aufstellen, und zwar ohne extra Bewilligung." Und auf der anderen Seite haben wir aber das Veranstaltungsgesetz, das sagt: "Hey Moment, das gilt aber nur für genehmigte Anlagen." Und das ist im Grunde schon ein bisschen absurd. Dieser uns vorliegende Antrag greift genau dieses Problem auf und daher ist dieser Antrag auch sehr sinnvoll. Er schafft eine klare und einfache Regelung, dass Public Viewings für große Sport- und auch Kulturveranstaltungen in Zukunft in der Gastro ohne Hürden für bis zu sechs Wochen möglich sein werden. Das ist gut für die Wirtschaft, das ist gut für kleine und mittlere Gastrobetriebe. Die haben eh schon genug gelitten – siehe Corona oder auch die Teuerung – und da ist natürlich eine Weltmeisterschaft oder Europameisterschaft auch ein entsprechender Umsatzbringer. Da kommen die Leute zusammen, die vielleicht sonst nicht ins Wirtshaus gehen würden, machen miteinander Stimmung, haben eine gescheite Gesellschaft und ein gutes Miteinander. Wichtig ist: Das gilt natürlich nur für Ereignisse mit oder in überregionalem Interesse, also sprich Europameisterschaft, Weltmeisterschaft, Olympiaden oder auch eine Kulturhauptstadt und halt nicht für das klassische Bezirksfußballturnier. Unterm Strich: Der Antrag löst ein konkretes Problem. Er erleichtert das Leben der Gastrobetriebe, er stärkt somit auch die heimische Wirtschaft und ermöglicht es den Menschen gemeinsam zu feiern beim Wirt ums Eck in der eigenen Gemeinde mit den Freundinnen und Freunden. Der Antrag ist inhaltlich richtig und gut, pragmatisch und wirtschaftsfreundlich. Wir stimmen dem daher sehr gerne zu. Danke. (Beifall bei den GRÜNEN und Abg. Michlmayr.)

Zweiter Präsident Waldhäusl: Zum Wort gelangt Abgeordneter Christian Samwald, SPÖ.

Abg. Mag. Samwald (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Auch ich darf einige wenige Worte zur Änderung des NÖ Veranstaltungsgesetzes verlieren. Jede verwaltungstechnische Vereinfachung, jeder bürokratische Aufwand, der verringert wird für unsere Gastronomiebetriebe, vor allem bei solchen Großveranstaltungen, ist natürlich auch von unserer Seite zu begrüßen. (Beifall bei den GRÜNEN und Abg. Michlmayr. – Beifall bei Abg. Weninger und Abg. Pfister.) Somit ist es auch höchste Zeit, dass hier die Normen des Veranstaltungsgesetzes hier an die Gewerbeordnung, die schon im Jahr 2013 angepasst wurden, auch hier entsprechend auch zu adaptieren und es hier keine Genehmigung mehr Bedarf. Wir stehen vor einer Fußball-WM in einer Dimension von sechs Wochen, 48 Mannschaften, 104 Spiele, auf die wir uns wirklich schon alle sehr freuen. Diese überregionale Bedeutung, glaube ich, ist zweifelsohne gegeben und daher freue ich mich schon, wenn es in gut drei Monaten losgeht, auf ein schönes Fußballfest, wo wir zweifelsohne über alle politischen Grenzen und auch über vereinstechnische Barrieren geschlossen hinter unserer Nationalmannschaft stehen werden. Wir stimmen dem Antrag natürlich zu. Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ und der Dritten Präs. Schmidt.)

Zweiter Präsident Waldhäusl: Zum Wort gelangt Abgeordneter Philipp Gerstenmayer, FPÖ.

Abg. Gerstenmayer (FPÖ): Vielen Dank. Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! 1934 in Italien, 54 Schweiz, 58 Schweden, 78 in Argentinien mit dem legendären Sieg in Córdoba, 82 in Spanien, 90 in Italien und – noch gut in Erinnerung – 1998 in Frankreich... das waren die letzten sieben Teilnahmen unseres Nationalteams bei einer WM-Endrunde und unsere Mannschaft hat sich ja, wie wir alle wissen, letztes Jahr wieder qualifiziert für die WM-Endrunde im heurigen Jahr in Übersee, USA, Mexiko und Kanada. Es ist ein sportliches Großereignis, das Millionen von Menschen bewegt und natürlich auch in Niederösterreich für große Begeisterung sorgt. Ein solches Turnier ist natürlich viel mehr als rein nur Sport, es ist emotionaler Höhepunkt, bringt die Menschen zusammen und schafft Gemeinschaft in den Familien, öffentlichen Plätzen, aber besonders in unserer Gastronomie. Unsere Wirtinnen und Wirte leisten hier einen großen Beitrag – wir haben es schon gehört – mit den Public Viewings. Ich möchte das Ganze nicht nochmal wiederholen. Es ist – wie gesagt – auf Bundesebene 2013 schon eine Novelle rausgekommen, um das Ganze zu erleichtern. Wir tragen dem Ganzen Rechnung und ziehen jetzt gesetzlich nach im Veranstaltungsgesetz, um eben diese bürokratischen Hürden zu nehmen und es den Gastronomen zu erleichtern, hier diese Veranstaltungen durchzuführen. Der Kollege Samwald hat es schon angesprochen, ein Novum ist auch, dass die Veranstaltung sechs Wochen dauert und nicht vier Wochen. Deswegen wird auch hier der zeitliche Rahmen ausgedehnt. Wichtig dabei ist, dass die Ausnahme ausschließlich für gewerbebehördliche genehmigte Gastgewerbebetriebe gilt, für Großereignisse mit überregionaler Bedeutung, wie eben Weltmeisterschaften, Europameisterschaften, Olympischen Spielen und vergleichbaren Großereignissen. Es geht um eine gezielte, sachliche, begründete Erleichterung für internationale Großereignisse, die breite Bevölkerungskreise bewegt und wenn Österreich bei einer Weltmeisterschaft spielt, dann lebt auch Niederösterreich mit, dann sind unsere Wirtshäuser Treffpunkte, dann entsteht einfach Gemeinschaft. Und mit dieser Gesetzesänderung sorgen wir dafür, dass unsere Betriebe diese Chance unbürokratisch und rechtssicher nutzen können, ohne Abstriche bei Sicherheit und Gesundheitsschutz. Das ist praxisnah, das stärkt den Standort Niederösterreich. Dieser Beschluss ist einfach wichtig und richtig und ich darf in diesem Sinne von dem Pult unserer Nationalmannschaft jetzt schon gutes Gelingen wünschen und uns spannende Spiele, spannende Nächte vor allem und hoffentlich viel Erfolg für unser ÖFB-Nationalteam. Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

Zweiter Präsident Waldhäusl: Zum Wort gelangt Abgeordnete Marlene Zeidler-Beck, ÖVP.

Abg. Mag. Zeidler-Beck, MBA (ÖVP): Vielen Dank, Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Hoher Landtag! 2026, das ist definitiv ein ganz besonderes Sportjahr. Wir haben olympische Winterspiele hinter uns, die auch aus niederösterreichischer Sicht höchst erfolgreich waren. Wir haben paralympische Spiele vor uns, wo wir mit der Skifamilie Aigner ein ganz heißes Eisen im Kampf um die Medaillen haben, und wir haben eine Fußball-Weltmeisterschaft vor uns, die in exakt 105 Tagen angepfiffen wird und wo Österreich eben erstmals seit 1998 wieder dabei ist. Und da stellt sich nur eine Frage: Wie schauen wir bei dieser WM zu? Das Live-Erlebnis wird den Allerwenigsten gegönnt sein. Umso wichtiger wird das gemeinsame Erleben, umso wichtiger wird es sein, in Wirtshäusern, in Gasthäusern auch zusammenzukommen und eben Public Viewing zu erleben. Wir alle wissen, wir brauchen dafür die besten Rahmenbedingungen, um das Public Viewing zu ermöglichen. Wir brauchen es aber vor allem auch, damit auch unsere Wirtschaft zu den Gewinnerinnen und Gewinnern einer Fußball-WM zählt. Weil wir alle wissen, beim Fußball, da jubeln wir nicht nur über ein Tor, die Spielerinnen und Spieler, da jubeln nicht nur die Fans, sondern das ist auch ein bedeutendes Wirtschaftsereignis geworden. Was es braucht, um erfolgreich zu bleiben und zu sein, lassen Sie mich das vielleicht ganz fußballerisch sagen: Es braucht eine gute Taktik, einen guten Plan. Wir haben heute schon über die Wirtschaftsstrategie 2030+ gesprochen, die da auch, glaube ich, gute Rahmenbedingungen für uns schafft. Wir brauchen eine engagierte Mannschaft. Wenn ich an unsere Wirtshäuser, an unsere niederösterreichischen Gastronomiebetriebe denke, dann gibt es da ganz viel Innovationskraft, ganz viel Herzblut, ganz viel Einsatz. Und wir brauchen eben auch perfekte Rahmenbedingungen auf und neben dem Spielfeld. Und eine davon, vielleicht eine kleinere Stellschraube, an der wir drehen, ist eben die Änderung des Veranstaltungsgesetzes, wo es darum geht, dass wir es künftig ermöglichen, dass Gastronomiebetriebe in ihren Lokalen, in ihren Gastgärten genehmigungsfrei Public Viewing anbieten können. Für Sportveranstaltungen ebenso wie für Kulturveranstaltungen. Das schafft vor allem am Ende des Tages Rechtssicherheit für unsere Betriebe. Wenn wir es uns jetzt juristisch sehr genau anschauen, dann sehen wir schon auch aus diesem Spannungsverhältnis Veranstaltungsgesetz/Gewerbeordnung... ich glaube, wir sehen an dieser Diskussion auch, wie hoch nach wie vor die bürokratischen Hürden für unsere Betriebe sind und wie wichtig es ist, dass wir auch den Weg gehen, den wir ja begonnen haben im Rahmen der Deregulierung. Ich darf erinnern, wir haben erst im Oktober hier jedes sechste Landesgesetz vereinfacht. Und wie wichtig es, glaube ich, ist, dass wir alle gemeinsam daran arbeiten, um auch die Auflagen, um die bürokratischen Hürden für unsere Betriebe weiterhin kleiner zu machen und da zu ermöglichen, dass sie gut wirtschaften können. In diesem Sinne noch ein persönliches Anliegen zum Schluss: Drücken wir im Sommer nicht nur unseren Fußballern die Daumen, sondern drücken wir bitte auch unseren Fußballerinnen ganz kräftig die Daumen. Die starten am kommenden Dienstag in meiner Heimatgemeinde, in der Südstadt, ihre WM-Qualifikation gegen Norwegen. Da geht es um die WM 2027 in Brasilien. Und ich hoffe, dass wir auch die dann wieder als Großereignis bei einem Public Viewing erleben können mit Rechtssicherheit, mit Begeisterung und mit starken niederösterreichischen Betrieben. Vielen Dank. (Abg. Kaufmann, MAS: Bravo! – Beifall bei der ÖVP.)

Zweiter Präsident Waldhäusl: Die Rednerliste ist erschöpft.

Abweichungen zwischen Text und Video möglich.

Gesamtvideo der LandtagssitzungGesamter Sitzungsbericht als PDF (673 KB)

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