Zusammenfassung
Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-584/XX-2024 – Landesverwaltungsgericht Niederösterreich, Tätigkeitsbericht 2023
Berichterstatter
Redner
- Helmut Hofer-Gruber (NEOS) Tagesordnungspunkt 10 Video und Sitzungsbericht
- Michael Bierbach (SPÖ) Tagesordnungspunkt 10 Video und Sitzungsbericht
- Hubert Keyl (FPÖ) Tagesordnungspunkt 10 Video und Sitzungsbericht
- Hermann Hauer (ÖVP) Tagesordnungspunkt 10 Video und Sitzungsbericht
Abstimmung
Antrag einstimmig angenommen
Video-Übertragung der Sitzung
Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Präsident Mag. Wilfing: Damit Ltg.-584, Bericht der Landesregierung betreffend Tätigkeitsbericht des Landesverwaltungsgerichtes Niederösterreich für das Jahr 2023 und ich ersuche Herrn Abgeordneten Dinhobl die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatter Abg. DI Dinhobl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder des Landtages! Hohes Haus! Ich berichte zu Ltg.-584, den Bericht der Landesregierung betreffend Tätigkeitsbericht des Landesverwaltungsgerichtes Niederösterreich für das Jahr 2023. Mit insgesamt über 6.000 neu anhängig gewordenen Beschwerdeverfahren hatte das Landesverwaltungsgericht 2023 das aufkommensstärkste Jahr seiner zehnjährigen Geschichte zu verzeichnen. Besonders geprägt war die Tätigkeit durch die Beschwerdewelle im Verfahren nach dem Epidemiegesetz. Gegenstand dieser Verfahren war im Wesentlichen die Gewährung von Vergütungen für abgesonderte Erwerbstätige bzw. ihre Arbeitgeber für die Dauer der durch die Absonderung entstandene berufliche Verhinderung. 2023 wurden 6.358 Erledigungen, deutlich mehr Beschwerden, entschieden als in den Jahren zuvor. Dieser Mehraufwand konnte nur durch den herausragenden Arbeitseinsatz der Richterinnen und Richter und aller sonstigen Bediensteten bewältigt werden. Die angespannte Personalsituation setzte sich auch im Jahr 2024 aufgrund beruflicher Veränderungen, Ruhestandsversetzungen und Karenzen fort. Der Bericht liegt in den Händen der Abgeordneten. So komme ich zum Antrag (liest:)
"Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Der Bericht der Landesregierung betreffend Tätigkeitsbericht des Landesverwaltungsgerichtes Niederösterreich für das Jahr 2023 wird zur Kenntnis genommen."
Sehr geehrter Präsident, ich ersuche um Einleitung der Debatte und Durchführung der Abstimmung.
Präsident Mag. Wilfing: Damit eröffne ich diese Debatte und als Erster zu Wort kommt der Abgeordnete Helmut Hofer-Gruber von den NEOS.
Abg. Mag. Hofer-Gruber(NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Eine unabhängige Justiz, die rasch und so entscheidet, dass es die Bürger und Bürgerinnen auch verstehen, ist ein wesentlicher Eckpfeiler unserer demokratisch-liberalen Rechtsordnung. Berichte wie der vorliegende sind daher wichtig, um uns Abgeordneten und natürlich auch breiteren Kreisen in der Bevölkerung einen Eindruck zu vermitteln, wie und was dort gearbeitet wird. Und beim Lesen des Berichts stößt man auf Seite 10 schon auf den ersten Hilferuf: Wegen Elternkarenz und bevorstehenden Pensionierungen können manchen Richterinnen keine neuen Geschäftsstücke mehr zugewiesen werden. Und dazu kommt noch, ich zitiere aus dem Bericht (liest:)"Rezente Änderungen im Dienstrecht führen zur Möglichkeit des Ansparens eines erheblichen Ausmaßes an Erholungsurlaub, welcher unmittelbar vor Ruhestandsversetzung konsumiert wird, wodurch – zusätzlich zu den oben genannten Zahlen – zum Berichtszeitpunkt in Summe zwei weitere Vollzeitäquivalente nicht zur Verfügung stehen. Aktuell können daher bei 51 ernannten Richterinnen und Richtern nur 43 Vollzeitäquivalenten tatsächlich Geschäftsfälle zugewiesen werden, und davon sind, wie erwähnt, noch einmal ca. 2,8 Vollzeitäquivalente für Aufgaben der Justizverwaltung und 0,35 Vollzeitäquivalente für Aufgaben der Personalvertretung abzuziehen." Das heißt, wir haben in Wirklichkeit bei 51 Planstellen 40, denen wirklich Geschäftsstücke zugewiesen werden können. Meine Damen und Herren, es kann doch nicht sein, dass das Dienstrecht zum Hemmschuh für schnellere Verfahren wird. Da sind wir wieder beim Reformbedarf angelangt, den ich vorher angesprochen habe. Auf Seite 25 finden wir den nächsten Hilferuf. Juristen sind offenbar keine Rabauken und formulieren da sehr zurückhaltend, da liest man leicht drüber. "Es zeigt sich zunehmend, dass die Verfahrensdauer maßgeblich von der zeitlichen Verfügbarkeit von Amtssachverständigen abhängt und diese Verfügbarkeit mithin in manchen Verfahrensarten zum limitierenden Faktor wird." Das ist offenbar eine Ressourcenfrage. Und dann schauen wir doch ins Budget, wie viel uns das Landesverwaltungsgericht wert ist. Und im Voranschlag 2025 steht drinnen: 10,5 Millionen Euro. Naja, das ist weniger als eine halbe LWK-Einheit oder ungefähr so viel, wie wir 2025 für das ökologische "Gartenland Niederösterreich", die Spielwiese des Herrn Sobotka, ausgeben. Noch ein kurzer Blick in die Statistik. Auch hier hängt noch die Pandemie nach. Strafverfahren nach dem COVID-19-Maßnahmengesetz und dem Epidemiegesetz 1950 und Vergütungsverfahren nach dem Epidemiegesetz machten im Jahr 2023 ungefähr 24 Prozent des Gesamteingangs aus. 2022 waren das noch 27 Prozent. Hier ist also hoffentlich mit einem baldigen Rückgang der Arbeitsbelastung aus dieser unseligen Causa zu rechnen. Mit ähnlich hohen Zahlen schlägt sich der ganze Bereich "Straßenverkehr" zu buchen, nämlich auch etwas mehr als 24 Prozent betreffen die Straßenverkehrsordnung, das Kraftfahrgesetz, das Führerscheingesetz und dergleichen. Neben der Bauordnung, die auch für Beschäftigung des Landesverwaltungsgerichts sorgt, gibt es eine ganze Reihe von Themen... kann man in der übersichtlichen Statistik gut nachlesen. Die durchschnittliche Erledigungsdauer liegt um die 5,3 Monate. Das ist aber – wie gesagt – die Durchschnittszahl und die sagt nichts über die Streuung aus. Das heißt, es kann sein, dass manche Verfahren wirklich innerhalb von wenigen Wochen abgewickelt werden und andere dauern dafür Jahre. Ich bedanke mich an dieser Stelle bei allen Mitwirkenden für die hervorragende Arbeit, die an diesem Landesverwaltungsgericht – es ist das zweitgrößte im Land, also im Staat Österreich – für die Arbeit, die dort geleistet wurde. Und wir nehmen den Bericht natürlich gerne zur Kenntnis. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den NEOS.)
Präsident Mag. Wilfing: Als Nächstem erteile ich dem Abgeordneten Michael Bierbach, SPÖ, das Wort.
Abg. Michael Bierbach(SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Meine Rede ist heute zum Bericht der Landesregierung des Landesverwaltungsgerichtes Niederösterreich, Tätigkeitsbericht 2023, Ltg.-584. Das Landesverwaltungsgericht NÖ besteht seit dem Jahre 2014 und hat in dieser Zeit über 50.000 Fälle bearbeitet. 2023 war das bisher aufkommensstärkste Jahr mit über 6.000 neuen Beschwerdeverfahren. Die durchschnittliche Verfahrensdauer lag bei etwa fünf Monaten. 2023 wurden 6.358 Verfahren erledigt, 2.603 Akte waren am Ende des Jahres noch offen. Ein Großteil der Verfahren – 24 Prozent aller Beschwerden – betraf noch immer die COVID-19 bezogenen Beschwerden nach dem Epidemiegesetz von 1950. Es wurden 94 Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof und 281 Revisionen von dem Verwaltungsgerichtshof erhoben. Zu Beginn des Jahres 2023 waren 55 Richterinnen und Richter ernannt, am Jahresende nur mehr 53. Aufgrund von Karenzen, Ruhestandsversetzungen und anderen Abwesenheiten waren im Jahresverlauf durchschnittlich 45 Vollzeitäquivalente im Dienst. Der elektronische Rechnungsverkehr wurde 2023 eingeführt. Es wurden bauliche Maßnahmen an den Außenstellen vorgenommen, um den gestiegenen Bedarf zu decken. Das waren Mistelbach, Wiener Neustadt und Zwettl. Eine Auswahl aktueller Entscheidungen wird auf der Homepage des Gerichtes veröffentlicht. Herausforderungen, Anregungen, Engpässe bei den Verfügbarkeiten von Amtssachverständigen, insbesondere im medizinischen Bereich und die Notwendigkeit der Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Effizienzsteigerung und der Verfahrensbeschleunigung. Wir nehmen den Bericht zur Kenntnis. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsident Mag. Wilfing: Als Nächstem erteile ich dem Abgeordneten Hubert Keyl, FPÖ, das Wort.
Abg. Mag. Keyl(FPÖ): Ja, sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine Vorredner haben die Zahlen, Daten, Fakten aus dem Bericht schon ganz gut gebracht. Das heißt, das werde ich ein bisschen hintanstellen, mag aber doch ein bisschen natürlich etwas Inhaltliches highlighten. Es ist schon gesagt worden, dass im Berichtszeitraum 2023 24 Prozent der Verfahren im COVID-19-Bereich angesiedelt waren. Und ich glaube, da ist es besonders wichtig, dass man heraushebt, wie wichtig eigentlich diese zehnjährige Geschichte der Landesverwaltungsgerichte oder der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Österreich überhaupt hier ist. (Zweiter Präsident Waldhäusl übernimmt den Vorsitz.) Es kam in zahlreichen Fällen hier, insbesondere natürlich durch Teilnahme an Demonstrationen, um Menschen, die ihr Recht auf Meinungsäußerung... von diesem Gebrauch gemacht haben, dass sie in den Konflikt in diesem Sinne mit der Verwaltung hier konfrontiert waren. Und hier war es, glaube ich, ganz, ganz wichtig – und das hat man gesehen, auszugsweise habe ich mir hier auch die Erkenntnisse des Landesverwaltungsgerichts angesehen – und hier hat man wirklich gesehen, wie wichtig es ist, dass man einen Rechtsschutz lebt, dass Grund- und Freiheitsrechte in Österreich möglich sind, dass es möglich ist, hier – sage ich jetzt einmal – auch gegen unpopuläre Maßnahmen auch auf die Straße zu gehen. Und das war, glaube ich, hier ein ganz wichtiger Punkt, der hier gestützt wurde. (Beifall bei der FPÖ.) Natürlich mag ich mich auch ganz, ganz herzlich bei der schon zu Recht gelobten Tätigkeit des Landesverwaltungsgerichts, bei allen Mitarbeitern, bei den Richtern etc. bedanken und mag in aller gebotenen Kürze mit einer Anregung schließen. Es ist schon vom Kollegen Hofer- Gruber auf die "übersichtliche Statistik", wie er sie genannt hat, hingewiesen worden. Vielleicht kann man hier noch als Verbesserungswunsch, wenn man die Themen clustert, so wie es hier gestanden ist, auch die Entscheidungsarten vielleicht da hinterlegen. Das, glaube ich, wäre recht spannend. Das heißt jetzt, wenn man ein – wie angesprochen – hier im Straßenverkehrsbereich eine Entscheidung hat oder bleiben wir jetzt bei dem wirklich genannten Beispiel von COVID-19: Wozu führten diese Verfahren? Kam es zu Aufhebungen? Kam es zu Abweisungen oder zu Zurückweisungen? Das wäre vielleicht noch eine Anregung, die ich von dieser Stelle aus hier mitgeben möchte. Ansonsten mag ich mich für die Qualität erstens einmal der Arbeit und auch des Berichts ganz herzlich bedanken. (Beifall bei der FPÖ.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Zum Wort gelangt Abgeordneter Hermann Hauer, ÖVP.
Abg. Hauer(ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Das NÖ Landesverwaltungsgericht ist nicht mehr wegzudenken aus dem Bundesland Niederösterreich, und mit unserem Beschluss im Jahr 2012 zur Einrichtung des Landesverwaltungsgerichts Niederösterreich haben wir eine gute und eine fundierte Entscheidung getroffen. Denn es wurde und wird hier unglaublich viel geleistet und wir sind stolz darauf, dass wir unser NÖ Landesverwaltungsgericht haben. Die kontinuierliche Arbeit und das Engagement aller Beteiligten tragen maßgeblich zur Effizienz und zur Rechtssicherheit bei. Es haben ja die Vorredner, glaube ich, das auch sehr gut angeschnitten. Es wird eine enorme Anzahl an Entscheidungen getroffen und diese Entscheidungen sind rasch und hochwertig und das ist für die Landesverwaltung von enormer Wichtigkeit, denn es bedeutet, dass wir eine Rechtssicherheit erhalten. Und das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich konnte seit seinem Bestehen im Zeitraum von 2014 bis 2023 über 50.000 Geschäftsfälle, lieber Herr Kollege Hofer-Gruber, über 50.000 Geschäftsfälle mit einer durchschnittlichen Verfahrensdauer von weniger als sechs Monaten erledigen, lieber Kollege Hofer-Gruber... jetzt ist er nicht herinnen. So viel zu dem, dass vielleicht ein Landesbediensteter oder ein öffentlicher Bediensteter eher nicht so viel leistet. Auch der Tätigkeitsbericht für das Jahr 2023 überzeugt durch seine Struktur, durch eine saubere und exakte Gliederung, die es auch ermöglicht, die vorliegenden Inhalte gezielt zu erfassen. Und der Tätigkeitsbericht, Hohes Haus, führt uns auch eindrucksvoll vor Augen, dass das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich bestens funktioniert, und es zeigt auch eine engagierte Arbeit und Betätigung aller Richterinnen und Richter, aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Präsidialen und der Geschäftsstelle und dafür ein aufrichtiges Dankeschön. Man kann auch festhalten, dass die Verfahrensdauer in Verwaltungsverfahren im Durchschnitt fünf Monate beträgt, in Strafverfahren fünfeinhalb Monate – das bedeutet innerhalb der gesetzlich vorgesehenen sechs Monate Entscheidungsfrist und das unterstreicht auch die effiziente Arbeit. Und wenn hier heute der Vizepräsident anwesend ist, dann zeigt das auch eine Verbundenheit zum Hohen Haus. Danke, Herr Vizepräsident, dafür. Es ist zu erkennen: Auch quantitativ war das Jahr 2023 mit über 6.200 neuen Rechtssachen das aufkommensstärkste Jahr in der Historie des NÖ Landesverwaltungsgerichts, und der Anstieg resultiert vor allem aus den Nachwirkungen der weltweiten Gesundheitskrise und den zahlreichen Entscheidungsfällen. Und es zeigt sich auch deutlich, dass trotz dieser hohen Belastung die Landesverwaltungsgerichtsbediensteten diese Herausforderungen wirklich gut, sicher und zielstrebig gemeistert haben. Das Land NÖ mit unserer Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner an der Spitze bekennt sich auch klar zum NÖ Landesverwaltungsgericht. Erst am 17. Dezember hat die Landesregierung fünf neue Richterinnen und Richter für das Landesverwaltungsgericht zur Nachbesetzung ernannt. Und damit setzt Niederösterreich auch ein klares Zeichen der Unterstützung, wodurch auch eine spürbare Entlastung erreicht wird und dafür auch ein Dankeschön. In dem vorliegenden Bericht wird auch auf die baulichen Verbesserungen eingegangen sowie auf die Bestrebungen zur Anpassung des Standortes in St. Pölten. Und an dieser Stelle, Hohes Haus, erlaube ich mir auch dem Präsidenten Patrick Segalla und noch einmal dem Vizepräsidenten Markus Grubner meine Wertschätzung oder unsere Wertschätzung und Anerkennung zu zeigen, denn sie leiten das Landesverwaltungsgericht NÖ mit Umsicht, mit Sorgfalt und mit Weitblick. Sie engagieren sich aktiv in der Präsidentenkonferenz der Verwaltungsgerichte sowie in der Österreichischen Akademie der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Sie sind hier ein Teil des Leitungsgremiums und zeigen auch dafür eine Zusammenarbeit der Verwaltungsgerichte zu fördern und an dieser Stelle nochmals ein aufrichtiges Dankeschön. Freut mich auch, dass der Leiter des Verfassungsdienstes, Klaus Heissenberger, bei uns ist. (Beifall bei der ÖVP.) Abschließend, Hohes Haus, ein herzliches Dankeschön an alle Richterinnen und Richter sowie an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Präsidial- und der Geschäftsstelle des NÖ Landesverwaltungsgerichts für ihren unermüdlichen Einsatz, ihre engagierte Arbeit. Sie sind von unschätzbarem Wert für die effiziente und rechtsstaatliche Verwaltung. Ihr Beitrag ist entscheidend für das Vertrauen in die Rechtsprechung und der Sicherstellung der Rechtssicherheit in unserem Heimatland. Vielen Dank für diese wichtige Arbeit. Wir werden dem Tätigkeitsbericht unsere Zustimmung geben und lieber Kollege Hofer-Gruber, jetzt bist du im Hohen Haus, ich halte nichts davon, wenn man ständig einzelne Berufsgruppen auseinanderdividiert, sondern ich glaube es ist wichtig, dass man mit Mut, mit Zuversicht und Hoffnung einfach die Gemeinsamkeit dementsprechend unterstreicht. Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Die Rednerliste ist erschöpft.
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.