Zusammenfassung
Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-584/XX-2024 – Landesverwaltungsgericht Niederösterreich, Tätigkeitsbericht 2023
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Mag. Hofer-Gruber(NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Eine unabhängige Justiz, die rasch und so entscheidet, dass es die Bürger und Bürgerinnen auch verstehen, ist ein wesentlicher Eckpfeiler unserer demokratisch-liberalen Rechtsordnung. Berichte wie der vorliegende sind daher wichtig, um uns Abgeordneten und natürlich auch breiteren Kreisen in der Bevölkerung einen Eindruck zu vermitteln, wie und was dort gearbeitet wird. Und beim Lesen des Berichts stößt man auf Seite 10 schon auf den ersten Hilferuf: Wegen Elternkarenz und bevorstehenden Pensionierungen können manchen Richterinnen keine neuen Geschäftsstücke mehr zugewiesen werden. Und dazu kommt noch, ich zitiere aus dem Bericht (liest:)"Rezente Änderungen im Dienstrecht führen zur Möglichkeit des Ansparens eines erheblichen Ausmaßes an Erholungsurlaub, welcher unmittelbar vor Ruhestandsversetzung konsumiert wird, wodurch – zusätzlich zu den oben genannten Zahlen – zum Berichtszeitpunkt in Summe zwei weitere Vollzeitäquivalente nicht zur Verfügung stehen. Aktuell können daher bei 51 ernannten Richterinnen und Richtern nur 43 Vollzeitäquivalenten tatsächlich Geschäftsfälle zugewiesen werden, und davon sind, wie erwähnt, noch einmal ca. 2,8 Vollzeitäquivalente für Aufgaben der Justizverwaltung und 0,35 Vollzeitäquivalente für Aufgaben der Personalvertretung abzuziehen." Das heißt, wir haben in Wirklichkeit bei 51 Planstellen 40, denen wirklich Geschäftsstücke zugewiesen werden können. Meine Damen und Herren, es kann doch nicht sein, dass das Dienstrecht zum Hemmschuh für schnellere Verfahren wird. Da sind wir wieder beim Reformbedarf angelangt, den ich vorher angesprochen habe. Auf Seite 25 finden wir den nächsten Hilferuf. Juristen sind offenbar keine Rabauken und formulieren da sehr zurückhaltend, da liest man leicht drüber. "Es zeigt sich zunehmend, dass die Verfahrensdauer maßgeblich von der zeitlichen Verfügbarkeit von Amtssachverständigen abhängt und diese Verfügbarkeit mithin in manchen Verfahrensarten zum limitierenden Faktor wird." Das ist offenbar eine Ressourcenfrage. Und dann schauen wir doch ins Budget, wie viel uns das Landesverwaltungsgericht wert ist. Und im Voranschlag 2025 steht drinnen: 10,5 Millionen Euro. Naja, das ist weniger als eine halbe LWK-Einheit oder ungefähr so viel, wie wir 2025 für das ökologische "Gartenland Niederösterreich", die Spielwiese des Herrn Sobotka, ausgeben. Noch ein kurzer Blick in die Statistik. Auch hier hängt noch die Pandemie nach. Strafverfahren nach dem COVID-19-Maßnahmengesetz und dem Epidemiegesetz 1950 und Vergütungsverfahren nach dem Epidemiegesetz machten im Jahr 2023 ungefähr 24 Prozent des Gesamteingangs aus. 2022 waren das noch 27 Prozent. Hier ist also hoffentlich mit einem baldigen Rückgang der Arbeitsbelastung aus dieser unseligen Causa zu rechnen. Mit ähnlich hohen Zahlen schlägt sich der ganze Bereich "Straßenverkehr" zu buchen, nämlich auch etwas mehr als 24 Prozent betreffen die Straßenverkehrsordnung, das Kraftfahrgesetz, das Führerscheingesetz und dergleichen. Neben der Bauordnung, die auch für Beschäftigung des Landesverwaltungsgerichts sorgt, gibt es eine ganze Reihe von Themen... kann man in der übersichtlichen Statistik gut nachlesen. Die durchschnittliche Erledigungsdauer liegt um die 5,3 Monate. Das ist aber – wie gesagt – die Durchschnittszahl und die sagt nichts über die Streuung aus. Das heißt, es kann sein, dass manche Verfahren wirklich innerhalb von wenigen Wochen abgewickelt werden und andere dauern dafür Jahre. Ich bedanke mich an dieser Stelle bei allen Mitwirkenden für die hervorragende Arbeit, die an diesem Landesverwaltungsgericht – es ist das zweitgrößte im Land, also im Staat Österreich – für die Arbeit, die dort geleistet wurde. Und wir nehmen den Bericht natürlich gerne zur Kenntnis. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den NEOS.)
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