Zusammenfassung
Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-599/XX-2024 – NÖ Forstausführungsgesetz, NÖ Feuerwehrgesetz 2015 (NÖ FG 2015) – Änderungen
Berichterstatter
Redner
- Helmut Hofer-Gruber (NEOS) Tagesordnungspunkt 4 Video und Sitzungsbericht
- Kathrin Schindele (SPÖ) Tagesordnungspunkt 4 Video und Sitzungsbericht
- Peter Gerstner (FPÖ) Tagesordnungspunkt 4 Video und Sitzungsbericht
- Franz Mold (ÖVP) Tagesordnungspunkt 4 Video und Sitzungsbericht
Abstimmung
Antrag einstimmig angenommen
Video-Übertragung der Sitzung
Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Präsident Mag. Wilfing: Der nächste Verhandlungsgegenstand trägt die Ltg.-599, Vorlage der Landesregierung betreffend Landesgesetz, mit dem das NÖ Forstausführungsgesetz und das NÖ Feuerwehrgesetz 2015 geändert werden. Ich ersuche Herrn Abgeordneten Auer die Verhandlungen einzuleiten. Ich ersuche Herrn Abgeordneten Auer, die Verhandlungen einzuleiten.
BerichterstatterAbg. Auer (ÖVP): Danke, Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich berichte zur Ltg.-599, einer Vorlage der Landesregierung betreffend Änderung des NÖ Forstausführungsgesetzes und des NÖ Feuerwehrgesetzes 2015. Mit dem vorliegenden Entwurf soll einerseits das NÖ Forstausführungsgesetz an die Änderungen des Forstgesetzes 1975 angepasst werden und sollen andererseits grundlegende Bestimmungen betreffend die Meldung von Waldbränden, die Organisation der Bekämpfung von Waldbränden, die Hilfeleistung bei der Abwehr von Waldbränden, die Bekämpfungsmaßnahmen am Brandort und die nach einem Waldbrand zutreffenden Vorkehrungen ausdrücklich in das Gesetz aufgenommen werden. Dabei gelangen die diesbezüglichen bereits bestehenden Bestimmungen des NÖ Feuerwehrgesetzes 2015 zur Anwendung und werden nur im notwendigen Ausmaß abweichende Regelungen getroffen. Im NÖ Feuerwehrgesetz 2015 soll die bestehende Bezugnahme betreffend den Waldbrandkostenersatz aktualisiert werden. Ich komme zur Antragstellung (liest:)
"Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Der vorliegende Gesetzesentwurf betreffend Landesgesetz, mit dem das NÖ Forstausführungsgesetz und das NÖ Feuerwehrgesetz 2015 geändert werden, wird genehmigt.
Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen."
Sehr geehrter Herr Präsident, ich bitte um Einleitung der Debatte und Durchführung der Abstimmung.
Präsident Mag. Wilfing: Damit gehen wir in diese Debatte und als Erster zu Wort kommt der Abgeordnete Helmut Hofer-Gruber von den NEOS.
Abg. Mag. Hofer-Gruber (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder der Landesregierung! Hohes Haus! Die Feuerwehren sind Landessache. Jedes Bundesland hat daher sein eigenes Feuerwehrgesetz. Das NÖ Feuerwehrgesetz ist besonders lang. Es umfasst 88 Paragraphen, die sich auf 39 Seiten ausdrucken lassen. Oberösterreich kommt mit 53 Paragraphen aus und die Steiermark gar nur mit 51, die sich auf 30 Seiten verteilen. Dennoch: Die Vorgangsweise bei Waldbränden in Niederösterreich ist offenbar nicht klar geregelt und deshalb muss das Feuerwehrgesetz und das Forstausführungsgesetz geändert werden. Ich gebe ehrlich zu, ich wusste bisher nicht, dass es ein Forstausführungsgesetz gibt. Geht vielleicht manchen Kolleginnen und Kollegen auch so. Aber so ist es mal, die Bürokratie lässt grüßen und ich bin sehr froh, dass die Feuerwehrleute so gut ausgebildet sind, dass sie retten, löschen, bergen und sichern können, ohne vorher im Gesetz nachschauen zu müssen, wie das geht. (Abg. Kainz: Nicht sichern. Schützen – Retten – Löschen – Bergen – Schützen.) Wenn der Wald brennt, ist es aber schon zu spät und Waldbrände entstehen zumeist nicht von selbst. Die Verhütung von Waldbränden beschränkt sich nicht nur darauf, Vorsicht beim Entfachen von Feuer walten zu lassen und sei es nur, um eine Zigarette zu rauchen, sondern beinhaltet auch unsere Wälder klimafit zu machen. Diversität und Baumarten, die sich besser an trockene und heiße Bedingungen anpassen, sind hier gefragt. Ich glaube, da könnte man in Niederösterreich auch mehr Anstrengungen unternehmen. Da brauchen wir einen weiteren Blick als bisher. Unabhängig davon möchte ich die Gelegenheit ergreifen, mich an dieser Stelle bei allen Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehr in Niederösterreich für ihre Bereitschaft zu bedanken für andere da zu sein, wenn man sie braucht, und ich wünsche Ihnen allen allzeit gesunde Heimkehr von Ihren Einsätzen. Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)
Präsident Mag. Wilfing: Als Nächste zu Wort kommt die Abgeordnete Kathrin Schindele.
Abg. Schindele (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Ja, Erfahrungen und Erkenntnisse, die man in der Vergangenheit macht, auch wenn es teils nicht so erfreuliche Ereignisse sind, sind sehr wichtig, weil man lernt daraus. Und deswegen sprechen wir jetzt auch über Anpassungen das NÖ Forstausführungsgesetz und das Feuerwehrgesetz betreffend im Speziellen um Waldbrände. Und hier haben wir alle sicher noch die Bilder der Katastrophe von Hirschwang oder Reichenau an der Rax im Oktober 21 im Kopf. Ja, es geht im Speziellen um die Verantwortung bei der Waldbrandbekämpfung. Und das betrifft natürlich die Organisation der Bekämpfung. Das betrifft die Hilfeleistung bei der Abwehr. Das betrifft Bekämpfungsmaßnahmen vor Ort und die Vorkehrungen nach Bränden. Und das ist alles in das Gesetz aufzunehmen. Im Ernstfall braucht es Klarheit im Einsatz. Es braucht klare Regelungen über die Einsatzleitung. Es braucht die Einbeziehung von diversesten Organisationen und Organen. Es braucht die Einbeziehung von relevanten Personen. Es braucht Verhaltensregeln, Effizienz und – Herr Kollege Hofer-Gruber – vor allem auch Rechtssicherheit und deswegen haben wir auch dieses Gesetz. Und diese Rahmenbedingungen, die sind sehr wichtig im Einsatzfall, damit wir auf zukünftige Einsätze – und die wird es leider Gottes sicher geben – bestens vorbereitet sind. Abschließend gebührt auch mein Dank den Feuerwehren und das ist nicht nur eine Floskel. Alle, die mich kennen, wissen, welchen großen Wert die Feuerwehren für mich haben und ich bin stolz auf unsere Feuerwehren, weil darum beneidet uns nicht nur Europa. Ich bin mir sicher, darum beneidet uns die ganze Welt. (Beifall bei der SPÖ, Abg. Mag. Danninger, Abg. Ing. Ebner, MSc und Abg. Kainz.)
Präsident Mag. Wilfing: Die nächste Wortmeldung ergeht an den Abgeordneten Peter Gerstner, FPÖ.
Abg. Gerstner (FPÖ): Dankeschön! Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Werte Kollegen! Diese Novelle des NÖ Forstausführungsgesetzes und des NÖ Feuerwehrgesetzes ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Waldbrandbekämpfung und des Katastrophenmanagements in unserem Bundesland. Warum ist diese Änderung notwendig? Wir sehen die verheerenden Auswirkungen von Waldbränden nicht nur in Südeuropa, sondern auch bei uns in Niederösterreich. Da müssen wir reagieren. Genau das tun wir mit dieser Gesetzesnovelle. Sie sorgt für eine klare, moderne, effiziente Regelung im Ernstfall.
1. Wir schaffen Klarheit und Strukturen. Mit der Anpassung an die bundesweite Novelle des Forstgesetzes und der Einführung von Pauschaltarifen anstelle individueller Kostenersatzverfahren wird der Prozess vereinfacht. Für Gemeinden, für Feuerwehren, für Einsatzkräfte bedeutet das mehr Planungssicherheit und weniger Bürokratie. Das spart wertvolle Zeit. Zeit, die bei der Bekämpfung eines Waldbrandes über Erfolg oder Misserfolg entscheiden können.
2. Klare Zuständigkeiten. Diese Novelle legt fest, dass die Gemeinden für die Waldbrandbekämpfung verantwortlich sind. Gleichzeitig stärkt sie die Zusammenarbeit bei grenzüberschreitenden Bränden – also auch bezirksüberschreitenden Bränden – und bindet wichtige Bundesorgane ein. So schaffen wir eine koordinierte und professionelle Reaktion bei Katastrophen. (Beifall bei der FPÖ.) Jeder weiß, was zu tun ist und das macht unsere Einsätze effektiv und effizient.
3. Unterstützung und Sicherheit. Besonders positiv hervorzuheben ist, dass auch Sicherheitsbehörden – in dem Fall die Polizei – in die Maßnahmen eingebunden werden können. Dadurch können Einsatzkräfte vor Ort besser unterstützen und notwendige Sicherheitsmaßnahmen konsequent durchsetzen. Das schafft mehr Schutz für die Bevölkerung, die Einsatzkräfte und unsere wertvollen Waldflächen.
4. Keine Mehrkosten für Gemeinden oder das Land. Ein entscheidender Punkt ist, dass diese Gesetzesänderung keine zusätzlichen finanziellen Belastungen für Gemeinden und Länder schafft. Im Gegenteil, sie sorgt für effiziente Abläufe und eine optimierte Nutzung der vorhandenen Ressourcen.
5. Modernisierung des Feuerwehrgesetzes. Durch die Harmonisierung der Kostenaufteilung mit den neuen bundesweiten Standards schaffen wir eine einheitliche Grundlage für alle Einsätze. Das bedeutet weniger Unklarheiten und mehr Effizienz bei den Feuerwehren.
Meine Damen und Herren, diese Gesetzesnovelle ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Sie bringt Klarheit, stärkt die Zusammenarbeit und verbessert das Katastrophenmanagement in unserem Bundesland. (Beifall bei der FPÖ und Präs. Waldhäusl.) Wir stehen hinter dieser Änderung, weil sie den Schutz der Bevölkerung, der Einsatzkräfte und unserer Wälder nachhaltig stärkt, ohne neue finanzielle Belastungen zu schaffen. Hier gilt klar auch – wie schon eine Vorrednerin gemeint hat – Dank an die Freiwilligen Feuerwehren, weil ohne die könnte man das Ganze sowieso nicht schaffen in diesem Ausmaß, und ich möchte mich auch hier bedanken bei allen Beteiligten bei der Vorbereitung dieser Novelle und wir stimmen dieser Gesetzesvorlage gerne zu. (Beifall bei der FPÖ und Präs. Waldhäusl.)
Präsident Mag. Wilfing: Als Nächsten ersuche ich den Abgeordneten Franz Mold, ÖVP, zum Rednerpult.
Abg. Mold (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder des Landtages! Die Waldbrände gehören mittlerweile zu den großen Herausforderungen unserer Zeit und sie machen auch vor unserem Bundesland nicht halt. Und wir alle erinnern uns noch an den großen Waldbrand vor zwei Jahren im Gebiet Hirschwang/Raxgebiet, wo über viele Wochen tausende Feuerwehrleute im Einsatz waren, um diesen Brand in den Griff zu bekommen und letztlich zu löschen. Und wie heute schon gesagt wurde: Unsere Feuerwehrleute arbeiten effizient, auch wenn die gesetzlichen Bestimmungen manches nicht klar regeln. Gott sei Dank ist das so, dass das Engagement und die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren immer und überall gegeben sind, und so ist auch dieser Brand in den Griff zu bekommen gewesen und letztlich gelöscht worden. Aber es fehlte eben die Rechtssicherheit. Die Rechtssicherheit für die Behörden, für die Gemeinden, letzten Endes auch für die Feuerwehren. Und daher war es notwendig, hier einerseits auf Bundesebene Klarheit zu schaffen mit einer Novelle im Forstgesetz 1975. Hier wurde klar geregelt, wer die Kosten trägt und wie die Kosten zu ermitteln sind. Das heißt, dass nunmehr die Kosten festgelegt werden aufgrund der Größe der Brandfläche und der Dauer der Brandbekämpfung. Und es ist auf der anderen Seite erforderlich, dass wir in Niederösterreich landesgesetzlich unsere Gesetze – nämlich das Forstausführungsgesetz und das Feuerwehrgesetz – hier auch entsprechend ändern und anpassen, damit alle hier die entsprechende Rechtssicherheit haben bei der Bekämpfung solcher Katastrophen. Und daher möchte ich nicht alles wiederholen, was schon gesagt worden ist. Ich komme letztlich auch zum Schluss: Mit diesen gesetzlichen Änderungen soll Klarheit geschaffen werden über die Tragung der Kosten. Es soll eine effizientere Koordination der Einsätze ermöglicht werden. Wer hat welche Aufgabe? Die Bezirksverwaltungsbehörde, die Gemeinden, die Polizei, die Freiwillige Feuerwehr. Und es soll auch klar geregelt werden wie der Einsatz von modernen Technologien. Wir erinnern uns, auch bei diesem Brand waren Löschflugzeuge und Hubschrauber eingesetzt. Und damit dieser Einsatz auch klar geregelt wird, Löschflugzeuge, Hubschrauber, Drohnen... auch dafür sollen diese gesetzlichen Regelungen die Grundlage schaffen. Wir werden vonseiten der ÖVP natürlich diesem Antrag zustimmen und hoffen, dass wir damit auch zur Klarheit und Regelung solcher Einsätze beitragen können zum Schutz auch der Menschen und unserer Wälder, denn unsere Wälder sind eine wichtige Lebensgrundlage für uns und die nächsten Generationen. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsident Mag. Wilfing: Damit komme ich zur Abstimmung…
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