Zusammenfassung
Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-551/XX-2024 – NÖ Landes-Bedienstetengesetz (NÖ LBG), Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972 (DPL 1972), Landes-Vertragsbedienstetengesetz (LVBG) – Änderungen (Dienstrechts-Novelle 2024)
Berichterstatter
Redner
- Helmut Hofer-Gruber (NEOS) Tagesordnungspunkt 10 Video und Sitzungsbericht
- René Pfister (SPÖ) Tagesordnungspunkt 10 Video und Sitzungsbericht
- Jürgen Handler (FPÖ) Tagesordnungspunkt 10 Video und Sitzungsbericht
- Hermann Hauer (ÖVP) Tagesordnungspunkt 10 Video und Sitzungsbericht
Abstimmung
Antrag einstimmig angenommen
Video-Übertragung der Sitzung
Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Dritte Präsidentin Prischl: Wir kommen zum Verhandlungsgegenstand Ltg.-551, Vorlage der Landesregierung betreffend Landesgesetz, mit dem das NÖ Landes-Bedienstetengesetz, die Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972 und das Landes-Vertragsbedienstetengesetz geändert werden (Dienstrechtsnovelle 2024). Ich ersuche Herrn Abgeordneten Schulz, der schon beim Rednerpult steht, die Verhandlungen einzuleiten. Danke schön.
Berichterstatter Abg. Ing. Schulz (ÖVP): Geschätzte Frau Präsidentin! Hoher Landtag! Ich berichte zur Ltg.-551, ein Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend Landesgesetz, mit dem das NÖ Landes-Bedienstetengesetz, die Dienstpragmatik der Landesbeamten und das Landes-Vertragsbedienstetengesetz geändert werden. Diese Dienstrechtsnovelle enthält im Wesentlichen folgende Eckpunkte. Zum einen die Erhöhung des amtlichen Kilometergeldes, des Mitfahrerzuschlages, des Beförderungszuschusses, der Tages- und der Nächtigungsgebühr sowie des Fahrtkostenzuschusses. Zweitens: Erstmalige Pensionserhöhung auch bei der Pensionsanpassung 2026 bereits mit ersten Jänner des folgenden Kalenderjahres. Drittens: Ausweitung des Anspruches auf Freistellung zur Begleitung eines Kindes bei Reha-Aufenthalt. Viertens: Berücksichtigung des neu eingeführten Sonderwochengeldes. Fünftens: Verlängerung des Instituts zur Zuordnung wegen herabgesetzter Leistungsfähigkeit für Vertragsbedienstete. Sechstens: Bereinigung der Übergangsbestimmungen und siebtens: Sprachliche Anpassungen und Korrekturen. Ich komme daher zum Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses (liest:)
"Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der vorliegende Gesetzesentwurf betreffend Landesgesetz, mit dem das NÖ Landes-Bedienstetengesetz, die Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972 und das Landes-Vertragsbedienstetengesetz geändert werden, wird genehmigt.
2. Die Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen."
Geschätzte Frau Präsidentin, ich bitte um Debatte und Abstimmung.
Dritte Präsidentin Prischl: Ich danke für den Bericht und eröffne die Debatte. Zum Wort gelangt der Herr Abgeordnete Helmut Hofer-Gruber von den NEOS. Bitte schön.
Abg. Mag. Hofer-Gruber (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hoher Landtag! Das ist vielleicht jetzt nicht der heißeste Antrag, den wir heute diskutieren werden. Dass dieses Gesetz keine Verschlechterung für den öffentlichen Dienst bringt, ist eh klar. Aber es lohnt sich doch ein bisschen tiefer reinzuschauen, vor allem in den Motivenbericht zu diesem Antrag. Da fällt mir einmal auf, wenn ich mir das so durchlese, da kommt ein bestimmtes Wording im Zusammenhang mit den Gehaltsverhandlungen im öffentlichen Dienst vor. Ich zitiere (liest:)"Im NÖ Landesdienst werden die Gehälter bzw. deren Erhöhungen, wie im öffentlichen Dienst üblich, zuerst in intensiven Verhandlungen der Sozialpartner vereinbart und wird als Verhandlungsergebnis letztlich in Form von Gehaltstabellen gesetzlich normiert." Na bitte, erzählen Sie einmal Angestellten im Handel oder in der Metallindustrie, was Sie unter intensiven Verhandlungen verstehen. Ich darf die Lohn- und Gehaltsrunden vom letzten Herbst in Erinnerung rufen. Handel: nach wochenlangen Gehaltsverhandlungen und Streiks, die durchgeführt wurden, durchschnittlich plus 8,43 Prozent. Metallindustrie: nach wochenlangen Verhandlungen und Streiks plus 8,2 bis 8,5 Prozent mit Härteklausel. Aber die Härteklausel nicht zugunsten der Mitarbeiter, sondern zugunsten der Betriebe. Öffentlicher Dienst: nach nicht einmal eintägiger Verhandlung plus 9,15 bis 9,71 Prozent. Also bei weitem der höchste Abschluss. Und das nennen Sie "intensive Verhandlungen"? Ich kann Sie nur ersuchen: Bitte achten Sie auf die Formulierungen. Die Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher arbeiten eben nicht nur im öffentlichen Dienst und gerade jetzt, wo dunkle Konjunkturwolken aufziehen, wäre es angebracht, hier mit mehr Feingefühl und Respekt vorzugehen. Und zweitens ist mir aufgefallen beim Durchlesen des Motivenberichts, da werden gleich drei redaktionelle Versehen korrigiert. Das ist ein bisschen sonderbar. Scheinbar passieren hier Fehler. Das passt vielleicht nicht ganz zu dem überschwänglichen Lob, das der Verwaltung aus diesem Hause hier immer entgegenschlägt. Aber schauen wir noch genauer hin. Zu Ziffer 13, die betrifft den § 149, Ziffer 4 steht im Motivenbericht: "Mit dieser Änderung erfolgt die Korrektur eines Redaktionsversehens." Naja, denkt man Akkusativ mit Dativ verwechselt oder nicht richtig gegendert oder so. Aber siehe da: Die Korrektur besteht in der Hinzufügung eines ganzen Absatzes, der normiert, dass ein Pensionsverlust nicht nur nach Haftstrafen bestimmter Länge eintritt, sondern auch nach dem neuen Absatz c, bei einer, ich zitiere (liest:)"Anordnung einer Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum." Nichts gegen die Sache, aber von der bloßen Korrektur eines redaktionellen Versehens, meine Damen und Herren, sind wir hier weit entfernt. Und wir werden, glaube ich, in Zukunft genauer hinschauen müssen, wenn die Landesregierung da in Zukunft irgendwelche redaktionelle Versehen korrigiert. Das könnte ja einmal etwas Entscheidendes betreffen. Und die Legislative, meine Damen und Herren, ist immer noch der Landtag und nicht die Landesregierung, die hier irgendwelche Vorlagen macht, auch wenn das viele hier vielleicht anders sehen. Jedenfalls hier ein glattes "Nicht genügend" für diese Vorgangsweise. Dem Antrag an sich werden wir dennoch zustimmen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den NEOS.)
Dritte Präsidentin Prischl: Die nächste Wortmeldung kommt von Herrn Abgeordneten René Pfister, SPÖ. Bitte schön.
Abg. Pfister (SPÖ): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein erfreulicher Bericht hier auch nicht nur für die Personalvertretung, sondern, glaube ich auch, und wie ich der Meinung bin, für die niederösterreichischen Landesbediensteten, die hier wirklich hervorragende Arbeit auch leisten. Ich möchte hiermit aber auch das Landesgesetz, das wir hier heute beschließen, auch kurz umreißen, weil es doch einige Punkte gibt, die sehr, sehr bemerkenswert sind. Wenn wir jetzt hergehen, dass die Grundlage oder dass die Grundlage hier auch die Frage des Kilometergeldes in dem Fall beinhaltet – und wie wir alle wissen, ist Niederösterreich ein Land der Pendlerinnen und Pendler und hat auch nicht immer die Möglichkeit auf den öffentlichen Verkehr zurückzugreifen und ist auf das Fahrzeug auch angewiesen – dann ist das ein richtiger Schritt in die richtige Richtung. Allerdings möchte ich nicht wieder 16 Jahre warten, dass man das Kilometergeld dann um 8 Cent erhöht und das nicht so intensiv diskutiert wird. Weil die Teuerung in dem Fall in den letzten Jahren hat hier auch massive Auswirkungen gehabt. Aber wie gesagt, es ist auch zu begrüßen, dass es hier eine Erhöhung des amtlichen Kilometergeldes gibt. Das heißt, wir werden das natürlich auch sehr, sehr gerne unterstützen. Gleichzeitig möchte ich mir aber noch festhalten und bedanken auch letzte Woche im Ausschuss in der Fragestellung, was den Bereich des "Opting Out" betrifft, wo es hier, glaube ich, schon auch sehr, sehr gute Grundlagen gibt, die ich mir selbstverständlich auch in den nächsten Wochen und Monaten, sofern wir das auch gemeinsam hier auch tun möchten und sehr, sehr genau ansehen, was man daraus auch lernen kann. Ich glaube, das ist auch ein richtungsweisendes und vernünftiges Instrument, wenn man sich das genauer anschaut, dass man in der viel zitierten Diskussion... und es darum geht, immer länger in Beschäftigung zu bleiben und die Kolleginnen und Kollegen auch immer älter werden, dass es hier auch mit der Leistungsfähigkeit und das Ganze hier sehr, sehr unterschiedliche Zugänge gibt. Wenn es da gute Ideen gibt, dann sind wir da gerne dabei. Diese anderen nehmen wir auch und daher begrüßen wir hier auch die Änderung des Dienstrechtes und werden dem sehr, sehr gerne zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)
Dritte Präsidentin Prischl: Als Nächster zu Wort gemeldet der Herr Abgeordnete Jürgen Handler, FPÖ, bitte schön.
Abg. Handler (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Hoher Landtag! Zur Dienstrechtsnovelle 2024. Die Dienstrechtsnovelle 2024 bringt für die Bediensteten des Landes NÖ mehrere positive Änderungen mit sich, die deren Arbeitsbedingungen verbessern. Hervorzuheben sind dabei insbesondere folgende Änderungen: die Erhöhung des Kilometergeldes. Das amtliche Kilometergeld wird von 42 Cent auf 50 Cent pro Kilometer angehoben und dies ist eine Anerkennung der gestiegenen Treibstoff- und Erhaltungskosten, was vor allem diejenigen entlastet, die regelmäßig im Außendienst tätig sind. Und die Erhöhung des Mitfahrerzuschlags und weiterer Fahrtkosten... neben dem Kilometergeld wird auch der Mitfahrerzuschlag auf 15 Cent angehoben und die Sätze für den Beförderungszuschuss sowie die Tages- und Nächtigungsgebühren steigen entsprechend den aktuellen Preisentwicklungen. Und es besteht auch ein erweiterter Anspruch auf Freistellung und der Anspruch auf Freistellung zur Begleitung eines Kindes bei einem Reha-Aufenthalt wird erweitert und dies stärkt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für jene, die in solchen Situationen Unterstützung benötigen. Und erstmals wird die Pensionserhöhung für das Jahr 2026 schon ab dem ersten Jänner des folgenden Jahres wirksam, was den Pensionisten früher finanzielle Sicherheit bietet. Und diese Verbesserungen zeigen, wie sehr das Land NÖ die Bedürfnisse seiner Mitarbeiter berücksichtigt. Besonders die Erhöhung des Kilometergeldes ist ein wichtiges Zeichen der Wertschätzung für diejenigen, die ihre beruflichen Verpflichtungen durch häufige Fahrten erfüllen. Und ein großer Dank geht an alle Bediensteten für ihre herausragenden Leistungen und diese Anpassungen in der Dienstrechtsnovelle sind eine Anerkennung für ihren unermüdlichen Einsatz und ihre wertvolle Arbeit. (Beifall bei der FPÖ.)
Dritte Präsidentin Prischl: Die nächste Wortmeldung von Herrn Abgeordneten Hermann Hauer, ÖVP. Bitte sehr.
Abg. Hauer (ÖVP): Geschätzte Frau Präsidentin! Hoher Landtag! Auch ich darf mich ebenfalls zu dem vorliegenden Gesetzesentwurf zur Dienstrechtsnovelle 2024, bei dessen Verhandlungen der Obmann der Landespersonalvertretung Hans Zöhling eine entscheidende Rolle gespielt, in gebotener Kürze zu Wort melden. In der vorliegenden Novelle zeigt sich zum einen eine partnerschaftliche Zusammenarbeit im Land NÖ, zum Zweiten, das Land NÖ reagiert und handelt im gemeinsamen Miteinander und zum Dritten, zeigt es auch, dass wir den Ansprüchen einer modernen flexiblen, zukunftsfähigen Novelle des öffentlichen Dienstes gerecht werden. Lieber Helmut, Herr Kollege Hofer-Gruber, ich halte nichts davon, Berufsgruppen auseinanderzudividieren. Ich halte auch nichts davon, den Landesdienst ständig in einen Lichtkegel zu rücken, dass alles nur mit negativen Aspekten behaftet ist. Ich halte viel mehr davon, wenn wir einfach zusammenrücken und damit verbunden die Schritte setzen für die moderne, flexible Verwaltung. Und ja Helmut, wer arbeitet macht Fehler, wer nicht arbeitet macht keine Fehler. Hohes Haus, in die gegenständliche Novelle fließen in bewährter Weise partnerschaftlich verhandelte Punkte ein und ich kann das nur unterstreichen, was meine Vorredner angesprochen haben beim amtlichen Kilometergeld, eine Forderung des NÖAAB. Da hat sich unsere Landesobfrau und Landesrätin, Christiane Teschl-Hofmeister, immer am richtigen Zug hineingeworfen, um dementsprechend hier die Pflöcke einzuschlagen und ich glaube, dass das auch ein wichtiger Ansatz ist, und der Kollege Handler hat das sehr zielgerichtet angesprochen. Zum zweiten Kernpunkt, den ich ansprechen möchte, ist einfach das mit "Opting Out". Ich glaube, dass das wichtig ist, um einfach auch die soziale Stabilität, langfristige Bindungen und damit verbunden die qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst zu halten. Und lieber Kollege Pfister, danke, dass du das auch angesprochen hast, dass wir das auch im Ausschuss sehr intensiv hinterfragt haben. Und liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube auch, dass in Niederösterreich die Bürgerinnen und Bürger sich auf den Landesdienst verlassen können und die Zufriedenheit der Bevölkerung mit dem NÖ Landesdienst zeigt das klar und deutlich und ich glaube auch, das sollte unser Auftrag sein, dass die NÖ Landesverwaltung, lieber Herr Kollege Hofer-Gruber, ständig und stets auf der Höhe der Zeit ist. Und gerade im Blick zurück zeigt sich bei den jüngsten Unwetterkatastrophen, dass auf den Landesdienst sehr intensiv Verlass ist. Ich denke nur an die Bezirkshauptmannschaften, die mit den Bürgermeistern, mit den Gemeinden hier diese schwierigen Situationen wirklich sehr intensiv beherrscht haben und damit verbunden auch der Bevölkerung Unterstützung und Sicherheit geboten haben, natürlich mit dem Bundesheer, der Polizei, den Freiwilligenorganisationen, der Feuerwehr. Ich denke nur an die Gebietsbauämter, wo sogar Sachverständige im Ruhestand zurückgekehrt sind, um schnell und zügig in den Schadenskommissionen dementsprechend die Unterstützung zu geben und die Anträge zügig weiterzuleiten. Die Fachabteilungen des Landes NÖ, wo Fachkräfte zusammengezogen wurden, um die Förderabteilung dementsprechend zu unterstützen und wir können heute sagen: Über 150 Millionen sind dementsprechend bereits draußen bei jenen, wo das Schicksal unbarmherzig zugeschlagen hat. Und liebe Kolleginnen und Kollegen, auch beim Straßendienst muss man sich bedanken. Ich halte das nicht so wie der Klubobmann der SPÖ, dass ich sage: "Na die werden eh bezahlt." Lieber Herr Kollege Weninger, natürlich werden sie bezahlt. Aber es passiert auch, dass sie gleich nach dem Einsatz, für den sie bezahlt werden, auch gleich in die weiteren Einsätze gehen. Ich möchte mich auch bedanken bei der EDV/Informationstechnologie, die ja die digitalen Voraussetzungen schaffen, bis hin zu den Bereichen der Bildung der Elementarpädagoginnen und Elementarpädagogen. Wir haben ja das miterlebt, dass auch hier das Hochwasser zugeschlagen hat und die haben wirklich mit Flexibilität und unglaublicher Hingabe die Notbetriebe dementsprechend eingerichtet und bestens organisiert, bis hin zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Kliniken und in den NÖ Pflege- und Betreuungszentren, wo wirklich herausfordernd gemeistert wurde und beruhigend auf jene eingewirkt wurde. Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Diese Novelle ist ein richtiger Schritt in eine moderne, flexible und gerechte Verwaltung. Sie sichert die Qualität unseres öffentlichen Dienstes, stärkt die Motivation unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und sie trägt zur weiteren Attraktivität des öffentlichen Dienstes als Arbeitgeber bei. Und es sei mir gestattet, noch meinen Dank abzustatten an unsere Landeshauptfrau, an den Landesamtsdirektor Dr. Werner Trock, der Personalvertretung an der Spitze mit Hans Zöhling für die umsichtlichen Gespräche und die Zusammenarbeit bei den Fachabteilungen. Liebe Frau Mag. Seeliger, lieber Herr Mag. Menigat, danke, dass Sie auch heute hier sind. Das zeigt auch eine Verbundenheit zur gesetzgebenden Körperschaft. Vielen, vielen Dank dafür. In dem Sinne: Lassen Sie uns gemeinsam für eine starke, zukunftssichere Verwaltung eintreten! Diese vorliegende Novellierung, die ist auch ein Fortschritt für den öffentlichen Dienst und auch für unser Heimatland Niederösterreich. Wir werden dem auch zustimmen. (Beifall bei der ÖVP.)
Dritte Präsidentin Prischl: Die Rednerliste ist erschöpft.
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.