Zusammenfassung
Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-551/XX-2024 – NÖ Landes-Bedienstetengesetz (NÖ LBG), Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972 (DPL 1972), Landes-Vertragsbedienstetengesetz (LVBG) – Änderungen (Dienstrechts-Novelle 2024)
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Mag. Hofer-Gruber (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hoher Landtag! Das ist vielleicht jetzt nicht der heißeste Antrag, den wir heute diskutieren werden. Dass dieses Gesetz keine Verschlechterung für den öffentlichen Dienst bringt, ist eh klar. Aber es lohnt sich doch ein bisschen tiefer reinzuschauen, vor allem in den Motivenbericht zu diesem Antrag. Da fällt mir einmal auf, wenn ich mir das so durchlese, da kommt ein bestimmtes Wording im Zusammenhang mit den Gehaltsverhandlungen im öffentlichen Dienst vor. Ich zitiere (liest:)"Im NÖ Landesdienst werden die Gehälter bzw. deren Erhöhungen, wie im öffentlichen Dienst üblich, zuerst in intensiven Verhandlungen der Sozialpartner vereinbart und wird als Verhandlungsergebnis letztlich in Form von Gehaltstabellen gesetzlich normiert." Na bitte, erzählen Sie einmal Angestellten im Handel oder in der Metallindustrie, was Sie unter intensiven Verhandlungen verstehen. Ich darf die Lohn- und Gehaltsrunden vom letzten Herbst in Erinnerung rufen. Handel: nach wochenlangen Gehaltsverhandlungen und Streiks, die durchgeführt wurden, durchschnittlich plus 8,43 Prozent. Metallindustrie: nach wochenlangen Verhandlungen und Streiks plus 8,2 bis 8,5 Prozent mit Härteklausel. Aber die Härteklausel nicht zugunsten der Mitarbeiter, sondern zugunsten der Betriebe. Öffentlicher Dienst: nach nicht einmal eintägiger Verhandlung plus 9,15 bis 9,71 Prozent. Also bei weitem der höchste Abschluss. Und das nennen Sie "intensive Verhandlungen"? Ich kann Sie nur ersuchen: Bitte achten Sie auf die Formulierungen. Die Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher arbeiten eben nicht nur im öffentlichen Dienst und gerade jetzt, wo dunkle Konjunkturwolken aufziehen, wäre es angebracht, hier mit mehr Feingefühl und Respekt vorzugehen. Und zweitens ist mir aufgefallen beim Durchlesen des Motivenberichts, da werden gleich drei redaktionelle Versehen korrigiert. Das ist ein bisschen sonderbar. Scheinbar passieren hier Fehler. Das passt vielleicht nicht ganz zu dem überschwänglichen Lob, das der Verwaltung aus diesem Hause hier immer entgegenschlägt. Aber schauen wir noch genauer hin. Zu Ziffer 13, die betrifft den § 149, Ziffer 4 steht im Motivenbericht: "Mit dieser Änderung erfolgt die Korrektur eines Redaktionsversehens." Naja, denkt man Akkusativ mit Dativ verwechselt oder nicht richtig gegendert oder so. Aber siehe da: Die Korrektur besteht in der Hinzufügung eines ganzen Absatzes, der normiert, dass ein Pensionsverlust nicht nur nach Haftstrafen bestimmter Länge eintritt, sondern auch nach dem neuen Absatz c, bei einer, ich zitiere (liest:)"Anordnung einer Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum." Nichts gegen die Sache, aber von der bloßen Korrektur eines redaktionellen Versehens, meine Damen und Herren, sind wir hier weit entfernt. Und wir werden, glaube ich, in Zukunft genauer hinschauen müssen, wenn die Landesregierung da in Zukunft irgendwelche redaktionelle Versehen korrigiert. Das könnte ja einmal etwas Entscheidendes betreffen. Und die Legislative, meine Damen und Herren, ist immer noch der Landtag und nicht die Landesregierung, die hier irgendwelche Vorlagen macht, auch wenn das viele hier vielleicht anders sehen. Jedenfalls hier ein glattes "Nicht genügend" für diese Vorgangsweise. Dem Antrag an sich werden wir dennoch zustimmen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den NEOS.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
Zur Person

Kontaktdaten
- Wohnbezirk:
- Baden
- Klub/Fraktion:
- Landtagsfraktion der NEOS Niederösterreich (ohne Klubstatus)
- Wahlpartei:
- NEOS – Das Neue Niederösterreich