Zusammenfassung
Antrag des Umwelt-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-407/XX-2024 – NÖ Naturschutzgesetz 2000 (NÖ NSchG 2000), Änderung
Berichterstatter
Redner
- Helga Krismer-Huber (GRÜNE) Tagesordnungspunkt 7 Video und Sitzungsbericht
- Kerstin Suchan-Mayr (SPÖ) Tagesordnungspunkt 7 Video und Sitzungsbericht
- Alexander Schnabel (FPÖ) Tagesordnungspunkt 7 Video und Sitzungsbericht
- Franz Linsbauer (ÖVP) Tagesordnungspunkt 7 Video und Sitzungsbericht
- Helga Krismer-Huber (GRÜNE) Tagesordnungspunkt 7 Video und Sitzungsbericht
Abstimmung
Antrag angenommen: Zustimmung ÖVP, FPÖ, Ablehnung SPÖ, GRÜNE, NEOS
Video-Übertragung der Sitzung
Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Zweiter Präsident Waldhäusl(FPÖ): Wir kommen zum Verhandlungsgegenstand Ltg.-407, ein Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Dr. Krismer u.a. betreffend Unterstützung durch die Organe der Bundespolizei bei Vergehen gegen das NÖ Naturschutzgesetz – Änderung des Niederösterreichischen Naturschutzgesetzes 2000. Ich ersuche Herrn Abgeordneten Hörlezeder die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatter Abg. Hörlezeder(GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich berichte zur Ltg.-407, Antrag der Abgeordneten Dr. Krismer-Huber u.a. betreffend Unterstützung durch die Organe der Bundespolizei bei Vergehen gegen das NÖ Naturschutzgesetz. Das NÖ Naturschutzgesetz trägt zum Erhalt, zur Pflege und zur Wiederherstellung der natürlichen Lebensräume sowie der Artenvielfalt bei. Eingriffe oder Störungen der Schutzgüter erfordern eine Ausnahmegenehmigung, sonst drohen Strafen. Die Behörde kann Maßnahmen zur sofortigen Verhinderung von Zerstörungen oder Eingriffen in Schutzgebieten ergreifen ohne vorheriges Verfahren. In manchen Fällen ist ein schnelleres Eingreifen erforderlich, für das die Bundespolizei Unterstützung leisten könnte, um Schäden an Schutzgebieten zu verhindern. Und hierfür regen wir eine Präzisierung im NÖ Naturschutzgesetz an. Der Antrag des Umwelt-Ausschusses lautet: Der Antrag wird abgelehnt. Sehr geehrter Herr Präsident, ich bitte um Einleitung der Debatte und Beschlussfassung.
Zweiter Präsident Waldhäusl(FPÖ): Ich eröffne die Debatte. Zum Wort gelangt Klubobfrau Helga Krismer von den GRÜNEN.
Abg. Dr. Krismer-Huber(GRÜNE): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Hoher Landtag! Wenn ich als Abgeordnete aus der Verwaltung in Niederösterreich höre, dass manches einfacher wäre in der Vollziehung und einer Verbesserung bedarf, dann nehme ich die Dinge ernst. Und ich habe eigentlich gedacht, dass es hier eine Mehrheit im Landtag geben wird, damit Naturschutz in Niederösterreich auch quasi den Beistand hat, wenn es notwendig ist von der Exekutive, sprich von der Polizei. Ich war eigentlich etwas erstaunt, dass es hier keine Mehrheit gibt, aber ich habe heute in der Aktuellen Stunde schon darauf hingewiesen: Wenn man Naturschutzangelegenheiten den BLAUEN gibt, dann ist das ein Zustand und keine Zuständigkeit per Definition. Die ablehnende Haltung im Ausschuss hat meine Recherche jetzt noch einmal befeuert und umso bedauerlicher ist es, weil die Bezirkshauptmannschaften hier eigentlich recht haben und ich verstehe auch, dass sie sich hier weitaus mehr wünschen würden. Wir haben nämlich in Niederösterreich die Situation, dass es zuerst ein Ersuchen sein muss der Behörde, damit die Polizei dann unterstützend kommt. Wenn ich mir Naturschutzgesetze anschaue, in Salzburg zum Beispiel: In Salzburg ist eine ganz klare Regelung, wann die Organe der Bundespolizei bei der Vollziehung in den Paragraphen da, da, da beizustehen haben. Die Tiroler haben es im Tiroler Naturschutzgesetz... ist die Mitwirkung der Bundespolizei auch klar geregelt. Es ist eigentlich in Niederösterreich das Mitwirken schwammig geregelt, sowie in Oberösterreich. Und ich orientiere mich in der Gesetzgebung schon gerne an den besten und nicht die es in etwa so machen wie wir. Daher hoffe ich doch, dass wir das nächste Mal – und ich werde das dann wirklich anders machen – mit einem ganz konkreten Gesetzesvorschlag kommen, weil ich davon überzeugt bin, dass der Naturschutz in Niederösterreich genau die Unterstützung braucht wie wir, quasi die Blaulichtorganisation hat genau dann, wenn es notwendig ist, ganz klar einzuschreiten und nicht erst auf Bitten, Betteln der Behörden. Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Zweiter Präsident Waldhäusl(FPÖ): Zum Wort gelangt Abgeordnete Kerstin Suchan-Mayr, SPÖ.
Abg. Mag. Suchan-Mayr(SPÖ): Danke, Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich darf hier kundtun, dass wir vom Sozialdemokratischen Klub diesen Antrag zur Änderung des NÖ Naturschutzgesetzes unterstützen werden. Wenn mein Nachredner – so wie im Ausschuss – erklären wird, dass es hierzu schon Paragraphen gibt, hat auch meine Vorrednerin ausgeführt, dass ja in § 28 hier über "Ersuchen" formuliert ist. Das heißt aber, außerhalb der Amtsstunden am Wochenende können hier die Behörden nicht ersuchen zur Mitwirkung, und deswegen ist diese Änderung hier auch notwendig. Einmal mehr zeigt sich hier, dass eine Harmonisierung der Gesetze über alle Länder in Österreich hinweg einen Sinn machen würden. In diesem Sinne tragen wir diesen Antrag hier auch mit. (Beifall bei der SPÖ.)
Zweiter Präsident Waldhäusl(FPÖ): Zum Wort gelangt Abgeordneter Alexander Schnabel, FPÖ.
Abg. Schnabel(FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Betreffend den vorliegenden Antrag "Unterstützung durch die Organe der Bundespolizei bei Vergehen gegen das NÖ Naturschutzgesetz" melde ich mich noch einmal in aller gebotenen Kürze zu Wort, wie bereits auch schon vorige Woche im Ausschuss erwähnt. Zum Ersten: Bereits gegenwärtig normiert im Absatz 28 des Naturschutzgesetzes 2000 ist eben eine Mitwirkungspflicht von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes. Da heißt es (liest:)"Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes, die nach diesem Gesetz zuständigen Behörden, bei der Vollziehung dieses Gesetzes im Rahmen ihres gesetzlichen Wirkungsbereiches Hilfe zu leisten" und zweitens "der Artikel 97 des Bundesverfassungsgesetzes, insoweit ein Landesgesetz bei der Vollziehung die Mitwirkung von Bundesorganen vorsieht, muss hierzu die Zustimmung der Bundesregierung eingeholt werden." Meine sehr geehrten Damen und Herren, somit sind auch die momentan existierenden rechtlichen Rahmenbedingungen völlig ausreichend. Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)
Zweiter Präsident Waldhäusl(FPÖ): Zum Wort gelangt, Abgeordneter Franz Linsbauer, ÖVP.
Abg. Ing. Linsbauer(ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Hoher Landtag! Im ursprünglichen Antrag, das zur Hintanhaltung einer drohenden Zerstörung oder erheblichen Eingriffe sind Europa- oder Naturschutzgebiete oder Naturdenkmäler, die die Bundespolizei heranzuziehen wäre, um eben auch an Wochenenden und Feiertagen hier ein schnelles Eingreifen zu ermöglichen. Der Wunsch, den können wir hier nicht ganz nachvollziehen, weil es eben eine Möglichkeit bereits gibt, im vollen Umfang nämlich hier diese Eingriffe zu unterbinden. Im zuständigen NÖ Naturschutzgesetz ist ganz klar geregelt, dass das hier die Bezirkshauptmannschaften und die Magistrate sind. Und das hat ja auch durch und durch Sinn, weil unsere Bezirksverwaltungsbehörden vor Ort sind und diese sich somit auch perfekt mit unseren jeweiligen Regionen und natürlich auch mit der Natur auskennen. Und weil auch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Bezirkshauptmannschaften aus der Region stammen und in der Region leben und somit selbst der beste Indikator für Veränderungen in jeglicher Form sind. Die Bezirkshauptmannschaften und Magistrate haben bereits jetzt eben jetzt schon, wie wir gehört haben, die Möglichkeit zur sofortigen Hintanhaltung drohender Zerstörungen oder eines erheblichen Eingriffes in die entsprechend geschützten Gebiete die Behörden entsprechend zu Hilfe zu ziehen. Es gibt eben genau eben dieses Werkzeug auch rund um die Uhr, weil wir alle wissen, dass in den Bezirkshauptmannschaften die Journaldienste 24/7, also 24 Stunden, sieben Tage die Woche, zur Verfügung stehen. Und das ist auch notwendig, zum Beispiel eben aus sicherheitspolizeilichen Maßnahmen bei Wegweisungen oder eben bei Naturgefährdungen, dort, wo schnelle Entscheidungen eben notwendig sind. Und in diesen Fällen, bei Naturgefährdungen zum Beispiel, können eben diese Bezirkshauptmannschaften schon jetzt die Polizei zu Hilfe nehmen. Wie wir gehört haben, im § 28 Absatz 2 NÖ Naturschutzgesetz normiert bereits jetzt eine Mitwirkungspflicht von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes. Und ich kenne aus meinem Bezirk, dass hier die Zusammenarbeit zwischen den Bezirkshauptmannschaften und dem Bezirkspolizeikommando hervorragend funktioniert. Außerdem ist in § 28 die Mitwirkungspflicht von weiteren Organen geregelt, die hier der Bezirkshauptmannschaft zuarbeiten sollen und dies auch tun. Wir können alle beruhigt und versichert sein, weil so wie in allen anderen Bereichen auch unsere Bezirkshauptmannschaften großartige Arbeit leisten. Daher ein ganz großes Dankeschön an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Bezirkshauptmannschaften für ihren täglichen großartigen Einsatz in unseren Regionen. (Beifall bei der ÖVP.) Ebenfalls ein ganz großes Dankeschön an unsere Polizistinnen und Polizisten, die neben ihren vielfältigen Aufgaben eben hier auch die Bezirkshauptmannschaften unterstützen. Aus unserer Sicht ist daher alles geregelt und wir werden den negativen Ausschussantrag unterstützen. Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
Zweiter Präsident Waldhäusl(FPÖ): Ein weiteres Mal zu Wort gelangt Klubobfrau Helga Krismer von den GRÜNEN.
Abg. Dr. Krismer-Huber(GRÜNE): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Man kann ja politisch anderer Auffassung sein, aber eines geht nicht: So die Gesetze zu interpretieren. Und ich lasse es als Niederösterreicherin nicht zu, dass die Salzburger und Tiroler ganz klar auf die Bundespolizei, die mit Steuergeld von allen bezahlt worden ist, zugreifen können und in Niederösterreich geht das nur auf Ersuchen. Das geht nicht! Die Naturschätze in Niederösterreich sind gleich viel wert wie die in Tirol oder in Salzburg und das wollen sie offensichtlich nicht. Dann lesen Sie einmal die Gesetze und nicht, was Ihnen irgendwer vorschreibt. In Niederösterreich ist es lediglich auf Ersuchen. In Tirol und Salzburg ist es klar nach Paragraphen geregelt: Die haben dort mitzuwirken. Das ist ein völlig anderer Zugang. Wir sind keine Bittsteller – auch nicht in Naturschutzangelegenheiten. Das ist wirklich nicht in Ordnung hier die Gesetze derart auszulegen. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Zweiter Präsident Waldhäusl(FPÖ): Die Rednerliste ist erschöpft.
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.