Zusammenfassung
Antrag des Umwelt-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-407/XX-2024 – NÖ Naturschutzgesetz 2000 (NÖ NSchG 2000), Änderung
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Schnabel(FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Betreffend den vorliegenden Antrag "Unterstützung durch die Organe der Bundespolizei bei Vergehen gegen das NÖ Naturschutzgesetz" melde ich mich noch einmal in aller gebotenen Kürze zu Wort, wie bereits auch schon vorige Woche im Ausschuss erwähnt. Zum Ersten: Bereits gegenwärtig normiert im Absatz 28 des Naturschutzgesetzes 2000 ist eben eine Mitwirkungspflicht von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes. Da heißt es (liest:)"Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes, die nach diesem Gesetz zuständigen Behörden, bei der Vollziehung dieses Gesetzes im Rahmen ihres gesetzlichen Wirkungsbereiches Hilfe zu leisten" und zweitens "der Artikel 97 des Bundesverfassungsgesetzes, insoweit ein Landesgesetz bei der Vollziehung die Mitwirkung von Bundesorganen vorsieht, muss hierzu die Zustimmung der Bundesregierung eingeholt werden." Meine sehr geehrten Damen und Herren, somit sind auch die momentan existierenden rechtlichen Rahmenbedingungen völlig ausreichend. Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
Zur Person
Kontaktdaten
- Wohnbezirk:
- Amstetten
- Klub/Fraktion:
- FPÖ Niederösterreich Landtagsklub
- Wahlpartei:
- Freiheitliche Partei Österreichs