Zusammenfassung
Antrag des Umwelt-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-407/XX-2024 – NÖ Naturschutzgesetz 2000 (NÖ NSchG 2000), Änderung
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Ing. Linsbauer(ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Hoher Landtag! Im ursprünglichen Antrag, das zur Hintanhaltung einer drohenden Zerstörung oder erheblichen Eingriffe sind Europa- oder Naturschutzgebiete oder Naturdenkmäler, die die Bundespolizei heranzuziehen wäre, um eben auch an Wochenenden und Feiertagen hier ein schnelles Eingreifen zu ermöglichen. Der Wunsch, den können wir hier nicht ganz nachvollziehen, weil es eben eine Möglichkeit bereits gibt, im vollen Umfang nämlich hier diese Eingriffe zu unterbinden. Im zuständigen NÖ Naturschutzgesetz ist ganz klar geregelt, dass das hier die Bezirkshauptmannschaften und die Magistrate sind. Und das hat ja auch durch und durch Sinn, weil unsere Bezirksverwaltungsbehörden vor Ort sind und diese sich somit auch perfekt mit unseren jeweiligen Regionen und natürlich auch mit der Natur auskennen. Und weil auch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Bezirkshauptmannschaften aus der Region stammen und in der Region leben und somit selbst der beste Indikator für Veränderungen in jeglicher Form sind. Die Bezirkshauptmannschaften und Magistrate haben bereits jetzt eben jetzt schon, wie wir gehört haben, die Möglichkeit zur sofortigen Hintanhaltung drohender Zerstörungen oder eines erheblichen Eingriffes in die entsprechend geschützten Gebiete die Behörden entsprechend zu Hilfe zu ziehen. Es gibt eben genau eben dieses Werkzeug auch rund um die Uhr, weil wir alle wissen, dass in den Bezirkshauptmannschaften die Journaldienste 24/7, also 24 Stunden, sieben Tage die Woche, zur Verfügung stehen. Und das ist auch notwendig, zum Beispiel eben aus sicherheitspolizeilichen Maßnahmen bei Wegweisungen oder eben bei Naturgefährdungen, dort, wo schnelle Entscheidungen eben notwendig sind. Und in diesen Fällen, bei Naturgefährdungen zum Beispiel, können eben diese Bezirkshauptmannschaften schon jetzt die Polizei zu Hilfe nehmen. Wie wir gehört haben, im § 28 Absatz 2 NÖ Naturschutzgesetz normiert bereits jetzt eine Mitwirkungspflicht von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes. Und ich kenne aus meinem Bezirk, dass hier die Zusammenarbeit zwischen den Bezirkshauptmannschaften und dem Bezirkspolizeikommando hervorragend funktioniert. Außerdem ist in § 28 die Mitwirkungspflicht von weiteren Organen geregelt, die hier der Bezirkshauptmannschaft zuarbeiten sollen und dies auch tun. Wir können alle beruhigt und versichert sein, weil so wie in allen anderen Bereichen auch unsere Bezirkshauptmannschaften großartige Arbeit leisten. Daher ein ganz großes Dankeschön an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Bezirkshauptmannschaften für ihren täglichen großartigen Einsatz in unseren Regionen. (Beifall bei der ÖVP.) Ebenfalls ein ganz großes Dankeschön an unsere Polizistinnen und Polizisten, die neben ihren vielfältigen Aufgaben eben hier auch die Bezirkshauptmannschaften unterstützen. Aus unserer Sicht ist daher alles geregelt und wir werden den negativen Ausschussantrag unterstützen. Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
Zur Person
Kontaktdaten
- Wohnbezirk:
- Horn
- Klub/Fraktion:
- Landtagsklub der Volkspartei Niederösterreich
- Wahlpartei:
- LH Johanna Mikl-Leitner VP Niederösterreich