Zusammenfassung
Antrag des Wirtschafts- und Finanz-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-231/A-4/43-2023 – NÖ Elektrizitätswesengesetz 2005 (NÖ ElWG 2005), Änderung
Berichterstatter
Redner
- Helga Krismer-Huber (GRÜNE) Tagesordnungspunkt 7 Video und Sitzungsbericht
- Kerstin Suchan-Mayr (SPÖ) Tagesordnungspunkt 7 Video und Sitzungsbericht
- Dieter Dorner (FPÖ) Tagesordnungspunkt 7 Video und Sitzungsbericht
- Josef Edlinger (ÖVP) Tagesordnungspunkt 7 Video und Sitzungsbericht
Abstimmung
Antrag angenommen: Zustimmung ÖVP, FPÖ, NEOS, Ablehnung SPÖ, GRÜNE
Video-Übertragung der Sitzung
Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Präsident Mag. Wilfing: Damit kommen wir zur Ltg.-231, Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Krismer u.a. betreffend Änderung des NÖ Elektrizitätswesengesetzes 2005 und ich ersuche Herrn Abgeordneten Ecker die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatter Abg. Mag. Ecker, MA(GRÜNE): Hoher Landtag! Ich berichte zum Antrag mit der Ltg.-231 betreffend Änderung des NÖ Elektrizitätswesengesetzes 2005. (Zweiter Präsident Waldhäusl übernimmt den Vorsitz.) Durch § 45 des NÖ Elektrizitätswesengesetzes 2005 wird die grundsatzgesetzliche Vorgabe zur Umsetzung und Sicherstellung einer Verpflichtung der Stromhändler und sonstiger Lieferanten zur Grundversorgung umgesetzt. Der ursprünglich in den Ausschuss eingebrachte Antrag hatte zum Inhalt den § 45 Abs. 6 NÖ Elektrizitätswesengesetzes entfallen zu lassen, da die darin gebotene Kündigungsmöglichkeit ermöglicht, dass ein Stromhändler oder sonstiger Lieferant einen Liefervertrag kündigt und somit das Recht auf Grundversorgung de facto ausgehöhlt wird. Dieser Antrag wurde abgelehnt. Ich stelle daher den Antrag des Wirtschafts- und Finanz-Ausschusses über den Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Dr. Krismer-Huber u.a. betreffend Änderung des NÖ Elektrizitätswesengesetzes 2005 (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Der Antrag wird abgelehnt.“
Ich bitte um Einleitung der Debatte und Beschlussfassung.
Zweiter Präsident Waldhäusl: Ich eröffne die Debatte. Zum Wort gelangt Klubobfrau Helga Krismer von den GRÜNEN.
Abg. Dr. Krismer-Huber (GRÜNE): Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder des Landtages! Die Gesetze, wo es um Elektrizität geht oder Organisation sind oft nicht so zugänglich wie andere vielleicht. Damit wir alle einen ähnlichen Wissensstand haben, vor allem jene, die uns heute begleiten bei dieser Debatte, die Bürgerinnen und Bürger, um die es hier gehen sollte, möchte ich kurz einbegleiten, worum es hier geht. Die Europäische Union hat sich sehr wohl Gedanken gemacht, wie wir mit schutzbedürftigen Kundinnen und Kunden – das sollten vor allem jene Menschen sein und auch Kleinunternehmungen, die eher quasi von Armut betroffen sind oder eben bei den Unternehmungen durch eine Krise kommen. Dafür ist in Österreich ein Bundesgesetz vorgesehen und in Niederösterreich eben das Ausführungsgesetz, das NÖ Elektrizitätswesengesetz. Da ist vorgesehen, dass es so etwas wie eine Grundversorgung gibt. Also das ist das Positive. Niemand in Österreich muss tatsächlich Angst haben, dass Strom oder Gas, dass Energie abgedreht wird. Da sind einige Fallstricke eingebaut. Im Zuge der Pandemie war es dann die große Diskussion, wie mit dem umzugehen ist. Die Unternehmungen wie EVN, Wien-Strom und alle am Markt haben sich nicht so verhalten wie es einmal der Gesetzgeber, die Gesetzgeberin eigentlich gemeint hat – nämlich, dass wir einen günstigen Tarif sehen wollen, dass die Menschen eben gut durch Krisen kommen, seien es persönliche Krisen, wo es um Energiearmut geht, aber auch hier in gemeinschaftlichen Krisen wie einer Pandemie. Die EVN hat heute in einer Pressemeldung kundgetan, dass das operative Ergebnis verdoppelt wurde. Das heißt, das freut sehr viele. Das freut vor allem die Aktionärinnen und Aktionäre und damit auch das Land NÖ. Die EVN hat von mir eine Verwaltungsbeschwerde bekommen, weil sie eben diesen Grundversorgungstarif nicht – wie im Gesetz vorgesehen – anbietet. Es ist dann eine andere Partei auf das Thema aufgesprungen, vor der Landtagswahl – das waren die BLAUEN. Daher bin ich auch sehr gespannt, wie mittlerweile die BLAUEN jetzt in der Regierung mit dieser Materie umgehen. Ob sie der EVN und anderen die Stange halten oder ob sie auf die Seiten der Bürgerinnen und Bürger sind und vor allem jenen, die sie gerne als „kleiner Mann“ oder „kleine Frau“ bezeichnen? Im Konkreten geht es darum, dass im Landesgesetz eben enthalten ist der Paragraph, wo es darum geht, dass Stromhändler und sonstige Lieferanten berechtigt sind, das Vertragsverhältnis zur Grundversorgung aus wichtigem Grund durch Kündigung zu beenden. Und ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn ein Stromhändler bereit ist, einen Liefervertrag außerhalb der Grundversorgung abzuschließen. Schauen wir uns einmal aktuell an, was Sie auf der Seite der EVN zur Grundversorgung aktuell finden. Aktuell finden Sie, dass als Grundversorgung angeboten wird der „Optima Garant Natur 12“. Das ist ein Tarif, wo Sie ca. 24,7 Cent pro Kilowattstunde zahlen und 4,8 Euro ist die Grundgebühr. Schaut man bei der EVN weiter, dann findet man – man staune – einen günstigeren Tarif, nämlich den „Optima Smart Natur“, wo man auch für 12 Monate eine Vertragsbindung eingehen muss, aber der doch um einige Cent günstiger ist, vor allem bei der Grundgebühr mehr als 1 Euro. Und jetzt frage ich mich: Warum die EVN nicht den günstigsten Tarif anbietet? Durch das Angebot am freien Strommarkt ist hier eben die Hintertür offen, wenn man quasi einen anderen abschließt, dann ist die Grundversorgung damit überhaupt obsolet und außen vor. Sehr geehrte Damen und Herren, diese Gesetze sind einmal irgendwann verhandelt worden vor einer Pandemie, vor einem Ukraine-Krieg, und wer weiß, was uns noch droht? Ich möchte ein Landesgesetz, das uns die Möglichkeit bietet, Menschen, die von Energiearmut betroffen sind, sofort gesetzlich versorgt zu wissen, ohne dann wieder in die Bredouille zu kommen, dass wir Gas-, Strom- und andere Zuschüsse und Förderungen machen müssen. Mir wäre es lieber, das wird direkt gemacht zwischen dem Energie-, dem Stromanbieter in dem Fall – Gas lasse ich jetzt noch außen vor – aber vor allem dem Stromanbieter, dann hätten wir uns das quasi alles erspart und es wäre dann eines gewesen: Die Dividende der EVN wäre eben nicht in der Höhe schlagend geworden. Also wir können uns jetzt quasi überlegen, bei welcher Tasche wir die Hand hineingeben und den Menschen in diesem Land helfen und ob wir zielgerichtet Politik machen. Ich bin dafür, die GRÜNEN, dass wir zielgerichtet Politik machen. Daher würde ich bitten, dass Sie diesem Negativantrag heute nicht die Zustimmung geben, um wirklich im Sinne einer Sozialpolitik, Energiepolitik eine sehr achtsame und zukunftsorientierte Politik zu machen. Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Zum Wort gelangt Abgeordnete Kerstin Suchan-Mayr von der SPÖ.
Abg. Mag. Suchan-Mayr (SPÖ): Herr Präsident! Hoher Landtag! Die Grundversorgung Österreichs besteht seit vielen Jahren und niemand sollte in Österreich ohne Strom, Heizung oder Gas dastehen. Die sogenannte „Pflicht“ zur Grundversorgung ist im Elektrizitätswirtschaftsgesetz geregelt – meine Vorrednerin hat das gerade ausgeführt. Und in diesem Grundgedanken der Grundversorgung mit Strom, insbesondere aus Sicht auch für die Familiensprecher, für die Kinder, für schutzbedürftige Kinder, Kundinnen und Kunden und einen angemessenen Schutz auch hier sicherzustellen, wird hoffentlich jeder und jede der Abgeordneten diesen Antrag hier mittragen. Denn Energiearmut ist gerade in Zeiten der Teuerung in der kalten Jahreszeit, gerade auch vor Weihnachten, ein Thema, bei dem wir nicht wegschauen dürfen. (Beifall bei der SPÖ.) Von Energiearmut betroffene Haushalte geben rund 20 % ihres Einkommens für Wohnenergie – sprich Heizen, Warmwasser, Kochen oder Licht – aus. Das ist vier Mal mehr als ein österreichischer Durchschnittshaushalt. Laut den Ergebnissen einer Befragung der Statistik Austria im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales sagen 14 % - das sind hochgerechnet 800.000 Personen – dass sie ihre Wohnung nicht warmhalten und sich den Strom nicht mehr leisten können. Dieser Bericht zeigt das erste Quartal 2023, die sozialen Krisenfolgen mit dem Schwerpunkt Energiearmut – eine sehr empfehlenswerte, aber durchaus auch bedrückende Lektüre. Ende des Jahres gelten noch mehr Haushalte als energiearm, weil sie ein unterdurchschnittliches Einkommen und überdurchschnittlich hohe Ausgaben für Wohnenergie haben. Und die Leidtragenden sind gerade in solchen Haushalten oftmals die Kinder, die in kühlen Räumen ihre Aufgabe machen müssen oder bei ungenügendem Licht nicht gut lesen können. Armut hat viele Folgen im sozialen Bereich und was die Bildung betrifft. Gerade vor dem Hintergrund der im letzten Jahr erfolgten Preissteigerungen im Energiebereich dürfen wir hier nicht wegsehen. Die Änderung der rechtlichen Situation für die Energiekunden und –kundinnen in Niederösterreich sollte zu mehr Sicherheit führen. Ich würde auch hier die Abgeordneten der ÖVP und FPÖ bitten, in ihren Wortmeldungen uns zu erklären, warum es keine Angleichung der landesgesetzlichen Bestimmung zur Grundversorgung, an die aus Kunden- und Kundinnensicht deutlich günstigere bundesgesetzliche Vorgabe geben soll? Es braucht eine Unterstützung der Niederösterreicher und Niederösterreicherinnen bei den hohen Kosten, eine Entlastung der Strom- und Gaskunden und –kundinnen anstatt eines zusätzlichen Vorstandspostens mit horrendem Gehalt. (Beifall bei der SPÖ.) Das wurde von uns immer wieder gefordert, aber leider hier von FPÖ und ÖVP versagt. Wenn ich nun sage: „Die EVN sackelt die Bevölkerung aus“, so ist das nicht nur ein Zitat von unserem Landesrat Sven Hergovich, sondern auch von dem – kommt gerade herein ... wollte ich schon sagen nicht anwesenden – Kollegen Klubobmann der FPÖ, Teufel. Denn auch er sagt aufgrund der Bilanz der EVN: „Die Kunden wurden heuer unverschämt ausgesackelt.“ Bei einem Konzernergebnis von 529 Millionen Euro, 320 Millionen Euro mehr als im Vorjahr, und einem zusätzlichen Vorstandsposten von 600.000 Euro ... ach so, Entschuldigung, es sind nur 540.000, also wesentlich weniger ... kommen sich die Niederösterreicher und Niederösterreicherinnen wirklich verhöhnt vor. Es braucht endlich eine Entlastung bei Strom und Gas! (Beifall bei der SPÖ.) Hier mein Appell an die FPÖ, Sie sind hier auch mit in der Regierung, tragen Verantwortung: Tun Sie bitte etwas! Wir sozialdemokratische Abgeordnete unterstützen den vorliegenden Antrag zur Änderung des Elektrizitätswesengesetzes. Nützen wir auch hier einmal die Möglichkeit zur Verbesserung dieser rechtlichen Situation! Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Ich erteile Herrn Abgeordneten Dieter Dorner von der FPÖ das Wort.
Abg. Dorner (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Die Frau Klubobfrau Krismer hat da mit einigen großen Worten um sich geworfen: von Armut betroffen, günstiger Tarif. Dann hat sie den Ukraine-Krieg erwähnt und die Pandemie. Meine Damen und Herren, ja, Energie ist so teuer, wie wir uns alle nicht mehr daran erinnern können. Ich darf Ihnen aber auch einen Grund sagen, warum Energie so teuer ist. Energie ist so teuer, weil wir aufgrund der verfehlten Energiepolitik des Bundes in den nächsten 10 Jahren 35 Milliarden in die Infrastruktur investieren müssen, weil wir aufgrund einer verfehlten Außenpolitik Sanktionen machen, die uns das Leben teuer machen und unserer Wirtschaft mehr schadet als den Sanktionen unterworfenen Ländern. Meine Damen und Herren, so geht es nicht, dass man Symptome bekämpft, aber die Ursache nicht ... die Ursache nicht einmal anspricht. (Abg. Dr. Krismer-Huber: Putin.) Die Frau Abgeordnete hat unter anderem auch gesagt: „Wer weiß, was uns noch droht?“ Ich kann euch beruhigen: In einem Jahr ungefähr droht den Österreichern und insbesondere den Niederösterreichern nichts Böses mehr, weil dann sind diese GRÜNEN, die uns mit Bösem drohen, nicht mehr in der Regierung. (Beifall bei der FPÖ. – Unruhe bei Abg. Dr. Krismer-Huber.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Zum Wort gelangt Abgeordneter Josef Edlinger von der ÖVP.
Abg. Edlinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Die Regelungen im NÖ Elektrizitätswesengesetz, die Grundversorgung betreffend, sind eine ganz zentrale und wichtige Aufgabe zum Schutz von Konsumenten und Kleinunternehmern und im Fall von kurzfristigen Zahlungsschwierigkeiten oder bei Problemen oder Irrtümern im Zusammenhang mit einem Stromlieferantenwechsel, ist diese Regelung daher sehr wichtig und auch gerechtfertigt. Allerdings ist eine Öffnung der Regelung zur Grundversorgung über diese Anwendungsfälle hinaus eine Bevorzugung auf Kosten der Allgemeinheit, die nicht mit dem Gedanken einer Grundversorgung zu vereinbaren ist. Wenn wir uns Regelungen in anderen Bundesländern anschauen, so ist derzeit die Tiroler Bestimmung in einem Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof anhängig und hier sollte abgewartet werden, bevor hier entsprechende Änderungen durchgeführt werden, wie diese Überprüfungen ausgehen. Denn die Tiroler Bestimmung, die hier geprüft wird, ist in der Stellungnahme des Landes NÖ als verfassungskonform beurteilt worden und daher sollte auch aus diesem Grund nicht voreilig gehandelt werden . Ein Entfall dieser Bestimmung würde über den durchaus notwendigen Zweck dieses Schutzes der Konsumenten und Kleinunternehmer hinausschießen und eine Lücke im rechtlichen Rahmen verursachen. Ich darf auch noch anmerken, dass es einen Entwurf für ein Bundesgesetz, ein Elektrizitätswesengesetz, gibt, dass das bestehende ElWG ablösen soll und in diesem Entwurf ist auch eine gleiche Formulierung zur Grundversorgung drin wie die aktuelle Rechtslage in Niederösterreich ist. Wenn also auch das Klimaministerium von einer Zulässigkeit dieser gewählten Formulierung ausgeht, so gehe auch ich davon aus, dass wir damit in Niederösterreich diese Änderung derzeit nicht brauchen. Wir bleiben daher beim Ausschussantrag, dass der Antrag der GRÜNEN hier abgelehnt wird. (Beifall bei der ÖVP.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Die Rednerliste ist erschöpft.
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.