Zusammenfassung
Antrag des Wirtschafts- und Finanz-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-231/A-4/43-2023 – NÖ Elektrizitätswesengesetz 2005 (NÖ ElWG 2005), Änderung
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Dr. Krismer-Huber (GRÜNE): Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder des Landtages! Die Gesetze, wo es um Elektrizität geht oder Organisation sind oft nicht so zugänglich wie andere vielleicht. Damit wir alle einen ähnlichen Wissensstand haben, vor allem jene, die uns heute begleiten bei dieser Debatte, die Bürgerinnen und Bürger, um die es hier gehen sollte, möchte ich kurz einbegleiten, worum es hier geht. Die Europäische Union hat sich sehr wohl Gedanken gemacht, wie wir mit schutzbedürftigen Kundinnen und Kunden – das sollten vor allem jene Menschen sein und auch Kleinunternehmungen, die eher quasi von Armut betroffen sind oder eben bei den Unternehmungen durch eine Krise kommen. Dafür ist in Österreich ein Bundesgesetz vorgesehen und in Niederösterreich eben das Ausführungsgesetz, das NÖ Elektrizitätswesengesetz. Da ist vorgesehen, dass es so etwas wie eine Grundversorgung gibt. Also das ist das Positive. Niemand in Österreich muss tatsächlich Angst haben, dass Strom oder Gas, dass Energie abgedreht wird. Da sind einige Fallstricke eingebaut. Im Zuge der Pandemie war es dann die große Diskussion, wie mit dem umzugehen ist. Die Unternehmungen wie EVN, Wien-Strom und alle am Markt haben sich nicht so verhalten wie es einmal der Gesetzgeber, die Gesetzgeberin eigentlich gemeint hat – nämlich, dass wir einen günstigen Tarif sehen wollen, dass die Menschen eben gut durch Krisen kommen, seien es persönliche Krisen, wo es um Energiearmut geht, aber auch hier in gemeinschaftlichen Krisen wie einer Pandemie. Die EVN hat heute in einer Pressemeldung kundgetan, dass das operative Ergebnis verdoppelt wurde. Das heißt, das freut sehr viele. Das freut vor allem die Aktionärinnen und Aktionäre und damit auch das Land NÖ. Die EVN hat von mir eine Verwaltungsbeschwerde bekommen, weil sie eben diesen Grundversorgungstarif nicht – wie im Gesetz vorgesehen – anbietet. Es ist dann eine andere Partei auf das Thema aufgesprungen, vor der Landtagswahl – das waren die BLAUEN. Daher bin ich auch sehr gespannt, wie mittlerweile die BLAUEN jetzt in der Regierung mit dieser Materie umgehen. Ob sie der EVN und anderen die Stange halten oder ob sie auf die Seiten der Bürgerinnen und Bürger sind und vor allem jenen, die sie gerne als „kleiner Mann“ oder „kleine Frau“ bezeichnen? Im Konkreten geht es darum, dass im Landesgesetz eben enthalten ist der Paragraph, wo es darum geht, dass Stromhändler und sonstige Lieferanten berechtigt sind, das Vertragsverhältnis zur Grundversorgung aus wichtigem Grund durch Kündigung zu beenden. Und ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn ein Stromhändler bereit ist, einen Liefervertrag außerhalb der Grundversorgung abzuschließen. Schauen wir uns einmal aktuell an, was Sie auf der Seite der EVN zur Grundversorgung aktuell finden. Aktuell finden Sie, dass als Grundversorgung angeboten wird der „Optima Garant Natur 12“. Das ist ein Tarif, wo Sie ca. 24,7 Cent pro Kilowattstunde zahlen und 4,8 Euro ist die Grundgebühr. Schaut man bei der EVN weiter, dann findet man – man staune – einen günstigeren Tarif, nämlich den „Optima Smart Natur“, wo man auch für 12 Monate eine Vertragsbindung eingehen muss, aber der doch um einige Cent günstiger ist, vor allem bei der Grundgebühr mehr als 1 Euro. Und jetzt frage ich mich: Warum die EVN nicht den günstigsten Tarif anbietet? Durch das Angebot am freien Strommarkt ist hier eben die Hintertür offen, wenn man quasi einen anderen abschließt, dann ist die Grundversorgung damit überhaupt obsolet und außen vor. Sehr geehrte Damen und Herren, diese Gesetze sind einmal irgendwann verhandelt worden vor einer Pandemie, vor einem Ukraine-Krieg, und wer weiß, was uns noch droht? Ich möchte ein Landesgesetz, das uns die Möglichkeit bietet, Menschen, die von Energiearmut betroffen sind, sofort gesetzlich versorgt zu wissen, ohne dann wieder in die Bredouille zu kommen, dass wir Gas-, Strom- und andere Zuschüsse und Förderungen machen müssen. Mir wäre es lieber, das wird direkt gemacht zwischen dem Energie-, dem Stromanbieter in dem Fall – Gas lasse ich jetzt noch außen vor – aber vor allem dem Stromanbieter, dann hätten wir uns das quasi alles erspart und es wäre dann eines gewesen: Die Dividende der EVN wäre eben nicht in der Höhe schlagend geworden. Also wir können uns jetzt quasi überlegen, bei welcher Tasche wir die Hand hineingeben und den Menschen in diesem Land helfen und ob wir zielgerichtet Politik machen. Ich bin dafür, die GRÜNEN, dass wir zielgerichtet Politik machen. Daher würde ich bitten, dass Sie diesem Negativantrag heute nicht die Zustimmung geben, um wirklich im Sinne einer Sozialpolitik, Energiepolitik eine sehr achtsame und zukunftsorientierte Politik zu machen. Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)
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