Zusammenfassung
Antrag des Wirtschafts- und Finanz-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-231/A-4/43-2023 – NÖ Elektrizitätswesengesetz 2005 (NÖ ElWG 2005), Änderung
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Berichterstatter Abg. Mag. Ecker, MA(GRÜNE): Hoher Landtag! Ich berichte zum Antrag mit der Ltg.-231 betreffend Änderung des NÖ Elektrizitiätswesengesetzes 2005. (Zweiter Präsident Waldhäusl übernimmt den Vorsitz.) Durch § 45 des NÖ Elektrizitätswesengesetzes 2005 wird die grundsatzgesetzliche Vorgabe zur Umsetzung und Sicherstellung einer Verpflichtung der Stromhändler und sonstiger Lieferanten zur Grundversorgung umgesetzt. Der ursprünglich in den Ausschuss eingebrachte Antrag hatte zum Inhalt den § 45 Abs. 6 NÖ Elektrizitätswesengesetzes entfallen zu lassen, da die darin gebotene Kündigungsmöglichkeit ermöglicht, dass ein Stromhändler oder sonstiger Lieferant einen Liefervertrag kündigt und somit das Recht auf Grundversorgung de facto ausgehöhlt wird. Dieser Antrag wurde abgelehnt. Ich stelle daher den Antrag des Wirtschafts- und Finanz-Ausschusses über den Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Dr. Krismer-Huber u.a. betreffend Änderung des NÖ Elektrizitätswesengesetzes 2005 (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Der Antrag wird abgelehnt.“
Ich bitte um Einleitung der Debatte und Beschlussfassung.
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
Zur Person
Kontaktdaten
- Wohnbezirk:
- Hollabrunn
- Klub/Fraktion:
- Grüner Klub im NÖ Landtag
- Wahlpartei:
- Die Grünen