Zusammenfassung
Antrag des Sozial-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-150/K-18-2023 – NÖ Kinder- und Jugendhilfegesetz (NÖ KJHG), Änderung
Berichterstatterin
Redner
- Silvia Moser (GRÜNE) Tagesordnungspunkt 20 Video und Sitzungsbericht
- Karin Scheele (SPÖ) Tagesordnungspunkt 20 Video und Sitzungsbericht
- Anja Scherzer (FPÖ) Tagesordnungspunkt 20 Video und Sitzungsbericht
- Christoph Kaufmann (ÖVP) Tagesordnungspunkt 20 Video und Sitzungsbericht
Abstimmung
Antrag einstimmig angenommen
Video-Übertragung der Sitzung
Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Präsident Mag. Wilfing: Damit kommen wir zu Ltg.-150, Vorlage der Landesregierung betreffend Änderung des NÖ Kinder- und Jugendhilfegesetzes und ich ersuche Frau Abgeordnete Schmidt die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatterin Abg. Schmidt (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hoher Landtag! Ich berichte über die Ltg.-150. Es betrifft die Änderung des NÖ Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Die Kompetenzlage ist folgende: Mit der Bundesverfassungsnovelle wurde die Kinder- und Jugendhilfe ab 1.1.2020 in die Kompetenz der Länder übertragen. Damit ist die Kinder- und Jugendhilfe in Gesetzgebung und Vollziehung Landessache. Nun zum Ziel und den Inhalt: Die Novelle des NÖ Kinder- und Jugendhilfegesetzes zielt darauf ab einen Rechtsrahmen zu schaffen, in dem die Kinder- und Jugendhilfe ihren Aufgaben bestmöglichst nachkommen kann. Dabei orientiert sich die Novelle an Rechtsproblemen, die in der Vollzugspraxis aufgetreten sind und aufgezeigt haben, dass in der Versorgung von Kindern und Jugendlichen eine größere Flexibilität erforderlich ist als diese bisher möglich war. Außerdem sollen mit der Novelle einige rechtliche Klarstellungen durchgeführt und damit eine bessere Verständlichkeit erreicht werden. Zentrale Elemente der Novelle sind die Erweiterung der zur Besorgung der Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe qualifizierten Berufsgruppen, weiters die Ergänzung der gesetzlichen Grundlagen für die Erlassung von Verordnungen, 3. die Einführung einer bestimmten über das Erlöschen der Eignungsfeststellung, 4. die gesetzliche Verankerung der Kinderpartizipation und 5. die erforderlichen Anpassungen und Bereinigungen. Der Antrag ist in den Händen der Abgeordneten und deshalb komme ich schon zum Antrag, der Antrag des Sozial-Ausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend der Änderung des NÖ Kinder- und Jugendhilfegesetzes (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der vorliegende Gesetzesentwurf betreffend Änderung des NÖ Kinder- und Jugendhilfegesetzes wird genehmigt.
2. Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“
Herr Präsident, ich bitte um Einleitung der Debatte und um anschließende Beschlussfassung
Präsident Mag. Wilfing: Damit gehen wir in diese Debatte und als Erste zu Wort gemeldet ist die Frau Abgeordnete Silvia Moser von den GRÜNEN.
Abg. Mag. Moser, MSc (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Vorweg: Wir werden dem Antrag zustimmen. Was uns wichtig ist bei der Ausweitung der Berufsgruppen, dass man hier genau auf den Mix der Berufsgruppen achtet, dass vor allem genügend pädagogisches Personal da ist. Das ist ganz wichtig, das kritisiert auch der präventive Menschenrechtsmechanismus in dem Bericht, den wir heute schon diskutiert haben, dass hier teilweise zu wenig pädagogisches – also einschlägig ausgebildetes – Personal anwesend war in manchen Einrichtungen. Wenn ich den Mix der Berufsgruppen so ausweite, dann ist natürlich eines besonders wichtig und das ist die persönliche Eignung der Bewerberinnen und Bewerber. Mit der Einrichtung von Kindervertretungen in Form von Gruppensprecherinnen wird jetzt auch in diesem Bereich endlich umgesetzt, was woanders – z. B. bei Einrichtungen für Menschen mit Behinderung – längst selbstverständlich ist. Bei diesem Tagesordnungspunkt möchte ich auch wieder auf die Personalausstattung an den Fachgebieten Soziales, an den Bezirksverwaltungsbehören, hinweisen. Ich habe mir das angeschaut: 2012 gab es um fünf Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter mehr als heuer. Ich habe mir alle Dienstpostenpläne durchgeschaut. Das kann es ja nicht sein, dass man mehr als zehn Jahre danach weniger Personal hat. Wir haben eine gestiegene Bevölkerungszahl, wir haben komplexere Probleme, schwierigere Familien und weniger Personal – das geht nicht zusammen. Das führt zu Überforderung, zu Langzeitkrankenständen, etc. Dabei ist grad dieser Bereich maßgeblich dafür, dass man die Übernahme der vollen Erziehung hintanhalten kann und damit auch die Einrichtungen entlastet, die Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Ich fordere daher dringend, dass man dorthin, auf das Personal im Fachgebiet Soziales an den BHs, einen Fokus legt. Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Präsident Mag. Wilfing: Die nächste Wortmeldung ergeht an die Frau Abgeordnete Karin Scheele, SPÖ.
Abg. Mag. Scheele (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Fraktion stimmt selbstverständlich dieser Vorlage der Landesregierung betreffend der Änderung des NÖ Kinder- und Jugendhilfegesetzes zu. Einige Punkte, die ich als sehr positiv bewerte ist, dass man dezidiert festhält, dass es diese Kooperation verstärkt geben soll zwischen der Kinder- und Jugendhilfe und den sozialen Diensten. Im Sinne des Kinderschutzes ist hier das Ziel, dass keine Information verloren geht und dass man in problematischen Fällen, in Konfliktfällen schneller reagieren kann. Der § 53b setzt die gesetzliche Grundlage für eine Vertretung der stationär untergebrachten Kinder und Jugendlichen – das halte ich für positiv – für die Beteiligung und auch für die Mitbestimmung an bestimmten Prozessen. Ich habe es heute schon beim Bericht der Volksanwaltschaft gesagt: Die Festsetzung, dass es weiterhin die gleiche Qualität an Ausbildung gibt im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe ist ganz wesentlich, um hier gute Arbeit im Sinne des Kinderschutzes zu leisten. Dankeschön. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsident Mag. Wilfing: Als Nächste zu Wort gelangt die Frau Abgeordnete Anja Scherzer, FPÖ.
Abg. Mag. Scherzer(FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Die vorliegende Novelle des NÖ Kinder- und Jugendhilfsgesetzes soll einen Rechtsrahmen schaffen, welcher es ermöglicht, dass die Kinder- und Jugendhilfe ihren Aufgaben bestmöglich nachkommen kann. Es ist unsere Pflicht den Kindern und Jugendlichen die bestmögliche Unterstützung zukommen zu lassen und somit ist das Bestreben dieser Novelle selbstverständlich zu begrüßen. Besonders positiv erwähnen möchte ich hier, dass durch die Novelle die Flexibilität bei der Kinder- und Jugendhilfe erhöht werden soll, wo dies notwendig ist. Neben der Erweiterung der zur Besorgung der Kinder- und Jugendhilfe qualifizierten Berufsgruppen ist die gesetzliche Verankerung der Kinderpartizipation, die wohl erwähnenswerteste Änderung. So wird mit § 53b die gesetzliche Grundlage für die Bildung einer Einrichtungsvertretung für Kinder und Jugendliche geschaffen. Durch diese Möglichkeit können die sozialen Kompetenzen und das Zugehörigkeitsgefühl verbessert werden, wodurch die gesetzliche Verankerung auch als pädagogisch wertvoll bewertet werden kann. Insgesamt zielt die vorliegende Novelle also auf eine höhere Praxistauglichkeit, eine höhere Verfügbarkeit der Fachkräfte und eine erhöhte Einbindung der Kinder und Jugendlichen ab und stellt somit – meiner Meinung nach – eine positiv zu bewertende Änderung dar, welcher wir somit natürlich auch zustimmen werden. (Beifall bei der FPÖ.)
Präsident Mag. Wilfing: Als Nächstem erteile ich dem Abgeordneten Christoph Kaufmann, ÖVP, das Wort.
Abg. Kaufmann, MAS (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen des Hohen Landtags! Im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe in Niederösterreich wird tatsächlich Großartiges geleistet – und zwar auf vielen verschiedenen Ebenen: Im Bereich der Behörden, ebenso wie vor allem bei den zahlreichen Trägerorganisationen, die Tag für Tag dafür sorgen, dass die Kinder und Jugendlichen ihren Weg in ein selbstwirksames, gelingendes, eigenverantwortliches Leben finden können mit ihrem sozialen Platz und ihren Aufgaben. Unzählige hochqualifizierte und vor allem überaus engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stärken Familien in ihren Erziehungsaufgaben und teilen sich diese auch fallweise mit ihnen, oder sie übernehmen die Erziehungsaufgaben zur Gänze im Rahmen der vollen Erziehung. Dabei bewegen sich ja die Trägerorganisationen und ihre Teams in Spannungsfeldern und achten auf die entsprechende Balance wie z. B. Individualität im Rahmen der Gemeinschaft, Selbstbestimmung im Einklang mit Regeln, die Halt und Orientierung geben oder das Annehmen schwerer Erfahrungen einerseits und andererseits Lebensfreude entdecken, aber auch der Respekt vor der Familienverbundenheit bei gleichzeitigem Schutz der Kinderrechte. Der vorliegende Antrag ist – und das wurde schon mehrfach erwähnt – auch eng in Verbindung zu sehen mit dem Bericht der Volksanwaltschaft zur präventiven Menschenrechtskontrolle, den wir bereits unter Punkt 12 der Tagesordnung behandelt haben. Die Volksanwaltschaft hat dem Bereich der Kinder- und Jugendhilfe auch dieses Mal wieder einen breiten Bereich eingeräumt und aktuelle Brennpunkte festgehalten. Und der Brennpunkt Nummer 1 – und das zeigen auch die Gespräche mit den Trägerorganisationen – ist sowie in nahezu allen Bereichen der Wirtschaft, aber auch in der Verwaltung, der Bereich der Personalknappheit. Insofern ist der vorliegende Antrag auf Änderung des NÖ Kinder- und Jugendhilfegesetzes punktgenau und aktuell und kann helfen für ein breiteres Angebot, aber – wie ich meine – auch für eine entsprechende Diversifikation in den Teams zu sorgen. Ich sehe dies durchaus auch als Chance und nicht so negativ, als „eine mögliche Lockerung der Qualifikationsstandards“ wie es die Volksanwaltschaft formuliert. Nein, ich sehe es tatsächlich als eine Chance für eine Diversifikation in den Teams. Auch die intensivere Partizipation der Kinder und Jugendlichen im Rahmen von Einrichtungsvertretungen ist zu begrüßen und wird ja in der Praxis in zahlreichen Einrichtungen bereits so gelebt. Dies nun auch gesetzlich bzw. per Verordnung festzuhalten und zu konkretisieren, macht ebenso Sinn. Abschließend möchte ich noch auf zwei Punkte zum wichtigen Thema der Kinder- und Jugendhilfe festhalten: Erstens werden wir weiter gemeinsam Wege finden müssen in einem wesentlichen Problemfeld und zwar: Die Verlängerung der Jugendhilfemaßnahmen über die Volljährigkeit hinaus. Ich darf hier auf eine Stellungnahme des Dachverbandes Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung zugreifen zu diesem Thema, wo klar skizziert wird, wo die Problemfelder liegen. Die Zeit bis zur beruflichen und finanziellen Selbständigkeit junger Menschen hat sich weit in das zweite Lebensjahrzehnt hineinverschoben. Im Schnitt ziehen junge Erwachsene in Österreich erst mit 25 Jahren aus ihrer Familie aus und – wenn ich so schaue – die anwesenden Familienvertreter, Eltern werden wissen, wovon ich spreche, oder dieser Bericht spricht. Diese gesellschaftspolitische Entwicklung hat die Kinder- und Jugendhilfe noch kaum realisiert. Die Jugendhilfe endet mit 18 Jahren. Und die laut Gesetz mögliche Verlängerung bis max. 21 Jahren obliegt den Jugendhilfeträgern und wird von den Bundesländern äußerst unterschiedlich gehandhabt. Ich denke, da müssen wir auch in Zukunft stärker den Fokus darauf legen, genauso wie im bereits eingeschlagenen Weg in der sozialpädagogischen Familienhilfe. Andererseits möchte ich an dieser Stelle ein ganz, ganz großes „Dankeschön“ an alle richten, die im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe mit so viel Engagement und so viel Empathie tätig sind. Ich appelliere an diese große Gruppe: Bitte geben Sie Ihren Enthusiasmus und Ihr professionelles Wissen an andere Menschen weiter, damit wir auch weiterhin viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesem wichtigen und vor allem sinnstiftenden Bereich finden. Danke für dieses Engagement und dem vorliegenden Antrag werden wir natürlich gerne zustimmen. (Beifall bei der ÖVP.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.