Zusammenfassung
Antrag des Bau-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-155/A-3/8-2023 – NÖ Kleingartengesetz, Änderung
Berichterstatterin
Redner
- Helmut Hofer-Gruber (NEOS) Tagesordnungspunkt 18 Video und Sitzungsbericht
- Christian Samwald (SPÖ) Tagesordnungspunkt 18 Video und Sitzungsbericht
- Jürgen Handler (FPÖ) Tagesordnungspunkt 18 Video und Sitzungsbericht
- Otto Auer (ÖVP) Tagesordnungspunkt 18 Video und Sitzungsbericht
Abstimmung
Antrag angenommen: Zustimmung ÖVP, FPÖ, SPÖ, Ablehnung GRÜNE, NEOS
Video-Übertragung der Sitzung
Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Präsident Mag. Wilfing: Damit kommen wir zur Ltg.-155, Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Suchan-Mayr, Hackl, Handler u.a. betreffend Änderung des NÖ Kleingartengesetzes. Ich ersuche Frau Abgeordnete Suchan-Mayr die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatterin Abg. Mag. Suchan-Mayr (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich berichte zur Ltg.-155, Antrag der Abgeordneten Mag. Suchan-Mayr, Mag. Hackl, Handler, Schindele, Auer und Dorner betreffend Änderung des NÖ Kleingartengesetzes. Die vorliegende Novelle zum NÖ Kleingartengesetz dient der Adaptierung verschiedener Bestimmungen für eine zeitgemäße Nutzung der Kleingärten und Kleingartenhütten. Stetig steigende Temperaturen in den Monaten, in denen die Hauptnutzung der Kleingärten stattfindet, erfordern zusätzliche Isolierungsmaßnahmen und zwar nicht nur im Neubau, sondern speziell auch an älteren Objekten. Einige Änderungen als Grundlage für das höchstzulässige Flächenausmaß einer Kleingartenhütte im § 6 Abs. 2 soll daher nunmehr auf die Innengrundfläche abgestellt werden. Das Höchstausmaß von 37 m² darf nicht überstiegen werden. Der heutigen Bedürfnisse der Kleingärten wird auch mit der Anhebung der Traufenhöhe auf höchsten 3,8 m und der Firsthöhe auf höchsten 5,2 m der Kleingartenhütten Rechnung getragen. Einer zeitgemäßeren Nutzung dient auch die Anhebung der Höchstausmaße für Nebengebäude in § 6 Abs. 1 nunmehr auf eine bebaute Fläche von 6 m² und eine Gebäudehöhe von 2,5 m. Der Anbau an die Kleingartenhütte soll auch nicht mehr verpflichtend sein. Ebenso bei den Einfriedungen: Die bisherige Festlegung der Höhen von Einfriedungen im § 6 Abs. 6 in der Praxis. Da dies Probleme aufwirft, sollten auch hier diese einheitlicher und damit für die Anwendung einfacher gestaltet werden. Ebenfalls zur besseren Gestaltung der einzelnen Kleingärten sollen auch die Abstandsvorschriften der Kleingartenhütten zu den jeweiligen Grenzen der anderen Kleingärten bzw. zu den Gemeinschaftsanlagen in § 7a Abs. 2 überarbeitet werden und freiere Gestaltungsmöglichkeiten bieten. Der unmittelbare Anbau an einen benachbarten Kleingarten soll auch weiterhin nur an einer Seite zulässig sein. Dass die Außenwände in diesem Fall öffnungslos sein müssen, ergibt sich auch aus § 7 Abs. 2. Ich komme daher zum Antrag des Bau-Ausschusses über den Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Mag. Suchan-Mayr, Mag. Hackl, Handler, Schindele, Auer und Dorner betreffend Änderung des NÖ Kleingartengesetzes (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der beiliegende Gesetzesentwurf betreffend Änderung des NÖ Kleingartengesetzes wird genehmigt.
2. Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“
Ich bitte um Diskussion und anschließende Abstimmung. Danke.
Präsident Mag. Wilfing: Damit gehen wir in diese Debatte und als Erster zu Wort gelangt Abgeordneter Helmut Hofer-Gruber von den NEOS.
Abg. Mag. Hofer-Gruber (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Das Kleingartengesetz ist jetzt nicht das heißeste Thema, das wir kennen und wir haben eigentlich gestern in unserer Klubsitzung beschlossen, dass wir gar nichts dazu sagen. Dann habe ich heute in der Früh die Nachrichten gehört und musste feststellen: Umwidmungskorruption gibt es nicht nur in Klein-Dubai, sondern auch in Kleingärten und auch die Parteifarbe ist austauschbar. Hintergrund der Umwidmung in der Donaustadt, die Sie sicher alle mitbekommen haben, ist unter anderem die Legalisierung zu groß gebauter Häuser in diesen Kleingärten. Tatsächlich, wenn man durch so eine Kleingartensiedlung geht, sieht man: Aus Hütten werden Häuser und diese Häuser werden immer größer und die werden isoliert und ganzjährig bewohnt mit Kamin innen drin und allem möglichen. Ehrlich gesagt, wenn ich mir den Antrag so durchlese, habe ich das Gefühl auch das scheint der Hintergrund dieses Antrags zu sein. Das widerspricht meiner Ansicht nach der Widmung und dem Sinn dieser Kleingärten und wir werden diesen Antrag daher nicht mittragen. Dankeschön. (Beifall bei den NEOS.)
Präsident Mag. Wilfing: Die nächste Wortmeldung ergeht an den Abgeordneten Christian Samwald, SPÖ.
Abg. Mag. Samwald(SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herren Präsidenten! Hohes Haus! Wir sprechen heute zum Kleingartengesetz und ich muss sagen: Das Kleingartengesetz war eine Materie, das über die letzten Jahre immer wieder evaluiert wurde und entsprechend auch den zeitlichen Gegebenheiten angepasst wurde. Daher teile ich auch nicht die Meinung des Kollegen Hofer-Gruber, dass jetzt hier eine Anlassgesetzgebung stattfinden sollte, denn es wird ja laufend über das Prozedere und über die Evolution des Kleingartengesetzes auch diskutiert. Ich glaube, es ist einfach zeitgemäß, wenn man hier gewisse Punkte auch einführt über die auch wirklich Kompromisse geschlossen wurden. Die Isolierung und entsprechende Adaptierung der Kleingartenhäuser, glaube ich, ist ein Gebot der Stunde. Wir reden hier auch von entsprechenden Klimaschutzmaßnahmen. Auch die Höhe wird entsprechend angepasst. Ich glaube, ich brauche jetzt inhaltlich nicht mehr ins Detail gehen, was hier alles gemacht wurde. Es wurde schon sehr gut von der Berichterstatterin alles vorgetragen. Ich darf mich bei unserem Landesrat bedanken, der sich hier auch sehr eingesetzt hat, aber besonders bei der Kollegin Kerstin Suchan-Mayr, die auch wirklich hier die Gespräche mit den Kleingärtnern gesucht hat und auch beim Wilbert Leitgeb vom NÖ Kleingartenverband, der sich hier wirklich sehr konstruktiv in die Verhandlungen eingebracht hat. (Beifall bei der SPÖ.) Es wurde hier nichts gefordert, es wurden hier Kompromisse gefunden und ich glaube, mit der Expertise der Betroffenen konnte hier wirklich eine Regelung erzielt werden, die sich auch sehen lassen kann, die praktikabel ist und auch zeitgemäß. Daher beinhaltet diese Novelle auch eine Verbesserung für über 10.000 Kleingärtnerinnen und Kleingärtner und ich darf jetzt schon eine schöne und erholsame Zeit in dem kleinen Paradies auch wünschen. Dankesehr. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsident Mag. Wilfing: Die nächste Wortmeldung ergeht an den Abgeordneten Jürgen Handler, FPÖ.
Abg. Handler (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Zur Änderung des NÖ Kleingartengesetzes: Die Bau- und Raumordnung ist eine lebende Gesetzgebung, um einerseits nachhaltig zu bauen und andererseits keine Wildwüchse von Bauten zuzulassen. Dazu zählt auch das NÖ Kleingartengesetz, wo baurechtliche Vorschriften vorgegeben und eingehalten werden müssen. Dementsprechend werden in der Novellierung des NÖ Kleingartengesetzes die bisherigen Nutzungsmöglichkeiten erhalten und geringfügige baurechtliche Änderungen vorgenommen, um den heutigen Bedürfnissen zu entsprechen und wir werden diesem Antrag zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)
Präsident Mag. Wilfing: Als Nächster zu Wort kommt der Abgeordnete Otto Auer, ÖVP.
Abg. Auer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Wir haben heute ein Thema, das aufgrund meiner Vorredner doch ein sehr anspruchsvolles Thema ist, denn die Kleingartensiedlung soll eine Kleingartensiedlung bleiben – wie schon der Name sagt – und nicht umgewandelt werden zu einer Wohnsiedlung oder gar zu einer Wohnlandschaft. Ich denke, dass hier mit der gesetzlichen Regelung Möglichkeiten geschaffen wurden, um ganz einfach die Zeichen der Zeit richtig zu deuten. Es ist wichtig, dass Energie effizient verwendet wird. Es ist wichtig, dass hier eben die Möglichkeiten geschaffen werden, dass man die notwendige Dämmung machen kann. Die Frage ist: Wird für den Winter gedämmt oder für den Sommer gedämmt? Beides ist notwendig. Was nicht passierten sollte in dieser Kleingartensiedlung ist, dass zwölf Monate im Jahr hier gewohnt wird, denn es sollte nur eine zeitweise Beherbergung sein und keine durchgehende Möglichkeit. Ich hoffe, dass durch diese Maßnahme auch Wildwuchs in der Verbauung eingedämmt wird, dass es nicht passiert, dass hier Häuser gebaut werden, die quasi Wohnhäuser sind und keine Kleingartenhäuser mehr sind. Ich wünsche mir, dass der Erholungswert der Kleingartensiedlung für alle erhalten bleibt und dass wir mit dieser Gesetzesänderung eben genug Kontrolle geschaffen haben, aber auch die Möglichkeit, dass eben hier die Zeichen der Zeit und die Anforderungen der Zeit richtig gestaltet werden. Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
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