Zusammenfassung
Antrag des Landwirtschafts-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-111/A-1/15-2023 – NÖ landwirtschaftliches Förderungsfonds- und Siedlungsgesetz, Änderung
Berichterstatter
Redner
- Helmut Hofer-Gruber (NEOS) Tagesordnungspunkt 19 Video und Sitzungsbericht
- Rene Zonschits (SPÖ) Tagesordnungspunkt 19 Video und Sitzungsbericht – mit Abänderungsantrag
- Alexander Schnabel (FPÖ) Tagesordnungspunkt 19 Video und Sitzungsbericht
- Josef Edlinger (ÖVP) Tagesordnungspunkt 19 Video und Sitzungsbericht
Abstimmung
Abänderungsantrag Abg. Zonschits abgelehnt: Zustimmung SPÖ, GRÜNE, Ablehnung ÖVP, FPÖ, NEOS
Antrag angenommen: Zustimmung ÖVP, FPÖ, GRÜNE, NEOS, Ablehnung SPÖ
Video-Übertragung der Sitzung
Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Präsident Mag. Wilfing: Damit kommen wir zur Ltg.-111, Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Hogl, Schnabel u.a. betreffend Änderung des NÖ landwirtschaftlichen Förderungsfonds- und Siedlungsgesetzes. Ich ersuche Herrn Abgeordneten Hogl die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatter Abg. Hogl (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen des NÖ Landtages! Ich berichte – wie schon angeführt – zur Ltg.-111, Antrag des Landwirtschafts-Ausschusses über den Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Hogl, Schnabel, Heinreichsberger, Mag. Keyl, Dammerer und Herrn Antauer betreffend Änderung des NÖ landwirtschaftlichen Förderungsfonds- und Siedlungsgesetzes. Da einige gesetzlich definierte Aufgaben des Fonds in den vergangen Jahren obsolet geworden sind und vom Fonds nicht mehr wahrgenommen werden, ist auch das Fördervolumen deutlich zurückgegangen. Nachdem der NÖ landwirtschaftliche Förderungsfonds keine eigenständigen Einnahmen mehr erzielen konnte, musste der Fonds zuletzt ausschließlich aus Landesbeiträgen finanziert werden. Der NÖ landwirtschaftliche Förderungsfonds soll daher mit Wirkung vom 1. Jänner 2024 aufgelöst werden. Mit diesem Zeitpunkt sollen sämtliche Rechte und Pflichten sowie das gesamte vorhandene Vermögen dieses NÖ landwirtschaftlichen Förderungsfonds auf das Land NÖ als Rechtsnachfolger übergehen. Daher stelle ich den Antrag (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der beiliegende Gesetzesentwurf betreffend Änderung des NÖ landwirtschaftlichen Förderungsfonds- und Siedlungsgesetzes wird genehmigt.
2. Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“
Sehr geehrter Präsident! Ich bitte die Debatte einzuleiten und anschließend über den Antrag abstimmen zu lassen. Damit gehen wir in diese Debatte und als Erster zu Wort kommt der Abgeordnete Helmut Hofer-Gruber von den NEOS.
Abg. Mag. Hofer-Gruber (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich gebe zu, es gibt Geschäftsstücke mit denen ich mich eingehender beschäftigt habe als mit dem vorliegenden, aber es geschehen noch Zeichen und Wunder. Ich glaube, das ist seit mehr als fünf Jahren der erste Antrag, in dem das Wort „Kosteneinsparung“ zu finden ist und das löst bei mir positive „Vibes“ aus und es ist ein guter Beginn. (Heiterkeit bei den NEOS, Abg. Krumböck, BA und Abg. Mag. Hackl.) Ich kann nur sagen: Weiter so! Es gibt noch genug zu tun. Es entspricht auch der Empfehlung des Rechnungshofes, über die ich ja heute schon einmal berichtet habe und die ich auch entsprechend übersetzt habe. Es geht nicht nur um Fonds, sondern ich glaube, wir müssen uns auch die Vielzahl an GmbHs anschauen. Man hat ja manchmal das Gefühl irgendwer hat eine Idee und schon wird eine GmbH gegründet und die sonstigen ausgelagerten Einheiten ... ich glaube, da ist noch viel einzusparen und das ist ein guter Beginn und ein guter Ausklang für mich des heutigen Tages. Dankeschön. (Beifall bei den NEOS.)
Präsident Mag. Wilfing: Als Nächster zu Wort kommt der Abgeordnete René Zonschits, SPÖ.
Abg. Zonschits(SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Wie schon auch mein Vorredner gesagt hat: Grundsätzlich stehen wir der Änderung dieses Gesetzes auch positiv gegenüber. Die Landwirtschaft hat sich in den letzten Jahren und Jahrzehnten stark geändert. Die Voraussetzungen sind andere geworden und natürlich muss man dem auch Rechnung tragen. Die Auflösung dieses landwirtschaftlichen Förderfonds bedeutet aber nicht das Ende der Unterstützungen für unsere Landwirte und genau deshalb soll es auch weiterhin ein Gremium geben zum einen aus Vertretern der Politik und Experten der Landwirtschaft. Daher stelle ich auch den Abänderungsantrag der Abgeordneten Zonschits, Weninger, Schindele und Suchan-Mayr zum Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Hogl, Schnabel, Heinreichsberger u.a. betreffend der Ltg.-111/A-1/15-2023 (liest:)
„In der Sitzung des Landwirtschafts-Ausschusses vom 29.6.2023 wurde im Zuge der Debatte zum gegenständlichen Geschäftsstück festgehalten, dass das Kuratorium des landwirtschaftlichen Förderungsfonds weiterhin bestehen bleiben soll. Insbesondere hat sich auch der Vorsitzende des Ausschusses für die Beibehaltung stark gemacht. Im gegenständlichen Gesetzesentwurf ist jedoch die Abschaffung des Kuratoriums normiert, weshalb eine entsprechende Adaptierung erforderlich ist.
Der dem Antrag der Abgeordneten Hogl, Schnabel, Heinreichsberger, MA, u.a. beiliegende Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:
Änderungsanordnung 2 lautet:
„2. die §§ 10, 11 und 13 bis 23 des Teil II., Teil III. und Teil IV. entfallen.“
Änderungsanordnung 3 (neu) lautet:
3. § 12 lautet:
„Das Kuratorium des Niederösterreichischen landwirtschaftlichen Förderungsfonds bleibt als beratendes Organ des Landes Niederösterreich bestehen und ist in folgenden Angelegenheiten dieses Gesetzes vor der jeweiligen Entscheidung durch das Land zu hören:
1. Richtlinienentwürfe der abgewickelten Förderungsaktionen
2. die Aufnahme von Darlehen
3. die Geschäftsordnung für Kuratorium
4. über Ankäufe von Grundstücken
5. über Verkäufe von Grundstücken
6. über die Verwendung allfälliger Überschüsse, die als Siedlungsträger erzielt wurden
7. über Förderungen von Baumaßnahmen
8. über Förderungen für Einzelprojekten
9. über Förderungen, die über einer Wertgrenze von insgesamt 15.000 Euro liegen
10. über Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit
11. Erstellung von Richtlinienentwürfen für Förderungen,
12. Verwendung der widmungsgemäßen gewährten Förderungen“
Änderungsanordnung 3 (alt) erhält die Bezeichnung „4.“
Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsident Mag. Wilfing: Als Nächster zu Wort kommt der Abgeordnete Alexander Schnabel, FPÖ.
Abg. Schnabel (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Der NÖ landwirtschaftliche Förderungsfonds wurde auf Grundlage der Bestimmungen des NÖ landwirtschaftlichen Förderungsfonds- und Siedlungsgesetzes 1969 – also schon ein bisschen in die Jahre gekommen – als Fonds mit eigener Rechtspersönlichkeit errichtet und hat folgende gesetzliche Aufgaben zu erfüllen – auszugsweise eben: Besorgung der Aufgaben als Siedlungsträger, Ausbau und Erhaltung von land- und forstwirtschaftlichen Wegen sowie Wohnbauförderungsmaßnahmen und Förderung von Alternativheizungen. Da einige gesetzlich definierte Aufgaben des Fonds in den vergangenen Jahren obsolet geworden sind und vom Fonds nicht mehr wahrgenommen werden, ist auch das Förderungsvolumen natürlich deutlich zurückgegangen. Nachdem der Fonds keine eigenständige Einnahme mehr erzielen konnte, musste der Fonds zuletzt ausschließlich aus Landesbeiträgen finanziert werden. Der NÖ landwirtschaftliche Förderungsfonds soll daher mit Wirkung vom 1. Jänner 2024 aufgelöst werden und sämtliche Rechte und Pflichten – wie auch schon vorhin erwähnt – sowie das gesamte vorhandene Vermögen des NÖ Förderungsfonds auf das Land NÖ als Rechtsnachfolger übergehen. Als Entscheidungsgrundlage dafür dienten unter anderem einige durchgeführte Analysen sowie die Empfehlung des Landesrechnungshofes sowie die Berichte der Wirtschaftsprüfer. Positiv ist, dass die Auflösung des Fonds eine Kosteneinsparung erzielen wird und der finanzielle Aufwand für die reine Fondsverwaltung und die Wirtschaftsprüfung werden zukünftig gänzlich entfallen. Die dem Fonds verbliebenen Aufgaben können in Zukunft mit geringerem Verwaltungsaufwand und reduzierten Kosten im Landeshaushalt vollzogen werden und das ist der springende Punkt, meine sehr geehrten Damen und Herren: Diese sinnvolle Maßnahme führt vor allem zu einer weiteren Entbürokratisierung im Verwaltungswesen. Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)
Präsident Mag. Wilfing: Als Nächstem erteile ich dem Abgeordneten Josef Edlinger, ÖVP, das Wort.
Abg. Edlinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Wie die Vorredner schon eingegangen sind und in der Berichterstattung haben wir es gehört, soll das NÖ landwirtschaftliche Förderungsfonds- und Siedlungsgesetz geändert werden dahingehend, dass der landwirtschaftliche Förderfonds aufgelöst wird. Dieser Fonds hat bei seiner Gründung Ende der 60er-Jahre ganz wichtige Aufgaben gehabt. Als Siedlungsträger war er maßgeblich dafür eingesetzt, die damals einsetzende Welle von Aussiedlerhöfen zu begleiten. Betriebe, die in beengten Ortslagen keine Entwicklungsmöglichkeit hatten, haben auf der grünen Wiese ihre Betriebe errichtet. Gleichzeitig gab es einen großen Aufholbedarf in der ländlichen Infrastruktur – den Güterwegebau, vor allem die Erschließung der Höfe in den Einzellagen im Waldviertel oder im Alpenvorland waren wichtige Aufgaben dieses Förderfonds. Mittlerweile hat sich viel geändert und seit dem Beitritt zur Europäischen Union sind wir auch neben der gemeinsamen Agrarpolitik verankert. Viele Dinge, die damals dieser Förderfonds innehatte, sind heute im Bereich von einzelbetrieblichen Fördermaßnahmen möglich. Daher ist es eine sinnvolle Maßnahme diesen Fonds, der eigentlich nur mehr die bisherigen Darlehen, die hier verwaltet werden, abgewickelt hat, in die Landesverwaltung zu übernehmen und damit einen Schritt zur Entbürokratisierung zu setzen. Es ist gleichzeitig aber gesichert, dass die Landwirtschaft in all ihren Bedürfnissen, die dieser Fonds bisher abgewickelt hat, auch weiterhin unterstützt wird. Das geschieht im Rahmen der Landesverwaltung. Das geschieht im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik. Hier können wir durch die Kofinanzierung des Landes NÖ noch mehr Mittel für die ländliche Entwicklung, für die Entwicklung unserer Landwirtschaft in Niederösterreich auch zur Verfügung stellen. Dem Abänderungsantrag der SPÖ werden wir nicht zustimmen, weil genau diese Aufgaben, die Sie hier vorschlagen, eben in die Landesverwaltung übergehen (Abg. Mag. Samwald: Du hast ja gesagt im Ausschuss ... Bleib beim Ausschuss!). Ich war im Ausschuss gar nicht dabei. Ich war nicht im Ausschuss. (Unruhe bei Abg. Mag. Samwald.) Für die Abwicklung des Fonds wird der Beirat noch einmal zusammenkommen, das Kollegium, um den Fonds abzuwickeln und dann werden eben die Maßnahmen, die in der Landesverwaltung sind, auch dann durch die Organe des Landtages, das heißt die Ausschüsse oder durch den Landtag selbst auch kontrolliert werden können und daher gibt es keinen Grund dieses Gremium weiterhin aufrechtzuerhalten. In dem Sinn danke ich für die Zustimmung, die von allen Parteien signalisiert wurde zu diesem Schritt der Entbürokratisierung. Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsident Mag. Wilfing: Es gibt keine weitere Wortmeldung. Wir kommen damit zur Abstimmung des Verhandlungsgegenstandes Ltg.-111
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.